Rückzahlung von Anwärterbezügen

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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randomusername
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Rückzahlung von Anwärterbezügen

Beitrag von randomusername »

Hallo Leute,

am Montag habe ich meine Ausbildung in der 2. QE in einem Finanzamt in Bayern begeonnen. Für den Fall, dass mir der Beruf überhaupt nicht liegt, wollte ich mal nachfragen, ob ich Anwärterbezüge zurückzahlen muss, wenn ich mich direkt nach der Ausbildung entlassen lasse und eine neue Ausbildung in der freien Wirtschaft mache?

MfG
Absztrakkt
Beiträge: 1
Registriert: 10. Nov 2012, 20:16
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Re: Rückzahlung von Anwärterbezügen

Beitrag von Absztrakkt »

Also ich habe eine Zusage für eine Ausbildung im gD für nächstes Jahr und musste unterschreiben, dass ich, wenn ich mich nicht auf eine Beamtenstelle im Probeverhältnis bewerbe oder ein mir angebotenes Amt ablehne, die Anwärterbezüge zurückzahlen muss.

Ich weiß nicht was du unterschrieben hast/musstest, aber ich geh davon aus, dass auch du soetwas in der Art unterschreiben musstest und wenn du dich nun einfach entlassen lässt, weil du eine andere Ausbildung machen willst, auch die Anwärterbezüge zurückzahlen musst.

Die Rückforderung wird nicht fällig oder erlischt, wenn man vom Dienstherren entlassen wird oder man fünf Jahre im Probe- oder Lebenszeitverhältnis gearbeitet hat.
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