Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Zusammen,

ich bin ja mit einem dicken Sozialrucksack (behindertes Kind und und pflegebedürftige Mutter) unterwegs. Mein Fall liegt auch in der
Einigungsstelle und der wird auch weiter bis Januar 2012 dort weiterschmoren. Ausschlaggebend ist ein Vorstellung in der zweiten
Januarwoche als Kundenberater, natürlich im Schichtdienst, was ich überhaupt nicht machen kann. Es ist ja wohnortsnahe.
Kann ich aber nicht machen. Das zum Thema Ortsnähe. Ich gehe zum Vorstellungsgespräch, aber die Arbeitszeiten sind absolutes No-Go.

Und wenn ich das nicht mache, wird mir das wohl negativ ausgelegt. Was mach ich bloß?

LG
Andrea
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Nochmals ein Hinweis:

Nach § 29 Abs. 3 PostPersRG muss/soll ein Vorgang innerhalb der Einigungsstelle innerhalb von zwei Monaten entschieden sein...

Wenn ich ein Gesetz richtig interpretieren kann, ist ein Vorgang nach dieser Zeit (ggf. mit einer Karenzeit von 1 Monat also nach
max. 3 Monaten) mit einer Ablehung der beabsichtigten Zuweisung zu beenden.

Ohne Wenn und Aber...
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Andrea5 hat geschrieben:Ich gehe zum Vorstellungsgespräch, aber die Arbeitszeiten sind absolutes No-Go.

Und wenn ich das nicht mache, wird mir das wohl negativ ausgelegt. Was mach ich bloß?

LG
Andrea
Du wirst natürlich irgendwann das machen, was die Telekom will: in die Dienstunfähigkeit gehen. Und mal eine pragnatische, emotionslose Frage:
Warum gehst du denn bei deiner schwierige Lage nicht als entnervte in den Ruhestand ? Finanziell kann es doch bei deiner familiären Situation doch egal sein. Was sagt denn dein (natürlich nicht beruflich flexibler) Mann dazu ?
Oder geht es dir strategisch darum, möglichst lange dein Teilzeitgehalt zu kassieren, dass nicht höher sein dürfte als die (theoretische) Mindestversorgung ?
Rudolf_2
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Kater-Mikesch",
Ein Problem bei dieser Fortsetzungs-Feststellungsklage ist, dass trotz Anerkenntnis der Telekom ein gewisses Prozessrisiko wieder vorhanden ist.
Dann nämlich, wenn z. B. der Richter keinen Grund für einen Schadensersatz sieht und die Fortsetzungs-Feststellungsklage nicht haltbar ist...
DAS dürfte das eigentliche Problem darstellen, denn es gibt in der Regel gar keine Schadensersatz-Gründe! Dir entsteht normalerweise kein Schaden, da das (volle) Gehalt auch weiterhin fleißig fließt. Anders verhielte es sich jedoch, wenn jemand tatsächlich auf Grund einer nicht durchgeführten BEM in die DDU gedrängt würde! DANN wäre tatsächlich die Differenz zwischen DDU-Ruhegehalt und ansonstem vollem Aktiven-Gehalt der Schaden, den man geltend machen könnte. (Nur das ist dann wieder eine völlig andere, als eine Feststellungsklage, nämlich eine gegen die Zwangs-Zurruhesetzung...)
Gruß
Rudolf
Rechtlerin
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Rudolf_2,

ich weiß von einer Kollegin, dass bei ihr bei der VCS ein BEM verwehrt wurde - und das lange Zeit. Dann wurde die Zuweisung beendet und sie war beschäftigungslos und hatte aber wieder ein BEM beansprucht. Diesmal bei der PBM NL.

Auch bzw. natürlich wurde ihr dort auch das BEM verweigert mit dem Hinweis, erst wenn die beabsichtigte Zuweisung vollzogen ist, wird von der VCS aus das BEM durchgeführt.

Es ist aber rechtlich so, dass die PBM NL ein BEM hätte durchführen müssen, denn zu dieser Zeit war sie ja bei der PBM NL - anscheinend war aus der Fürsorgepflicht des DH ein BEM nur auf dem alten bzw. neuen Arbeitsplatz möglich - ich muss hier aber auch Kater-Mikesch recht geben, denn ein BEM ist nicht für die Arbeitsplatzsicherung sondern in ersten Linie für die Beschäftigungssicherung - notfalls im ganzen Konzern muss eine Stelle gesucht werden. Der Regelfall wird aber sein, dass der Arbeitsplatz gesichert wird.

Bei der Fortsetzungs-Feststellungsklage muss der Anwalt die Erfolgsaussichten prüfen - in der Regel wird es so sein, dass ein Schaden schwer nachzuweisen ist. Vor allen dann, wenn die Telekom ja die Klage bzw. die Schuld anerkennt.
Aber gerade bei einer bevorstehenden Dienstunfähigkeit kann natürlich ein Schaden entstehen. Wenn die Telekom immer und immer wieder ein BEM ignoriert und auch Gutachten ignoriert, und dann dieser MA in die VCS gedrängt wird und dann nachweislich durch die Tätigkeiten krank wird, dann ist ein Schaden entstanden.
1. ist ein Gesundheitsschaden entstanden. In den meisten Fällen steht doch in den Gutachten, dass eine solche Tätigkeit wie bei der VCS nicht durchgeführt werden kann - und das aus gesundheitlichen Gründen.
2. Wenn dann durch kein BEM durchgeführt wird und die Telekom weist einen MA wider besseren Wissens zu der VCS zu und der MA wird wieder krank und geht in die DU, ist neben dem vermeidbaren Gesundheitsschaden auch ein finanzieller Schaden entstanden, wenn der MA in die DU muss - und der ist nicht unerheblich.
3. Ggf. kann sogar noch ein Schmerzensgeld beansprucht werden, das aber vermutlich im 5 stelligen Euro-Bereich - das wäre neben dem Schadensersatz für den Unterschied zwischen normaler Besoldung und Pension zu vernachlässigen.

Für diese Klage muss man aber einen erfahrenen Anwalt haben, der neben dem Verwaltungsrecht natürlich das Beamtenrecht kennen muss und idealerweise noch Erfahrungen mit Schadensersatz hat - das wäre die optimale Konstellation.
Wenn es dann mal zu einem Urteil kommen würde, wäre das hilfreich für alle die ähnliche Probleme haben - und dann wäre der Telekom endlich mal Einhalt geboten.
Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Torquemada hat geschrieben:
Andrea5 hat geschrieben:Ich gehe zum Vorstellungsgespräch, aber die Arbeitszeiten sind absolutes No-Go.

Und wenn ich das nicht mache, wird mir das wohl negativ ausgelegt. Was mach ich bloß?

LG
Andrea
Du wirst natürlich irgendwann das machen, was die Telekom will: in die Dienstunfähigkeit gehen. Und mal eine pragnatische, emotionslose Frage:
Warum gehst du denn bei deiner schwierige Lage nicht als entnervte in den Ruhestand ? Finanziell kann es doch bei deiner familiären Situation doch egal sein. Was sagt denn dein (natürlich nicht beruflich flexibler) Mann dazu ?
Oder geht es dir strategisch darum, möglichst lange dein Teilzeitgehalt zu kassieren, dass nicht höher sein dürfte als die (theoretische) Mindestversorgung ?
Hallo Torquemada und alle Anderen,

ehrlich gesagt soweit denke ich im Moment noch garnicht. Ich mache mir eher Gedanken um eine 55er-Regelung (die würde bei mir 2020
greifen), wenn es mal so ein Instrument dann weitergeben würde. Ob das kommt, keine Ahnung. Ist auch nur ein Gedanke. Und eigentlich
möchte ich in ein oder zwei Jahren mit meiner Stundenzahl hochgehen. Dann habe ich auch den Rücken dafür frei.

Was mich eigentlich ärgert, meine Viventomensch weiß ganz genau, daß ich kein Schichtdienst machen kann (aufgrund meiner Umstände
Einsatz nur im Regeldienst lt. Facharztattest, liegt der Einigungsstelle vor). Aber es ist ja so, Atteste werden gefließen überlesen, das
sagen ja auch andere hier im Thread. So nun habe ich dieses komische Vorstellungsgespräch. Mir ist es eigentlich bald egal was ich für
Arbeit mache, aber zu Hause warten zwei Kinder auf mich nachmittags, eins davon unter 12 Jahre und schwerbehindert. Und ich kann
ganz normal bis 15 oder 15.30 Uhr arbeiten. Warum soll so eine Arbeitszeit für mich nicht möglich sein?

Wenn man hier schon wohnortsnähere Beschäftigung bekommt, dann haben die eine Arbeitszeit, die für einen selber nicht mehr machbar
ist. Ich spreche aus eigener Erfahrung. Hab vor über 3,5 Jahren Schichtarbeit rund um die Uhr mit Nachtdiensten gemacht, zwar Teilzeit,
aber wenn immer mehr Kollegen durch die Arbeit krank werden und andere in Urlaub müssen, dann macht es einen bald selber fertig.
Erstmal der ganze Stress wegen der ewigen Tauscherei, damit es mit der Kinderbetreuung paßt und die vielen Überstunden (50 Stunden bei
der Hälfte der Wochenarbeitszeit waren keine Seltenheit) und die Spät und Nachtdienste, die gesundheitlich schön schlauchen.

Die Telekom wird sagen: Wieso, wir haben Ihnen eine ortsnahe Beschäftigung angeboten, was haben Sie eigentlich. Entweder machen Sie
das (auch mit Schichtarbeit) oder Sie gehen difinitiv zur VCS, fertig. Und ich denke das werden Sie in die Zuweisung reinschreiben, daß
sie mir die Möglichkeit einer nahen Beschäftigung gegeben haben und ich es nicht wahrgenommen hätte.

LG
Andrea
Schwapau
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Schwapau »

Hallo Andrea,

eins verstehe ich bei dir nicht - du schreibst immer und immer wieder dass du ein behindertes Kind hast, konntest aber bis vor 3,5 Jahren Schichtdienst rund um die Uhr machen - aus welchem Grunde ging es denn damals.

Und wie willst du eigentlich die nächsten 8 Jahre bis zur 55-er-Regelung durchkommen - vor allen Dingen kommst du, auch wenn du marginal mehr arbeitest, noch nicht mal auf die Mindestpension.
Was mich noch wundert ist, dass du 2020 den Rücken frei hast - denn dein Kind benötigt doch in 8 Jahren auch noch deine Hilfe, wenn es schwerst behindert ist...

Es gibt einen Ermessenspielraum, wenn du Kinder oder ggf. Eltern pflegen musst - aber das ist halt nur ein Ermessenspielraum, den der AG wählen kann - ich denke mal, dass du dich nicht auf eine gesetzliche Regel berufen kannst.
Geh doch einfach zum Anwalt und lass die einmal beraten und dann hörst du ja, ob ggf. eine Klage Aussicht auf Erfolg verspricht.
Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Schwapau,
mein Sohn ging damals ganztags in den Kindergarten und hatte sogar für späte Stunden+ Wochenende eine Tagesmutter zusätzlich. Die ist zum Ende meiner Schichtgängerei weggezogen.

Und mein Mann geht in zwei bis drei Jahren in vorzeitig in Rente.

Wenn ich zur VCS soll, dann werde ich rechtliche Schritte einleiten. Eine Beratung hatte ich auch schon. Mein Ding
sollte nicht ganz chancenlos sein.

Gruß
Andrea
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Andrea,

welche rechtlichen Schritte willst du denn einleiten bzw. welche Gründe willst du gegen die Zuweisung vorbringen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtest du keinen Schichtdienst und eine Stelle in erreichbarer Entfernung...
Es gibt aber keine Recht auf Auswahl des Arbeitsplatzes - nach meinem Wissen...
Dein Sohn ist schwerstbehindert und ging ganztags in den Kindergarten und hatte zudem eine Tagesmutter am Wochenende...???

Mir ist immer noch nicht ganz klar, was du jetzt der Telekom vorwirfst - denn die Arbeit ist es ja nicht...und mit den
Attesten ist mit Sicherheit die Möglichkeit gegeben, dass du nur eine Tagschicht bekommst...
Es gibt doch keine rechtlichen Vorgaben oder eine Zusicherung auf Arbeit nach Wunsch - das sollte dir doch klar sein...

Geh einfach mal zu einem Fachanwalt und lass dich objektiv beraten - es gibt aber neben Arbeitsrechten auch -Pflichten, das
sollte dir bewußt sein...
Torquemada
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Torquemada »

Tut mit Leid...aber die ganze Story hört sich für mich als alten Personaler unausgegoren, wirr und nicht plausibel an. Ich gebrauche jetzt mal starke Worte um dir Andrea vielleicht mal die Augen zu öffnen.

Du hast natürlich vor Gericht sehr gute Chancen darauf, dass die Zuweisung als rechtswidrig erklärt wird. Die Telekom blufft dich erstmal und vertraut darauf, dass du keinen eintsweiligen Rechtsschutz beantragst. Vermutlich wird die Zuweisung zurückgezogen, wenn du klagst und das Gericht von der Telekom eine umfangreiche Stellungnahme anfordert.

Aber die Familienkonstellation.......der Mann arbeit derzeit Vollzeit, die Ehefrau Teilzeit. In 2 oder drei Jahren geht er dann krankheitsbedingt in Rente, sie will dann ihre Stunden erhöhen.
Ja für was denn ??? Mit der MIndestversorgung kommt doch das Geld genauso rein ?
Und 8 Jahre auf eine 55er-Regelung spekulieren ? Unrealistisch. Die meisten Beamten sind Jahrgang 1961 und älter. Wenn die weg sind bleiben ca. 10.000 bis 15.000 letze übrig. Und die bekommt man auch so klein.
Rudolf_2
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Rechtlerin",
1. ist ein Gesundheitsschaden entstanden. In den meisten Fällen steht doch in den Gutachten, dass eine solche Tätigkeit wie bei der VCS nicht durchgeführt werden kann - und das aus gesundheitlichen Gründen.
Ein wie auch immer gearteter Gesundheitsschaden ist speziell bei Telekomms, nicht mit einem finanziellen Schaden bezifferbar! (Es sei denn, Du benötigst beispielsweise auf Grund des AG-Bossings nun AUF DAUER stärkste Antidepressiva oder Ähnliches, dann wäre vielleicht die SELBSTBETEILIGUNG an den Arzneimitteln ein eingetretener, oder noch eintretender finanzieller Schaden!) Ich prophezeihe Dir aber schon hier und jetzt: Du wirst vor Gericht, egal, wer Dich vertritt, scheitern!
2. Wenn dann durch kein BEM durchgeführt wird und die Telekom weist einen MA wider besseren Wissens zu der VCS zu und der MA wird wieder krank und geht in die DU, ist neben dem vermeidbaren Gesundheitsschaden auch ein finanzieller Schaden entstanden, wenn der MA in die DU muss - und der ist nicht unerheblich.
Erstens: Der Mitarbeiter kann seinen unbestrittenen Anspruch auf "einen Dienstposten" ja schließlich einklagen, dann ist VCS, für ihn jedenfalls, GESTORBEN! Er darf dann bei vollem Gehalt zuhause sitzen, und auf den ihm gesetzlich zustehenden Dienstposten WARTEN... :D

Zweitens: (Ich wiederhole mich hier aber bereits!) Im Falle einer tatsächlichen DDU, und nur in diesem Falle(!!), müsste der MA gegen die (aus seiner Sicht) zwangsweise Zurruhesetzung klagen und dem Gericht nachweisen, dass ein BEM in einer anderen Einheit, besser natürlich noch: Eines IM Konzern, definitiv und (wie gesagt) nachweislich zu einer (plötzlichen) "Gesundung" geführt hätte! Meines Erachtens nach eine schier unlösbare Aufgabe, weil der Richter natürlich hierbei nur auf die bereits bestehenden Atteste und/oder Gutachten zurückgreifen kann, er aber andererseits kein Hellseher ist, UND speziell DIESER Nachweis zu DIESEM ZEITPUNKT auf Grund der bestehenden Sachlage selbstverständlich nicht erbracht werden kann! Außerdem steht in KEINEM einzigen Gutachten, oder Attest, dass ein BEM IM KONZERN erfolgreich SEIN WIRD! Auch die Gutachter und/oder attestierenden Ärzte können nur Empfehlungen aussprechen, und prognostizieren, aber es keinesfalls schon VORHER WISSEN!
Was im anschließenden Verlauf einer solchen Klage gegen die Zwangszurruhesetzung dann durch WEITERE noch in Auftrag zu gebende Gutachten und deren Gegengutachten "bewiesen" werden KÖNNTE, ist daher in diesem Moment nur rein hypothetisch, und kann natürlich auch niemals zur Klärung der JETZIGEN Sach-, bzw. Einzelfall-Lage beitragen!
3. Ggf. kann sogar noch ein Schmerzensgeld beansprucht werden, das aber vermutlich im 5 stelligen Euro-Bereich - das wäre neben dem Schadensersatz für den Unterschied zwischen normaler Besoldung und Pension zu vernachlässigen.
Hast Du schon einmal versucht vor Gericht eine Schmerzensgeldforderung durchzudrücken, bei der der Kläger nicht durch eine "plötzliche äußere Einwirkung", sprich: Durch einen Unfall VERLETZT worden ist? Wir leben hier nicht vom Wunschdenken, oder im sog. "Wolkenkuckucksheim", und schon gar nicht in den USA! Frag´aber einfach nur ´mal Deinen Anwalt, was er von einem Schmerzensgeldanspruch im Zusammenhang mit dieser Konstellation hält! Ich denke, DIE Antwort kenne ich bereits!
Gruß
Rudolf
Rechtlerin
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Rudolf,

1. natürlich muss vor Gericht nachgewiesen werden, dass ein Schaden entstanden ist - sprich ein Gesundheitsschaden -, dafür gibt es keine festgelegten Maßstäbe sondern
dass ergibt sich aus der Rechtsprechung und hängt von vielen individuellen Faktoren ab.

Auch du kennst die Fürsorgepflicht des DH, und wenn der DH trotz negativer Gutachten den Bea in die VCS schickt, vorausgesetzt die Gutachten schreiben einwandfrei, dass
ein Einsatz unter den Bedingungen der Fahrtzeit und Tätigkeiten z. B. eine hohe Rückfallgefahr beinhaltet, dann ist die Telekom am Zug.
Denn die muss dann darlegen, warum sie trotz der offensichtlichen Tätigkeiten die Zuweisung "durchgepeitscht" hat.

2. Warum soll der MA seinen Anspruch auf amtsangemessenen Dienstposten einklagen - eigentlich ist das Recht auf seiner Seite und es gibt nichts zu klagen.
Das BEM hat aber nichts mit diesem Anspruch zu tun - glaub mir, wenn einem MA ein BEM verweigert wird, dann erfüllt die Telekom diese Rechtspflicht erst,
wenn eine Klage eingereicht wird.
Wenn der MA in einem Prozess darlegen kann, dass wiederrechtlich keine BEM durchgeführt wurde und dann auch noch eine Zuweisung entgegen eines eindeutigen
Gutachtens von einem Amts- oder BAD-Arzt veranlasst wurde, dann hat die Telekom schlechte Karten.
Denn vor Gericht muss die Telekom die Ansprüche und Anschuldigungen entkräften...mir fällt es schwer, einen Grund zu finden, warum z. B. kein BEM durchgeführt wurde.
Mir fällt auch schwer einen Grund zu finden, warum die Telekom eine Zuweisung per VW-Akt erlässt, obwohl die Gutachten dagegen sprechen.
Und das werden die Richter auch sehen - aber die Telekom wird sehr schnell einlenken - so lange es geht. Wenn aber der Beamte schon in der DU ist und Schadensersatz
einklagt, dann kann die Telekom nicht mehr einlenken, denn dafür ist es zu spät - oder aber die Telekom erkennt alle Ansprüche an.

3. das mit dem Schmerzensgeld sehe ich auch als sehr vage - aus diesem Grunde ist dieser Anspruch eher zu vernachlässigen, da hier letztendlich auch wenn ein Anspruch
bestehen würde, im deutschen Recht diese Beträge eher gering sind.
Hierbei muss dann auch noch ein weiteres Prozess-Risiko gesehen werden, da in den meisten Fällen der Anspruch und die Wirklichkeit weit auseinander liegen und zweitens
der Nachweis sehr schwer zu führen ist.

Und den Anwalt habe ich schon gefragt. Die Meinung ist, dass der Schmerzensgeldanspruch zu vernachlässigen ist, wenn Schadensersatz verlangt werden und durchgesetzt
werden kann - dies wird auch im Regelfall von der RS-Versicherung übernommen, aber nur für den Fall, dass der RA eine Aussicht auf Erfolg signalisiert...
Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Andrea,

welche rechtlichen Schritte willst du denn einleiten bzw. welche Gründe willst du gegen die Zuweisung vorbringen.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtest du keinen Schichtdienst und eine Stelle in erreichbarer Entfernung...
Es gibt aber keine Recht auf Auswahl des Arbeitsplatzes - nach meinem Wissen...
Dein Sohn ist schwerstbehindert und ging ganztags in den Kindergarten und hatte zudem eine Tagesmutter am Wochenende...???

Mir ist immer noch nicht ganz klar, was du jetzt der Telekom vorwirfst - denn die Arbeit ist es ja nicht...und mit den
Attesten ist mit Sicherheit die Möglichkeit gegeben, dass du nur eine Tagschicht bekommst...
Es gibt doch keine rechtlichen Vorgaben oder eine Zusicherung auf Arbeit nach Wunsch - das sollte dir doch klar sein...

Geh einfach mal zu einem Fachanwalt und lass dich objektiv beraten - es gibt aber neben Arbeitsrechten auch -Pflichten, das
sollte dir bewußt sein...
Hallo Mikesch,

es geht mir nicht um eine bestimmte Arbeit, mir ist es inzwischen egal was ich arbeite. Es geht mir einfach nur darum, daß ich keinen
Schichtdienst mehr machen muß. Gründe sind ja auch bekannt. Meine Arbeitsplätze waren ja immer bis jetzt wohnortsnah (maximal
knapp über 30 km). Und Arbeit nach Wunsch, von diesem Gedanken habe ich mich schon vor den Kindern verabschiedet. Das ist Pflichten
gibt ist auch bekannt. Die Arbeit, die man zu machen hat, kann man sich nicht aussuchen, da muß man einfach durch.

LG
Andrea
Kater-Mikesch
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Kater-Mikesch »

Guten Abend Andrea,

um was geht es dir denn bei der Zuweisung - du willst du Arbeit machen aber halt nur nicht im Schichtdienst eingesetzt werden...oder?
Normalerweise würde doch jeder AG das akzeptieren - hast du mal mit dem BR gesprochen...
Oder gibt es eine Sozialbetreuung bei Euch...?
Andrea5
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Re: Bundesbeamte in Transfergesellschaften

Beitrag von Andrea5 »

Hallo Mikesch,

genau keinen Schichtdienst machen und nicht über 4 Stunden Gesamtfahrzeit zum Dienstort haben. Darüber hab ich auch schon ge-
schrieben.

Der Betriebsrat kennt meine Geschichte. Mein Viventomensch auch, daß ich kein Schichtdienst machen kann wegen der Betreuung meines
Sohnes (behindert und unter 12 Jahre alt). Nachdem mein Fall in der Einigungsstelle gelandet war, hatte dieser auch den Auftrag nach
einer wohnortnäheren Beschäftigung zu suchen.

Das Thema kein Schichtdienst machen, daß hatte ich damals auch, als ich nach der Elternzeit (über 2,5 Jahre) damals in meinem alten
Betrieb auch gehabt. Da war Schichtarbeit angesagt, zwar nicht gleich sofort nach meiner Rückkehr. Wir befanden uns in einem Art
Betriebsübergang (glaube ich). Damals bekam ich auch einen Anhörungsbogen. Hab da auch als dokumentiert (hatte sogar zwei Kinder unter
12 Jahre), daß ich damit nicht einverstanden war. Der Betriebsrat hat allerdings der Zuweisung zugestimmt, weil der Dienstort ja derselbe
geblieben war. Auch mit der Schichtarbeit. Es gab auch Alternativarbeitsplätze, darauf hatte ich mich auch beworben. Was uns damals
keiner erzählte: die wurden zurückgezogen hinter unserem Rücken nach dem wir uns beworben haben :evil: . Da wo ich mich beworben
hatte (mit dem damaligen PTI arbeitete ich lange zusammen), sagte man mir das hier alles rückgängig gemacht wurde.
. Dort war auch Tagesdienst und man hätte alle paar Monate eine Bereitschaft gehabt (Laptop und Handy hätte
man nach Hause mitbekommen und von da aus die Außenkollegen per Herbeiruf zum Störungsort geholt). Also mußte ich Schichtarbeit
machen. Mit den Chefs konnte man darüber nicht reden und den Betriebsrat, den konnste vergessen. Ich war also auf nette Kollegen ange-
wiesen, mit dem man den Dienst tauschen konnte (mußte dann natürlich doofe Dienste für den Kollegen zurückmachen, ist aber ok für
mich und selbstverständlich und die Tage, die machbar dafür sind anbieten folgten nach Absprache). Leider wurden diese Kollegen immer
weniger, weil die entweder durch Burnout, Rückenleiden etc. langzeiterkrankten oder sich eben halt wegbewarben. Das Betriebsklima
verschärfte sich. Viele wurden drangsaliert. Hatte eine Kollegin (schwerbehindert, beinamputiert), die konnte lt. ärztlichen Attest keinen
Nachtdienst machen. Doch das sollte sie plötzlich und wenn sie es nicht konnte dann tauschen den Dienst. Atteste wurden nicht anerkannt.
Ich habe diese Geschichte nicht weiter verfolgt und hab den Absprung zu Vivento gemacht mit Beschäftigung bei der BA, da ich immer mehr
bekam Probleme Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Und das machte sich gesundheitlich auch bei mir bemerkbar durch Schlafstörunge,Albträume. Also nicht weit vom Burnout. Das der Schuß mit Vivento nach hintenlos geht, daß wußte ich erst knapp drei
Jahre später. Also hier bin ich.

LG
Andrea
Antworten