Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschutz

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InTera
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Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschutz

Beitrag von InTera »

Ein herzliches "hallo" an die erfahrenen Angestellten beim Land und Bund hier im Forum!

Nachdem ich eine Stellenausschreibung beim Verfassungsschutz entdeckt habe, ist dbzgl. mein Interesse stark gestiegen. Ich habe zurzeit zwar eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität, jedoch bin ich dort nicht ganz zufrieden und würde, bei einem entsprechenden Angebot, auch überlegen zu wechseln. Zum Punkt "entsprechenden Angebot" zählt für mich auch die Wahrscheinlichkeit einer Verbeamtung. In der Ausschreibung steht:

- bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen kann grundsätzlich eine Übernahme von Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) erfolgen.
- Bei Vorliegen der beamten-, tarif- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer guten beruflichen Weiterentwicklung sowie der Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Ich frage mich jetzt: Sind das typische Punkte, die in so einer Ausschreibung drin stehen, um mehr Bewerber anzulocken? Oder stehen diese Punkte nicht ohne Grund drin und bieten dem Kandidaten tatsächlich eine Chance auf eine Verbeamtung? Die Textstellen "kann grundsätzlich [...] erfolgen" und "besteht grundsätzlich die Möglichkeit" hören sihc für mich sehr schwammig an...

Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dann auch wirklich verbeamtet zu werden, insb. beim Verfassungsschutz (nicht, dass "auf einmal" das Geld fehlt). Das wäre nämlich ein starkes Argument sich zu bewerben.

Danke und viele Grüße!
Gerda
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Gerda »

InTera hat geschrieben:Die Textstellen "kann grundsätzlich [...] erfolgen" und "besteht grundsätzlich die Möglichkeit" hören sihc für mich sehr schwammig an...
Das nennt sich beamtendeutsch :wink: und lässt alle Möglichkeiten offen.... Bei einer möglichen Verbeamtung sind auch noch andere Kriterien zu erfüllen - vom "Anwärter" selbst. Eine amtsärztliche Untersuchung erfolgt und der "Anwärter" muss gesund sein, wenn erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, so kann das auch dazu führen, nicht verbeamtet zu werden.... (nur ein Beispiel)

Eigentlich ist der Inhalt der Stellenausschreibung der ganz normal übliche Text einer solchen in einer Behörde, finde ich.
Ja, entweder probieren oder eben auch nicht.....

Gruss Gerda
sean1901
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von sean1901 »

Das BfV bzw. die entsprechenden Landesämter warten bestimmt nur darauf, dass sich unzufriedene Uni-Mitarbeiter aus dem Elfenbeinturm der Wissenschaft herablassen, um ihre Glückseligkeit in den Amtsstuben zu finden.

Schön auch, dass du die Forderungen nach mehr Transparenz aufgreifst, und deine Bewerbungsabsichten bei einem Geheimdienst öffentlich diskutieren möchtest.
Mitarbeiter, deren Bewerbungsintention sich vor allem aus der Aussicht auf eine Verbeamtung zu speisen scheint und die mit ihrer gegenwärtigen Stelle unzufrieden sind, sind genau das, was der öffentliche Dienst braucht.

Überlege doch bitte erst einmal, was du dir selbst für deine berufliche Zukunft vorstellst. Es kann doch nicht ernst gemeint sein, dass du aus Unzufriedenheit mit deiner jetzigen Stelle eine Bewerbung in Erwägung ziehst, aber nur, wenn das „Angebot“ (Verbeamtung) stimmt...

Zudem kannst du davon ausgehen, dass es bei der Vielzahl der Interessenten für Stellen im hD kein Amt nötig hat, Bewerber mit „schwammigen“ Versprechungen „anzulocken“. Ich finde es wirklich immer wieder grandios, wie manche Leute davon ausgehen, dass sie sowieso mit Kusshand eingestellt werden.

Wieso setzt du dich nicht einfach wegen deiner Frage zur Verbeamtung mit der ausschreibenden Behörde in Verbindung? Bei der Gelegenheit solltest du dich auch nicht scheuen, nach den mit der Stelle verbundenen Tätigkeiten zu fragen :lol:
arti67
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von arti67 »

[quote="sean1901"]Das BfV bzw. die entsprechenden Landesämter warten bestimmt nur darauf, dass sich unzufriedene Uni-Mitarbeiter aus dem Elfenbeinturm der Wissenschaft herablassen, um ihre Glückseligkeit in den Amtsstuben zu finden.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was diese Häme soll? Es kann nie schaden, wenn im öffentlichen Dienst eine gewisse Auffrischung druch Seiteneinsteiger erfolgt. Unzufriedenheit mit der bisherigen Verwendung ist in der Regel bei fast jedem die Motivation, sich neu zu orientieren, insofern ist daran nichts Verwerfliches. Keiner, der sich veränderen möchte, will hinterher schlechter dastehen, als vorher.
Als langjähriger Beamter kann ich InTera sehr gut verstehen, kritisch zu prüfen, ob er sich verändern möchte. Aufgrund von zahlreichen Erfahrungen traue ich schon lange keiner Personalverwaltung mehr bzw. nur sehr eingeschränkt.

Ich kann mich Sean allerdings nur bei seinem Rat anschliesssen, persönlich mal bei der Personalstelle nachzufragen, was Deine künftige Verwendung und entsprechende Aufstiegsmöglichkeiten angeht. Allerdings musst Dir bewußt sein, dass Dir dort niemand Garantien geben wird. Das geschieht noch nicht einmal in böser Absicht, sondern hat u. a. damit zu tun, dass der Verfassungsschutz eine Behörde ist, die mehr als andere Stellen sehr stark von der Politik abhängig ist. Folglich weiß niemand, wo die Reise hingeht und das meine ich bezüglich Umzugsplänen durchaus wörtlich. Dir wird also auch schriftlich geben, dass Du mal Beamter wirst. Das musst Dir klar sein und auch, dass jeder Wechsel mit einem Risiko behaftet ist.
Garantien würde ich mir allerdings wegen der Vergütung geben lassen. Ich kenne zahlreiche hochqualifizierte und auch promovierte Akademiker im Angestelltenverhältnis, die eine teils lächerliche Bezahlung erhalten (A9, d.h. Endamt mittlerer Dienst, Einstiegsamt gehobener Dienst).
sean1901
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von sean1901 »

arti67 hat geschrieben: Es kann nie schaden, wenn im öffentlichen Dienst eine gewisse Auffrischung druch Seiteneinsteiger erfolgt.
Absolute Zustimmung meinerseits. Da hast du mich falsch verstanden.

Der Beitrag des TE hat auf mich den Eindruck erweckt, dass hier jemand nur eine Stelle möchte, um Beamter zu werden, und sich ziemlich sicher zu sein scheint, dass er die Stelle aus seiner jetzigen Position heraus sowieso bekommen wird.
Ich finde, dass das Bild des öD leidet, wenn der Eindruck entsteht, dass jeder genommen wird, der Beamter werden will, weil er gerade in seiner jetzigen Position unzufrieden ist und als "Fallback"-Lösung die Verbeamtung anstrebt.
Und ehrlich: ich glaube schon, dass für den TE die Verbeamtung das Interessanteste an der Stelle ist. Immerhin kann die Stelle fachlich nicht sehr interessant sein, wenn er meint, dass er sich eigentlich nur bewerben würde, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verbeamtung hoch ist:
Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dann auch wirklich verbeamtet zu werden, (...). Das wäre nämlich ein starkes Argument sich zu bewerben.
Viele Grüße
sean
arti67
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von arti67 »

Da hast Du natürlich Recht. Bin da wohl etwas zu leichtgläubig. Ich sollte es besser wissen, da ich genug Fälle von Polizeibeamten im VS kenne, die schön ihre Privilegien behalten (Heilfürsorge, Ruhestand mit 60) und sich ansonsten herzlich wenig für Extremismusbekämpfung interessieren. Die Form der Ungleichbehandlung nervt mich und andere, deren Anträge auf Altersteilzeit abgelehnt wurden und die brav ihre Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, schon seit Jahren.
Steinbock
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Steinbock »

Hallo,
InTera hat geschrieben:Ein herzliches "hallo" an die erfahrenen Angestellten beim Land und Bund hier im Forum!

Nachdem ich eine Stellenausschreibung beim Verfassungsschutz entdeckt habe, ist dbzgl. mein Interesse stark gestiegen. Ich habe zurzeit zwar eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität, jedoch bin ich dort nicht ganz zufrieden und würde, bei einem entsprechenden Angebot, auch überlegen zu wechseln. Zum Punkt "entsprechenden Angebot" zählt für mich auch die Wahrscheinlichkeit einer Verbeamtung. In der Ausschreibung steht:

- bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen kann grundsätzlich eine Übernahme von Beamtinnen und Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) erfolgen.
- Bei Vorliegen der beamten-, tarif- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer guten beruflichen Weiterentwicklung sowie der Übernahme in ein Beamtenverhältnis. !
Zuerst sollte man einmal zwischen einem wissenschaftlichen Mitarbeiter (Angestellten) und Beamten die die laufbahnrechtliche Voraussetzung haben unterscheiden.
Ich frage mich jetzt: Sind das typische Punkte, die in so einer Ausschreibung drin stehen, um mehr Bewerber anzulocken? Oder stehen diese Punkte nicht ohne Grund drin und bieten dem Kandidaten tatsächlich eine Chance auf eine Verbeamtung? Die Textstellen "kann grundsätzlich [...] erfolgen" und "besteht grundsätzlich die Möglichkeit" hören sihc für mich sehr schwammig an... !
Wie aus obigem Text zu entnehmen ist, können Beamte die die Voraussetzungen haben vom Verfassungsschutz übernommen werden,
was bei Dir leider nicht zutrifft.
Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dann auch wirklich verbeamtet zu werden, insb. beim Verfassungsschutz (nicht, dass "auf einmal" das Geld fehlt). Das wäre nämlich ein starkes Argument sich zu bewerben.
Die jenigen die gemeint sind, bleiben Beamte und wechseln nur die Behörde.

Gruß vom Steinbock
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Steinbock »

arti67 hat geschrieben:Da hast Du natürlich Recht. Bin da wohl etwas zu leichtgläubig. Ich sollte es besser wissen, da ich genug Fälle von Polizeibeamten im VS kenne, die schön ihre Privilegien behalten (Heilfürsorge, Ruhestand mit 60)

Mit 60 in den Ruhestand das war einmal!

und sich ansonsten herzlich wenig für Extremismusbekämpfung interessieren. Die Form der Ungleichbehandlung nervt mich und andere, deren Anträge auf Altersteilzeit abgelehnt wurden und die brav ihre Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, schon seit Jahren.
Thust
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Thust »

@Steinbock: Es geht nicht darum, dass der Threadersteller nahtlos von seiner jetzigen Arbeitsstelle in ein Beamtenverhältnis beim Verfassungsschutz wechseln will. Dass ein Angestellter etwas anderes ist als ein Beamter ist ihm bewußt, ebenso dass er kein Beamter ist. Ihm ging es um den zweiten Anstrich, in dem erwähnt ist dass grundsätzlich die Möglichkeit der Übernahme von Angestellten des Verfassungsschutzes in das Beamtenverhältnis besteht, was wiederum seine Entscheidung mit beeinflusst sich beim Verfassungsschutz zu bewerben.

Im übrigen eine völlig legitime Frage, und der öffentliche Dienst wirbt ja auch gerade mit dem Pluspunkt der möglichen Verbeamtung. Warum sollte dann ein Kandidat nicht auch explizit danach fragen?

Zu guter Letzt noch etwas zur eigentlichen Frage: Eine solche Formel "Vorliegen der Voraussetzungen... Übernahme möglich..." ist absolut üblich. Zum jetzigen Zeitpunkt weiß man nicht genau und kann nicht garantieren, dass eine Verbeamtung erfolgt. Dennoch sind die Erfolgsaussichten meiner Ansicht nach nicht schlecht - leider bin ich aber kein Insider und kenne deswegen die konkrete Praxis des Verfassungsschutzes nicht. Und wenn ich sie kennen sollte, könnte man keine Garantie ableiten für die Zukunft. Wage es!
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,
Thust hat geschrieben:@Steinbock: Es geht nicht darum, dass der Threadersteller nahtlos von seiner jetzigen Arbeitsstelle in ein Beamtenverhältnis beim Verfassungsschutz wechseln will. Dass ein Angestellter etwas anderes ist als ein Beamter ist ihm bewußt, ebenso dass er kein Beamter ist. Ihm ging es um den zweiten Anstrich, in dem erwähnt ist dass grundsätzlich die Möglichkeit der Übernahme von Angestellten des Verfassungsschutzes in das Beamtenverhältnis besteht, was wiederum seine Entscheidung mit beeinflusst sich beim Verfassungsschutz zu bewerben.
Auch der 2. Abschnitt passt nicht auf einen wissenschaftlichen Mitarbeiter einer Universität.

Allerdings hat er ja auch die Möglichkeit beim Verfassungsschutz mit einer 2. Ausbildung ins Beamtenverhältnis zu beginnen.

Nur sollte er auch davon ausgehen, dass sein Einkommen beim Verfassungsschutz vermutlich niedriger ist, als das was er bei der Uni in einigen Jahren bekommen würde.


Im übrigen eine völlig legitime Frage, und der öffentliche Dienst wirbt ja auch gerade mit dem Pluspunkt der möglichen Verbeamtung. Warum sollte dann ein Kandidat nicht auch explizit danach fragen?

Zu guter Letzt noch etwas zur eigentlichen Frage: Eine solche Formel "Vorliegen der Voraussetzungen... Übernahme möglich..." ist absolut üblich. Zum jetzigen Zeitpunkt weiß man nicht genau und kann nicht garantieren, dass eine Verbeamtung erfolgt. Dennoch sind die Erfolgsaussichten meiner Ansicht nach nicht schlecht - leider bin ich aber kein Insider und kenne deswegen die konkrete Praxis des Verfassungsschutzes nicht. Und wenn ich sie kennen sollte, könnte man keine Garantie ableiten für die Zukunft. Wage es![/quote]

Gruß vom Steinbock
Thust
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Thust »

Warum kann ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Universität deiner Meinung nach nicht Angestellter im Verfassungsschutz werden, Steinbock?
Steinbock
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,
Thust hat geschrieben:Warum kann ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Universität deiner Meinung nach nicht Angestellter im Verfassungsschutz werden, Steinbock?
das habe ich so nicht geschrieben.

Du beziehst dich auf folgenden Text -
Bei Vorliegen der beamten-, tarif- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer guten beruflichen Weiterentwicklung sowie der Übernahme in ein Beamtenverhältnis.

Woraus entnimmst Du, dass ein wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Uni, die beamten-, tarif- und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hat ?

Könnte es nicht sein, dass hier sonstige Kenntnisse wie z.B. Polizeirecht, Beamtenrecht, Kenntnisse in Gesetzeskunde usw. erforderlich sind.

Gruß vom Steinbock
Thust
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Thust »

Schau dir bitte einmal §7 (2) Bundeslaufbahnverordnung ("Laufbahnbefähigung durch Anerkennung...") an, Steinbock. Gerade im höheren Dienst ist das in vielen Bundesbehörden ein sehr häufiger Einstieg, insbesondere schon da nicht für alle Fachrichtungen Vorbereitungsdienste eingerichtet sind. Insofern gilt: Wenn die beruflichen Qualifikationen und die Persönlichkeit von InTera den Bundesverfassungsschutz überzeugen, dann kann er Beamter werden.

PS: Soweit zum Thema der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Die Tarif- und insbesondere die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sind eine andere Baustelle, die mit dem Threadersteller nichts zu tun haben.
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von Steinbock »

Hallo Thust,

die Sache ist doch ganz einfach:

Du rufst beim Verfassungsschutz an und informierst uns über das Ergebnis.
arti67
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Re: Wahrscheinlichkeit zur Verbeamtung beim Verfassungsschut

Beitrag von arti67 »

@ Steinbock: Mit 60 in Rente ist beim Verbleib in der Polizeivollzugslaufbahn absolut üblich, zumindest in den meisten Ländern. Das Pensionsalter soll allerdings schrittweise angehoben werden, was ich bei Polizisten im Verfassungsschutz sehr
begrüsse, bei Polizeibeamten insbes. im Streifendienst ausdrücklich nicht.

Im Übrigen hat Thust den von InTera geschilderten Sachverhalt offensichtlich besser erfasst.
Noch mal zusammengefasst:
Ein wissenschaftlicher MA einer Uni wechselt in den öffentlichen Dienst. Da er keine Laufbahnausbildung genossen haben dürfte, kommt nur eine Übernahme in ein Angestelltenverhältnis in Betracht. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, kann es passieren, dass das Angestelltenverhältnis in ein Beamtenverhältnis umgewandelt wird und der Angestellten wird verbeamtet. Eine 2. Ausbildung ist dafür nicht nötig. Er kann natürlich auch, wenn eine Verbeamtung nicht absehbar ist, eine Laufbahnausbildung beginnen, aber was soll das bringen?

Du hast aber völlig Recht, Steinbock, dass es keine Garantien für eine Verbeamtung gibt. Insofern braucht man auch nicht beim VS anzurufen. Niemand wird Dir dort etwas Schriftliches bestätigen. Ich kann nur Deinen Rat bestätigen: Wage es!
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