Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

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Schwapau
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Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Schwapau »

Hallo zusammen,

ich möchte gerne mal wissen, ob es hier einige Telekom-Beamte gibt, die etwas zur
PBM-NL in Berlin sagen können...
Ich hatte bereits mehrere DU-Untersuchungen beim BAD und es liegen neben dem BAD-Gutachten
auch noch andere Gutachten vor, die meine Dienstfähigkeit bescheinigen.
Es gibt im vom AG beauftragten Gutachten vom BAD bestimmte Einschränkungen (diese sind auch
bei den anderen Gutachten genannt):
- keinen kritischen Kundenkontakt - konfliktbehafteten Kundenkontakt sollen vermieden werden
- keine Tätigkeiten mit fast auschließenden oder direkten Kundenkontakt usw...
Weiterhin ist die Fahrzeit für die einfache Strecke auf 60 Min. mit öffentlichen Verkehrsmittel und
30-45 Min. als Selbstfahrer begrentzt...

Nach der stufenweisen Eingliederung solte ich mit diesem Gutachten einen amtsangemessenen
Arbeitsplatz zugewiesen bekommen - die Anhörung zur Zuweisung ging als Backofficemitarbeiter
an die VCS nach Weingarten - Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmittel ca. 3,5 Stunden...

Ich habe schon unzählige Male an die PBM NL geschrieben, dass ein BEM-Verfahren durchgeführt werden
soll - in diesem BEM-Verfahren würde sowieso festgestellt, dass ich nicht mehr ins Call-Center kann...
Ich möchte aber weiterhin arbeiten - das kannin einem BEM-Verfahren geregelt werden - ich bin ja
auch bereits mit weiter zu bilden...und bin offen für einen Posten der auch zumutbar ist.

Dabei musste ich auch feststellen, dass bestimmte Betriebsräte - hier wurden schon Frau Strohmeyer
und Herr Wieczorek genannt. Da kann ich mich den anderen Beiträgen nur anschließen - die setzen
sich nicht für die Mitarbeiter ein sondern haben immer die gleichen Antworten, wie ich sie vorher
vom AG genannt bekomme.
Dann gab es noch einen Schwerb.-Vertreter Herr Hoffmann, der hatte einen Unfall und er macht diese
Arbeit nicht mehr - aber was er gemacht hat, war auch nicht redlich für einen BR...
Dann wurde mir ein Herr Goetz genannt - der hat sich aber auf fünf Mails !!! mit Fristen nicht geäußert.
Bei Anrufen wurde ich immer wieder vertröstet...
Jetzt gibt es einen Herr Hiemann - mal abwarten was das für eine Figur ist.

Die Betriebsräte sind aber ferngesteuert - egal ob normaler oder Schwerbehinderten - das Problem ist
ja auch noch, dass diese BR eigentlich nicht für die Mitarbeiter ohne Beschäftigung , zuständig sind...

Ich habe mal versucht einen BR zu installieren - der wurde aber mit Händen und Füssen abgelehnt - und
sogar von verdi gab es keine Auskünfte - anscheinend kann man in der Zuweisung bei der PBM NL in
Berlin keinen BR gründen, da dies nur eine virtuelle Einheit ist und eine Beamter ohne Beschäftigung
hat kein Recht drauf...

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht...???

MfG
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Florian Hanebüchen
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Florian Hanebüchen »

Einen Rat kann ich dir auf jeden Fall geben: Oben rechts in deinem Beitrag siehst du einen Button "ändern". Betätige diesen und lösche schnell alle realen Namen in deinem Text. Denn einzelne Leute anprangern wird deine Situation mit Sicherheit nicht verbessern.
burgwächter
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von burgwächter »

Florian Hanebüchen hat geschrieben:Einen Rat kann ich dir auf jeden Fall geben: Oben rechts in deinem Beitrag siehst du einen Button "ändern". Betätige diesen und lösche schnell alle realen Namen in deinem Text. Denn einzelne Leute anprangern wird deine Situation mit Sicherheit nicht verbessern.

Dies würde ich auch empfehlen. :roll:

Bei der PBM kommst Du nicht weiter. Ich habe nur über das PST meinen Urlaub beantragt und mich auch dort zurückgemeldet.

Die Gutachten des BAD werden im Hintergrund mit der dortigen Ärztlichen Leitung abgestimmt.
Wenn da, soundso Einschränkungen bescheinigt werden, setzt der AG diese in eine DDU um.
Das ist die erste Vorbereitung, war bei mir auch so. Ich saß drei Jahre zu Hause, da ich mit dem Gutachten keine Stelle gefunden habe.
Der AG ist nicht verpflichtet Dir eine zu stricken, wäre zwar sozial aber man will es einfach nicht.
Eine BEM wird nicht durchgeführt, der AG hat daran keinerlei Interesse. Es fehlt auch an einer Durchsetzbarkeit/Vollstreckbarkeit.

Der AG wird Dir Freitag per PZU und Sofortvollzug eine DDU Prüfung für Montag ankündigen, damit Du kein Antrag
auf aufschiebende Wirkung beim VG stellen kannst. wenn Du nicht erscheinst wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet. :?
Also schon mal ein Top Anwalt suchen. Freitag die "gelbe" Post scannen und dem Anwalt ein paar Blanko Vollmachten vorlegen.
Ein Fax Gerät kaufen um sofort dem Anwalt die Sachen zu übermitteln.
Sonst sieht es übel aus. :oops:
Ich habe mich mit dem BR getroffen und es kam nichts dabei heraus, im Gegenteil. erhoffe Dir nichts vom BR.
Der ist geimpft vom AG eingesetzt ,man kennt sich aus alten Zeiten.
Wenn Du Schwerbehindert bist wende Dich an das Integrationsamt, die kennen sich aus und beraten.
Schwapau
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Schwapau »

Hallo Burgwächter,
ich muss leider auch hier sagen, dass Du wenig Ahnung hast...

Zum Gutachten und BEM:
Es gibt zwar keine Maßnahmen aus einem nicht eingeführten BEM, aber wenn eine Zuweisung zur VCS durchgeführt wird
und dadurch die Krankheit wieder aukommen und du musst dann in die DU, dann sind die Chancen wegen Schadenersatz
sehr sehr hoch...Das ergibt sich aus einem nicht durchgeführten BEM

Die Gutachten vom BAD die mir vorliegen, sind rechtsbindet, da diese ja auch vom AG beauftragt wurden.
Das Problem ist nur, dass die Telekom nicht reagiert und macht was sie will - dann muss man ihr halt mit dem Anwalt und
notfalls gerichtlich beikommen...

Ankündigung DU:
Auch wenn Freitags die Info wegen der DU kommt, hast du noch genügend Zeit - in der Regel einen Monat...und wenn Du
dann kurzfristig zum Anwalt gehst, wird in jedem Fall die aufschiebende Wirkung erwirkt...
Und wenn Du, falls es so wäre, nicht beim VG erscheinst, kommt keine Diszi in Frage...dann musst Du in die DU weil du
dich nicht gewehrt hast und alle Fristen hast verstreichen lassen...
Ich kann deine Ansichten leider in Gänze nicht verstehen - hier sind meiner Meinung nach nur rechtlich einwandfreie Tatsachen
zu berücksichtigen - und nicht Halbwahrheiten oder die Sätze, ein paar Blanko-Vollmachten - das ist völliger Blödsinn...

Die Telekom reagiert nur auf harte Fakten - Anwalt - Gericht und Sofortvollzug...
Schwapau
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Schwapau »

Florian Hanebüchen hat geschrieben:Einen Rat kann ich dir auf jeden Fall geben: Oben rechts in deinem Beitrag siehst du einen Button "ändern". Betätige diesen und lösche schnell alle realen Namen in deinem Text. Denn einzelne Leute anprangern wird deine Situation mit Sicherheit nicht verbessern.
Hallo - ich prangere hier keinen an sondern schreibe nur harte Fakten - die BR-Vertreter sind nicht mehr das, was sie mal waren...
Unabhängig mit einem fundierten Rechtswissen - und vor allen Dingen nicht mit dem AG auf einer Seite - das ist das ganze Problem.

Was hat das jetzt mit anprangern zu tun...und solange der BR die Arbeit des AG nicht behindert oder dessen Meinung ist, hat der
AG auch kein Problem - das Problem habe ich !!!
Blue Ice Ultra
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Schwapau hat geschrieben:Hallo Burgwächter,
ich muss leider auch hier sagen, dass Du wenig Ahnung hast...

Zum Gutachten und BEM:
Es gibt zwar keine Maßnahmen aus einem nicht eingeführten BEM, aber wenn eine Zuweisung zur VCS durchgeführt wird
und dadurch die Krankheit wieder aukommen und du musst dann in die DU, dann sind die Chancen wegen Schadenersatz
sehr sehr hoch...Das ergibt sich aus einem nicht durchgeführten BEM

Die Gutachten vom BAD die mir vorliegen, sind rechtsbindet, da diese ja auch vom AG beauftragt wurden.
Das Problem ist nur, dass die Telekom nicht reagiert und macht was sie will - dann muss man ihr halt mit dem Anwalt und
notfalls gerichtlich beikommen...

Ankündigung DU:
Auch wenn Freitags die Info wegen der DU kommt, hast du noch genügend Zeit - in der Regel einen Monat...und wenn Du
dann kurzfristig zum Anwalt gehst, wird in jedem Fall die aufschiebende Wirkung erwirkt...
Und wenn Du, falls es so wäre, nicht beim VG erscheinst, kommt keine Diszi in Frage...dann musst Du in die DU weil du
dich nicht gewehrt hast und alle Fristen hast verstreichen lassen...
Ich kann deine Ansichten leider in Gänze nicht verstehen - hier sind meiner Meinung nach nur rechtlich einwandfreie Tatsachen
zu berücksichtigen - und nicht Halbwahrheiten oder die Sätze, ein paar Blanko-Vollmachten - das ist völliger Blödsinn...

Die Telekom reagiert nur auf harte Fakten - Anwalt - Gericht und Sofortvollzug...
zum BEM / Zuweisung: Da scheinst Du wohl die Kausalitäten zu verwechseln. Selbst wenn Du nach einer etwaigen Zuweisung wieder DU sein solltest, müsstest Du dem Dienstherrn erst mal die Kausalität für Deine neuerliche DU nachweisen. Diese sind aber für Schadenersatzansprüche das Maßgebende. Und die Kausalität ergibt nicht aus dem nicht durchgeführten BEM. Da würde sich mir eher die Frage nach Ursache und Wirkung stellen.

zum Gutachten: Die Gutachten, das habe ich hier schon in einem anderen Thread geschrieben, sind für den Dienstherrn nicht bindend! Die Dienstherrn sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen gezwungen ein Solches einzuholen, müssen sich aber der Meinung des (Amts-)Arztes nicht anschließen. Schau Dir mal die für Dich geltenden gesetzlichen Grundlagen an.
Schwapau
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Schwapau »

Hallo Blue Ice Ultra,
ich muss Dir leider in einigen Punkten widersprechen:
1. Wenn ich nach einem Einsatz in einem Call-Center wieder krank werde und in die DU gehe, dann muss ich natürlich
die Kausalität nachweisen - aber wenn der Betriebsarzt, eine Klinik und die Fachärztin uniso eine hohe Rezidiv-Gefahr bei einem
Einsatz in ein Call-Center sehen und dann diese Rezidiv-Gefahr eintritt, dann hat der Dienstherr die Fürsorge-Pflicht für einen
Beamten verletzt - natürlich muss das im Zweifelsfall nachgewiesen werden...mit einem Anwalt, vor Gericht und mit Gutachten
von neutralen Ärzten - das ist dann ein langer Weg...

2. Die Gutachten mögen für die Telekom nicht bindend sein - aber vor Gericht wird ein Gutachten, welches die Telekom selber in
Auftrag gegeben hat und Gutachten von mir, die dann zu 100 % das Gleiche aussagen, auf jeden Fall ein wichtiger Punkt sein.
Denn wenn die Telekom selbst noch die eigenen Gutachten bezweifeln sollte, wird jeder Richter erkennen, dass die Telekom als
Dienstherr die Fürsorgepflicht verletzt hat...

3. Es gibt keine rechtliche Konsequenzen zur Nichtdurchführung eines BEM - in diesem Fall für die Telekom.
Wenn aber ein (nachweisbarer) Schaden entstanden ist, dann hat die Telekom auf jeden Fall einen Schadenersatz zu leisten...
Wie schon eben mit dem Zusatz, nur mit anwaltlicher Begleitung vor dem Verfassungsgericht einklagbar...

Ich stimme Dir zu, dass die Telekom grundsätzlich sich nicht unbedingt an die Gutachten halten muss, aber dann muss Sie als
Dienstherr für Schäden aufkommen - das ist nichts Neues, nur scheuen sich die meisten Mitarbeiter gegen den Arbeitgeber bzw.
Dienstherren vor Gericht zu ziehen...ist ja auch immer langwierig und eine Erfolgsgarantie hat man nicht - auch wenn man meint,
Recht zu haben...

MfG
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Bundesfreiwild
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Bundesfreiwild »

Das einzige, was für einen Dienstherrn wohl bindend ist, ist das Gutachten eines bestellten AMTSARZTES.

Wenn eine Klage gegen eine verfügte Dienstunfähigkeit vor Gericht geht, beauftragen die Richter in Zweifelsfällen einen Amtsarzt, der dann ein Gutachten erstellt.
Denn: Der behandelnde Facharzt - aber auch der BAD-Arzt - sind gleichgestellte Ärzte. Beide arbeiten im Auftrag des bezahlenden Kunden, sind also potentiell nicht objektiv. (Wobei ich bezweifle, dass ein Facharzt, der selbst als Gutachter z. B. für die Rentenversichrung tätig ist, sich hüten wird, sogenannte Gefälligkeitsgutachten auszustellen).

Ein BAD-Gutachten steht also nicht ÜBER einem fachärztlichen Gutachten des behandelnden Arztes.

Deshalb muss die T sich schon aus diesem kühlen Grunde wohl nicht an die von ihr selbst beauftragten Gutachten halten. Wenngleich sie ihre Fürsorgepflicht nicht erfüllt, wenn sie die Gesundheit des Beamten gefährdet, indem sie offensichtliche und bereits mehrfach begutachtete Einschränkungen missachtet, die bereits von beiden Seiten (also Facharzt und BAD) so beschrieben und vom BAD mit entsprechenden Einsatzhinweisen ausgestattet wurden.

Wenn dies so nachweisbar ist (allerdings wohl nur in einem Klageverfahren gegen die DDU, evtl. gleichzeitig auch auf DienstBESCHÄDIGUNG), dann kann man noch etwas rausschlagen.

Dazu mal im Internet zu DienstBESCHÄDIGUNG nachlesen.
Schwapau
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Schwapau »

Hallo Bundesfreiwild...
gerne möchte ich Dir darauf antworten...
Also, wenn ich vor einem Gericht das Gutachten vom BAD (aus NRW) vorlege, dann brauche ich eigentlich kein weiteres Gutachten mehr um die
Sichtweise von mir darzulegen - denn dann kann die T ja nicht mehr sagen, dass dieses nicht neutral ist - sie haben es ja selber in
Auftrag gegeben
Wenn ich aber nur das Gutachten meiner Fachärztin (Köln) vorlege - kann das als Gefälligkeitsgutachten ausgelegt werden, dann ist es auch
legitim, dass die T einen Gutachter von sich aus beauftragt - das kennt man ja...Gutachten - Gegengutachten und dann im Beweissicherungs-
verfahren ein Gutachten auf neutraler Basis...

Also bei mir ist es so, dass das Gutachten des BAD sogar für mich positiver ist als das Gutachten der Fachärtzin - wobei die Diagnose
der Fachärztin vermutlich nicht als Gutachachten angesehen wird - und dem Gutachten der Fachklinik.
Es liegt aber bei mir noch ein drittes unabhängiges Gutachten vor, und das deckt sich mit dem Gutachten vom BAD...
Der BAD hatte mir gesagt, dass ich eine bestimmte Klinik (in Bayern) aufsuchen soll - dort wurde dieses ausführliche Gutachten
erstellt, als vom BAD-Artz...weil die Beobachtungszeit in der Klinik ja auch wesentlich länger ist...

Wenn mir überhaupt Schadenersatz zustehen würde - das ist ja fraglich -, dann nur über ein Klageverfahren...das ist mir schon klar.

Zum Thema Dienstbeschädigung habe ich folgenden Wissensstand:
Wenn dich der AG in DU schickt, dass wird ist die Dienstbeschädigung anzunehmen - hier darf kein grobes Eigenverschulden vorliegen...
z. B. Selbstverletzung...also die "normalen" Fälle, in denen die T die Beamten in die DU schickt, wäre meiner Meinung nach eine
Dienstbeschädigung...der Unterschied zum Dienstunfall ist, dass dieser durch ein plötzliches durch ein äußeres Ereignis infolge des
Dienstes eingetreten ist - und beim Dienstunfall gibt es noch einen bestimmten prozentualen Betrag oben drauf...

Bei mir ist kein Dienstunfall vorhanden - aus diesem Grunde wäre es egal ob der Dienstherr mich so in die DU schickt oder mit einer
Dienstbeschädigung - finanziell kommt das Gleiche raus !

MfG
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Bundesfreiwild »

Dienstunfall ist ein Unfall im Dienst, also ein UNvorhergesehens Ereignis, dass im Dienst oder auf dem Dienstweg geschehen ist. Zum Beispiel, wenn jemand vorm Büro auf einem noch nassen Putzstreifen ausrutscht. Oder auf der Fahrt zur Arbeit schuldlos in einen Wegeunfall verwickelt wird.
Wenn daraus eine DDU resultiert, wird auch die Pension anders berechnet.

Eine DienstBESCHÄDIGUNG resultiert aus einer Aktion des Dienstherrn, der einen z.B. entgegen vorliegender Atteste und Gutachten, mit einer Tätigkeit beschäftigt, bei der er hätte voraussehen MÜSSEN, dass dies zu einer Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit führt oder dass es überhaupt zu einer Schädigung kommen kann.
Liegt also ein Attest/Gutachten vor, dass einen daran hindern würde, unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten und der ARbeitgeber setzt den Beamten trotzdem genau so ein, dass er massiv überfordert oder gefährdet ist, obwohl er darüber informiert ist, dass das den Beamten definitiv schädigt, DANN ist das eine Dienstbeschädigung.
Auch dann wird die Pension anders berechnet, wenn der Beamte dies nachweisen kann. Evtl. über den Gerichtsweg.

Nun ist es bei der T so, dass es ja oft die trifft, die schon länger ohne Arbeit bei Vivento geparkt sind. Wenn jetzt ein Zwangseinsatz erfolgte, der sich nicht an Atteste und Gutachten hält und der Beamte offensichtlich erst durch diese Maßnahme dienstunfähig wird, dann kann man evtl. unterstellen, dass eine Dienstbeschädigung sogar GEWOLLT sein könnte.

Erfolgt kein Einsatz, WEIL man die für die Arbeitsaufnahme notwendigen Bedingungen erst gar nicht erfüllt, ist die Sache natürlich schwieriger. Eine DDU, die nicht im aktiven Dienst eintritt, kann man kaum als Dienstbeschädigung durchsetzen. Obwohl ich ja meine, dass allein der Psychoterror, der durch die wiederholten Zwangszuweisungsversuche mit hohen Fahrzeiten oder erzwungenem Umzug eintritt - vor allem für Schwerbehinderte - persönlich trotzdem so sehe, nämlich als gewollte Beschädigung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit und zielsicher forcierter Gang in die DDU.

Jedenfalls war das mit der Pension so bei den Fällen, die ich von früher kenne.
Schwapau
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Re: Telekom PBM NL - BEM, DU und BR

Beitrag von Schwapau »

Hallo nochmals,
also ich habe gelesen, dass der Abschlag, der nicht auf einen Dienstunfall beruht, mit 0,3 % pro Monat (max. 10,8 %) berechnet wird.
Also gibt es nur keinen Abschlag, wenn die DU auf einen Dienstunfall basiert...

Der Unterschied von Dienstbeschigung zu normer DU ist, dass keine Wartezeiten erfüllt werden müssen...

MfG
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