Hallo Zusammen!
Kriege ich als Vorruheständler eigentlich noch eine Riesterrentenzulage?
Die nette Dame von der Zulagenstelle wusste das auch nicht und verwies auf einen §10 des Einkommensteuergesetzes. Da steht aber auch nix von der Vorruhestandsregelung drin . . .
Kann jemand da etwas zu sagen?
VG
Ein Ex-T-Komiker i.L.
Vorruhestand (55-er-Regelung): Riester-Zulage möglich?
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Re: Vorruhestand (55-er-Regelung): Riester-Zulage möglich?
Einfache Antwort. Es gibt nichts. Setze dich mal mit deinem Riesteranbieter in Verbindung.
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Re: Vorruhestand (55-er-Regelung): Riester-Zulage möglich?
Hmm - das scheint aber nicht zu stimmen.Torquemada hat geschrieben:Einfache Antwort. Es gibt nichts. Setze dich mal mit deinem Riesteranbieter in Verbindung.
Folgendes habe ich irgend wo gefunden:
Die Aussagen vom Riesterrentenanbieter (DWS) und Zulagenamt sind widersprüchlich - die wissen das offensichtlich nicht.http://www.die-beamtenversorgung.de/versorgung/riester.php hat geschrieben:Mit dem Eigenheimrentengesetz werden ab 2008 auch Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte in die sog. „Riester-Rente“ einbezogen, sofern sie
- Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen,
- vor der Versetzung in den Ruhestand Empfänger von Besoldung/Amtsbezügen waren und
- das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
VG
ein Ex-Telekomiker
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Re: Vorruhestand (55-er-Regelung): Riester-Zulage möglich?
Neuester Stand: bei Vorruhestand gibt's nix, wohl jedoch bei DDU (Versorgung wegen Dienstunfähigkeit).
VG
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