DB Jobservice

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Choleriker
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DB Jobservice

Beitrag von Choleriker »

hallo zusammen,

ich wurde Anfang 2008 in den DBJob Service versetzt. Dummerweise bin ich nicht auf die Idee gekommen, dagegen Widerspruch einzulegen. ich nehme mal an, dass es dafür jetzt längst zu spät ist.

Nun hatte ich zunächst Glück - ich konnte quasi übergangslos "vermittelt" werden, an eine Stelle innerhalb des Bundeseisenbahnvermögens ( BEV ). Allerdings wird dort meine Abordnung jedes Jahr um ein Jahr verlängert, eine Versetzung zum BEV fand bisher nicht statt. Einen Dienstposten besitze ich hier also nicht. Wie lange muss ich das eigentlich noch hinnehmen ? Ich kann hier nicht befördert werden oder mich auch nur bewerben, Ausschreibungen erfolgen stets für den internen Arbeitsmarkt.

Und wer hier geschrieben hat, das man im JOBService abgeschrieben ist, hat völlig recht. in der ganzen Zeit ist genau einmal eine Delegation des JObService hier gewesen.

Und wenn jemand einen guten Anwalt kennt, der sich mit Beamtenrecht auskennt und der im Raum Köln/Düsseldorf/Wuppertal praktiziert - gerne !

Ich danke schon jetzt für jede Antwort.

VG Choleriker
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bahnbiajotta
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Re: DB Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Choleriker
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Choleriker »

bahnbiajotta hat geschrieben:Les Dich hier mal durch. http://www.beamtentalk.de/bundeseisenba ... t2335.html
sorry, aber meines Erachtens beantwortet das nicht meine Frage nach der Dauer der Abordnung. Ich muss mich aber dahingehend korrigieren, das ich auch zum Job Service nur abgeordnet bin.
Bei Abordnungen wird ja gerne von "vorübergehend" gesprochen. Aber wie lange kann das sein ?
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bahnbiajotta
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Re: DB Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Och da ist ein wichtiger Satz drin:

Liebe Bahner, Postler oder Beamte sonstwo: Das Beamtenrecht fordert, dass ihr auf einem Dienstposten sitzt und die dazu gehörige Tätigkeit macht. Eine Versetzung in einen Personalverschiebebahnhof ist rechtswidrig. Eine Zuweisung oder Abordnung (wenn man gar keinen Dienstposten mehr hat - dürfte eigentlich auch nicht passieren).
Wer keinen Dienstposten mehr hat, ist außerhalb des Beamtenrechtes und sollte schnellstens sein Recht einfordern.

Und das hier:


Noch ein Argumentationshinweis dazu:
Das Jobcenter da hat ja keine konkret ARbeit für dich, also auch keinen Dienstposten.

Eine Abordnung - kann nach Beamtenrecht - nur VON einem Dienstposten AUF einen Dienstposten (auch bei einer anderen Behörde) durchgeführt werden.

Da es bei dieser Pseudoabordnung gar keinen neuen Dienstposten gab, ist schon diese "Abordnung" zum Jobcenter *[vermtl.]* rechtswidrig.

Genauso wie es die "Versetzung" zur Vivento bei der Telekom war.

Alle anderen nachgeordneten Verwaltungsakte sind demnach ebenfalls außerhalb des Beamtenrechtes. Es sei denn, sie übertragen einem einen beamtenrechtlich korrekten Dienstposten.

Telekombeamte, die zum B. zur Bundesargentur f. Arbeit "abgeordnet" werden, tun dies ausdrücklich und schriftlich freiwillig, damit sie nachher nicht daher kommen können, weil es für die Telekom im Hintergrund - rechtlich und finanztechnisch gesehen - tasächlich Leih- und Zeitarbeitsverhältnisse sind.

Viel Spaß beim Klagen geben die Bahn!
Zuletzt geändert von bahnbiajotta am 5. Okt 2012, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
bahnbiajotta
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Re: DB Jobservice

Beitrag von bahnbiajotta »

Wenn ich das richtig verstanden habe kannst Du der Abordnung immer noch widersprechen wegen fehlendem Amt.
Eisenbahner
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Eisenbahner »

Hallo Choleriker,
Gegenfrage will dich das BEV überhaupt übernehmen? Wenn eine Behörde einen Beamten übernehmen will, geht es meistens ruckzuck. Hier im Süden hatten wir zuletzt einige, die zum Luftfahrtbundesamt oder zum Bundesamt für Güterverkehr gewechselt sind.
Es gibt aber auch Kollegen, die nur abgeordnet werden wollen, um nicht ihre Freifahrt zu verlieren.
Kleiner Tip bevor du klagst, denk daran du bist Bundesbeamter und somit bundesweit einsetzbar.

Schönes Wochenende von einem langjährigen "JobServiceler"
Roland64
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Roland64 »

Hallo Choleriker,

trifft diese Aussage bei Dir noch zu:

"ich konnte quasi übergangslos "vermittelt" werden, an eine Stelle innerhalb des Bundeseisenbahnvermögens ( BEV) ".

Es kann ja wohl nicht sein, dass man als Beamter zu seiner eigenen Dienststelle über DB JobService "vermittelt" wird, und dann auch noch befristet...

Welche Tätigkeiten werden denn da befristet ausgeführt, ich würde schleunigst eine entsprechende Versetzung mit Übertragung eines amtsangemessenen Dp. beantragen, und zwar genau da hin.
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Choleriker »

Eisenbahner hat geschrieben:Hallo Choleriker,
Gegenfrage will dich das BEV überhaupt übernehmen? Wenn eine Behörde einen Beamten übernehmen will, geht es meistens ruckzuck. Hier im Süden hatten wir zuletzt einige, die zum Luftfahrtbundesamt oder zum Bundesamt für Güterverkehr gewechselt sind.
Es gibt aber auch Kollegen, die nur abgeordnet werden wollen, um nicht ihre Freifahrt zu verlieren.
Kleiner Tip bevor du klagst, denk daran du bist Bundesbeamter und somit bundesweit einsetzbar.

Schönes Wochenende von einem langjährigen "JobServiceler"
Hallo Eisenbahner'

Direkten Kontakt zum Bev hatte ich selber noch nicht. Meine Dienststelle beteuert , dass sie mich über nehmen will. Ich werde mich in Kuerze mit dem Bev in Verbindung setzen.
Wie läuft das dann bei Dir ?

Gruß Choleriker
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Choleriker »

Roland64 hat geschrieben:Hallo Choleriker,

trifft diese Aussage bei Dir noch zu:

"ich konnte quasi übergangslos "vermittelt" werden, an eine Stelle innerhalb des Bundeseisenbahnvermögens ( BEV) ".

Es kann ja wohl nicht sein, dass man als Beamter zu seiner eigenen Dienststelle über DB JobService "vermittelt" wird, und dann auch noch befristet...

Welche Tätigkeiten werden denn da befristet ausgeführt, ich würde schleunigst eine entsprechende Versetzung mit Übertragung eines amtsangemessenen Dp. beantragen, und zwar genau da hin.
Hallo Roland ,

Die Tätigkeiten wechseln dort, da ich flexibel sein will. Das ist ärgerlich: man macht seine Arbeit,laesst sich nichts zu Schulden kommen und bleibt doch eine Aushilfe. Eines verstehe ich nicht: das man zuerst von A nach B und dann nach C abgeordnet werden kann.
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Bundesfreiwild
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Bundesfreiwild »

Du bist ja gar nicht wirklich "abgeordnet" im beamtenrechtlichen Sinne. Der Ausdruck ist nur eine Notlösung, weil es Leih- und Zeitarbeit für Beamte eigentlich gar nicht gibt.

Dein Rechtszustand ist folgender:
1. Du bist beim Jobcenter ohne Dienstposten und ohne amtsamgemessene Tätigkeit, da das Jobcenter keine eigenen Posten oder Tätigkeiten für dich hat. Du bist nur dort zur Vermittlung. Das ist rechtswidrig. Stelle einen Antrag auf Übertragung eines abstrakt-funktionellen und konkret-funktionellen Amtes im Konzern (Dienstposten und dazugehörige, amtsangemessene Tätigkeit). Es müsste eine Reaktion darauf erfolgen seitens der Bahn- wenn ablehnender Bescheid - Weg zum Anwalt nehmen.

2. Du bist nicht in einer korrekten Abordnung zu einer Einsatzstelle, sondern in befristeten Leih- und Zeitarbeitsverhältnissen mit wechselndem Tätigkeitsinhalt.
Das Etikett "Abordnung" auch wieder nur ein Feigenblatt, da es für Beamte keine Leih- und Zeitarbeitseinsätze geben kann. Dieser Einsatzpraxis muss man widersprechen, ggfs. mit einem Anwalt und seinen Anspruch - siehe 1. - nachhaltig einklagen.

3. Ist in diesen "Abordnungen kein dauerhafter Posten übertragen, auf dem du dich als bewehren könntest und auf der Beförderungsliste erscheinen könntest. Es besteht also nicht mal mehr die ferne Möglichkeit einer Beförderung und das ist auch wieder rechtswidrig, denn zumindest die BeförderungsMÖGlichkeit muss bestehen, die bekommst du aber durch die Leih- und Zeitarbeitseinsätze - ohne eigenen Posten - entzogen. Auch hier wieder - Anwalt einschalten.

Eigentlich ist das ganze Problem mit der Klage auf Amt und Würden abgedeckt, weil sich aus der Grund- Klage auch die anderen Rechtspositionen entwickeln.

4. Es kann sein, dass du gegen die VERSETZUNG zu dem Jobservicecenter nicht mehr klagen kannst, wegen Verjährung. Aber gegen die Tatsache des weiteren Amtsentzuges und die rechtswidrigen Pseudo-Abordnungen kann man jederzeit klagen, wenn man endlich durchschaut hat, was da eigentlich abgeht.
Empfohlen sind Anwälte, die sich mit den Rechtsverfahren gegen die Telekom schon befasst haben, weil die beamtenrechtliche Rechtsbeugung die Gleiche ist und es schon "1 Million" Klagen und Urteile zu diesen Rechtspositionen gibt.
probge
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Re: DB Jobservice

Beitrag von probge »

Hallo zusammen,

ich bin seit 10 Jahren ohne Widerspruch etc. in der gleichen Situation und mit meinen Disponentinnen und Zeitarbeitgebern immer gut klar gekommen. Dass meine "Karriere" trotz guter Beurteilungen und förmlicher Anerkennung seit 24 Jahren nicht weiter ging als bis zur Regelbeförderung, hat mich mangels Ehrgeiz nie gestört, und jetzt habe ich auch keine Ambitionen mehr, die Bahn zu retten.
Jetzt habe ich allerdings eine "Vollstreckerin" an der Backe und will im Wesentlichen nur ihre Schikanen loswerden, ohne die Versetzung nach Restdeutschland bzw. eine Prozesslawine zu riskieren. Love, Peace & Happiness sind mir am liebsten :wink:

Meine Fragen:
1. Wenn ich KEINE amtsangemessene Beschäftigung beantrage - heißt das im Umkehrschluss, dass ich disziplinarrechtlich belangt werden kann, falls ich mich 'Anordnungen widersetze, die MIT diesem Antrag rechtswidrig wären? (Bewerbung, "Praktika" etc.). Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass ich bestraft werden darf, wenn ich mich rechtswidrigen Anordnungen widersetze.
Ich sehe den Dienstherrn schon aufgrund meines Statusamtes (ich habe als Beamter bestimmte Rechte, und nicht, weil ich auch ein Amt habe) kraft Gesetz auch ohne meinen Antrag in der Bringschuld für ein abstrakt- und konkret-funktionelles Amt. auch ohne dass ich das einfordere (warum bauten die Richter das Antragserfordernis in die Urteile ein?).
Im Ergebnis kann es nicht angehen, dass mein fehlender Antrag ausschlaggebend ist für die Beurteilung, ob staatliches Verhalten rechtswidrig ist oder nicht. Erst recht sollte von seiner Rechtsnatur rechtswidriges Verhalten nicht auch noch disziplinarrechtlich durchsetzbar sein.
Könnte diese Begründung Bestand haben, was meint Ihr?

2. Sollte der Antrag dennoch zwingend erforderlich sein (auf welcher Rechtsgrundlage, bitte?),
überlege ich, den Antrag ohne Fristsetzung zu stellen und die Vollstreckung nicht anzustreben, sondern den Schrieb lediglich als Vehikel zu benutzen, um unrechtmäßige Ansinnen meiner engagierten Disponentin abzuwehren.

3. Nach den althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums bin ich meinem Dienstherrn zu Gehorsam verpflichtet. Das ist der eine Weg, den er nutzen kann, mich in "Amt und Würden" zu bringen, weil es in seinem Interesse liegt.
Der andere ist die Bewerbung. Da in diesem Fall das Interesse von mir ausgeht, habe ich ein Wahlrecht nach dem Grundsatz der Freiweilligkeit. Es kann nicht Sinn und Zweck einer unter Androhung disiplinarrechtlicher Maßnahmen erstellten Bewerbung sein, dass ich meinem Dienstherrn falsche Verhältnisse (mein interesse) vorspiegele.
Dies sollte sich schon aus der Natur dieser beiden Möglichkeiten, ein Amt zu erlangen, ergeben und nicht erst aufgrund eines Antrages auf ein Funktionsamt. Ist die Überlegung richtig?
Ich frage, weil mir das Antragserfordernis in diesem Urteil nicht einleuchtet.
http://rkb-recht.de/tl_files/rkb-recht/pdf/6863.pdf
Ist das nur deshalb in den Leitsatz gerutscht, weil es im Sachverhalt eben so geschah, oder hat das triftige Rechtsgründe?

Danke für's Mitdenken, Hinweise/Links und Tipps
T :) M
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Bundesfreiwild
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Bundesfreiwild »

Erstmal noch eine "betriebswirtschaftliche" Info.
Dieses Konstrukt, einen Beamten in eine Transfergesellschaft zu stecken und ihn dann in den Konzern zurückzuverleihen, mit Ettikett Abordnung oder Zuweisung, ist einfach ein Finanztrick, der die Personalkosten IN der normalen Konzernabteilung besser aussehen lässt. Denn DORT wird man sozusagen als Leih- und Zeitarbeitskraft verbucht und zwar - wie bei der T auch - mit nur einem Teil der normalen Personalkosten. Man arbeitet dann für sein altes Ressort sozusagen nicht für A8, sondern für A5. Rein kostenrechnerisch. Dass die ECHTEN vollen Personalkosten in der Gesamtkonzernbilanz aber eh aufkommen, interessiert anscheinend nicht. Ist aber eine Milchmädchenrechnung.

JA. Wenn man sich mit diesem rechtswidrigen Zustand stillschweigend abfindet, ist es schwierig, sich den dienstlichen Anordnungen zu entziehen, auch wenn sie evtl. rechtswidrig sind. Dann muss man eben hinnehmen, dass man als Beamter als interner Leih- und Zeitarbeiter und Lückenbüsser auf Zeit eingesetzt wird und auch ewig im Hintergrund in diesem Jobcenterbetrieb verbleibt. Natürlich kann man gegen jede Maßnahme, die da "verordnet" wird, ganz offiziell Widerspruch erheben; was aber am Vollzug erstmal nichts ändert. Da müsste dann wieder ein Anwalt ran und den Sofortvollzug aus xyz Gründen übers Gericht aussetzen lassen und Klage erheben.


Man muss hier, wie bei Telekoms auch, das Übel an der Wurzel packen und sich den Anspruch auf Amt und amtsangemessene Tätigkeit in einem normalen Konzernressort zurückklagen.
Der erste Schritt wäre, beim Personalservice einen Antrag zu stellen, dass man wieder einen regulären Dienstposten (der ist im Jobcenter ja nicht vorhanden und bei der Versetzung dorthin stand bestimmt nicht, dass man dort auf den Posten xy mit Bewertung az versetzt wurde, sondern nur Versetzung in den Betrieb xy.
Wenn das so aussieht, ist man seinen alten Dienstposten losgeworden und hat keinen neuen übertragen bekommen. DAs ist rechtswidrig. Ein Beamter muss einen Dienstposten unterm Po haben und die dazugehörige, amtsangemessene Tätigkeit ausführen. Also muss man einen Antrag stellen auf "Übertragung eines abstrakt-funktionellen (Dienstposten) und konkret-funktionellen Amtes (die amtsangemessene Tätigkeit).

Ich lege nahe, zunächst einmal zu prüfen, was genau in dem Wisch stand, der die Versetzung in dieses Jobcenter befohlen hat. Daraus kann man dann lesen, in welcher rechtlichen Position man überhaupt ist.

Anders kommt da keiner aus dieser Nummer wieder raus. Oder man findet sich mit diesen wechselnden Einsätzen irgendwo mal näher mal ferne von zu Hause ab.
probge
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Re: DB Jobservice

Beitrag von probge »

Danke für Deine Antwort, geschätztes Bundesfreiwild :) ,

ich bin seit 2001 zugewiesen zu DB Arbeit und deren Nachfolgeorganisationen, zuletzt versetzt ab 2007 zu DB JobService Berlin auf eigenen Antrag wg. gewünschtem Ortswechsel. Auch wegen gesundheitlicher Besonderheiten werde ich wohl mal eine Rechtsberatung suchen. In Berlin gibt es glücklicherweise sogar eine Auswahl an spezialisierten Fachanwälten.
fiete05
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Re: DB Jobservice

Beitrag von fiete05 »

Hallo,

ich bin auch bei JobService und soll mich nun auf einen Dienstposten bewerben der mir überhaupt nicht zusagt.
Ich sehe mich bei den angebotenen Posten überfordert, zumal dieser ein A9z, und ich halt nur A7 bin.
Was soll so eine Aufforderung sich auf einen Posten zu bewerben, wo man sowieso keine Chance hat diesen auch zu bekommen ?

Wie ich bereits gelesen habe, brauchen Beamte sich nicht bewerben wenn sie eine amtsangemessene Beschäftigung angefordert haben.
(Es verstößt gegen Art. 33 V GG, den Beamten aufzufordern, sich auf freie Stellen zu bewerben.)

Warum wird dort unterschieden ob nun einer eine amtsangemessene Beschäftigung angefordert hat, oder auch nicht ?

Wie sieht es bei einen Beamten aus der noch nicht eine amtsangemessene Beschäftigung angefordert hat,
und soll sich nun auf einen Posten bewerben der ihm nicht zusagt. Was kann er dagegen machen ?

Was kann passieren wenn sich der Beamte weigert sich zu bewerben ?

Gruß
Fiete
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Re: DB Jobservice

Beitrag von Bundesfreiwild »

Du musst dich nur auf einen Posten bewerben, der deinem Amt entspricht. Die Bewerbung eines A7 auf einen A9z kann man nicht erzwingen.

Dazu kommt, dass der Dienstherr einem ja diesen Posten übertragen kann, wenn er das will. Dazu braucht es keine Bewerbung des Beamten. Der Dienstherr kann das per eigenen Willen machen.
Sieht man ja bei Telekoms, da werden die Beamten verschickt, wie der Dienstherr sich das so vorstellt.

Nur .. durch eine eigene Bewerbung auch noch ein eigenes interesse oder gar Qualifiaktionen vorheucheln, die man überhaupt nicht hat, eventuell auch noch damit schon vorneweg akzeptieren, dass man für den Posten auch noch freiwillig umziehen würde... NÄ. Zwingen kann man einen Beamten zu einer Bewerbung auf einen unterwertigen oder überwertigen Posten nicht.

Der Dienstherr ist verpflichtet, einen Beamten amtskonform zu Beschäftigen. Soll er machen wenn er will.
Die wollen deine Freiwilligkeit NUR, um nachher an nix Schuld zu sein und sagen zu können, du hättest dich ja beworben. Dann kannst du gegen eine evtl. geplante Veränderung dorthin nicht mal mehr klagen.
Also schön die Finger stillhalten und einfach entgegnen: Nach Beamtenrecht steht mir ein amtsangemessener Posten und Tätigkeit zu und der Dienstherr ist dafür verantwortlich, dass es so ist. Ende.

NIEMALS etwas freiwillig unterschreiben oder tun, was man eigentlich garnicht will. Ein Beamter muss überhaupt nichts unterschreiben, was beamtenrechtlich korrekt durchführbar ist. Für alles andere braucht der Dienstherr deine Unterschrift, die du aber nur freiwillig unter irgendetwas setzt.
Dein Glaubensbekenntnis sollte sein: Was der Dienstherr will, ist sein Problem und kann er beamtenrechtlich korrekt absolut OHNE meine Einwilligung oder Bewerbung durchführen. Alles andere: "Ich MUSS gar nichts, außer irgendwann mal sterben."
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