Widerspruch gegen Beurteilung
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hat schon jemand Antwort auf seinen Widerspruch erhalten?
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
MissT hat geschrieben:Hat schon jemand Antwort auf seinen Widerspruch erhalten?
Ich habe noch nicht mal eine Beurteilung erhalten.
Das einzige was kam ist die Vorladung zur DDU Prüfung

Natürlich mit gelber PZU Urkunde.
Normalerweise Antworten die auf Briefe doch nicht.
Habe schon mehrfach meinen Punktestand und Sachstand zu einer Beförderung erfragt,
bislang kam nix.. Landet scheinbar alles gleich unbearbeitet und mit Männchen versehen in der Perso Akte und
der Rest ist für den Müll.

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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Ich kenne keinen Widerspruch, bei dem vom Vorgesetzten die Beurteilungspunkte geändert wurden - höchstens formelle
Änderungen werden vorgenommen...z. B. falsche Tätigkeit, falsche Bezeichnungen usw.
Dann bleibt immer noch die Klage...aber auch bei einem Sieg, werden im Prozess keine weiteren Punkte vergeben, sondern
die Entscheidung auf Neuausstellung wird wieder an den Beurteiler zurückgegeben - ob der dann seine ursprüngliche Position
ändert, ist sehr fraglich...
Änderungen werden vorgenommen...z. B. falsche Tätigkeit, falsche Bezeichnungen usw.
Dann bleibt immer noch die Klage...aber auch bei einem Sieg, werden im Prozess keine weiteren Punkte vergeben, sondern
die Entscheidung auf Neuausstellung wird wieder an den Beurteiler zurückgegeben - ob der dann seine ursprüngliche Position
ändert, ist sehr fraglich...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Ich weiß jetzt nicht, ob man einfach ein Zeugnis/Zwischenzeugnis beauftragen kann - auf jeden Fall wird ein
Zeugnis auf Antrag erstellt, wenn du z. B. den Bereich, die Dienststelle wechselst - das kannst du bei PST beauftragen...
Aber das bringt einen auch nicht weiter, denn das Zeugnis/Zwischenzeugnis wird auch nicht viel besser ausfallen,
wie die Beurteilung...es hört sich ggf. besser an, da man doch vieles mit der Zeugnissprache interpretieren kann.
Und vor allen Dingen kannst du mit dem Zeugnis/Zwischenzeugnis erst einmal nichts anfangen, es sei denn, dass
du dies bei einer internen Bewerbung vorlegen kannst, weil jahreslang keine Beurteilung geschrieben wurde.
Zeugnis auf Antrag erstellt, wenn du z. B. den Bereich, die Dienststelle wechselst - das kannst du bei PST beauftragen...
Aber das bringt einen auch nicht weiter, denn das Zeugnis/Zwischenzeugnis wird auch nicht viel besser ausfallen,
wie die Beurteilung...es hört sich ggf. besser an, da man doch vieles mit der Zeugnissprache interpretieren kann.
Und vor allen Dingen kannst du mit dem Zeugnis/Zwischenzeugnis erst einmal nichts anfangen, es sei denn, dass
du dies bei einer internen Bewerbung vorlegen kannst, weil jahreslang keine Beurteilung geschrieben wurde.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
wegloben...das findest du vielleicht in höheren Kreisen oder bei Politikern...siehe Öttinger, Stoiber usw...
Aber meinst du allen Ernstes, dass im mittleren oder gehobenen Dienst so was gemacht wird...das einzigste
Ziel ist da die DDU - vor allen Dingen könnte man nachher bei einem zu guten Zeugnis dies auf eine Beamtenberurteilung
ableiten und dann erst recht eine bessere Beurteilung einklagen...
Grubi, ich denke du lebst in einer Scheinwelt - davon musst dich verabschieden - hier geht es nicht darum, dass
die Telekom einem hilft und unterstützt, hier geht es ganz alleine darum, diese Klientel aus dem Unternehmen
zu drängen...egal mit welchen Mitteln - im Zweifelsfall um der Pflicht des Dienstherrn zu genügen...
Aber meinst du allen Ernstes, dass im mittleren oder gehobenen Dienst so was gemacht wird...das einzigste
Ziel ist da die DDU - vor allen Dingen könnte man nachher bei einem zu guten Zeugnis dies auf eine Beamtenberurteilung
ableiten und dann erst recht eine bessere Beurteilung einklagen...
Grubi, ich denke du lebst in einer Scheinwelt - davon musst dich verabschieden - hier geht es nicht darum, dass
die Telekom einem hilft und unterstützt, hier geht es ganz alleine darum, diese Klientel aus dem Unternehmen
zu drängen...egal mit welchen Mitteln - im Zweifelsfall um der Pflicht des Dienstherrn zu genügen...
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Kater-Mikesch hat geschrieben: Grubi, ich denke du lebst in einer Scheinwelt - davon musst dich verabschieden -
Bravo.....endlich wieder mal ist die Technik unseres Grubi enttarnt worden.
Widersprüche und Klagen....da rät unser Grubi immer gleich ab...klar....er WILL verhindern, dass Erfolge sich einstellen.
Und wenn er denn enttarnt ist...dann kommt er mit seinen angelernten Sätzen....
Liebes Grubi...lass es dir gesagt sein. Ich kenne genügend Kollegen, die in den letzten Jahren erfolgreich gegen die Telekom vorgegangen sind. Nur DU willst den Menschen den Mut nehmen.
Traurig....du Verteidiger der Betonköpfe. Belehrungen ??? Entgleisungen ? Du bist wohl hier im Forum so empfindlich, weil deine Position bei der Telekom etwas zu hoch ist.....da wird man einsilbig, wenn unerwartete Kritik kommt.
Nochmals mein Aufruf: OUTE dich endlich und gib deine Position bei der Telekom bekannt.
Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Ist so denn der Ablauf? Also macht PST Rücksprache mit dem Beurteiler, bringt ihm meinen Widerspruch zur Kenntnis und fordert von ihm eine Stellungnahme?Kater-Mikesch hat geschrieben:Ich kenne keinen Widerspruch, bei dem vom Vorgesetzten die Beurteilungspunkte geändert wurden
Weiß das jemand, wie die Widersprüche beim PST bearbeitet werden?
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Grubi_Scheibenklar hat geschrieben:Offenbar herrscht selbst bei den Basics zum Widerspruchsverfahren Unsicherheit.
Kaum kommst du morgens ins Büro.....herrscht bei dir, lieber Grubi mal wieder Unsicherheit.
IN DIESEM JAHR IST DAS BESCHRIEBENE VERFAHREN NICHT (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) gültig.
Es muss gegen die Beurteilung Widerspruch eingelegt werden.
Nochmals: IN 2012 NICHT (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) gültig.
Grubi....bitte korrekt für die Telekom am Arbeitsplatz arbeiten und keine privaten Foren innerhalb der Arbeitszeit mit falschen Infos penetrieren.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Frag bei denen ruhig nach. Es gilt eben 2012 nicht. Aus Zeitgründen....wie jedem klar sein sollte.
Re: Widerspruch gegen Beurteilung
GENAU!! Es gilt definitv nicht, weiß jeder der auch eine Beurteilung erhalten hat.Torquemada hat geschrieben:Es gilt eben 2012 nicht.
Hat also niemand hier persönliche Erfahrungen mit dem DIESJÄHRIGEN Widerspruchsverfahren?
Ich habe Widerspruch eingelegt u. bislang nur die Eingangsbestätigung erhalten. Hätte mich brennend interessiert, ob PST Rücksprache mit dem Beurteiler hält, oder wie überhaupt die Widersprüche angegangen werden.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Ein Sachbearbeiterchen beim PST meinte, er habe über 100 Widersprüche auf dem Tisch...da liefe monatelang nichts mehr.
Also ohne Anwalt würde ich da nichts machen, weil alleine mit Anwalt und Gerichtsanträgen samt Platzreservierung etwas zumindest temporär aufgehalten werden kann. Ohne Anwalt reagiert der überforderte PST nicht mehr.
Und nochmals....dieses Jahr gibt es kein innerbetriebliches Beanstandungsverfahren.
Also ohne Anwalt würde ich da nichts machen, weil alleine mit Anwalt und Gerichtsanträgen samt Platzreservierung etwas zumindest temporär aufgehalten werden kann. Ohne Anwalt reagiert der überforderte PST nicht mehr.
Und nochmals....dieses Jahr gibt es kein innerbetriebliches Beanstandungsverfahren.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Kurz: Man muss die T auffordern, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuzusenden. Denn erst damit kann man ein Klageverfahren mit einem Anwalt anleiern.
Ich vermute mal, dass die T das alles hinauszögert, DAMIT nicht noch dieses Jahren Verfahren eröffnet werden können - mit evtl. Ergebnis, dass Beförderungsposten erstmal für den evtl. erfolgreichen Kläger geparkt werden müssen. Wir erinnern uns, dass genau diese Aktionen die Beförderung 2012 erstmal ausgesetzt hatte.
So einige Kollegen haben vor zu klagen. Und das muss der T auch klar sein, dass es auch gegen diese unsägliche Beurteilungspraxis klagen en masse geben wird.
MIR als Beschäftigten kann es völlig wurscht sein, ob die dadurch beim PST/SBR Kapazitätsprobleme haben - bzw. eigentlich müsste der Rechtsservice des PST/SBR damit beschäftigt sein. Wenn man mit sowas rechnet, muss man eben auch das Personal dafür haben, um die Widersprüche in einem vernünftigen Zeitraum (4 Wochen) bescheiden zu können.
Ich vermute mal, dass die T das alles hinauszögert, DAMIT nicht noch dieses Jahren Verfahren eröffnet werden können - mit evtl. Ergebnis, dass Beförderungsposten erstmal für den evtl. erfolgreichen Kläger geparkt werden müssen. Wir erinnern uns, dass genau diese Aktionen die Beförderung 2012 erstmal ausgesetzt hatte.
So einige Kollegen haben vor zu klagen. Und das muss der T auch klar sein, dass es auch gegen diese unsägliche Beurteilungspraxis klagen en masse geben wird.
MIR als Beschäftigten kann es völlig wurscht sein, ob die dadurch beim PST/SBR Kapazitätsprobleme haben - bzw. eigentlich müsste der Rechtsservice des PST/SBR damit beschäftigt sein. Wenn man mit sowas rechnet, muss man eben auch das Personal dafür haben, um die Widersprüche in einem vernünftigen Zeitraum (4 Wochen) bescheiden zu können.
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Nicht nur mit einem Widerspruchssbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kann du die Telekom verklagen - eine
Untätigkeitsklage kann auch durchgesetzt werden...
Wenn der AG sich nach drei Monaten nicht dazu äußert oder auf einen Widerspruch keinen Widerspruchsbescheid
schreibt, kann man, wenn man klagen will, die Untätigkeitsklage erwirken...
Tut auch gar nicht weh...
Untätigkeitsklage kann auch durchgesetzt werden...
Wenn der AG sich nach drei Monaten nicht dazu äußert oder auf einen Widerspruch keinen Widerspruchsbescheid
schreibt, kann man, wenn man klagen will, die Untätigkeitsklage erwirken...
Tut auch gar nicht weh...
Re: Widerspruch gegen Beurteilung
Hallo Zusammen,
ich habe inzwischen, alles andere macht keinen SInn meinen Widerspruch durch einen Anwalt vornehmen lassen. Bei mir ist es wie bei einigen anderen auch der Fall das zwischen der Stellungnahme durch den Arbeitgeber (ich bin abgeordnet) und der Beurteilung Vivento eine Lücke klafft. Vivento/Telekom hat bisher noch nichts von sich sehen und hören lassen also auch noch keinen Widerspruchsbescheid verschickt. Für meinen Anwalt ist die weiter Vorgehensweise klar, demnächst Untätigkeitsklage und dann Klage auf Berichtigung der Beurteilung.
Gerüchteweise sollen bei Telekom bis jetzt ca. 4000 Widersprüche eingegangen sein. Bei der Überlastung des PST wird es wohl einige Untätigkeitsklagen geben was u.U. für den Fortgang für den Widerspruch von Vorteil sein kann sagt mal mein Anwalt. Der sieht auch einen Erfolg der Klage auf Berichtigung der Beurteilung wenn ein Unterschied zwischen Stellungnahme Arbeitgeber und Beurteilung Vivento/Telekom besteht.
Insofern ist jeder Widerspruch gegen die Beurteilung gut und jede Klage noch besser, denn das erhöht den Kesseldruck im T
Es grüßt euch
TBDB2012
ich habe inzwischen, alles andere macht keinen SInn meinen Widerspruch durch einen Anwalt vornehmen lassen. Bei mir ist es wie bei einigen anderen auch der Fall das zwischen der Stellungnahme durch den Arbeitgeber (ich bin abgeordnet) und der Beurteilung Vivento eine Lücke klafft. Vivento/Telekom hat bisher noch nichts von sich sehen und hören lassen also auch noch keinen Widerspruchsbescheid verschickt. Für meinen Anwalt ist die weiter Vorgehensweise klar, demnächst Untätigkeitsklage und dann Klage auf Berichtigung der Beurteilung.
Gerüchteweise sollen bei Telekom bis jetzt ca. 4000 Widersprüche eingegangen sein. Bei der Überlastung des PST wird es wohl einige Untätigkeitsklagen geben was u.U. für den Fortgang für den Widerspruch von Vorteil sein kann sagt mal mein Anwalt. Der sieht auch einen Erfolg der Klage auf Berichtigung der Beurteilung wenn ein Unterschied zwischen Stellungnahme Arbeitgeber und Beurteilung Vivento/Telekom besteht.
Insofern ist jeder Widerspruch gegen die Beurteilung gut und jede Klage noch besser, denn das erhöht den Kesseldruck im T
Es grüßt euch
TBDB2012
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Re: Widerspruch gegen Beurteilung
genau so sehe ich es auch...
Denn die Telekom ist Meister im Aussitzen, auf Widersprüche ja nicht reagieren und tunlichst ein Widerspruchsbescheid
vermeiden - denn der könnte einen ja angreifbar machen...
Es ist eine Unverschämtheit, dass die Telekom auf Schreiben und vor allen Dingen auf Widersprüche einfach nicht reagiert.
Ich denke mal, dass die Truppe SBR die Widersprüche von den zur PBM NL Zugewiesenen aktuell nicht nicht zeitgerecht
bearbeiten kann...
Aber das kann auch keine Ausrede sein und die Telekom ist es ja selber Schuld, dass gerade bei den Beurteilungen massenhaft
Widersprüche kommen - denn die Vorbereitung auf der Ablauf ist miserabel geplant - das ist aber nichts Neues im Staate...
Denn die Telekom ist Meister im Aussitzen, auf Widersprüche ja nicht reagieren und tunlichst ein Widerspruchsbescheid
vermeiden - denn der könnte einen ja angreifbar machen...
Es ist eine Unverschämtheit, dass die Telekom auf Schreiben und vor allen Dingen auf Widersprüche einfach nicht reagiert.
Ich denke mal, dass die Truppe SBR die Widersprüche von den zur PBM NL Zugewiesenen aktuell nicht nicht zeitgerecht
bearbeiten kann...
Aber das kann auch keine Ausrede sein und die Telekom ist es ja selber Schuld, dass gerade bei den Beurteilungen massenhaft
Widersprüche kommen - denn die Vorbereitung auf der Ablauf ist miserabel geplant - das ist aber nichts Neues im Staate...