Guten,
ich habe im Forum gestöbert und nichts passendes gefunden.
Es geht um folgendes ich war abgeordnet als Amtskraft zur BA in den Außendienst und wurde im Dienst, während eines Einsatzes tätlich angegriffen.
Nun kommt die Unfallkasse und behauptet, das von der BA eingeleitete Strafverfahren gegen den Täter wurde eingestellt, jedoch ohne mein Wissen).
Infolgedessen sei mir wohl kein Schaden entstanden, ein Dienstunfall liegt nicht vor und blabla.
Sei ja schließlich auch nicht krank gewesen und überhaupt hätte ich keine Arztberichte vorgelegt.
Sie hatten vier Sitzungen beim Unfallpsychologen genehmigt und keine weiteren bezahlen wollen.
Grund ist ich habe wg. der möglicherweise bevorstehenden DDU ein Antrag auf Unfallausgleich gestellt und auch den Überfall mit als qualifizierten DU angegeben.
Klar wollen die nun sparen und mich mit Mindestrente abspeisen.
Durch die Pol. habe ich mich an den Weissen Ring und an das Versorgungsamt gewandt dort gleich einen Antrag auf Opferschutz gestellt.
Sicher wird die Unfallkasse die Rechnungsgelder zurückfordern, kenne ich schon. ein Dienstunfall/Berufskrankheit wurde mir bereits aberkannt und ich musste 10K Behandlungskosten zurückzahlen, Toll und die Beihilfe hat nichts dazugegeben.
Natürlich habe ich schon mal vorsorglich Widerspruch gegen die Aberkennung eingelegt., die Unfallkasse wird sicher mit einem Negativbescheid antworten.
Frage: Welche Möglichkeiten habe ich,
LG
Dienstunfall Aberkennung nach Überfall
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Re: Dienstunfall Aberkennung nach Überfall
Rechtsanwalt würde ich meinen.
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Re: Dienstunfall Aberkennung nach Überfall
---Bundesfreiwild hat geschrieben:Rechtsanwalt würde ich meinen.
Danke war Heute beim Weissen Ring zu einem umfangreichen Sondierungsgespräch.
Es wird eine Erstberatung beim Anwalt vom WR übernommen.
Allein nicht zu schaffen, besonders in meiner Lage.
Also weiterschauen.

LG
- Mikesch
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Re: Dienstunfall Aberkennung nach Überfall
Die Einstellung des Verfahrens -was Dir tatsächlich egal sein kann- und ein Dir entstandener Schaden sind zweierlei paar Schuhe.
"Robuste" Kollegen begehen oft den Fehler, einen Unfall oder dergl. nicht zu dokumentieren und haben anschl. Probleme mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Grundsätzlich IMMER zum Arzt, jammern und krank schreiben lassen. Nur so hat man etwas in der Hand.
Was ich nicht verstehe, wieso eine Unfallkasse festlegt, ob DU oder nicht
Das legt doch IMHO Dein Arbeitgeber auf Grund des garantiert dokumentierten Vorfalles fest.
Wenn Du nicht krank geschrieben warst und keine Arztberichte vorliegen, muss man allerdings wirklich fragen, welcher Schaden Dir da entstanden sein soll, EGAL, wer den DU nun feststellen soll.
Berichte bitte mal, wie das ausgegangen ist, ob es "heilbar" ist, nicht gleich den Jammerlappen zu spielen
LG Mikesch
"Robuste" Kollegen begehen oft den Fehler, einen Unfall oder dergl. nicht zu dokumentieren und haben anschl. Probleme mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Grundsätzlich IMMER zum Arzt, jammern und krank schreiben lassen. Nur so hat man etwas in der Hand.
Was ich nicht verstehe, wieso eine Unfallkasse festlegt, ob DU oder nicht

Das legt doch IMHO Dein Arbeitgeber auf Grund des garantiert dokumentierten Vorfalles fest.
Wenn Du nicht krank geschrieben warst und keine Arztberichte vorliegen, muss man allerdings wirklich fragen, welcher Schaden Dir da entstanden sein soll, EGAL, wer den DU nun feststellen soll.
Berichte bitte mal, wie das ausgegangen ist, ob es "heilbar" ist, nicht gleich den Jammerlappen zu spielen

LG Mikesch
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Re: Dienstunfall Aberkennung nach Überfall
Danke für die Antworten 
So der Anwalt wird Akteneinsicht nehmen. Mir wurde nur eine kleine unvollständige Teilakte zugesandt
Ich habe mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
§ 151a StPO.
Arztberichte sind auch in der Akte, ich war bei speziell geschulten Trauma Psychologen.
Also keine Ahnung was die konstruieren wollen.
Hatte noch nie Erfolg, bei keinem Unfall bislang wurde immer alles abgewiesen, hatte drei Dienstunfälle einer war auch nicht richtig dokumentiert.
Richter betonten, wer was haben will muß alles beweisen, ergo Kopf unter dem Arm zählt nicht.
Weiterschauen was der Anwalt sagt, werde berichten. Ich hatte ohnehin sofort Widerspruch eingelegt wg. der Fristwahrung.
LG

So der Anwalt wird Akteneinsicht nehmen. Mir wurde nur eine kleine unvollständige Teilakte zugesandt

Ich habe mit der Staatsanwaltschaft gesprochen. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.
§ 151a StPO.
Arztberichte sind auch in der Akte, ich war bei speziell geschulten Trauma Psychologen.
Also keine Ahnung was die konstruieren wollen.

Hatte noch nie Erfolg, bei keinem Unfall bislang wurde immer alles abgewiesen, hatte drei Dienstunfälle einer war auch nicht richtig dokumentiert.
Richter betonten, wer was haben will muß alles beweisen, ergo Kopf unter dem Arm zählt nicht.

Weiterschauen was der Anwalt sagt, werde berichten. Ich hatte ohnehin sofort Widerspruch eingelegt wg. der Fristwahrung.

LG