Mieteinnahmen als Frühpensionärin

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Wolke
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Mieteinnahmen als Frühpensionärin

Beitrag von Wolke »

Ich bin aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension und Versorgungsempfängerin. Bisher kam ich mit meinem Geld mehr gerade so über die Runden. Aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme habe ich keine Nebentätigkeit.

Vor etwa einem halben Jahr ist mein Onkel gestorben. Er hat mir eine 3 Zimmer Wohnung (Altbau) vermacht, die ich gerne vermieten würde. Leider weiß ich nicht, ob die Mieteinnahmen auf meine Pension angerechnet werden oder nicht und ob ich Mieteinnahmen überhaupt angeben muss.

Eine Kürzung der Pension kann ich mir nicht leisten und die Mieteinnahmen würden hauptsächlich dazu dienen, Rücklagen für den Altbau zu bilden um die Wohnung irgendwann einmal renovieren zu können.

Wer kann mir bei meiner Frage weiterhelfen?
schäferhund
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Re: Mieteinnahmen als Frühpensionärin

Beitrag von schäferhund »

Hallo Wolke, :D

deine Mieteinnahmen haben mit deinen Versorgungsbezügen nicht das Geringste zu tun. Es erfolgt keine Anrechnung. Allerdings sind die Mieteinnahmen, ebenso wie die Unkosten, in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Bin selbst Betroffener.


Gruß

Schäferhund :wink:
sheela
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Re: Mieteinnahmen als Frühpensionärin

Beitrag von sheela »

Genau so läuft es!! Mach Dir keinen Kopf!!
LG
sheela :mrgreen:
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Bundesfreiwild
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Re: Mieteinnahmen als Frühpensionärin

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wie schon gesagt:
Verwaltung von eigenen Vermögenswerten/Immobilien ist keine Nebentätigkeit. Und die Einnahmen/Ausgaben interessieren nur das Finanzamt.
Rechtlerin
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Re: Mieteinnahmen als Frühpensionärin

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Wolke,

hier mal ein Kommentar zu § 105 Bundesbeamtengesetz:
Ruhestandsbeamte müssen gemäß § 105 Abs. 1 BBG eine Beschäftigung oder eine Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen
Dienstes ihrem Dienstherrn anzeigen, wenn
- die Nebentätigkeit in einem Zusammenhang mit früheren dienstlichen Tätigkeiten des ehemaligen Beamten steht,
- diese dienstlichen Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses ausgeübt wurden und
- durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können.

Also erstens sind deine Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung keine Nebentätigkeit im beamtenrechtlichen Sinne und
zweitens, wenn es eine wäre, hat diese nichts mit der ehemaligen Tätigkeit zu tun.

Ansonsten gelten die §§ 97 bis 105 Bundesbeamtengesetz für die Nebentätigkeit.

Somit brauchst du deinem Dienstherrn dies nicht anzuzeigen, aber bei der Steuererklärung sind dies Einnahmen aus der
Vermietung/Verpachtung...


Hoffe ich habe dir helfen können...?
Wolke
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Re: Mieteinnahmen als Frühpensionärin

Beitrag von Wolke »

Hallo an alle die mir geantwortet haben!

Tausend Dank für Eure Antworten. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.


Viele Grüße
Wolke
Rechtlerin
Beiträge: 403
Registriert: 7. Sep 2012, 15:54
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Re: Mieteinnahmen als Frühpensionärin

Beitrag von Rechtlerin »

Hallo Wolke,

hier wir/ich konnten dir mit den Ausführungen helfen - du brauch meiner Meinung keine Befürchtungen
seitens der Telekom zu haben - Vermietung und demzufolge Mieteinnahmen, sind in deinem Fall keine
Nebentätigkeit in Sinne der Nebentätigkeit als Beamtin.


Viel Erfolg weiterhin
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