DU und Schwangerschaft

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Wonderwoman
Beiträge: 6
Registriert: 29. Sep 2012, 14:14
Behörde:

DU und Schwangerschaft

Beitrag von Wonderwoman »

Hallo Gemeinde,


ich bin seit 2 Jahren wegen DU im frühzeitigen Ruhestand und bin jetzt in der 10. Woche schwanger :)
Ich mache mir natürlich Gedanken, wie es künftig weiter geht , da ich meinen Hinzuverdienst dann nach der Geburt nicht mehr bzw. erst später wieder ausüben werde.

a) erhalte ich nach der Geburt den Familienzuschlag Kind zusätzlich zur Pension ?
b) wie sieht das mit dem Elterngeld aus , habe ich mit rund € 1.100 nette noch Anspruch darauf und wenn ja, wielange ?
c) steht mir Mutterschaftsgeld zu ?
d) wird das Kindergeld zusammen mit der Pension ausgezahlt



Danke !
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: DU und Schwangerschaft

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Herzlichen Glückwunsch!
a) ja, es sei denn der Kindsvater bezieht das Kindergeld und hat deshalb als Beamter, Richter oder Soldat einen vorrangigen Anspruch auf diese Leistung
b) das Mindestelterngeld beträgt 300,- € und wird auch dann gezahlt, wenn gar kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder weniger als die 300,- € weggefallen sind.
c) da Sie vermutlich nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind tippe ich auf "nein"
d) grundsätzlich ja, es sei denn Sie bestimmen den Kindsvater zum Berechtigten

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Wonderwoman
Beiträge: 6
Registriert: 29. Sep 2012, 14:14
Behörde:

Re: DU und Schwangerschaft

Beitrag von Wonderwoman »

Danke für die Wünsche und die Auskünfte :-)

Da ich von Anfang an alleinerziehend sein werde, werde dann ich den Familienzuschlag + Kindergeld erhalten ( ersteres wahrscheinlich gemindert, da weder mit dem Kindesvater liiert noch verheiratet ) .
Zum Thema Mutterschaftsgeld habe ich folgendes gefunden : http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm ( könnte daher hinhauen, aufgrund des wegfallenden Nebenverdienstes ) .

:)
Gerda Schwäbel
Beiträge: 655
Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
Behörde:

Re: DU und Schwangerschaft

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Danke fürs Auffrischen von vor langer Zeit "verschüttetem Wissen"! An die Möglichkeit mit der Nebentätigkeit habe ich überhaupt nicht mehr gedacht.
Ich bin mir aber sicher, dass der Kinderanteil im Familienzuschlag ungekürzt gezahlt wird. Der Verheiratetenzuschlag (wegen der Aufnahme des Kindes in den Haushalt) wird allerdings nur mit dem Prozentsatz berücksichtigt, der sich aufgrund der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ergibt.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Antworten