Beleidigung an der Grenze

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os-reni
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Beleidigung an der Grenze

Beitrag von os-reni »

Kreis Waldshut
"Ich habe nie jemanden beleidigt, ich habe nur einen Beschwerdebrief geschrieben", bekundete eine 58-jährige Frau vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen. Die Historikerin aus Berlin war im Januar diesen Jahres mit ihrem Kleinbus mit Berliner Kennzeichen über den Zoll bei Jestetten-Altenburg gefahren, von einer Zollstreife angehalten und kontrolliert worden. In einem Gespräch mit den Zöllnern nannte die Frau diese "KZ-Wächter". In einem Beschwerdebrief ans Zollamt schrieb sie von "Proleten". Wegen Beleidigung in zwei Fällen wurde die 58-Jährige zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt.
In der Amtsgerichtsverhandlung zog die 58-Jährige teils heftig vom Leder: "Mich kotzt es an. Warum wird immer mein Auto kontrolliert?", fragte die Angeklagte und beschwerte sich über die Zollkontrolle, die eine "Schikane" gewesen sei. "Die Leute, die kontrollierten, haben einen extrem niedrigen Bildungdstand", schimpfte die Angeklagte.
Bei der Kontrolle waren keine Gegenstände oder Waren gefunden worden, die strafbar gewesen wären. Eine körperliche Durchsuchung war nicht durchgeführt worden. In einem Streitgespräch nach der Kontrolle soll die Frau die Zollstreife "KZ-Wächter" genannt haben.
Einen Tag nach der Kontrolle sandte die Frau einen Brief an die Zollbehörde in Singen und schrieb, dass sie von "proletenmäßig arbeitenden Funktionären in ihrer Intinsphäre belästig worden" sei.
"Die Worte im Beschwerdeschreiben habe ich beleidigend gefunden", erklärte eine 46-jährige Zollbeamtin. "Mit KZ-Wächterin möchte ich mich auch nicht vergleichen lassen."
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte 600 Euro Geldstrafe für die Beleidigungen, die Schmähkritik gewesen seien. "Es gib hier nichts zu bestrafen", erklärte Verteidiger Christian Tümmler aus Berlin und plädierte auf Freispruch. Die Worte seiner Mandantin die Ausführungen in ihrem Brief fielen unter die Meinungsfreiheit. "Die Angeklagte hat plakative Worte gewählt. KZ-Wächter und anderes ist nur allgemein genannt worden."
Die Zöllner seien im Beschwerdebrief als "Proleten" und "funktional als überflüssig" bezeichnet worden", führte Richterin Heike Willenberg in der Urteilsbrgründung aus. Das Recht auf Meinungsfreiheit höre da auf, wo das Recht anderer beginne, so die Richterin.

Quelle: Südkurier vom 18.11.06
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Mikesch
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Re: Beleidigung an der Grenze

Beitrag von Mikesch »

os-reni hat geschrieben:Kreis Waldshut
"Ich habe nie jemanden beleidigt, ich habe nur einen Beschwerdebrief geschrieben", bekundete eine 58-jährige Frau vor dem Amtsgericht Waldshut-Tiengen.
Gestalten wie diese sind mir hinlänglich bekannt, so erfüllt es mich mit später Befriedigung, dass nun endlich auch mal Recht gesprochen wird.

Ich kenne es eigentlich nur anders herum. Zöllner als Fußabtreter...

Grüsse,
Mikesch
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Lucas
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Beitrag von Lucas »

gelöscht


Lucas
Nordstern
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Beitrag von Nordstern »

@ os-reni

Der Tatbestand der Beleidigung wurde hier voll und ganz erfüllt.
Hättet auch den Alfons als Zeugen holen können, der wohnt doch noch in der Dienstwohnung am Amt !
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