Hi zusammen,
weiß jemand wie hoch der Krankenkassenbeitrag für Beamte ist, wenn man eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat.
Und mit wieviel Pension kann man im Monat rechnen, wenn im gehobenen Dienst angestellt ist.
Vielen Dank
Krankenversicherung Pensionsansprüche
Moderator: Moderatoren
- Mikesch
- Beiträge: 1969
- Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
- Kontaktdaten:
Re: Krankenversicherung Pensionsansprüche
Du hättest einen Autofahrer auch fragen können, was kostet ein Auto?Averall hat geschrieben:weiß jemand wie hoch der Krankenkassenbeitrag für Beamte ist, wenn man eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat.
Und mit wieviel Pension kann man im Monat rechnen, wenn im gehobenen Dienst angestellt ist.
Die Tarife der Versicherer sind recht unterschiedlich, einfach mal nachfragen.
Wichtig! Auch die Leistungen vergleichen, billig ist nicht gleich günstig!
Pension:
Nehmen wir mal an, Du endest beim Rat, Oberrat ist auch drin...
Siehe http://www.beamtenbesoldung-online.de/beamtenbesoldung/, davon dann 71, bald 67, wird aber eher bei knapp über 60% enden.
Abzüglich Steuern und KV = netto.
Umfangreiche Infos bietet auch Tante Google...
Grüße,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Also die Krankenkassenbeiträge richten sich nach dem Familienstand. Dabei zählt nur ob du Kinder hast. Dann kommt noch das Alter dazu und der Risikofaktor bei Vorerkrankungen. Um das auszurechnen wendest du dich am besten an ein unabhängiges Versicherungsbüre. Die machen dir dann Vergleichsangebote.
Der Pensionsanspruch richtet sich der Länge der Dienstzeit, nach der Besoldungsstufe und nach unseren Politikern. Wenn ich persönlich (mD A 7, ohne Beförderung, bis zum momentanen Pensionsalter von 65) ganztags arbeite, dann bekomme ich eine Pension von 1100,00 Euro. (Habe ich mir ausrechnen lassen) Dazu kommt ein Rentenanspruch von 215,00 Euro, aus den Zeiten von 1983 -1989 (DDR) und 1989- 1996 (BRD- freie Wirtschaft), ein Kind 1991, Mutterschaftspause 11 Monate, und ein Kind 1999, Mutterschaftspause 6 Monate und 5 Monate Teilzeit 19 Stunden, und Teilzeit 30 Stunden, 8 Monate.
Auskünfte beim Zoll gibt die Besoldungsstelle Rostock.
LG Angelfire
Der Pensionsanspruch richtet sich der Länge der Dienstzeit, nach der Besoldungsstufe und nach unseren Politikern. Wenn ich persönlich (mD A 7, ohne Beförderung, bis zum momentanen Pensionsalter von 65) ganztags arbeite, dann bekomme ich eine Pension von 1100,00 Euro. (Habe ich mir ausrechnen lassen) Dazu kommt ein Rentenanspruch von 215,00 Euro, aus den Zeiten von 1983 -1989 (DDR) und 1989- 1996 (BRD- freie Wirtschaft), ein Kind 1991, Mutterschaftspause 11 Monate, und ein Kind 1999, Mutterschaftspause 6 Monate und 5 Monate Teilzeit 19 Stunden, und Teilzeit 30 Stunden, 8 Monate.
Auskünfte beim Zoll gibt die Besoldungsstelle Rostock.
LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
Mal ehrlich ! Hier bekommt man u.U. schnell und wohlgemeinte Informationen, aber man sollte sich doch an die entsprechende kompetente Stelle wenden. So unbeholfen sollte man sich nicht outen.
Im übrigen sind Aussagen zur Zukunft wie das Lesen im Kaffeesatz. Es wird nichts mehr so sein wie heute oder in einem Jahr. Seht Euch doch das Polittheater an. Es ist zum Davonlaufen !
Im übrigen sind Aussagen zur Zukunft wie das Lesen im Kaffeesatz. Es wird nichts mehr so sein wie heute oder in einem Jahr. Seht Euch doch das Polittheater an. Es ist zum Davonlaufen !
arbeite um zu leben, aber lebe nicht, um zu arbeiten
Habe eine Mail bekommen, das es neu wäre, das sich die Beiträge nach dem Familienstand richtien. Da habe ich mich wohl ungenau ausgedrückt.
Ein Bundesbeamter bekommt 50 % seiner Aufwände zu Krankenkosten von der Beihilfestelle des Bundes erstattet. Hat man Kinder, so erhöht sich der Beitrag auf 70 %. Dn Rest muss man dann privat absichern.
LG Angelfire
Ein Bundesbeamter bekommt 50 % seiner Aufwände zu Krankenkosten von der Beihilfestelle des Bundes erstattet. Hat man Kinder, so erhöht sich der Beitrag auf 70 %. Dn Rest muss man dann privat absichern.
LG Angelfire
Was du nicht willst das dir getan, das tu auch keinem andren an!
Wobei zu beachten ist, daß sich diese 50% bzw. 70% auf die BEIHILFEFÄHIGEN AUFWENDUNGEN beziehen! Und die richten sich nach Sozialgesetzbuch Nr.: ?
Es wird nur noch anerkannt, was die gesetzlichen auch zahlen müssen. Und das wird bekanntlicherweise immer weniger.
D.h., es wird schon lange nicht mehr alles bezahlt.
Beamte sind keine vollwertigen Privatpatienten mehr.
Es wird nur noch anerkannt, was die gesetzlichen auch zahlen müssen. Und das wird bekanntlicherweise immer weniger.
D.h., es wird schon lange nicht mehr alles bezahlt.
Beamte sind keine vollwertigen Privatpatienten mehr.