DDU und Selbständigkeit im Geschäftsbereich des DH

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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TriMax
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DDU und Selbständigkeit im Geschäftsbereich des DH

Beitrag von TriMax »

Hallo,

hier einmal eine Frage an alle Personaler und solche die es bitte 100% wissen.

Ich bin als verbeamteter Rentenberater für die DRV tätig. Nun steht die Prüfung der DDU erneut an. Ich hätte die Möglichkeit, diese auch zu durch zubekommen.

Ernsthafte Frage: könnte ich bei Bewilligung der DDU nebenher als selbständiger Rentenberater arbeiten. Eine Zulassung nach dem Rechtsleistungsgesetz habe ich schon in der Tasche. Nur die Fragen, ob ich eine Genehmigung des Ex-Dienstherrn benötige (5-Jahresfrist) bzw. die Frage ob weiterhin DDU seitens des DH besteht, sind offen. Nebenverdienstregelungen lassen wir mal außer acht. Meines Wissens gibt es z. B. im Bereich Polizei u. a. striktive Regelungen. :( Allerdings ist ja im GG die Berufsfreiheit garantiert. Und Sicherheitsfragen sind in der DRV nicht zu beachten. Es wäre lediglich ein etwas skurile Situation für beide Seiten. :?

In der PV kann ich sinnvollerweise nicht nachfragen. Mal abgesehen davon, daß man nicht traurig wäre, wenn ich weg bin.

Bitte keine Nachfragen, warum ich DDU bin o. ä. Nein, bin kein fauler Hund, etc. :!:

Danke für kompetente Auskünfte!

Gruß von irgendwo aus Deutschland
Steinbock
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Re: DDU und Selbständigkeit im Geschäftsbereich des DH

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
TriMax hat geschrieben:Hallo,

hier einmal eine Frage an alle Personaler und solche die es bitte 100% wissen.

Ich bin als verbeamteter Rentenberater für die DRV tätig. Nun steht die Prüfung der DDU erneut an. Ich hätte die Möglichkeit, diese auch zu durch zubekommen.

Ernsthafte Frage: könnte ich bei Bewilligung der DDU nebenher als selbständiger Rentenberater arbeiten.
Mich würde einmal interessieren, wie Du es begründen willst für eine Tätigkeit DU zu beantragen um dann im Nebenjob die gleiche Tätigkeit auszuführen ??

Gruß vom Steinbock
Anstaltszauber
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Re: DDU und Selbständigkeit im Geschäftsbereich des DH

Beitrag von Anstaltszauber »

TriMax hat geschrieben:Ernsthafte Frage: könnte ich bei Bewilligung der DDU nebenher als selbständiger Rentenberater arbeiten. Eine Zulassung nach dem Rechtsleistungsgesetz habe ich schon in der Tasche. Nur die Fragen, ob ich eine Genehmigung des Ex-Dienstherrn benötige (5-Jahresfrist) bzw. die Frage ob weiterhin DDU seitens des DH besteht, sind offen. Nebenverdienstregelungen lassen wir mal außer acht. Meines Wissens gibt es z. B. im Bereich Polizei u. a. striktive Regelungen. :( Allerdings ist ja im GG die Berufsfreiheit garantiert. Und Sicherheitsfragen sind in der DRV nicht zu beachten. Es wäre lediglich ein etwas skurile Situation für beide Seiten. :?
Bist Du Bundes- oder Landesbeamter (es gibt ja so'ne und solche DRV'en)?

Als Ruhestands(-bundes-)beamter besteht grdsl. eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten § 105 BBG. Die Vorschrift läßt offen, ob eine Nebentätigkeit als Rentenberater nicht doch untersagt wird. Dafür kann man durchaus Gründe finden (Connections zu früheren Kollegen), allerdings m.E. mehr gute Gründe gegen eine Untersagung. Warte doch ab, bis Du DDU bist, zeige die Nebentätigkeit dann an und kläre die Sache notfalls vor Gericht. Womit Du allerdings rechnen mußt ist, das das Vorliegen einer DDU kritischer (und öfter) überprüft wird.

Gruß aus der Anstalt
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