Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

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Kater-Mikesch
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Kater-Mikesch »

Also eine generelle Verweigerung ist nicht möglich, wenn konkrete Anhaltspunkte eben für eine
Untersuchung sprechen...das muss noch nicht einmal eine aktuelle Krankmeldung sein, dass kann
z. B. ein Verdach auf eine Alkoholkrankheit sein.
Wenn aber eben kein konkreter Verdach besteht, dann sollte man auf jeden Fall Widerspruch
einlegen. Die Telekom behauptet zwar immer noch, dass es sich um eine dienstliche Weisung
handelt, bei der der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und dann disziplinarische
Maßnahmen eingeleitet werden können.
Aber hier haben die Gericht mehrheitlich entschieden und der Tenor ist, dass es sich bei der Weisung
sehr wohl um einen Verwaltungsakt handelt, bei dem natürlich ein Widerspruch mit aufschiebender
Wirkung mögich ist...

Wie bei so vielen Angelegenheiten bei der Telekom, muss man erst wieder den Anwalt vorschicken
und die Telekom zurechtweisen, notfalls mit der Hilfe des VG...
Danny
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Danny »

Also.
Wie ich das hier sehe bzw.lese denke ich das die gelbe Post- und Telekom -Beamte verschiedene ,ich sage mal abläufe haben.

Bei der gelben denke ich ist es so wie "Blue Ice Ultra" schon geschrieben hat. " Die Untersuchung durch den Betriebsarzt kann der Beamte ablehnen.
Die gesetzlichen Regelungen sehen immer eine Untersuchung durch den Amtsarzt vor,
wenn es Zweifel an der AU/DU gibt.
Es gehört im übrigen nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes die Arbeitsfähigkeit eines Beschäftigten zu prüfen ".
Dieser Betriebsarzt wird ja nicht vom BAD gestellt sondern wird denke ich von der Personalstelle beauftragt die AU zu kontrollieren gegebenenfalls aufzuheben (was er laut Gesetz nicht darf).

Die Telecom-Beamte bekommen einen Arzt vom BAD zugeteilt dieser ist so denke ich bindend.

Hoffe das so alles richtig ist

Danny
Kater-Mikesch
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Kater-Mikesch »

Der BAD-Arzt bei der Telekom überprüft meines Wissens auch nicht eine DU - dieser wird von der Telekom beauftragt,
eine DDU-Untersuchung durchzuführen - d. h., der Arzt erstellt ein Gutachten z. B. über Leistungsfähigkeit, kann ggf.
Maßnahmen vorschlagen (Betonung auf vorschlagen) und eine Einschätzung geben, ob innerhalb des nächsten halben
Jahres die Dienstfähigkeit erlangt werden kann oder bleibt...

Die Enstscheidung trifft aber bei der Bahn und bei der Telekom immer der Dienstherr - natürlich stützt sich der DH auf
die Gutachten...
Und wenn im Gutachten steht, keine Besserung innerhalb der nächsten 6 Monate auf Dienstfähigkeit, dann wird der DH
sich in der Regel darauf berufen - ob eine Versetzung in den Ruhestand folgt, hängt vom DH und auch vom Beamten ab,
da ja auch eine gerichtliche Überprüfung bzw. Widerspruch eingelegt werden kann...
Andrea5
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

ich hatte ja ein Telefongespräch mit dem aufnehmenden Betriebsrat (VCS) gehabt. Der sagte mir, es werden Beamte wegen Nichttauglich-
keit Schichtarbeit zum BAD-Arzt geschickt. Stimmt das?

LG
Andrea
Roadster
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Roadster »

Ja klar, ohne BAD-Arzt keien Freistellung vom Schichtdienst.
Verfügbarkeit von 7:00 - 18:00 Uhr gilt nicht als Schichtdienst. Und wird der BAD immer befürworten.
Torquemada
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Torquemada »

Mal eine blöde Frage zu dieser VCS-Truppe:

machen da eigentlich alle Schichtdienst ? Also auch die Chefchen und die Leute ab T7 (Management-Support und wie die alle heißen......sind ja eh alles aufgeblasene Begriffe).
Kater-Mikesch
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Kater-Mikesch »

Bei der VCS (außer Zentrale) arbeiten meines Wissens alles im Schicht-Betrieb - d. h. aber Zweischicht und zwar von:
08:00 bis 16:00 Uhr und 12:00 bis 20:00 Uhr
Kommt aber immer auf den Standort an - ich kenne es nur so, dass diese Standorte auch kein Wochenend-Dienst haben.

Wie gesagt, es kommt auch auf den Standort an. Die VCS´n machen ja kein Kerngeschäft (also z. B. Verkauf von Anschlüssen),
sondern machen nur den nachgelagerten Mist wie z. B. Beschwerden, Zusendung Doppel der TR, Datenbereinigung, Aktualisierung
von Adressen - also den Müll, den bei der Telekom seit Jahren keiner mehr angefasst hat...

Ich frage mich zwar, aus welchem Grunde diese unsinnige Tätigkeit nach 16:00 Uhr oder ggf. auch am WE gemacht werden muss,
das kann dir keiner Beantworten...

Und die Teamleiter und sonstige Supporter müssen natürlich an den jeweiligen Zeiten auch da sein...


Frohes Fest
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Bundesfreiwild
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Bundesfreiwild »

Andrea - bei der T/Viv/VCS wird jeder zum BAD geschickt, wenn er auch nur iiirgendwas anders haben will als die Norm.
Andrea5
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

ich hab nochmals eine Frage zum Betriebsarzt. Eigentlich fällt ein Beamter ja nicht unter das Arbeitsschutzsgesetz. Es gibt ja auch Beamte
ab 50 Jahre, die Schichtdienst leisten müssen. Im Arbeitsgesetz hat man ja ab 50 Jahre das Recht sich einmal im Jahr von einem Betriebs-
arzt auf Schichttauglichkeit untersuchen zu lassen.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg ... 00994.html

"§ 6 Nacht- und Schichtarbeit

(3) Nachtarbeitnehmer sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er die Untersuchungen den Nachtarbeitnehmern nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet."

Ich kann auch nichts finden im Bundesbeamtengesetz. Dürfen Beamte sich nicht untersuchen lassen, wenn sie merken, daß durch
Schichtarbeit gesundheitliche Probleme bekommen. Wie ist das bei Beamten geregelt? Durch Betriebsvereinbarungen?

LG
Andrea
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Bundesfreiwild
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Re: Kann man Betriebsarzt verweigern und zum Amtsarzt!

Beitrag von Bundesfreiwild »

Andrea. Ganz einfach. Gehe zu deinem Arzt des Vertrauens und lass dir ein Attest geben, dass aussagt, dass du keinen Schichtdienst, keinen Wochenend/Nachdienst machen kannst - aus gesundheitlichen Gründen.
Gründe können sein die zusätzliche Belastunge wie Pflegearbeit, dadurch Schlafmangel, etc. etc.... lass deinen Arzt mal mit dir nachdenken, was es an Gründen geben kann.
Attestdoppel beim Arbeitgeber abgeben. Das wird natürlich eine BAD-Untersuchung zur Folge haben, in der du darlegen musst, warum....

In der Regel wird der BAD nichts gegen die Atteste machen können und man wird eine entsprechende Tagesschichtregelung finden, vor allem in Anbetracht einer Teilzeittätigkeit, die ja eben den Grund hat, Beruf und Familie irgendwie in Einklang bringen zu können.

Du kannst natürlich auch von dir aus einen Termin beim BAD einfordern, um die Eignung für den Schichtdienst überprüfen zu lassen. Aber auch dafür musst du dann ein Attest deines behandelnden Arztes mitbringen, um eine gute Argumentationsgrundlage zu haben.

FAlls Vivento/VCS deinem Antrag auf Überprüfung nicht nachkommen will, rufe einfach mal über die PST-Hotline an und gibt dort zur Kenntnis, dass man keinen Termin für eine BAD-Untersuchung von Seiten Vivento/VCS machen WILL. Alles schon vorgekommen (auf mich zeig). Weil der Beamte aber ein RECHT darauf hat, seine gesundheitlichen Angelegenheiten/Attest amtsärztlich/BAD überprüfen zu lassen, wird der PST dann auf Viv/VCS zugehen und denen eine kleine Aufmerksamkeitshilfe geben.

Du musst das Pferd einfach von vorne aufzäumen, wenn du weisst, wie es bei der Vivento/VCS läuft.
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