In Bayern gilt das BBesG nicht, weil Bayern ein eigenes Besoldungsgesetz hat.
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Das Gesetz über die Bildung von Versorgungsrücklagen im Freistaat Bayern ist nach wie vor in Kraft.
Gem. Art . 74 GG Abs. 1 Nr. 27 braucht jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsgesetz, aber einige nehmen Art. 125a Abs. 1 Satz 2 GG in Anspruch und verweisen auf BBesG_2006.
Wenn ich mir das BayVersRücklG ansehe, brauchen die Beamten dort keinen eigenen Beitrag (mehr) zum Pensionfonds leisten, weil
a) 100 Mio. €/a kommen aus dem Staatshaushalt,
b) die "unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts" zahlen (verkürzt gesagt) "mit den Anteilssätzen 0,57 v.H. der Besoldungsausgaben und 2,83 v.H. der Versorgungsausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres pauschaliert" jährlich ein.
Das ist ein ganz nettes Modell.
Das wünschten sich sicher viele Landesbeamte.
Das ist viel ehrlicher als (im Extremfall) 0,2 % Besoldungserhöhung nach Gutsherrenart zuzubilligen und dann wieder die 0,2 Prozentpunkte einzubehalten und das Ganze öffentlich als Besoldungserhöhung zu verkaufen, obwohl die Besoldung für den Beamten um genau 0,00 € erhöht wurde.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.