Bezüge in der DDU
Moderator: Moderatoren
Bezüge in der DDU
Hallo, ich hoffe, hier Antworten auf meine Fragen zu bekommen.
Auf der Seite http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp kann man ja seine Bezüge errechnen lassen, wenn man mit dem Gedanken spielt, in die DDU zu gehen. Meine Fragen wären
1. ist das brutto oder netto?
2. wenn brutto, wie hoch (ca.) sind die Abzüge?
3. fällt bei der DDU der Stellen, bzw. Familienzuschlag weg?
4. wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag (PostBeaKK), wenn ich allein dort versichert bin?
Vielleicht kann mir jemand helfen, der bereits schon in der DDU ist?
Vielen Dank
Auf der Seite http://www.vdata.de/vdata-rechner/av_beamte.jsp kann man ja seine Bezüge errechnen lassen, wenn man mit dem Gedanken spielt, in die DDU zu gehen. Meine Fragen wären
1. ist das brutto oder netto?
2. wenn brutto, wie hoch (ca.) sind die Abzüge?
3. fällt bei der DDU der Stellen, bzw. Familienzuschlag weg?
4. wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag (PostBeaKK), wenn ich allein dort versichert bin?
Vielleicht kann mir jemand helfen, der bereits schon in der DDU ist?
Vielen Dank
- Bundesfreiwild
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Re: Bezüge in der DDU
Was dort als Ruhegehalt erscheint, ist Brutto. Allerdings unabhängig von eventuellen persönlichen Anrechnungszeiten.
Abzüge?
Krankenkasse (siehe Seiten der Postbeamtenkrankenkasse, falls dort versichert). Bei Singles ist der Beitrag für B-Mitglieder im Ruhestand praktisch gleich wie im aktiven Bea-Verhältnis. Versicherung nach A möglich, macht aber nicht viel aus. Leistungsunterschiede weiss ich auch nicht - dort nachlesen.
Einkommenssteuer und evtl. Sozi (siehe Steuerrechner des BundesFinMinisteriums im Internet)
Natürlich auch Kirchensteuer, falls man meint, man müsste dem Verein etwas bezahlen.
Ich rate, sich nicht auf den Online-Rechner zu verlassen, da es drauf ankommt, welche Zeiten von Ausbildung, Studium, Vorbereitungsdienst, etc. auf die Pension anerkannt werden.
Rat: Eine DDU-Ruhestandberechnung beim Versorgungsservice (übers PST) anleiern, oder eine 55-er-Ruhestandsberechnung, falls in Betracht kommt.
Wenn die vorliegt, möglichst eine Parallel-Berechnung mit einem anderen Beamten-Ruhestands-Rechner vornehmen, der Anrechnungszeitenangaben mit verrechnet, weil die Auskunft vom VES unverbindlich ist und auch nicht immer richtig.
Abzüge?
Krankenkasse (siehe Seiten der Postbeamtenkrankenkasse, falls dort versichert). Bei Singles ist der Beitrag für B-Mitglieder im Ruhestand praktisch gleich wie im aktiven Bea-Verhältnis. Versicherung nach A möglich, macht aber nicht viel aus. Leistungsunterschiede weiss ich auch nicht - dort nachlesen.
Einkommenssteuer und evtl. Sozi (siehe Steuerrechner des BundesFinMinisteriums im Internet)
Natürlich auch Kirchensteuer, falls man meint, man müsste dem Verein etwas bezahlen.
Ich rate, sich nicht auf den Online-Rechner zu verlassen, da es drauf ankommt, welche Zeiten von Ausbildung, Studium, Vorbereitungsdienst, etc. auf die Pension anerkannt werden.
Rat: Eine DDU-Ruhestandberechnung beim Versorgungsservice (übers PST) anleiern, oder eine 55-er-Ruhestandsberechnung, falls in Betracht kommt.
Wenn die vorliegt, möglichst eine Parallel-Berechnung mit einem anderen Beamten-Ruhestands-Rechner vornehmen, der Anrechnungszeitenangaben mit verrechnet, weil die Auskunft vom VES unverbindlich ist und auch nicht immer richtig.
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Re: Bezüge in der DDU
Hallo Miranda,
lass dir einfach mal von deinem Personalmanagement die Versorgungsbezüge ausrechenen und dann suchst du Dir einen
Rechner online, bei dem du die Lohnsteuer, KSt und Soli ermitteln kannst...
Kannst dann auch gleichzeitig mit der Krankenkasse sprechen, wie hoch der Beitrag dann innerhalb der Pension ist...
Wenn du dir das vom Pers.-Manag. ausrechnen läßt, ist das schon sehr genau...und die anderen Abzüge sind innerhalb
der persönlichen Vorgabe unterschiedlich...
MfG
lass dir einfach mal von deinem Personalmanagement die Versorgungsbezüge ausrechenen und dann suchst du Dir einen
Rechner online, bei dem du die Lohnsteuer, KSt und Soli ermitteln kannst...
Kannst dann auch gleichzeitig mit der Krankenkasse sprechen, wie hoch der Beitrag dann innerhalb der Pension ist...
Wenn du dir das vom Pers.-Manag. ausrechnen läßt, ist das schon sehr genau...und die anderen Abzüge sind innerhalb
der persönlichen Vorgabe unterschiedlich...
MfG
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- Moderator
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Re: Bezüge in der DDU
Der Rechner von VData ist doch Mist. Diese Besoldungsstufen gibts doch gar nicht mehr.Hier soll nur die immer gigantische Versorgungslücke gezeigt werden.
Beste (und einfachste) Lösung: E.Mail an Personalservice. Du bekommst dann eine Berechnung.
Dann eine GUTEN Steuerrechner benutzen:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer. ... st2011.htm
Krankenkassenbeitrag abziehen.......(kann man sich bei den Leuten von der Postbeamtenkrankenkasse erklären lassen...Warteschleife oft so 10 Minuten)
Viel Spaß !!
Kannst es auch aus Gaudi selber probieren.
Der beste Rechner ist der vom Land NRW (kein Angst..passt schon)
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/
Ich war früher mal bei Pe (güldene Zeiten) und blicke da noch durch. Aber man kann hier seine Zeiten eintragen und bekommt auch einen richtigen Prozentsatz.
Beste (und einfachste) Lösung: E.Mail an Personalservice. Du bekommst dann eine Berechnung.
Dann eine GUTEN Steuerrechner benutzen:
http://www.parmentier.de/steuer/steuer. ... st2011.htm
Krankenkassenbeitrag abziehen.......(kann man sich bei den Leuten von der Postbeamtenkrankenkasse erklären lassen...Warteschleife oft so 10 Minuten)
Viel Spaß !!
Kannst es auch aus Gaudi selber probieren.
Der beste Rechner ist der vom Land NRW (kein Angst..passt schon)
http://www.beamtenversorgung.nrw.de/
Ich war früher mal bei Pe (güldene Zeiten) und blicke da noch durch. Aber man kann hier seine Zeiten eintragen und bekommt auch einen richtigen Prozentsatz.
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Re: Bezüge in der DDU
Hallo - schau dir lieber mal den folgenden Rechner an:
*********
Lass dir bitte von deinem Pers.-Management die aktuelle Pension (z. b. mit Eintritt zum 01.01.2013) berechnen und dann
kannst du den o. a. Rechner benutzen...
Kannst ja mal die Genauigkeit der bisher aufgeführten Rechner mit deiner aktuellen Bezügemitteilung abgleichen.
Die Versorgungsrechner, bei denen du die Zeiten selber eingeben muss, kannst du meiner Meinung nach vergessen, da es
sehr viele gesetzliche Regelungen gibt, die in diesen Rechner nicht aufgeführt sind bzw. die du selber gar nicht nachvollziehen
kannst...
KK-Beträge wird dir deine Krankenkasse mitteilen - PKV-Beiträge kennst du ja...
Viel Erfolg - kannst mir ja mal eine Rückmeldung geben, ob der Gehalts-Rechner ok ist.
*********
Lass dir bitte von deinem Pers.-Management die aktuelle Pension (z. b. mit Eintritt zum 01.01.2013) berechnen und dann
kannst du den o. a. Rechner benutzen...
Kannst ja mal die Genauigkeit der bisher aufgeführten Rechner mit deiner aktuellen Bezügemitteilung abgleichen.
Die Versorgungsrechner, bei denen du die Zeiten selber eingeben muss, kannst du meiner Meinung nach vergessen, da es
sehr viele gesetzliche Regelungen gibt, die in diesen Rechner nicht aufgeführt sind bzw. die du selber gar nicht nachvollziehen
kannst...
KK-Beträge wird dir deine Krankenkasse mitteilen - PKV-Beiträge kennst du ja...
Viel Erfolg - kannst mir ja mal eine Rückmeldung geben, ob der Gehalts-Rechner ok ist.
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- Moderator
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Re: Bezüge in der DDU
Nehmt lieber als Rechner
http://www.parmentier.de/steuer/steuer. ... st2011.htm
den nutzen die meisten Firmen. Und es ist kein Riester-Werbemüll hinterlegt.
http://www.parmentier.de/steuer/steuer. ... st2011.htm
den nutzen die meisten Firmen. Und es ist kein Riester-Werbemüll hinterlegt.
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Re: Bezüge in der DDU
Dieser Rechner ist auch Ok - da sind mehr Möglichkeiten für besondere Eingaben (z. B. Freibetrag...) enthalten.
Re: Bezüge in der DDU
Danke für eure Hilfe. Das ungefähre Nettogehalt konnte ich mir ausrechnen. Fazit: Ich kann es mir nicht leisten, in die DDU zu gehen....Falls mein Rechtsanwalt nichts für mich "rausholt" und nicht ein Wunder geschiet (Arbeitsplatz in der Nähe) werde ich wohl fahren müssen......
- Bundesfreiwild
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Re: Bezüge in der DDU
So geht es den meisten aus dem mittleren, aber auch dem gehobenen Dienst, wenn sie nicht über A11 hinaus gekommen sind und noch anderweitige finanzielle Verpflichtungen haben.
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Re: Bezüge in der DDU
Gibt es für Pensionäre bzw. im Falle von DDU nicht auch noch einen Freibetrag wie bei Rentnern der vom Brutto abgezogen werden muss? Wenn ja, wie hoch ist dieser in 2012?
Das würde sich spürbar auf Netto auswirken.....
Das würde sich spürbar auf Netto auswirken.....
- Bundesfreiwild
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Re: Bezüge in der DDU
Ein wirklich gutes Pension-Steuerprogramm dürfte das mitberechnen.
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Re: Bezüge in der DDU
Sehr interessant, das wusste ich nicht