BEM und stufenweise Wiedereingliederung
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BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo Zusammen,
ich möchte für einen Kollegen fragen, ob ein BEM-Verfahren verpflichtend ist, wenn die vorgegebenen Krankentage innerhalb
eines Jahres erreicht wurden - die Fragen gelten nur für Beamte/Angestellte der Telekom.
Welche Gesetze und Betriebsvereinbarungen sind maßgeblich und welche Rechte hat man bei einer Verweigerung des BEM?
Mir wurde mitgeteilt, dass anscheinden auch der Beamter/Angestellte das BEM-Verfahren von sich aus einleiten kann - nur
frage ich mich wie, wenn die Telekom den Prozess beginnt und somit steuert.
Weiterhin möchte ich wissen, ob sich eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) für Beamte aus bestimmten
Gesetzen ergibt.
Wer hat Erfahrungen bei der Vivento oder PBM NL mit der Verweigerung von BEM und stufenweiser Wiedereingliederung und
wer hat sich schon einmal anwaltlich erkundigt bzw. dieses vor Gericht ausgefochten?
Über zahlreiche Infos und Erfahrungsberichte freue ich mich - vielen Dank.
ich möchte für einen Kollegen fragen, ob ein BEM-Verfahren verpflichtend ist, wenn die vorgegebenen Krankentage innerhalb
eines Jahres erreicht wurden - die Fragen gelten nur für Beamte/Angestellte der Telekom.
Welche Gesetze und Betriebsvereinbarungen sind maßgeblich und welche Rechte hat man bei einer Verweigerung des BEM?
Mir wurde mitgeteilt, dass anscheinden auch der Beamter/Angestellte das BEM-Verfahren von sich aus einleiten kann - nur
frage ich mich wie, wenn die Telekom den Prozess beginnt und somit steuert.
Weiterhin möchte ich wissen, ob sich eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) für Beamte aus bestimmten
Gesetzen ergibt.
Wer hat Erfahrungen bei der Vivento oder PBM NL mit der Verweigerung von BEM und stufenweiser Wiedereingliederung und
wer hat sich schon einmal anwaltlich erkundigt bzw. dieses vor Gericht ausgefochten?
Über zahlreiche Infos und Erfahrungsberichte freue ich mich - vielen Dank.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Siehe WIKI
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_ ... itation%29
Eventuell sind diese Infos hinreichend. In der Regel müssen die Arbeitgeber entsprechende Verfahrensweisen mit dem BR abstimmen und regeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_ ... itation%29
Eventuell sind diese Infos hinreichend. In der Regel müssen die Arbeitgeber entsprechende Verfahrensweisen mit dem BR abstimmen und regeln.
Gruß
Grubi
Grubi
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo Grubi,
das ist sehr allgemein gehalten - trotzdem vielen Dank.
Aber das ist auch nur die Theorie - ich wollte eigentlich Erfahrungen insbesondere mit dem BEM-Verfahren
mitgeteilt bekommen.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist nur ein Teil vom betrieblichen Eingliederungsmanagement = BEM
Also der Hauptbegriff ist BEM = betriebliches Einglierungsmanagement
Bei diesem BEM steht die Arbeitsplatz- bzw. Beschäftigungssicherung im Vordergrund - diese wird mit dem
AG, AN, Intergrationsmanager und z. B. BAD-Arzt zusammen ermittelt...
das ist sehr allgemein gehalten - trotzdem vielen Dank.
Aber das ist auch nur die Theorie - ich wollte eigentlich Erfahrungen insbesondere mit dem BEM-Verfahren
mitgeteilt bekommen.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist nur ein Teil vom betrieblichen Eingliederungsmanagement = BEM
Also der Hauptbegriff ist BEM = betriebliches Einglierungsmanagement
Bei diesem BEM steht die Arbeitsplatz- bzw. Beschäftigungssicherung im Vordergrund - diese wird mit dem
AG, AN, Intergrationsmanager und z. B. BAD-Arzt zusammen ermittelt...
- Bundesfreiwild
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Ein BEM-Verfahren ist verpflichtend. Es wird in der Regel von der Arbeitgeberseite angestossen - bzw. ein Termin für das erste BEM-Gespräch - aufgesetzt.
Falls der Arbeitgeber dies versäumt, kann der Mitarbeiter seinen Wunsch nach einem BEM-Gespräch - am Besten über seinen direkten Vorgesetzten - artikulieren, möglichst schriftlich. Falls der meint (bei VCS-Team oder Standortleitern - auch einigen Beratern) ist das oft so, weil die keinen Plan von Recht und Gesetz haben).
Falls das nichts bringt, übers PST einleiten.
BEM-Gespräch hat das Ziel, in Zukunft zu verhindern, dass der Mitarbeiter wieder krank wird. Es soll erforscht werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dies zu erreichen. Das kann von einem speziellen Stuhl oder Schreibtisch bis zu Übertragung einer anderen Tätigkeit oder eines anderen Arbeitortes oder in Kombi zu allem Möglichen reichen. Ziel ist: Der Mitarbeiter wird nicht wieder krank und kann volle Leistung erbringen.
Die Teilnehmer kann der Mitarbeiter selbst bestimmen, insofern, dass er "seine" Vertreter aussuchen kann (BR, SchwBV, Integrationsamt, SoB, BAD, Rechtsanwalt) und natürlich auch im Fall des Falles die Teilnahme seines Vorgesetzten (der vielleicht auch ein Grundproblem darstellen kann) ablehnen und fordern kann, dass ein anderer Vertreter aus dem Personalbereich das Gespräch führt.
Natürlich gibt es IMMER nach einer längeren Erkrankung die Möglichkeit ein Wiedereingliederungsverfahren nach dem Hamburger Modell zu machen.
Die Wiedereingliederung wird allerdings vom behandelnden eigenen ARZT verordnet und der Arbeitgeber ist angehalten, dem nachzukommen.
Die WE muss natürlich an dem Arbeitsplatz erfolgen, wo der Mitarbeiter nach seiner Erkrankung eingesetzt werden wird. Es macht keinen Sinn, dies am alten Arbeitsplatz zu tun, wenn der Arbeitsplatz der Grund für die Krankheit wäre und ein anderer gesucht werden muss, z.B. als Ergebnis eines BEM-Gespräches.
Wie die Wiedereingliederung abzulaufen hat, unter welchen gesundheitlichen Vorgaben, mit welcher Stundenzahl, in welchen Stundenaufstockungszeiträumen, mit welchen Fahrzeiten, usw. DIES BESTIMMT ALLEIN der behandelnde Arzt. Denn während des Wiedereingliederungszeitraumes ist man weiter vollumfänglich KRANK geschrieben.
Man unterliegt demzufolge nicht der Arbeitspflicht. Allerdings sollte man sich abmelden, wenn man das Wiedereingliederungspensum gesundheitlich nicht schafft und vielleicht früher geht oder an einem Tag vielleicht gar nicht erst kommen kann. Wenn man merkt, dass der WE-Prozess zu schnell geht, die Belastung zu hoch wird und man die geplante Stundenzahl noch nicht schafft, kann der Arzt auch nochmal auf weniger Stunden zurückfahren. Allerdings läuft so ein WE-Prozess auch nicht unendlich lange. In der Regel sollte man es - je nach gesundheitlicher Lage - spätestens nach einem halben Jahr geschafft haben und wieder in Vollzeit 100prozentig einsetzbar sein.
BEM und Wiedereingliederung sollten im besten Falle zusammenspielen. Ziel eines BEM-Verfahrens ist NICHT, den Mitarbeiter mit Drohungen zu beglücken oder eine DDU anzuvisieren. BEM ist genau das Gegenteil - nämlich eine DDU zu verhindern!
Falls der Arbeitgeber dies versäumt, kann der Mitarbeiter seinen Wunsch nach einem BEM-Gespräch - am Besten über seinen direkten Vorgesetzten - artikulieren, möglichst schriftlich. Falls der meint (bei VCS-Team oder Standortleitern - auch einigen Beratern) ist das oft so, weil die keinen Plan von Recht und Gesetz haben).
Falls das nichts bringt, übers PST einleiten.
BEM-Gespräch hat das Ziel, in Zukunft zu verhindern, dass der Mitarbeiter wieder krank wird. Es soll erforscht werden, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um dies zu erreichen. Das kann von einem speziellen Stuhl oder Schreibtisch bis zu Übertragung einer anderen Tätigkeit oder eines anderen Arbeitortes oder in Kombi zu allem Möglichen reichen. Ziel ist: Der Mitarbeiter wird nicht wieder krank und kann volle Leistung erbringen.
Die Teilnehmer kann der Mitarbeiter selbst bestimmen, insofern, dass er "seine" Vertreter aussuchen kann (BR, SchwBV, Integrationsamt, SoB, BAD, Rechtsanwalt) und natürlich auch im Fall des Falles die Teilnahme seines Vorgesetzten (der vielleicht auch ein Grundproblem darstellen kann) ablehnen und fordern kann, dass ein anderer Vertreter aus dem Personalbereich das Gespräch führt.
Natürlich gibt es IMMER nach einer längeren Erkrankung die Möglichkeit ein Wiedereingliederungsverfahren nach dem Hamburger Modell zu machen.
Die Wiedereingliederung wird allerdings vom behandelnden eigenen ARZT verordnet und der Arbeitgeber ist angehalten, dem nachzukommen.
Die WE muss natürlich an dem Arbeitsplatz erfolgen, wo der Mitarbeiter nach seiner Erkrankung eingesetzt werden wird. Es macht keinen Sinn, dies am alten Arbeitsplatz zu tun, wenn der Arbeitsplatz der Grund für die Krankheit wäre und ein anderer gesucht werden muss, z.B. als Ergebnis eines BEM-Gespräches.
Wie die Wiedereingliederung abzulaufen hat, unter welchen gesundheitlichen Vorgaben, mit welcher Stundenzahl, in welchen Stundenaufstockungszeiträumen, mit welchen Fahrzeiten, usw. DIES BESTIMMT ALLEIN der behandelnde Arzt. Denn während des Wiedereingliederungszeitraumes ist man weiter vollumfänglich KRANK geschrieben.
Man unterliegt demzufolge nicht der Arbeitspflicht. Allerdings sollte man sich abmelden, wenn man das Wiedereingliederungspensum gesundheitlich nicht schafft und vielleicht früher geht oder an einem Tag vielleicht gar nicht erst kommen kann. Wenn man merkt, dass der WE-Prozess zu schnell geht, die Belastung zu hoch wird und man die geplante Stundenzahl noch nicht schafft, kann der Arzt auch nochmal auf weniger Stunden zurückfahren. Allerdings läuft so ein WE-Prozess auch nicht unendlich lange. In der Regel sollte man es - je nach gesundheitlicher Lage - spätestens nach einem halben Jahr geschafft haben und wieder in Vollzeit 100prozentig einsetzbar sein.
BEM und Wiedereingliederung sollten im besten Falle zusammenspielen. Ziel eines BEM-Verfahrens ist NICHT, den Mitarbeiter mit Drohungen zu beglücken oder eine DDU anzuvisieren. BEM ist genau das Gegenteil - nämlich eine DDU zu verhindern!
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo Bundesfreiwild,
die stufenweise Wiedereingliederung ist nicht das Problem...
Es wurde schon mehrfach das BEM-Verfahren von dem Kollegen beim Arbeitgeber angemahnt.
Der Kollege ich aktuell beschäftigungslos und der AG sagt, dass das BEM nur in der zukünftigen Org.-Einheit
durchgeführt wird - ohne Wenn und Aber.
Dabei sind die meisten Tätigkeit der zukünftigen Org.-Einheit ohnehin von 3 verschiedenen BAD-Gutachten, die die
Telekom immer wieder mit DDU beim BAD angestrengt hat, als nicht durchführbar attestiert worden.
Der AG will einfach kein BEM machen - vor allen Dingen könnte ja dabei eine Stelle herauskommen, bei der der
Kollege sich wohl fühlt und wieder arbeiten kann )
Also wenn der AG das BEM-Verfahren verweigert, bleibt wieder mal nur der Klageweg übrig...
Aber in der GBV-BEM ist sogar geschrieben, dass der Beschäftigte das BEM-Verfahren selber einleiten kann. Aber das
ist nur Theorie, denn der AG beginnt den Prozess.
Wenn bei PST der Wunsch nach einem BEM eingereicht wird, würde dieses Ticket vermutlich nur an den AG weiter geleitet
und dann auch abgelehnt werden.
Denn der PST ist ja nur Beauftragter des AG - Entscheidungen trifft der jeweilige Leiter...und wenn der sagt -aktuell kein
BEM, erst bei der VCS- dann muss man sich damit aktuell abfinden.
Oder siehst du einen anderen Weg?
die stufenweise Wiedereingliederung ist nicht das Problem...
Es wurde schon mehrfach das BEM-Verfahren von dem Kollegen beim Arbeitgeber angemahnt.
Der Kollege ich aktuell beschäftigungslos und der AG sagt, dass das BEM nur in der zukünftigen Org.-Einheit
durchgeführt wird - ohne Wenn und Aber.
Dabei sind die meisten Tätigkeit der zukünftigen Org.-Einheit ohnehin von 3 verschiedenen BAD-Gutachten, die die
Telekom immer wieder mit DDU beim BAD angestrengt hat, als nicht durchführbar attestiert worden.
Der AG will einfach kein BEM machen - vor allen Dingen könnte ja dabei eine Stelle herauskommen, bei der der
Kollege sich wohl fühlt und wieder arbeiten kann )
Also wenn der AG das BEM-Verfahren verweigert, bleibt wieder mal nur der Klageweg übrig...
Aber in der GBV-BEM ist sogar geschrieben, dass der Beschäftigte das BEM-Verfahren selber einleiten kann. Aber das
ist nur Theorie, denn der AG beginnt den Prozess.
Wenn bei PST der Wunsch nach einem BEM eingereicht wird, würde dieses Ticket vermutlich nur an den AG weiter geleitet
und dann auch abgelehnt werden.
Denn der PST ist ja nur Beauftragter des AG - Entscheidungen trifft der jeweilige Leiter...und wenn der sagt -aktuell kein
BEM, erst bei der VCS- dann muss man sich damit aktuell abfinden.
Oder siehst du einen anderen Weg?
Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo "Rechtlerin",
ich kann hier nur mit meiner eigenen Erfahrung der Verweigerung einer BEM, bzw. der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell dienen:
Nach mehrfacher Begutachtung durch Ärzte des BAD wurde die von meinem Hausarzt befürwortete stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell offiziell mit dem entsprechenden Formblatt angestoßen. Die Mitarbeiter der T waren allerdings, warum auch immer, scheinbar nicht des Lesens mächtig, oder haben von vornherein wissent- und willentlich sämtliche Einschränkungen, die mein Arzt (und der BAD) in den Gutachten und im Formblatt für die Wiedereingliederung schriftlich festgehalten haben, ignoriert!
Demnach sollte die Wiedereingliederung nicht Wohnortnah, was möglich gewesen wäre, sondern an einem über 110 km entfernten Standort durchgeführt werden! Die zuerst anvisierten 4 Stunden anfänglich tägliche Arbeitszeit hätten dann einen Fahrtaufwand von täglich insgesamt etwa viereinhalb bis fünf(!!) Stunden zusätzlich erfordert! Da die Fahrtstrecke/-dauer aber Arzt-seitig bereits limitiert war ("ohne längere Wegstrecken", wörtlich, lt. Gutachten und Formular), habe ich auf die mündliche Vorabinformation des PST von Freitags(!!), am Standort X die Wiedereingliederung bereits am darauf folgenden Montag zu beginnen, reagiert, indem ich glattweg abgelehnt habe!
Ich habe der Dame vom PST am Telefon mit klaren Worten zu verstehen gegeben, dass ich nach Erhalt ihrer schriftlichen Aufforderung dazu allenfalls mit einem Gegenschreiben antworten würde! Eine stufenweise Wiedereingliederung unter DIESEN Umständen wäre wohl kaum möglich, und daher würde ich dieser Aufforderung auch erst gar nicht nachkommen!
Ich habe denen dann ein paar Tage später auf etwa 2 Seiten mit unverblümtem Text mitgeteilt, dass unter den gegebenen Umständen, weil fast sämtliche Einschränkungen der behandelnden sowie der begutachtenden Ärzte missachtet worden seien, eine Wiedereingliederung keinesfalls erfolgen kann!
Ich habe dazu weder eine mündliche, noch eine schriftliche Reaktion seitens des PST erhalten! Sechseinhalb Monate später habe ich mich dann offiziell wieder "gesund gemeldet"...
ich kann hier nur mit meiner eigenen Erfahrung der Verweigerung einer BEM, bzw. der stufenweisen Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell dienen:
Nach mehrfacher Begutachtung durch Ärzte des BAD wurde die von meinem Hausarzt befürwortete stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell offiziell mit dem entsprechenden Formblatt angestoßen. Die Mitarbeiter der T waren allerdings, warum auch immer, scheinbar nicht des Lesens mächtig, oder haben von vornherein wissent- und willentlich sämtliche Einschränkungen, die mein Arzt (und der BAD) in den Gutachten und im Formblatt für die Wiedereingliederung schriftlich festgehalten haben, ignoriert!
Demnach sollte die Wiedereingliederung nicht Wohnortnah, was möglich gewesen wäre, sondern an einem über 110 km entfernten Standort durchgeführt werden! Die zuerst anvisierten 4 Stunden anfänglich tägliche Arbeitszeit hätten dann einen Fahrtaufwand von täglich insgesamt etwa viereinhalb bis fünf(!!) Stunden zusätzlich erfordert! Da die Fahrtstrecke/-dauer aber Arzt-seitig bereits limitiert war ("ohne längere Wegstrecken", wörtlich, lt. Gutachten und Formular), habe ich auf die mündliche Vorabinformation des PST von Freitags(!!), am Standort X die Wiedereingliederung bereits am darauf folgenden Montag zu beginnen, reagiert, indem ich glattweg abgelehnt habe!
Ich habe der Dame vom PST am Telefon mit klaren Worten zu verstehen gegeben, dass ich nach Erhalt ihrer schriftlichen Aufforderung dazu allenfalls mit einem Gegenschreiben antworten würde! Eine stufenweise Wiedereingliederung unter DIESEN Umständen wäre wohl kaum möglich, und daher würde ich dieser Aufforderung auch erst gar nicht nachkommen!
Ich habe denen dann ein paar Tage später auf etwa 2 Seiten mit unverblümtem Text mitgeteilt, dass unter den gegebenen Umständen, weil fast sämtliche Einschränkungen der behandelnden sowie der begutachtenden Ärzte missachtet worden seien, eine Wiedereingliederung keinesfalls erfolgen kann!
Ich habe dazu weder eine mündliche, noch eine schriftliche Reaktion seitens des PST erhalten! Sechseinhalb Monate später habe ich mich dann offiziell wieder "gesund gemeldet"...
Gruß
Rudolf
Rudolf
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo Rudolf,
das wundert mich nicht - habe auch mal vor längerer Zeit eine stufenweise Wiedereingliederung gemacht.
Die war zwar wohnortnah, aber lt. Gutachten sollten bestimmte Tätigkeiten ausgeschlossen sein.
Diese ausgeschlossenen Tätigkeiten waren zwar in einem Profil des Arbeitsplatzes aufgeführt, aber seitens
des Dienstherrn hieß es, das Gutachten wird berücksichtigt und es werden nur Tätigkeiten außerhalb des
Gutachtens durchgeführt...
Bei dem Kollegen ist es ähnlich. Die stufenweise Wiedereingliederung ist beendet, aber ein BEM wird verweigert.
Die Telekom missachtet die eigenen Gutachten in Form von Wegestrecken und Einschränkungen der
Tätigkeiten - aber solange nicht mal geklagt wird und diese Missachtung nicht vom Gericht gemaßregelt wird,
wird sich nichts ändern.
das wundert mich nicht - habe auch mal vor längerer Zeit eine stufenweise Wiedereingliederung gemacht.
Die war zwar wohnortnah, aber lt. Gutachten sollten bestimmte Tätigkeiten ausgeschlossen sein.
Diese ausgeschlossenen Tätigkeiten waren zwar in einem Profil des Arbeitsplatzes aufgeführt, aber seitens
des Dienstherrn hieß es, das Gutachten wird berücksichtigt und es werden nur Tätigkeiten außerhalb des
Gutachtens durchgeführt...
Bei dem Kollegen ist es ähnlich. Die stufenweise Wiedereingliederung ist beendet, aber ein BEM wird verweigert.
Die Telekom missachtet die eigenen Gutachten in Form von Wegestrecken und Einschränkungen der
Tätigkeiten - aber solange nicht mal geklagt wird und diese Missachtung nicht vom Gericht gemaßregelt wird,
wird sich nichts ändern.
- Bundesfreiwild
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Und Hinweis: Es besteht ein rechtlicher ANSPRUCH auf ein BEM-Gespräch!
Das liegt gar nicht im Wollen oder nicht Wollen des Arbeitgebers.
Wenn der nicht nach meiner Anspruchserhebung in einer Frist tätig wird (sagen wir mal zwei Wochen) und den BEM-Prozess einleitet, dann würde ich meinen Anwalt losschicken.
Die Rechtsgrundlage findet sich im neunten Sozialgesetzbuch, § 84 Abs. 2 SGB IX. Dieser Paragraph schreibt ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vor, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen (42 Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Beschäftigte haben ein Recht auf diesen Prozess, um einer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Für welche Beschäftigtengruppe gilt das BEM?
Die Vorschrift zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84 (2), SGB IX) gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenso für Beamtinnen, Beamte sowie für außertarifliche Angestellte), die innerhalb eines Jahres (12 Monate) ununterbrochen oder länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Muss der Arbeitgeber ein BEM durchführen?
Der Arbeitgeber ist nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten verpflichtet, ein BEM anzubieten. Er muss die betrieblichen Interessenvertretungen unabhängig von der Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person einschalten. Der Betriebs-/Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung haben darauf einen eigenständigen Anspruch.
Muss die/der Betroffene der Durchführung des BEM zustimmen?
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig, dies bedeutet zum einen, dass der/die Beschäftigte nicht zum BEM gezwungen werden kann. Zum anderen muss der/die Beschäftigte dem BEM-Verfahren zustimmen. Wichtig ist, dass eine Ablehnung dem/der Beschäftigten nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Das liegt gar nicht im Wollen oder nicht Wollen des Arbeitgebers.
Wenn der nicht nach meiner Anspruchserhebung in einer Frist tätig wird (sagen wir mal zwei Wochen) und den BEM-Prozess einleitet, dann würde ich meinen Anwalt losschicken.
Die Rechtsgrundlage findet sich im neunten Sozialgesetzbuch, § 84 Abs. 2 SGB IX. Dieser Paragraph schreibt ein Betriebliches Eingliederungsmanagement vor, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen (42 Tage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Beschäftigte haben ein Recht auf diesen Prozess, um einer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Für welche Beschäftigtengruppe gilt das BEM?
Die Vorschrift zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (§ 84 (2), SGB IX) gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenso für Beamtinnen, Beamte sowie für außertarifliche Angestellte), die innerhalb eines Jahres (12 Monate) ununterbrochen oder länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Muss der Arbeitgeber ein BEM durchführen?
Der Arbeitgeber ist nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten verpflichtet, ein BEM anzubieten. Er muss die betrieblichen Interessenvertretungen unabhängig von der Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person einschalten. Der Betriebs-/Personalrat bzw. die Schwerbehindertenvertretung haben darauf einen eigenständigen Anspruch.
Muss die/der Betroffene der Durchführung des BEM zustimmen?
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig, dies bedeutet zum einen, dass der/die Beschäftigte nicht zum BEM gezwungen werden kann. Zum anderen muss der/die Beschäftigte dem BEM-Verfahren zustimmen. Wichtig ist, dass eine Ablehnung dem/der Beschäftigten nicht zum Nachteil ausgelegt werden darf. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo Bundesfreiwild,
habe dem AG mehrere Fristen gesetzt - von sich aus, wurde der BR nicht informiert..auch nicht die SBV.
Dann habe ich mich beschwert, weil der AG sagt, nicht aktuell ist ein BEM durchzuführen, sondern erst
in der Zukunft, wenn ich bei der VCS zugewiesen bin...
Meine Beschwerde beim BR hat ergeben, dass dieser BR genau der Meinung des AG übereinstimmt...
"Das BEM ist erst bei der VCS zu beginnen...alles ist mit der aufnehmenden Org.-Einheit geklärt.
Schärfer wäre ja noch die GBV BEM - denn dort geht man noch weiter auf das BEM ein. Z. B. ist nicht
die Arbeitsplatzsicherung sondern die Beschäftigungssicherung mit Um- und Versetzung das Ziel.
Der MA kann sogar lt. dieser BEM das Verfahren eigeninitiativ beginnen - jedenfalls in der Theoríe.
Der Intergrationsmanager sagt aber, wenn die Telekom nicht den Prozess beginnt, kann ich so lange
warten bis ich schwarz werde - das zur Eigeninitiative...
Lt. Gesetz und BEM muss der AG jetzt reagieren - aber die PBM NL bzw. der SBR will natürlich für einen
Beschäftigungslosen keine Arbeit aufbringen...das wäre ja noch was...ein Beschäftigungsloser bei der
PBM NL bekommt ein BEM-Verfahren...die Telekom wehrt sich mit Händen und Füßen...
Und der BR sieht zu und weiß, dass die Telekom gegen Gesetz und Ordnung verstößt...
Meinst du die SBV wäre informiert worden...nein...also muss ich klagen, um dieses durchzusetzen...
Mal wieder...
habe dem AG mehrere Fristen gesetzt - von sich aus, wurde der BR nicht informiert..auch nicht die SBV.
Dann habe ich mich beschwert, weil der AG sagt, nicht aktuell ist ein BEM durchzuführen, sondern erst
in der Zukunft, wenn ich bei der VCS zugewiesen bin...
Meine Beschwerde beim BR hat ergeben, dass dieser BR genau der Meinung des AG übereinstimmt...
"Das BEM ist erst bei der VCS zu beginnen...alles ist mit der aufnehmenden Org.-Einheit geklärt.
Schärfer wäre ja noch die GBV BEM - denn dort geht man noch weiter auf das BEM ein. Z. B. ist nicht
die Arbeitsplatzsicherung sondern die Beschäftigungssicherung mit Um- und Versetzung das Ziel.
Der MA kann sogar lt. dieser BEM das Verfahren eigeninitiativ beginnen - jedenfalls in der Theoríe.
Der Intergrationsmanager sagt aber, wenn die Telekom nicht den Prozess beginnt, kann ich so lange
warten bis ich schwarz werde - das zur Eigeninitiative...
Lt. Gesetz und BEM muss der AG jetzt reagieren - aber die PBM NL bzw. der SBR will natürlich für einen
Beschäftigungslosen keine Arbeit aufbringen...das wäre ja noch was...ein Beschäftigungsloser bei der
PBM NL bekommt ein BEM-Verfahren...die Telekom wehrt sich mit Händen und Füßen...
Und der BR sieht zu und weiß, dass die Telekom gegen Gesetz und Ordnung verstößt...
Meinst du die SBV wäre informiert worden...nein...also muss ich klagen, um dieses durchzusetzen...
Mal wieder...
- Bundesfreiwild
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Immer im Hinterkopf behalten: Der Sinn all dieses Blödsinns ist nicht, die Beamten zu beschäftigen; der Sinn ist, sie so zu frustrieren, dass sie in irgendeiner Form den Laden verlassen. So passt dann eins zum anderen.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Hallo Bundesfreiwild,
das ist mir klar...wenn man so einen Vorgang einem Dritten (z. B. Integrationsamt) erzählt, meint dieser dass man nicht ganz bei Trost ist.
Ich sage aber dann auch immer, um diese Angelegenheit zu verstehen, muss man wissen wie die Telekom tickt...und die Telekom hat kein
Interesse, die Beschäftigungslosen wieder in Arbeit und Brot zu bekommen.
Wenn die Telekom bei mir kein BEM startet, werde ich gerichtlich gegen diese Vorgehensweise vorgehen - nach dem SGB und der GBV MUSS
ein BEM-Verfahren durchgeführt werden. Obwohl bei einer Nichtdurchführung die Telekom dann bei einem DU-Verfahren ggf. auch schlechte
Karten hat, wenn sie nicht nachweisen kann, dass mit BEM eine negative Prognose vorhanden war.
- Wen kann man eigentlich alles zum BEM-Verfahren mit einbeziehen (z. B. BAD-Arzt, behandelnder Arzt, Rechtsbeistand usw.)
- Werden diese Mitglieder eines BEM-Verfahrens eigentlich kostenmäßig von der Telekom übernommen?
Der Kollege wartet jetzt einfach mal die nächste BAD-Untersuchung ab - eigentlich müßte auch mal ein Amtsarzt eingeschaltet werden.
- Gibt es eigentlich Gerichtsverfahren, in denen ein Beamte Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat (z. b. wegen Untätigkeit und Verletzung
der Dienstherrn-Pflicht oder Schadenersatz wegen Verletzung der Dienstherrnpflicht, weil keine BEM durchgeführt wurde und es zur Gesundheitsverschlechterung
mit anschließendem Vorruhestand und demzufolge weniger Gehalt/Pension gekommen ist ?)
Bist ja eher an der Basis und kannst ggf. aus dem Nähkästchen erzählen.
Vielen Dank
das ist mir klar...wenn man so einen Vorgang einem Dritten (z. B. Integrationsamt) erzählt, meint dieser dass man nicht ganz bei Trost ist.
Ich sage aber dann auch immer, um diese Angelegenheit zu verstehen, muss man wissen wie die Telekom tickt...und die Telekom hat kein
Interesse, die Beschäftigungslosen wieder in Arbeit und Brot zu bekommen.
Wenn die Telekom bei mir kein BEM startet, werde ich gerichtlich gegen diese Vorgehensweise vorgehen - nach dem SGB und der GBV MUSS
ein BEM-Verfahren durchgeführt werden. Obwohl bei einer Nichtdurchführung die Telekom dann bei einem DU-Verfahren ggf. auch schlechte
Karten hat, wenn sie nicht nachweisen kann, dass mit BEM eine negative Prognose vorhanden war.
- Wen kann man eigentlich alles zum BEM-Verfahren mit einbeziehen (z. B. BAD-Arzt, behandelnder Arzt, Rechtsbeistand usw.)
- Werden diese Mitglieder eines BEM-Verfahrens eigentlich kostenmäßig von der Telekom übernommen?
Der Kollege wartet jetzt einfach mal die nächste BAD-Untersuchung ab - eigentlich müßte auch mal ein Amtsarzt eingeschaltet werden.
- Gibt es eigentlich Gerichtsverfahren, in denen ein Beamte Schadenersatzansprüche geltend gemacht hat (z. b. wegen Untätigkeit und Verletzung
der Dienstherrn-Pflicht oder Schadenersatz wegen Verletzung der Dienstherrnpflicht, weil keine BEM durchgeführt wurde und es zur Gesundheitsverschlechterung
mit anschließendem Vorruhestand und demzufolge weniger Gehalt/Pension gekommen ist ?)
Bist ja eher an der Basis und kannst ggf. aus dem Nähkästchen erzählen.
Vielen Dank
- Bundesfreiwild
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Guck im BEM-GEsetz nach.
Demnach kann der Beamte die Teilnehmer einer BEM-Runde sozusagen bestimmen - also z.B. auch einen direkten Vorgesetzten davon ausschließen und einen anderen Menschen aus dem Personalbereich einfordern, wenn er denkt, dass er mit dem Vorgesetzten eh nicht weiter kommt - weil man mit dem erwiesenermaßen ja nicht zu einem Ergebnis kam.
Mitbringen kann man einen Betriebsrat, eine Sozialbetreuung, einen "Sachverständigen", einen Rechtsanwalt, Schwerbehinderte einen Vertreter vom Integrationsamt und die Schwerbehindertenvertretung, auch einen Kollegen aus dem Betrieb, wenn der eigene Aussagen unterstützen kann.
Alles, was sich im telekomisch-offiziellen Behörden-Umfeld zum BEM bewegt, wird vom jeweiligen AG bezahlt, auch Sob (BAD) oder Integrationsamt.
So viel ich weiss, wird ein eigener zugezogener Rechtsanwalt nicht von der T bezahlt. Da müsste man sich einigen, was der für so eine Tagestour mit Anreise nimmt.
Oder ein Sachverständiger... das kann ja jeder mit einer sachdienlichen Ausbildung sein. Wer das sein kann? Kommt wohl auf den Fall an.
Ob man sogar evtl. einen Betriebsrat aus einem anderen Betrieb nehmen kann, (weil man dem eigenen evtl. nicht traut), wenn der z.B. eine besondere Befähigung hätte (z.B. als Mediator), die im eigenen BR nicht vorhanden ist, wäre zu überlegen. Konnte mir noch keiner plausibel vorexerzieren, ob das irgendwie geht.
Auf jeden Fall kann der Mitarbeiter seine Vorstellungen äußern und erwarten, dass ihnen gefolgt wird. Er kann auch Personen ablehnen.
Demnach kann der Beamte die Teilnehmer einer BEM-Runde sozusagen bestimmen - also z.B. auch einen direkten Vorgesetzten davon ausschließen und einen anderen Menschen aus dem Personalbereich einfordern, wenn er denkt, dass er mit dem Vorgesetzten eh nicht weiter kommt - weil man mit dem erwiesenermaßen ja nicht zu einem Ergebnis kam.
Mitbringen kann man einen Betriebsrat, eine Sozialbetreuung, einen "Sachverständigen", einen Rechtsanwalt, Schwerbehinderte einen Vertreter vom Integrationsamt und die Schwerbehindertenvertretung, auch einen Kollegen aus dem Betrieb, wenn der eigene Aussagen unterstützen kann.
Alles, was sich im telekomisch-offiziellen Behörden-Umfeld zum BEM bewegt, wird vom jeweiligen AG bezahlt, auch Sob (BAD) oder Integrationsamt.
So viel ich weiss, wird ein eigener zugezogener Rechtsanwalt nicht von der T bezahlt. Da müsste man sich einigen, was der für so eine Tagestour mit Anreise nimmt.
Oder ein Sachverständiger... das kann ja jeder mit einer sachdienlichen Ausbildung sein. Wer das sein kann? Kommt wohl auf den Fall an.
Ob man sogar evtl. einen Betriebsrat aus einem anderen Betrieb nehmen kann, (weil man dem eigenen evtl. nicht traut), wenn der z.B. eine besondere Befähigung hätte (z.B. als Mediator), die im eigenen BR nicht vorhanden ist, wäre zu überlegen. Konnte mir noch keiner plausibel vorexerzieren, ob das irgendwie geht.
Auf jeden Fall kann der Mitarbeiter seine Vorstellungen äußern und erwarten, dass ihnen gefolgt wird. Er kann auch Personen ablehnen.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Sehr gut - mir wäre noch wichtig, dass ein absoluter Rechtsexperte (am Liebsten ein Anwalt) mit einbezogen wird.
Die Kosten soll/muss natürlich die Telekom übernehmen - gerne kann sich der AG und der Beamte auf einen Anwalt
oder Mediator mit Rechtsbefähigung einigen...
Aber ich denke, die Telekom wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Denn wenn das BEM einmal angeleiert
wurde und diese Ausmaße an Personen nehmen kann, kann sich die Telekom auch ausrechnen, dass es ein sehr großer
BEM-Prozess wird.
Vor allen Dingen sind die Personenkreise in der ganzen Republik verstreut - was es nicht gerade einfacher macht. Das
wäre aber nicht mein Problem.
Kennst du denn reale BEM-Prozesse innerhalb der PBM NL oder Vivento?
Hat die PBM NL bzw. SBR überhaupt schon mal ein BEM-Prozess durchgeführt - normalerweise muss/sollte der BR ja
den AG beauftragen, eine monatliche Auflistung der Mitarbeiter bereitzustellen, für die ein BEM in Frage kommt.
Wird das bei der Vivento so gehandhabt und wird dies auch bei der PBM NL gehandhabt?
Die Kosten soll/muss natürlich die Telekom übernehmen - gerne kann sich der AG und der Beamte auf einen Anwalt
oder Mediator mit Rechtsbefähigung einigen...
Aber ich denke, die Telekom wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Denn wenn das BEM einmal angeleiert
wurde und diese Ausmaße an Personen nehmen kann, kann sich die Telekom auch ausrechnen, dass es ein sehr großer
BEM-Prozess wird.
Vor allen Dingen sind die Personenkreise in der ganzen Republik verstreut - was es nicht gerade einfacher macht. Das
wäre aber nicht mein Problem.
Kennst du denn reale BEM-Prozesse innerhalb der PBM NL oder Vivento?
Hat die PBM NL bzw. SBR überhaupt schon mal ein BEM-Prozess durchgeführt - normalerweise muss/sollte der BR ja
den AG beauftragen, eine monatliche Auflistung der Mitarbeiter bereitzustellen, für die ein BEM in Frage kommt.
Wird das bei der Vivento so gehandhabt und wird dies auch bei der PBM NL gehandhabt?
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Schreib doch mal den Herrn Obermann an. Oder du meldest dich für diese Illner-Show mit dem Themenvorschlag: Telekom bricht Gesetze.
Oder schreib doch mal den Bundespräsident und den 70-jährigen Herrn Bundesfinanzminister an.
Es wird alles so ausgehen, wie wenn jemand Nordkorea zur Selbstauflösung auffordern würde. Also:
es bleibt nur der Weg über Anwalt und Gericht.
Oder schreib doch mal den Bundespräsident und den 70-jährigen Herrn Bundesfinanzminister an.
Es wird alles so ausgehen, wie wenn jemand Nordkorea zur Selbstauflösung auffordern würde. Also:
es bleibt nur der Weg über Anwalt und Gericht.
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Re: BEM und stufenweise Wiedereingliederung
Das mag sein, aber es ist halt nicht normal.
Die Zufriedenheit zu meinem AG tendiert bereits im Minusbereich - vielen Kollegen geht es gleich - und vor allen
Dingen was noch schlimmer ist, dass die Kundenzufriedenheit ähnlich wie bei der Bahn ist.
Es gab Zeiten, da habe ich unter Freunden mal die Telekom verteidigt - aber das lasse ich seit längerer Zeit lieber.
Wenn man mal im Backoffice war und weiß, wie die Beschwerden ablaufen, besonders die Bearbeitung bei den
privaten Unternehmen, dann kann man die Kunden voll und ganz verstehen.
Schade drum.
Die Zufriedenheit zu meinem AG tendiert bereits im Minusbereich - vielen Kollegen geht es gleich - und vor allen
Dingen was noch schlimmer ist, dass die Kundenzufriedenheit ähnlich wie bei der Bahn ist.
Es gab Zeiten, da habe ich unter Freunden mal die Telekom verteidigt - aber das lasse ich seit längerer Zeit lieber.
Wenn man mal im Backoffice war und weiß, wie die Beschwerden ablaufen, besonders die Bearbeitung bei den
privaten Unternehmen, dann kann man die Kunden voll und ganz verstehen.
Schade drum.