Amtsärztliche Untersuchung bei Anwärtern

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Anwaerter
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Amtsärztliche Untersuchung bei Anwärtern

Beitrag von Anwaerter »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur amtsärztlichen Untersuchung und hoffe, dass sich jemand damit etwas auskennt.

Wie würde es ablaufen, wenn bei einem Anwärter während dem Beamten auf Widerruf Verhältnis eine AA Untersuchung angeordnet wird?

-Durch wen wird die i.d.R. angeordnet?

-Kann die einfach so angeordnet werden?

-Gibt es da Hürden? Wenn ja, welche?

-Bekommt man da eine Anordnung oder was ähnliches zugeschickt? Kann man dagegen Einspruch einlegen?

Danke für eure Antworten
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Steinbock
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Re: Amtsärztliche Untersuchung bei Anwärtern

Beitrag von Steinbock »

Anwaerter hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur amtsärztlichen Untersuchung und hoffe, dass sich jemand damit etwas auskennt.

Wie würde es ablaufen, wenn bei einem Anwärter während dem Beamten auf Widerruf Verhältnis eine AA Untersuchung angeordnet wird?

ist super - man bekommt die Möglichkeit während der Dienstzeit den Amtsarzt aufzusuchen und darf sich mit diesem nett unterhalten.


-Durch wen wird die i.d.R. angeordnet?

Rate mal - könnte dies der Dienstherr sein ?

-Kann die einfach so angeordnet werden?

klar doch

-Gibt es da Hürden? Wenn ja, welche?

ups... es könnten evt. Steine auf dem Weg liegen über die man stolpern könnte

-Bekommt man da eine Anordnung oder was ähnliches zugeschickt?

Lass dich überraschen, Du bist sehr neugierig.

Kann man dagegen Einspruch einlegen?

nö... oh doch ... man könnte von sich aus kündigen und dann muss man nicht mehr zum Amtsarzt.

Danke für eure Antworten
Bütte

Gruß vom Steinbock
arme Sau
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Re: Amtsärztliche Untersuchung bei Anwärtern

Beitrag von arme Sau »

Meine Güte Steinbock,

mäßige dich doch mal !

Anwärter ist vielleicht neu im Job, oder hat damit noch nichts am Hut gehabt.

Und fragen ist hier erlaubt !-)
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Mikesch
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Re: Amtsärztliche Untersuchung bei Anwärtern

Beitrag von Mikesch »

Also ehrlich Steinböckchen, mit @Anwärter lieg ich auch nicht gerade auf einer Linie, aber ein büschen Respekt :wink:

Bei mir ist es verdammt lang her...

Ich bekam ne Anordnung zur Untersuchung vor meinem Dienstantritt, Angeordnet durch die damals OFD, heute BFD...

Fordern kann Dein Dienstherr alles, eingehen musst Du auf nichts.
Die AA ist völlig normal, denn Dein Dienstherr will sich über Deine Diensttauglichkeit informieren, auch in Hinblick auf die spätere Lebensanstellung...
Klar, kannst Du widersprechen, musst da nicht hin...

Als Beamter auf Widerruf bist Du allerdings jederzeit ohne Grund entlassbar, wenn Du dich weigerst, käme es wahrscheinlich einer Entlassung gleich, bzw. würdest diese erhalten.

Ist OT:
Aus der Gesamtheit Deiner Posts frage ich mich, ob das Beamtendasein wirklich für Dich geschaffen ist.
Hier machst Du dir nicht unbedingt Freunde, ich frage mich, wie es im späteren Berufsleben mit realen Kollegen werden wird.
Erklärst als Anwärter, dass Du nicht mehr im ÖD anfangen möchtest, stellst hier eine Frage, wo Du einen ganz normalen Vorgang in Frage stellst. Du passt IMHO nicht ins Getriebe, bist eher der Sand...
...das meine ich nicht negativ oder als Angriff!
Ich denke nur, dass Du es mal, verbleibst Du im ÖD, recht schwer haben wirst und solltest Dir überlegen, ob dies hier wirklich der richtige Weg ist.
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Re: Amtsärztliche Untersuchung bei Anwärtern

Beitrag von Anwaerter »

Danke Mikesch,

Ich bin mir selbst darüber im klaren, das das im Beamtendienst wohl nichts für mich ist, und bin auf der Suche nach was anderem.
Man kann sagen ich habe innerlich schon damit abgeschlossen. (Das werde ich am Amt natürlich nicht sagen)

Und du hast recht, ich habe mir am Amt nicht nur Freunde gemacht.

Mir geht es im Amt eigentlich nur noch darum, dass ich nicht vor dem Ende meiner Zeit als Anwärter entlassen werde. Dies würde mich lebenstechnisch vor gewaltige Probleme stellen.
Sobald ich irgend etwas vernünftiges anderes habe, werde ich selbstverständlich einen Antrag auf Entlassung stellen, und am Amt niemandem mehr auf die Nerven gehen. :D

Ich weiß zwar, dass ich so etwas ähnliches schon mal gefragt habe, aber du scheinst ja eher ein "Alter Hase" zu sein.
Hast du im Amt mitbekommen wie man mit füs Amt "schwierigen" Anwärtern verfährt. Sucht man da durchaus nach Möglichkeiten, die schnell loszuwerden, oder lässt man die links liegen? Da man weiß nach der Zeit auf Widerruf sind die eh weg.

lg
anwaerter
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Mikesch
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Re: Amtsärztliche Untersuchung bei Anwärtern

Beitrag von Mikesch »

Anwaerter hat geschrieben:Ich weiß zwar, dass ich so etwas ähnliches schon mal gefragt habe, aber du scheinst ja eher ein "Alter Hase" zu sein.
Hast du im Amt mitbekommen wie man mit füs Amt "schwierigen" Anwärtern verfährt. Sucht man da durchaus nach Möglichkeiten, die schnell loszuwerden, oder lässt man die links liegen? Da man weiß nach der Zeit auf Widerruf sind die eh weg.
Jupp, so gut 41 Jahre habe ich auf den Buckel... :?
Eigentlich werden Anwärter (bei uns) von oben je nach Bedarf verplant. Inwieweit ein Amtsleiter Einfluss darauf nehmen kann, Dich hinwegzuklomplimentieren hängt wohl von der Größe der DSt ab und wie der Draht nach oben ist. Wenn Du dir es eher mit Deinen unmittelbaren Kollegen versaut hast, aber Deinem Amtsleiter nicht auf die Füsse getreten bist, ist es dem wohl eher egal. Dann hätte da der Personalrat wohl auch noch ein Mitspracherecht. "Schwierige" haben meist eher selbst versucht, anderswo unter zu kommen, weil der Dienst in einer vergifteten Athmosphäre auch nicht gerade angenehm ist.

LG Mikesch
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Anwaerter
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Re: Amtsärztliche Untersuchung bei Anwärtern

Beitrag von Anwaerter »

Jupp, danke, das hilft mir schon etwas weiter.

Wie gesagt, ich versuche es ja wo anders was zu bekommen.

LG
Anwaerter
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