Entlassung in der Probezeit

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Lúthien
Beiträge: 14
Registriert: 5. Nov 2012, 07:53
Behörde:

Re: Entlassung in der Probezeit

Beitrag von Lúthien »

@ Herrn Hanebüchen

In der Tat, man stelle sich vor, die Minusstunden sind tatsächlich durch Krankheit - und ja, auch durch Dummheit, dass gebe ich zu - entstanden.

Ich bin nämlich schwer depressiv arbeiten gegangen, um eben genau das zu tun, was du mir vorwirfst, noch nicht einmal erwähnt zu haben, nämlich die Arbeit die in meiner Dienststelle erledigt werden muss.
Ich habe nur nicht jedes Mal den Dienst abgebrochen, wenn ich nicht mehr konnte, sondern bin früher gegangen, in der Hoffnung, dass es mir bald besser gehen würde und ich das Defizit ausgleichen könnte.
Nur um gesund zu werden, muss man auch erstmal wissen, dass man krank ist.

Und mitnichten stelle ich es als etwas besonderes dar, wenn ich mal nicht krank war, so oft war ich nämlich gar nicht krank, zumindest nicht krankgeschrieben, da ich ja wie erwähnt krank zur Arbeit gegangen bin. Daraus darfst du mir jetzt natürlich auch gerne wieder einen Strick nehmen.

Vielleicht nutze ich den dann später mal zum erhängen. :twisted:
Das ist richtig, aber ist die Krankheit der Grund für die beabsichtigte Entlassung?
Ja, dass ist sie. Nämlich deshalb, weil die mir vorgerworfenen "Verfehlungen" einzig allein darauf beruhen.
Und jetzt komm mir nicht wieder mit: man kann sich bemühen.
Du warst weder dabei noch kannst du in sonst irgend einem Maße auch nur ansatzweise beurteilen, wie ich mich bemüht habe.
Nicht ohne Grund steht mein Chef auf meiner Seite und auch nicht ohne Grund stehen SBV und PR hinter mir.
Die stützen ihre Stellungnahmen nicht auf Larifari-Argumente.
Alles dreht sich nur um dich und um deine Probleme
Das ist deine Interpretation.
Zum restlichen Satzgefüge habe ich mich schon geäußert.
Und man kann - egal ob man von Krankheit oder Schwerbehinderung betroffen ist oder vollkommen gesund ist - daran mitwirken, dass man einen guten Eindruck hinterlässt. Und das tut man, indem man sich tagtäglich bemüht und sein bestes gibt.Und wenn man sich dann so verhält, wie die TE das in Bezug auf die von mir exemplarisch herangezogene Geschichte mit dem Personalgespräch getan hat, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich der Dienstherr Gedanken über das Dienstverhältnis macht.
Ich denke, über bestimmte Dinge sollte man, wenn man nicht exakt und 100%ig alle genauen Umstände kennt, nicht urteilen.
Das ist hier der Fall.
Nur bedingt das keine Pflicht für den Dienstherrn, um die Beamtin eine Art Schutzkäfig zu errichten, in dem sie von allen Pflichten entbunden ist.
Es wird dich wohl erstaunen, aber da stimme ich dir sogar zu.
Und ich habe das auch nie verlangt.

@Bundesbär
Wir sind wirklich eine Gemeinschaft - mit Betonung auf "gemein".
Das wird auch nicht besser werden...
Benutzeravatar
Florian Hanebüchen
Beiträge: 221
Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
Behörde:

Re: Entlassung in der Probezeit

Beitrag von Florian Hanebüchen »

Naja, dass eine (echte) Depression den Dienst erschwert, ist schon klar. Schließlich gehen damit fast immer immense Schlafprobleme einher.

Fakt ist, du hast am Anfang einen "persönlichen Feldzug" vermutet. Offensichtlich habe ich dich ein bisschen aus der Reserve locken können, denn nun schließt du auch eigene Fehler - wenn ich dich richtig verstehe - nicht aus. Dabei können wir es meines Erachtens belassen.

Nur ein Hinweis: Ob die angedrohte Entlassung berechtigt ist oder nicht, habe ich ausdrücklich offen gelassen. Was die Verbeamtung auf Lebenszeit angeht, gebe ich Conny - mal vollkommen allgemein gesprochen und nicht auf den hier vorgestellten Fall bezogen - in dem Sinne Recht, dass der Gesundheitszustand des Beamten schon darauf hindeuten sollte, den Dienst auch längerfristig ableisten zu können.
Lúthien
Beiträge: 14
Registriert: 5. Nov 2012, 07:53
Behörde:

Re: Entlassung in der Probezeit

Beitrag von Lúthien »

Es hat sich eine Änderung im Sachverhalt ergeben.

Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen.

Es hat sich herausgestellt, dass es versäumt wurde, mich vor zwei Jahren auf Lebenszeit zu verbeamten. Will heißen, ich hätte bereits zum Februar 2010 zum Amtsarzt geschickt werden müssen und es hätte in diesem Rahmen die Lebzeitverbeamtung angestanden.

Was kann man da machen?
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1981
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Tätigkeit: Ab 2017 Pensionär auf Weltreise
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Entlassung in der Probezeit

Beitrag von Mikesch »

Ich glaube nicht, dass Du rückwirkend eine Ernennung erhalten wirst, geschweige, dass jetzt eine ausgesprochen wird.
Was mich wundert, wieso Du dich nicht gemeldet hast, denn die Urkunde ist ja dermaßen wichtig...
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Lúthien
Beiträge: 14
Registriert: 5. Nov 2012, 07:53
Behörde:

Re: Entlassung in der Probezeit

Beitrag von Lúthien »

Das ist relativ einfach zu beantworten.
Zum einen wusste ich das zu dem damaligen Zeitpunkt nicht bzw. waren die Aussagen vom PR widersprüchlich (altes/neues Recht), zum anderen ging es mir zu diesem Zeitpunkt nicht so gut, u.a. Todesfall im Umfeld.
Antworten