
Kann es sein, dass eine "Technische Anleitung"(hier die der elektronischen Arbeitszeiterfassung) als Rechtsgrundlage für eine sog. Hausverfügung bindend für die Bediensteten einer Dienststelle ist???
Wäre dankbar für Aufklärung!
Um deutlich zu machen, von was ich rede, hier ein kurzer Auszug aus der "Hausverfügung:
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Betreff: Zeitguthaben/Zeitschulden/Zeitausgleich
Bezug: Technische Anleitung für die elektronische Arbeitszeiterfassung bei der OFD ........ vom 24.04.2006 O 1998-7/Z 1481 (TAZ)
Sämtliche Bedienstete der .......... nehmen an der gleitenden Arbeitszeit teil. Die Arbeitszeit der Bediensteten wird deshalb mit dem elektronischen Zeiterfassungssystem erfasst. Grundlage für die Teilnahme an der gleitenden Arbeitszeit ist die Dienstvereinbarung der OFD ........ mit dem Gesamtpersonalrat (Bund) vom 22.06.2004 mit den 4 Nachträgen sowie die vorgenannte TAZ.
Aus gegebener Veranlassung verweise ich bei Zeitschulden auf Nr. 3.1.4 der TAZ.
Danach dürfen an keinem Arbeitstag am Dienstende 40 Stunden überschritten werden.Dies haben die Bediensteten selbst zu überwachen. Freizeitausgleich bei Zeitschulden ist folglich nur möglich, wenn bei Dienstende 40 Stunden nicht überschritten werden.
Grüße aus dem Süden der Republik