Riester Rente für Bundesbeamte

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moneymkr
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von moneymkr »

Die Riesterrente ist ein GEschenk der Politik an die Versicherungswirtschaft.

Nachzulesen kann man das alles auf dieser kritischen und vor allem unabhängigen Seite: http://www.riesterrentenbetrug.de/

Lasst euch von eurem Vertreter oder im Internet doch mal ein Angebot durchrechnen.

Dann schaut ihr genau, wie hoch die monatliche RR im Alter sein soll. Ihr werdet dann feststellen, dass ihr bis zu eurem Tod (Statistische Lebenserwartung) vollständig von euren eigenen Einzahlungen zehrt und wie z. B. in meinem Fall erst im Alter von 84 Jahren überhaupt die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden.

Wer natürlich davon ausgeht, dass er 110 Jahre alt wird, für den mag sich Riester lohnen.

Darüber hinaus ist die RR nicht vor dem Zugriff im Falle einer Pflegebedürftigkeit geschützt, sprich wenn ihr im Alter pflegebedürftig werdet, übernimmt die Beihilfe/Pflegeversicherung die Kosten der vollstationären Pflege (die locker bei 4000 Euro mtl. liegen kann) und zieht von der Pension einen entsprechenden Teil ab. Habt ihr aber Einkünfte aus einer RR o. ä., wird diese selbstverständlich als EInkommen angerechnet.

Bei soz.vers.pfl. Beschäftigten ist es genauso, hier übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und rechnet Vermögen u. EInkommen ebenfalls an.

Die beste Vorsorge ist m. E. immer noch die selbst bewohnte Immobilie u. sofern finanziell machbar zusätzlich noch die Vermietung von Immobilien. Bestenfalls kauft man in jungen Jahren eine vernünftige 2-3 Zimmer ETW in bester Lage und lässt sich diese über die Mieter abbezahlen. Wobei bei nur einer Immobilie ggf. das Anlegen des EIgenkapitals und das monatliche Ansparen des Unterschiedsbetrages zwischen Miete und Tilgungsrate auf 30-40 Jahre gerechnet die finanziell bessere Lösung ist.

Das Gesamtvermögen sollte jedoch rechtzeitig vor dem Zugriff der Obrigkeit in Sicherheit gebracht werden, z. B. durch rechtzeitige Übertragung an evtl. vorhandene Kinder oder schlichtweg durch Ausgeben der Kohle. Mit Pflegestufe III im Altersheim bringt mir mein Vermögen auf der Bank oder meine Mieteinnahmen aus einem Mehrfamilienhaus garnichts mehr. Körperlich ist man dann in der Regel so eingeschränkt, dass MIR PERSÖNLICH nichts einfällt, was man dann noch machen kann. Daher werde ich spätestens bis 70 bis auf einen Notgroschen alles auf den Kopp hauen und dann bestenfalls bei den Kindern in "meiner" zuvor überschriebenen ETW oder in der Finca im Süden :lol: zur Miete wohnen.


Die RR rechnet sich m. E. nur für Geringverdiener mit vielen Kindern, da hier das Verhältnis der eigenen Sparleistung zu den Zuschüssen ein anderes ist als bei einem Gutverdiener ohne Kinder. Der Geringverdiener kommen dann ggf. die Zuschüsse eher zur Auszahlung.
Torquemada
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Torquemada »

Dem letzten Beitrag ist nichts hinzuzufügen. Sehr gut erklärt. Einzig die Riester-Banksparpläne sind einigermaßen in Ordnung (weil sehr geringe Gebühr). Allerdings werden diese natürlich nur von wenigen Banken (vor allem Kreissparkassen) angeboten. Man kann überregional abschließen.

Problem auch hier: der Gesetzgeber schreibt ab dem 85. Lebensjahr eine Umwandlung in eine Rentenversicherung vor. Diese Rentenversicherung FÜR die Banksparpläne existieren aber logischerweise noch gar nicht. Aus dem angesparten Betrag wird zuerstmal die Rente bezahlt.....und später schlägt wahrscheinlich dann die teure Rentenversicherung gnadenlos zu.
Steinbock
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Steinbock »

Ich finde es toll, wenn ein Neuling bei seinem 1. Beitrag solch einen Unsinn schreibt!
moneymkr hat geschrieben:Die Riesterrente ist ein GEschenk der Politik an die Versicherungswirtschaft. .
Wieso nur an die Versicherungswirtschaft - bitte begründen.
Riesterverträge kann man auch bei Banken und Bausparkassen abschließen.
Nachzulesen kann man das alles auf dieser kritischen und vor allem unabhängigen Seite: http://www.riesterrentenbetrug.de/ .
richtig in der Presse kann man jeden Unsinn lesen! Bei vielen Artikeln wird allerdings auch die Riesterrente gelobt und als einzigartige super Rendite ausgewiesen.
Nur was soll man glauben ?
Lasst euch von eurem Vertreter oder im Internet doch mal ein Angebot durchrechnen. .
Dies ist das kleinste Problem. Gib uns deine Daten bekannt und Du bekommst eine entsprechende Berechnung
mit Zulage, Garantie-Rente und auch die Höhe der Rückerstattung der Einkommensteuererklärung.
Dann schaut ihr genau, wie hoch die monatliche RR im Alter sein soll. Ihr werdet dann feststellen, dass ihr bis zu eurem Tod (Statistische Lebenserwartung) vollständig von euren eigenen Einzahlungen zehrt und wie z. B. in meinem Fall erst im Alter von 84 Jahren überhaupt die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden. .
Die Rechnung geht nicht auf, da bei diesen Aussagen die Rückerstattung der jährlichen Einkommensteuererklärung fehlt.
Wer natürlich davon ausgeht, dass er 110 Jahre alt wird, für den mag sich Riester lohnen..
diese pauschale Info ist Unsinn - es kommt immer auf den Einzelfall an.
Beispiel - eine Mutter mit 3 Kindern (Geburtsjahrgänge 2008/2009/2010) bekommt eine Zulage in Höhe von 1054 € pro Jahr.
Halbtagsbeschäftigung - Brutto-Einkommen 1.500 € - ihr Beitrag beträgt pro Monat - 5,00 €
Darüber hinaus ist die RR nicht vor dem Zugriff im Falle einer Pflegebedürftigkeit geschützt, sprich wenn ihr im Alter pflegebedürftig werdet, übernimmt die Beihilfe/Pflegeversicherung die Kosten der vollstationären Pflege (die locker bei 4000 Euro mtl. liegen kann) und zieht von der Pension einen entsprechenden Teil ab..
Auch diese Antwort ist unsinnig. Bei einer Vollstationären Pflege berechnet sich der mtl. Beitrag nach der Pflegestufe und erst bei Pflegestufe III incl. Härtefall bzw. incl. Demenz bewegen wir uns bei ca. 4.000 €
Habt ihr aber Einkünfte aus einer RR o. ä., wird diese selbstverständlich als EInkommen angerechnet. .
hm... wo ist denn das Problem ? natürlich ist die Riester-Rente ein zusätzliches Einkommen, genauso wie auch die Miete, Zinserträge usw.
Bei soz.vers.pfl. Beschäftigten ist es genauso, hier übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und rechnet Vermögen u. EInkommen ebenfalls an. .
Ach wir bewegen uns jetzt in der Katogerie Sozialhilfeempfänger ?
Allerdings nicht jeder Sozialversicherungspflichtige (Angestellte/Arbeiter) fällt darunter.
Die beste Vorsorge ist m. E. immer noch die selbst bewohnte Immobilie u. sofern finanziell machbar zusätzlich noch die Vermietung von Immobilien. Bestenfalls kauft man in jungen Jahren eine vernünftige 2-3 Zimmer ETW in bester Lage und lässt sich diese über die Mieter abbezahlen. Wobei bei nur einer Immobilie ggf. das Anlegen des EIgenkapitals und das monatliche Ansparen des Unterschiedsbetrages zwischen Miete und Tilgungsrate auf 30-40 Jahre gerechnet die finanziell bessere Lösung ist. .
Super Idee - also am besten einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Und schwups sind wir wieder beim Riester-Vertrag :D
Das Gesamtvermögen sollte jedoch rechtzeitig vor dem Zugriff der Obrigkeit in Sicherheit gebracht werden, z. B. durch rechtzeitige Übertragung an evtl. vorhandene Kinder oder schlichtweg durch Ausgeben der Kohle. .
Na dann könnte man allerdings Gefahr laufen, dass die Kinder einen vor die Tür setzen!
Außerdem sollte man bedenken, dass Kinder bis zum Lebensende für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind.
Mit Pflegestufe III im Altersheim bringt mir mein Vermögen auf der Bank oder meine Mieteinnahmen aus einem Mehrfamilienhaus garnichts mehr. Körperlich ist man dann in der Regel so eingeschränkt, dass MIR PERSÖNLICH nichts einfällt, was man dann noch machen kann. Daher werde ich spätestens bis 70 bis auf einen Notgroschen alles auf den Kopp hauen und dann bestenfalls bei den Kindern in "meiner" zuvor überschriebenen ETW oder in der Finca im Süden :lol: zur Miete wohnen. .
Es sei denn die Kinder wollen dann von Ihren Eltern nichts mehr wissen.

Die RR rechnet sich m. E. nur für Geringverdiener mit vielen Kindern, da hier das Verhältnis der eigenen Sparleistung zu den Zuschüssen ein anderes ist als bei einem Gutverdiener ohne Kinder. Der Geringverdiener kommen dann ggf. die Zuschüsse eher zur Auszahlung.
ups... also doch - warum wurde darauf nicht oben hingewiesen, dass sich im Einzelfall doch eine Riesterrente lohnen könnte ???

Tja manche sind wohl der Meinung - erst alle niedermachen und dann zum Schluss die eigene Aussage wieder zunichte machen.

Gruß vom Steinbock
Steinbock
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Steinbock »

Torquemada hat geschrieben:Dem letzten Beitrag ist nichts hinzuzufügen. Sehr gut erklärt. Einzig die Riester-Banksparpläne sind einigermaßen in Ordnung (weil sehr geringe Gebühr). Allerdings werden diese natürlich nur von wenigen Banken (vor allem Kreissparkassen) angeboten. Man kann überregional abschließen.

Problem auch hier: der Gesetzgeber schreibt ab dem 85. Lebensjahr eine Umwandlung in eine Rentenversicherung vor. Diese Rentenversicherung FÜR die Banksparpläne existieren aber logischerweise noch gar nicht. Aus dem angesparten Betrag wird zuerstmal die Rente bezahlt.....und später schlägt wahrscheinlich dann die teure Rentenversicherung gnadenlos zu.
Allerdings gibt es hier den Nachteil, dass keine Rente garantiert wird und die Ausgabeaufschläge beim Kauf abgerechnet werden.

Na ja, die Bank/Sparkasse lebt auch nicht von der Luft - aber die dürfen dies ja, denn die sind ja sooooo ehrlich.
Zollkodex-Ritter
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Steinbock hat geschrieben: Dies ist das kleinste Problem. Gib uns deine Daten bekannt und Du bekommst eine entsprechende Berechnung
mit Zulage, Garantie-Rente und auch die Höhe der Rückerstattung der Einkommensteuererklärung.
Und da hört die Seriosität auch schon auf. Kein Mensch der nicht meine Finanzen en detail kennt, kann meine Rückerstattung bei der Einkommensteuererklärung berechnen, die eine Riesterversicherung bringt. Berechnungen der Finanzprodukteverkäufer sind mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Evtl. habe ich nach meiner Einkommenssteuererklärung ohne Riester ja gar kein steuerpflichtiges Einkommen mehr bzw. so weit schon verringert, dass der beachtete Einkommensteuersatz nicht mehr anwendbar ist und die ausgerechnete Erstattung weit aus kleiner ausfällt als gerechnet.
Dann schaut ihr genau, wie hoch die monatliche RR im Alter sein soll. Ihr werdet dann feststellen, dass ihr bis zu eurem Tod (Statistische Lebenserwartung) vollständig von euren eigenen Einzahlungen zehrt und wie z. B. in meinem Fall erst im Alter von 84 Jahren überhaupt die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden. .
Die Rechnung geht nicht auf, da bei diesen Aussagen die Rückerstattung der jährlichen Einkommensteuererklärung fehlt.[/quote]
Ich weiss jetzt nicht, ob ich mich ärgern soll, da ja schon wieder Netto mit Brutto verglichen wird. Das ist unseriös. Gehe ich in Rente, dann sind meine Alterseinkünfte vollständig zu versteuern. Es ist eher zu erwarten, dass die momentane Rückerstattung durch die zu zahlende Einkommensteuer im Alter mehr als nur aufgebraucht wird.

4% des Jahreseinkommens derart zu binden um ein Teil vom Jahreseinkommen im Zuge der Einkommensteuererklärung wieder zurück zu erhalten, dieses Geld aber langfristig gebunden zu haben halte ich pers. für total unsinnig.


diese pauschale Info ist Unsinn - es kommt immer auf den Einzelfall an.
Beispiel - eine Mutter mit 3 Kindern (Geburtsjahrgänge 2008/2009/2010) bekommt eine Zulage in Höhe von 1054 € pro Jahr.
Halbtagsbeschäftigung - Brutto-Einkommen 1.500 € - ihr Beitrag beträgt pro Monat - 5,00 €
Hier würde mich mal die genaue Berechnung interessieren. Insbesondere der Punkt, dass man mit 1.500 Euro Brutto-Einkommen im Alter mit Rentenbeginn ohne Riesterrente wohl Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben dürfte.
Steinbock
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Steinbock »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben: Dies ist das kleinste Problem. Gib uns deine Daten bekannt und Du bekommst eine entsprechende Berechnung
mit Zulage, Garantie-Rente und auch die Höhe der Rückerstattung der Einkommensteuererklärung.
Und da hört die Seriosität auch schon auf. Kein Mensch der nicht meine Finanzen en detail kennt, kann meine Rückerstattung bei der Einkommensteuererklärung berechnen, die eine Riesterversicherung bringt. Berechnungen der Finanzprodukteverkäufer sind mit äußerster Vorsicht zu betrachten. Evtl. habe ich nach meiner Einkommenssteuererklärung ohne Riester ja gar kein steuerpflichtiges Einkommen mehr bzw. so weit schon verringert, dass der beachtete Einkommensteuersatz nicht mehr anwendbar ist und die ausgerechnete Erstattung weit aus kleiner ausfällt als gerechnet.

Und hier liegt der Fehler des Unwissenden. Für die Berechnung der Steuerersparnis des Sonderausgabenabzuges sind diese von dir genannten Details nicht erforderlich.
Diese Steuerersparnis gibt es zu der von dir genannten Steuerermäßigung zusätzlich oben drauf.
Dies kann man im EStG § 10a + §82ff nachlesen.
Folgende Daten werden für die Bergechnung benötigt: Bruttojahreseinkommen, Geb.Datum, Geburtsdaten der Kinder, Bruttojahreseinkommen + Geburtsdatum der Ehefrau.

Dann schaut ihr genau, wie hoch die monatliche RR im Alter sein soll. Ihr werdet dann feststellen, dass ihr bis zu eurem Tod (Statistische Lebenserwartung) vollständig von euren eigenen Einzahlungen zehrt und wie z. B. in meinem Fall erst im Alter von 84 Jahren überhaupt die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden. .
Die Rechnung geht nicht auf, da bei diesen Aussagen die Rückerstattung der jährlichen Einkommensteuererklärung fehlt.
Ich weiss jetzt nicht, ob ich mich ärgern soll, da ja schon wieder Netto mit Brutto verglichen wird. Das ist unseriös. Gehe ich in Rente, dann sind meine Alterseinkünfte vollständig zu versteuern. Es ist eher zu erwarten, dass die momentane Rückerstattung durch die zu zahlende Einkommensteuer im Alter mehr als nur aufgebraucht wird.

Warum solltest Du dich ärgern.
Meine Antworten bezogen sich nur darauf, dass diese pauschale Einschätzung in dieser Form nicht richtig ist.
Man muss immer den Einzelfall betrachten um dann entscheiden zu können, ob sich ein Riester-Rentenvertrag lohnt oder nicht.
Allerdings muss man auch beachten, dass später während der Zahlung der Versorgungsbezüge die zu zahlende Steuer niedriger ist und darf auch die Altersfreibeträge nicht vergessen.

Auch besteht die Möglichkeit einen Wohn-Riestervertrag abzuschließen und somit das Geld für den Bau einer Immobilie zu verwenden.


4% des Jahreseinkommens derart zu binden um ein Teil vom Jahreseinkommen im Zuge der Einkommensteuererklärung wieder zurück zu erhalten, dieses Geld aber langfristig gebunden zu haben halte ich pers. für total unsinnig.

Man kann z.B. auch eine normale Rentenversicherung gegenrechnen, die dann später nur zum Ertragswert versteuert wird.
Entscheiden muss jeder für sich alleine, ob er einen Riestervertrag abschließt, oder ob es in seinem Fall eine bessere Anlagemöglichkeit gibt.

diese pauschale Info ist Unsinn - es kommt immer auf den Einzelfall an.
Beispiel - eine Mutter mit 3 Kindern (Geburtsjahrgänge 2008/2009/2010) bekommt eine Zulage in Höhe von 1054 € pro Jahr.
Halbtagsbeschäftigung - Brutto-Einkommen 1.500 € - ihr Beitrag beträgt pro Monat - 5,00 €
Hier würde mich mal die genaue Berechnung interessieren. Insbesondere der Punkt, dass man mit 1.500 Euro Brutto-Einkommen im Alter mit Rentenbeginn ohne Riesterrente wohl Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben dürfte.[/quote]

Diese Aussage kann zutreffen, muss aber nicht.
Denn hier ist immer die persönliche Situation zu betrachten. Hat man evt. noch weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Ist der Ehemann evt. sogar im höheren Dienst angesiedelt ? usw usw.
Also wie gesagt, man muss immer den Einzelfall betrachten um zu erkennen ob ein Riestervertrag Sinn macht oder nicht.


Gruß vom Steinbock
moneymkr
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von moneymkr »

Steinbock hat geschrieben:Ich finde es toll, wenn ein Neuling bei seinem 1. Beitrag solch einen Unsinn schreibt!

Danke für die Blumen. Hast du etwa einen RR-Vertrag abgeschlossen und kannst die Wahrheit nicht vertragen?

moneymkr hat geschrieben:Die Riesterrente ist ein GEschenk der Politik an die Versicherungswirtschaft. .
Wieso nur an die Versicherungswirtschaft - bitte begründen.
Riesterverträge kann man auch bei Banken und Bausparkassen abschließen.

Haarspalterei. Google doch mal, wo bislang die meisten Verträge abgeschlossen wurden.
Nachzulesen kann man das alles auf dieser kritischen und vor allem unabhängigen Seite: http://www.riesterrentenbetrug.de/ .
richtig in der Presse kann man jeden Unsinn lesen! Bei vielen Artikeln wird allerdings auch die Riesterrente gelobt und als einzigartige super Rendite ausgewiesen.
Nur was soll man glauben ?

Glauben sollte man das, was man selbst versteht und nachvollziehen kann. Dabei helfen einem unabhängige Seiten und Fachleute, die nicht aus eigenen finanziellen Interessen gesteuert handeln. Finanztest und Co. zähle ich übrigens nicht dazu.
Lasst euch von eurem Vertreter oder im Internet doch mal ein Angebot durchrechnen. .
Dies ist das kleinste Problem. Gib uns deine Daten bekannt und Du bekommst eine entsprechende Berechnung
mit Zulage, Garantie-Rente und auch die Höhe der Rückerstattung der Einkommensteuererklärung.

Du hast es nicht verstanden. Ich brauche eine derartige Berechnung nicht, da ich dies schon hinter mir habe. Ich poste weiter unten gerne meine Modellrechnung, dort kannst du dann gerne meine Daten übernehmen.
Dann schaut ihr genau, wie hoch die monatliche RR im Alter sein soll. Ihr werdet dann feststellen, dass ihr bis zu eurem Tod (Statistische Lebenserwartung) vollständig von euren eigenen Einzahlungen zehrt und wie z. B. in meinem Fall erst im Alter von 84 Jahren überhaupt die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden. .
Die Rechnung geht nicht auf, da bei diesen Aussagen die Rückerstattung der jährlichen Einkommensteuererklärung fehlt.
Wer natürlich davon ausgeht, dass er 110 Jahre alt wird, für den mag sich Riester lohnen..
diese pauschale Info ist Unsinn - es kommt immer auf den Einzelfall an.
Beispiel - eine Mutter mit 3 Kindern (Geburtsjahrgänge 2008/2009/2010) bekommt eine Zulage in Höhe von 1054 € pro Jahr.
Halbtagsbeschäftigung - Brutto-Einkommen 1.500 € - ihr Beitrag beträgt pro Monat - 5,00 €

Selbstverständlich war diese eine pauschale Aussage von mir - welche weiter unten relativiert wurde - , man möge mir dies verzeihen. Da aber die meisten Bundesbeamten nicht mit 800 Euro netto nach Hause gehen, ist es ebenso wenig sinnvoll, hier den "Bestfall" (Mutter mit 3 Kindern) heranzuziehen.
Darüber hinaus ist die RR nicht vor dem Zugriff im Falle einer Pflegebedürftigkeit geschützt, sprich wenn ihr im Alter pflegebedürftig werdet, übernimmt die Beihilfe/Pflegeversicherung die Kosten der vollstationären Pflege (die locker bei 4000 Euro mtl. liegen kann) und zieht von der Pension einen entsprechenden Teil ab..
Auch diese Antwort ist unsinnig. Bei einer Vollstationären Pflege berechnet sich der mtl. Beitrag nach der Pflegestufe und erst bei Pflegestufe III incl. Härtefall bzw. incl. Demenz bewegen wir uns bei ca. 4.000 €

OK, meine Antwort war wieder zu pauschal. Der Tagespflegesatz in einer normalen Großstadt bei Stufe III liegt bei 116 € zzgl. Investitionskosten. Bei Stufe I sind es 74 €. Macht unterm Strich 3.480 bei Stufe III und 2.220 bei Stufe I.

Die Pension eines A13 Beamten liegt bei ~ 3368 (brutto), netto ca. 2650 (Stkl. 1), KV noch abzuziehen.

Der Eigenanteil dieser Person liegt gemäß

http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... 6/bbhv.pdf

bei 70% seiner Einnahmen. Sofern er verheiratet ist beträgt dieser 40%. Ihm verbleiben also ~800 Euro abzgl. KV bzw. entsprechend mehr wenn verheiratet. Letztlich kommt es hierauf auch nicht an, was ich sagen wollte ist, dass die RR im Fall der Fälle als Einkommen gewertet wird. Bei den Beamten ist das ganze noch relativ luxuriös, bei Angestellten sieht es hingegen anders aus, dort droht Sozialhilfebedürftigkeit - auch bei "normaler" Stufe III". Das Ganze aber jetzt im Einzelnen durchzukauen sprengt aber meine kostbare Zeit :).


Habt ihr aber Einkünfte aus einer RR o. ä., wird diese selbstverständlich als EInkommen angerechnet. .
hm... wo ist denn das Problem ? natürlich ist die Riester-Rente ein zusätzliches Einkommen, genauso wie auch die Miete, Zinserträge usw.

Korrekt, deshalb sollte man auch alles vorher verprassen, s. mein Beitrag.
Bei soz.vers.pfl. Beschäftigten ist es genauso, hier übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und rechnet Vermögen u. EInkommen ebenfalls an. .
Ach wir bewegen uns jetzt in der Katogerie Sozialhilfeempfänger ?
Allerdings nicht jeder Sozialversicherungspflichtige (Angestellte/Arbeiter) fällt darunter.
Die beste Vorsorge ist m. E. immer noch die selbst bewohnte Immobilie u. sofern finanziell machbar zusätzlich noch die Vermietung von Immobilien. Bestenfalls kauft man in jungen Jahren eine vernünftige 2-3 Zimmer ETW in bester Lage und lässt sich diese über die Mieter abbezahlen. Wobei bei nur einer Immobilie ggf. das Anlegen des EIgenkapitals und das monatliche Ansparen des Unterschiedsbetrages zwischen Miete und Tilgungsrate auf 30-40 Jahre gerechnet die finanziell bessere Lösung ist. .
Super Idee - also am besten einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Und schwups sind wir wieder beim Riester-Vertrag :D

Wobei Wohn-Riester Nachteile beim Verkauf der Immobilie mit sich bringt, und schwups sind wir wieder bei der normalen Anlageform.
Das Gesamtvermögen sollte jedoch rechtzeitig vor dem Zugriff der Obrigkeit in Sicherheit gebracht werden, z. B. durch rechtzeitige Übertragung an evtl. vorhandene Kinder oder schlichtweg durch Ausgeben der Kohle. .
Na dann könnte man allerdings Gefahr laufen, dass die Kinder einen vor die Tür setzen!
Außerdem sollte man bedenken, dass Kinder bis zum Lebensende für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind.

Hätte hätte Fahrradkette...ich kann auch morgen tot umfallen, dann brauche ich das alles nicht.

Mit Pflegestufe III im Altersheim bringt mir mein Vermögen auf der Bank oder meine Mieteinnahmen aus einem Mehrfamilienhaus garnichts mehr. Körperlich ist man dann in der Regel so eingeschränkt, dass MIR PERSÖNLICH nichts einfällt, was man dann noch machen kann. Daher werde ich spätestens bis 70 bis auf einen Notgroschen alles auf den Kopp hauen und dann bestenfalls bei den Kindern in "meiner" zuvor überschriebenen ETW oder in der Finca im Süden :lol: zur Miete wohnen. .
Es sei denn die Kinder wollen dann von Ihren Eltern nichts mehr wissen.

Die RR rechnet sich m. E. nur für Geringverdiener mit vielen Kindern, da hier das Verhältnis der eigenen Sparleistung zu den Zuschüssen ein anderes ist als bei einem Gutverdiener ohne Kinder. Der Geringverdiener kommen dann ggf. die Zuschüsse eher zur Auszahlung.
ups... also doch - warum wurde darauf nicht oben hingewiesen, dass sich im Einzelfall doch eine Riesterrente lohnen könnte ???

Tja manche sind wohl der Meinung - erst alle niedermachen und dann zum Schluss die eigene Aussage wieder zunichte machen.

Gruß vom Steinbock
Ich verstehe deine allergische Reaktion nicht. Wo habe ich "alle" niedergemacht?

Wie auch immer, ich nehme jetzt einfach mal mich als Beispiel:

30 Jahre, Beamter Bund, A13 Stufe 3, Jahresbrutto ohne Zulagen usw. 48690.12 €. Ledig, keine Kinder.

Das mir vorliegende Angebot sieht Folgendes vor:

Kurzübersicht zum Vorschlag
Klassische staatlich geförderte Rentenversicherung RiesterMeister
Antragsteller und Versicherte Person
Name und Geburtsdatum Herr , geboren am 01.04.1982
Versicherter Tarif
Klassische Riester-Rente nach Tarif RM der Tarifgeneration 2012X
Version der Verbraucherinformationen PM 101
Ihre Versorgung zum Rentenbeginn am 01.04.2049
Garantierte monatliche Altersrente 145,43 EUR
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen und Zuzahlung 157,03 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 411,96 EUR
Garantieguthaben 96.701,56 EUR
Garantieguthaben inkl. Zulagen und Zuzahlung 104.416,88 EUR
Voraussichtliches Vertragsguthaben* 178.941,30 EUR
Informationen zur Rentenversicherung nach Tarif RM
Beginn der Versicherung am 01.07.2012
Beginn der Rentenzahlung am 01.04.2049
Ablauf der Beitragszahlung zum 01.04.2049
Dauer der Rentenzahlung Lebenslang
Beginn der Abrufphase 01.04.2044
Jährliche Beitragsdynamik Ohne
Jährliche Leistungsdynamik 5 %
Todesfallleistung vor Rentenbeginn Vertragsguthaben
Todesfallleistung im Rentenbezug Rentengarantiezeit 15 Jahre
Überschussverwendung vor Rentenbeginn verzinsliche Ansammlung
Überschussverwendung nach Rentenbeginn teildynamische Bonusrente
Zusatzleistung aus der Zukunftsgarantie Ja
Beitrag
Monatlicher Beitrag 162,17 EUR
Einmalige Zuzahlung 973,02 EUR

Garantieguthaben 96.701,56 EUR 7.715,32 EUR 104.416,88 EUR

Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen und Zuzahlung 157,03 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 411,96 EUR


So, nun rechne ich mal ab Renteneintritt mit 67:

Monatlcihe bekomme ich 157 € bzw. 412 € (nicht garantiert). Das sind im Jahr 1884 bzw. 4944 €. Um das von mir eingezahlte Guthaben ihV 96.000 € aufzubrauchen dauert dies 19 Jahre (!). Erst dann nehme ich die Zulagen in Anspruch. Also mit 86 Jahren...


Angenommen ich bin verheiratet und habe 2 Kinder (3 und 1 Jahr alt):

Garantierte monatliche Altersrente 100,43 EUR
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen 157,24 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 412,09 EUR

Garantieguthaben 66.777,25 EUR 37.775,35 EUR 104.552,60 EUR


Nehme ich hier die vss. RR mit 412 € bzw. 4994 jährlich, dann dauert es 13 Jahre ehe ich die Zulagen in Anspruch nehme. Also mit 80 Jahren.


Es gibt die Möglichkeit, 30% der Summe direkt in Anspruch zu nehmen. Das wären in meinem Beispiel ca. 30.000 €. Die Rente verringert sich dadurch dementsprechend, aber ich kann in meiner Modellrechnung hierzu keine genauen Angaben finden. Angenommen es kommen dann noch 300 € zur Auszahlung, bedeutet dies im 1. Beispiel eine Dauer von ca. 16 Jahren und im 2. Beispiel eine Dauer von 8 Jahren, bevor man in den Genuss der Zulagen kommt.

Das Ganze ist nur unvollständig und grob durchgerechnet, Fakt ist aber, dass ich erst mit ca. 75 überhaupt dazu komme, die Zulagen anzutasten.

Spare ich den Eigenbeitrag hingegen im Rahmen eines normalen Sparplans jährlich an, so kann ich bei einer Verzinsung von 2,5% p.a. zwar nach 37 Jahren nur über einen Betrag iHv ~80.000 € verfügen, dies aber UNEINGESCHRÄNKT.

Mache ich von diesen 80.000 einen Entnahmeplan über 15 Jahre, so kann ich mtl. 500 € entnehmen.

Der Vollständigkeit halber noch die angesprochene Dame mit 2 Kindern und 5 € Beitrag, hier sind es letztlich 40,000 Garantieguthaben bei nur 2580 € eigenen Beiträgen. Insoweit hat der Kollege Recht, dass sich hier Riester lohnt. Die Frage dabei ist nur, inwieweit das Ganze real zutrifft.
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Mikesch
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Mikesch »

Eine Aussage ist noch nicht deshalb falsch, nur weil jemand sich hier zum erste Mal meldet. Eher habe ich beim steinbock auf Grund der gereizten Reaktion den Eindruck, dass er mit solcherlei Dingen seine Brötchen verdient und Negativwerbung nicht ins Konzept passt! ;-)

moneymkr trifft, erst recht mit seiner letzten Einlassung genau des Drudels Kern!
Die ganze Rechnerei ist völlige Kaffeesatzleserei und berücksichtigt eigene Vorstellungen in keiner Weise.
Bisher hat mir noch niemand vorrechnen können, wann ich in einem akzeptablelen Alter ins Plus komme.
Unterm Strich ist RR IMHO für die meisten Menschen Kokolores woran nur einer verdient.

Noch zu der Immobilie und die rausschmeißenden Kindern... ;-)
Das Zauberwort heißt Nießbrauch! Niemand kann einen da vor die Tür setzen!
moneymkrers Gedankengang sollte sich jeder mal zu Gemüte fassen. Man kann gar nicht so schnell gucken, wie im Falle der Pflege Haus und Hof unter die Räder kommen.
Hier sollte rechtzeitig (10 Jahresfrist) vorgebeugt werden, ok, ist ein Tabuthema... ;-)

Selbstverständlich ist das eine Phylosophiefrage...
Was nutzt mir Geld, wenn ich 80 bin? Da brauche ich nur noch ein Dach über den Kopf und was zu Futtern. Auch meine Planung geht in die Richtung, mit 70 nichts mehr zu haben.
Ich habe mein Haus zum 50%igen Wert mit lebenslangem unentgeltlichen Wohnrecht nun verkauft und gedenke, bis 70 alles auf den Kopf zu hauen, jetzt hab ich noch was davon!
Danach wohne ich immer noch mietfrei, da reicht mir meine Pension. Werde ich zum Pflegefall, kann mir auch keiner was weg nehmen!
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von moneymkr »

Mikesch hat geschrieben:Eine Aussage ist noch nicht deshalb falsch, nur weil jemand sich hier zum erste Mal meldet. Eher habe ich beim steinbock auf Grund der gereizten Reaktion den Eindruck, dass er mit solcherlei Dingen seine Brötchen verdient und Negativwerbung nicht ins Konzept passt! ;-)
Den Eindruck habe ich auch...oder er hat eine RR abgeschlossen und ärgert sich über die Kosten iHv 1-3.000 Euro, die er erstmal bedienen muss bevor sein Vertrag im Plus ist.

Fakt ist, jeder soll für sich selbst rechnen und dann entscheiden. Dank der Rechner im Internet ist das ja problemlos möglich. Wenn man dann die Daten mit den Ausführungen und Excel-Tabellen auf der o. g. Seite vergleicht, merkt man es selbst.
Steinbock
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Steinbock »

moneymkr hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:Ich finde es toll, wenn ein Neuling bei seinem 1. Beitrag solch einen Unsinn schreibt!

Danke für die Blumen. Hast du etwa einen RR-Vertrag abgeschlossen und kannst die Wahrheit nicht vertragen?

Du scheinst meine Antwort nicht verstanden zu haben!
Es kommt immer auf den Einzelfall an und kann so pauschal nicht beantwortet werden.

moneymkr hat geschrieben:Die Riesterrente ist ein GEschenk der Politik an die Versicherungswirtschaft. .
Wieso nur an die Versicherungswirtschaft - bitte begründen.
Riesterverträge kann man auch bei Banken und Bausparkassen abschließen.

Haarspalterei. Google doch mal, wo bislang die meisten Verträge abgeschlossen wurden.

Bitte sachlich bleiben - dies hat mit Haarspalterei überhaupt nichts zu tun,
denn zur Zeit werden immer mehr Bausparverträge als Rentenversicherungen bei Riester abgeschlossen.

Nachzulesen kann man das alles auf dieser kritischen und vor allem unabhängigen Seite: http://www.riesterrentenbetrug.de/ .
richtig in der Presse kann man jeden Unsinn lesen! Bei vielen Artikeln wird allerdings auch die Riesterrente gelobt und als einzigartige super Rendite ausgewiesen.
Nur was soll man glauben ?

Glauben sollte man das, was man selbst versteht und nachvollziehen kann. Dabei helfen einem unabhängige Seiten und Fachleute, die nicht aus eigenen finanziellen Interessen gesteuert handeln. Finanztest und Co. zähle ich übrigens nicht dazu.

Na super - dann solltest Du diese aber schnellstens aufsuchen!
Lasst euch von eurem Vertreter oder im Internet doch mal ein Angebot durchrechnen. .
Dies ist das kleinste Problem. Gib uns deine Daten bekannt und Du bekommst eine entsprechende Berechnung
mit Zulage, Garantie-Rente und auch die Höhe der Rückerstattung der Einkommensteuererklärung.

Du hast es nicht verstanden. Ich brauche eine derartige Berechnung nicht, da ich dies schon hinter mir habe. Ich poste weiter unten gerne meine Modellrechnung, dort kannst du dann gerne meine Daten übernehmen.

Scheinbar hast Du den falschen Riester-Vertrag abgeschlossen.
Dann schaut ihr genau, wie hoch die monatliche RR im Alter sein soll. Ihr werdet dann feststellen, dass ihr bis zu eurem Tod (Statistische Lebenserwartung) vollständig von euren eigenen Einzahlungen zehrt und wie z. B. in meinem Fall erst im Alter von 84 Jahren überhaupt die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden. .
Die Rechnung geht nicht auf, da bei diesen Aussagen die Rückerstattung der jährlichen Einkommensteuererklärung fehlt.
Wer natürlich davon ausgeht, dass er 110 Jahre alt wird, für den mag sich Riester lohnen..
diese pauschale Info ist Unsinn - es kommt immer auf den Einzelfall an.
Beispiel - eine Mutter mit 3 Kindern (Geburtsjahrgänge 2008/2009/2010) bekommt eine Zulage in Höhe von 1054 € pro Jahr.
Halbtagsbeschäftigung - Brutto-Einkommen 1.500 € - ihr Beitrag beträgt pro Monat - 5,00 €

Selbstverständlich war diese eine pauschale Aussage von mir - welche weiter unten relativiert wurde - , man möge mir dies verzeihen. Da aber die meisten Bundesbeamten nicht mit 800 Euro netto nach Hause gehen, ist es ebenso wenig sinnvoll, hier den "Bestfall" (Mutter mit 3 Kindern) heranzuziehen.

hm... also gibt es keine Beamten die verheiratet sind, die Ehefrau arbeitet halbtags und 3 Kinder vorhanden sind.
Und gerade diesen Ehefrauen empfehle ich einen Riestervertrag
Darüber hinaus ist die RR nicht vor dem Zugriff im Falle einer Pflegebedürftigkeit geschützt, sprich wenn ihr im Alter pflegebedürftig werdet, übernimmt die Beihilfe/Pflegeversicherung die Kosten der vollstationären Pflege (die locker bei 4000 Euro mtl. liegen kann) und zieht von der Pension einen entsprechenden Teil ab..
Auch diese Antwort ist unsinnig. Bei einer Vollstationären Pflege berechnet sich der mtl. Beitrag nach der Pflegestufe und erst bei Pflegestufe III incl. Härtefall bzw. incl. Demenz bewegen wir uns bei ca. 4.000 €

OK, meine Antwort war wieder zu pauschal. Der Tagespflegesatz in einer normalen Großstadt bei Stufe III liegt bei 116 € zzgl. Investitionskosten. Bei Stufe I sind es 74 €. Macht unterm Strich 3.480 bei Stufe III und 2.220 bei Stufe I.

Die Pension eines A13 Beamten liegt bei ~ 3368 (brutto), netto ca. 2650 (Stkl. 1), KV noch abzuziehen.

Der Eigenanteil dieser Person liegt gemäß

http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... 6/bbhv.pdf

bei 70% seiner Einnahmen. Sofern er verheiratet ist beträgt dieser 40%. Ihm verbleiben also ~800 Euro abzgl. KV bzw. entsprechend mehr wenn verheiratet. Letztlich kommt es hierauf auch nicht an, was ich sagen wollte ist, dass die RR im Fall der Fälle als Einkommen gewertet wird. Bei den Beamten ist das ganze noch relativ luxuriös, bei Angestellten sieht es hingegen anders aus, dort droht Sozialhilfebedürftigkeit - auch bei "normaler" Stufe III". Das Ganze aber jetzt im Einzelnen durchzukauen sprengt aber meine kostbare Zeit :).


Wenn man auf dieses Ergebnis kommt, hat man wohl in seiner Versorgungsberechnung einen großen Fehler gemacht.
Bei der Absicherung der Krankenversicherung sollte man immer auch an einen Pflegezusatztarif denken.
Wenn man dies in jungen Jahren macht z.B. im Alter von 30 Jahren,
zahlt man pro Monat für eine Absicherung von Pflegetagegeld Stufe I 800 € / Stufe II 1.200 € / Stufe III 1.800 € = Mann ca. 20,50 € / Frau ca. 33,75 €


Natürlich darf man nicht nur an Riester denken, sondern sollte entsprechend auch die wichtigsten Absicherungen nicht vergessen, wie z.B. Dienstunfähigkeitsrente + Pflegezusatzversicherung.
Habt ihr aber Einkünfte aus einer RR o. ä., wird diese selbstverständlich als EInkommen angerechnet. .
hm... wo ist denn das Problem ? natürlich ist die Riester-Rente ein zusätzliches Einkommen, genauso wie auch die Miete, Zinserträge usw.

Korrekt, deshalb sollte man auch alles vorher verprassen, s. mein Beitrag.
Bei soz.vers.pfl. Beschäftigten ist es genauso, hier übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und rechnet Vermögen u. EInkommen ebenfalls an. .
Ach wir bewegen uns jetzt in der Katogerie Sozialhilfeempfänger ?
Allerdings nicht jeder Sozialversicherungspflichtige (Angestellte/Arbeiter) fällt darunter.
Die beste Vorsorge ist m. E. immer noch die selbst bewohnte Immobilie u. sofern finanziell machbar zusätzlich noch die Vermietung von Immobilien. Bestenfalls kauft man in jungen Jahren eine vernünftige 2-3 Zimmer ETW in bester Lage und lässt sich diese über die Mieter abbezahlen. Wobei bei nur einer Immobilie ggf. das Anlegen des EIgenkapitals und das monatliche Ansparen des Unterschiedsbetrages zwischen Miete und Tilgungsrate auf 30-40 Jahre gerechnet die finanziell bessere Lösung ist. .
Super Idee - also am besten einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Und schwups sind wir wieder beim Riester-Vertrag :D

Wobei Wohn-Riester Nachteile beim Verkauf der Immobilie mit sich bringt, und schwups sind wir wieder bei der normalen Anlageform.
Das Gesamtvermögen sollte jedoch rechtzeitig vor dem Zugriff der Obrigkeit in Sicherheit gebracht werden, z. B. durch rechtzeitige Übertragung an evtl. vorhandene Kinder oder schlichtweg durch Ausgeben der Kohle. .
Na dann könnte man allerdings Gefahr laufen, dass die Kinder einen vor die Tür setzen!
Außerdem sollte man bedenken, dass Kinder bis zum Lebensende für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind.

Hätte hätte Fahrradkette...ich kann auch morgen tot umfallen, dann brauche ich das alles nicht.

Mit Pflegestufe III im Altersheim bringt mir mein Vermögen auf der Bank oder meine Mieteinnahmen aus einem Mehrfamilienhaus garnichts mehr. Körperlich ist man dann in der Regel so eingeschränkt, dass MIR PERSÖNLICH nichts einfällt, was man dann noch machen kann. Daher werde ich spätestens bis 70 bis auf einen Notgroschen alles auf den Kopp hauen und dann bestenfalls bei den Kindern in "meiner" zuvor überschriebenen ETW oder in der Finca im Süden :lol: zur Miete wohnen. .
Es sei denn die Kinder wollen dann von Ihren Eltern nichts mehr wissen.

Die RR rechnet sich m. E. nur für Geringverdiener mit vielen Kindern, da hier das Verhältnis der eigenen Sparleistung zu den Zuschüssen ein anderes ist als bei einem Gutverdiener ohne Kinder. Der Geringverdiener kommen dann ggf. die Zuschüsse eher zur Auszahlung.
ups... also doch - warum wurde darauf nicht oben hingewiesen, dass sich im Einzelfall doch eine Riesterrente lohnen könnte ???

Tja manche sind wohl der Meinung - erst alle niedermachen und dann zum Schluss die eigene Aussage wieder zunichte machen.

Gruß vom Steinbock
Ich verstehe deine allergische Reaktion nicht. Wo habe ich "alle" niedergemacht?

Wie auch immer, ich nehme jetzt einfach mal mich als Beispiel:

30 Jahre, Beamter Bund, A13 Stufe 3, Jahresbrutto ohne Zulagen usw. 48690.12 €. Ledig, keine Kinder.

Das mir vorliegende Angebot sieht Folgendes vor:

Kurzübersicht zum Vorschlag
Klassische staatlich geförderte Rentenversicherung RiesterMeister
Antragsteller und Versicherte Person
Name und Geburtsdatum Herr , geboren am 01.04.1982
Versicherter Tarif
Klassische Riester-Rente nach Tarif RM der Tarifgeneration 2012X
Version der Verbraucherinformationen PM 101
Ihre Versorgung zum Rentenbeginn am 01.04.2049
Garantierte monatliche Altersrente 145,43 EUR
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen und Zuzahlung 157,03 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 411,96 EUR
Garantieguthaben 96.701,56 EUR
Garantieguthaben inkl. Zulagen und Zuzahlung 104.416,88 EUR
Voraussichtliches Vertragsguthaben* 178.941,30 EUR
Informationen zur Rentenversicherung nach Tarif RM
Beginn der Versicherung am 01.07.2012
Beginn der Rentenzahlung am 01.04.2049
Ablauf der Beitragszahlung zum 01.04.2049
Dauer der Rentenzahlung Lebenslang
Beginn der Abrufphase 01.04.2044
Jährliche Beitragsdynamik Ohne
Jährliche Leistungsdynamik 5 %
Todesfallleistung vor Rentenbeginn Vertragsguthaben
Todesfallleistung im Rentenbezug Rentengarantiezeit 15 Jahre
Überschussverwendung vor Rentenbeginn verzinsliche Ansammlung
Überschussverwendung nach Rentenbeginn teildynamische Bonusrente
Zusatzleistung aus der Zukunftsgarantie Ja
Beitrag
Monatlicher Beitrag 162,17 EUR
Einmalige Zuzahlung 973,02 EUR

Garantieguthaben 96.701,56 EUR 7.715,32 EUR 104.416,88 EUR

Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen und Zuzahlung 157,03 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 411,96 EUR



Scheinbar liegt hier ein sehr schlechter Vertrag vor!

Gegenangebot:

Klassische Riesterrente
Versicherungsnehmer geb. am 01.04.1982 + ledig
Vertragsbeginn 01.08.2012
Laufzeit bis zum 01.08.2049

mtl. Beitrag 162,17 €
zum Rentenbeginn am 01.08.2049 eine garantierte Rente incl. staatlicher Zulagen von mtl. 297,64 € -
mögliche Gesamtrente incl. Überschüsse von mtl. 752,38 €


Na dies ist doch schon ein riesengroßer Unterschied.

Jetzt kann ich auch Deine Einwände gegen eine Riesterrente verstehen.
Nur liegt dies nicht an Riester, sondern an dem Riesterprodukt das Du als Angebot erhalten hast.


So, nun rechne ich mal ab Renteneintritt mit 67:

Monatlcihe bekomme ich 157 € bzw. 412 € (nicht garantiert). Das sind im Jahr 1884 bzw. 4944 €. Um das von mir eingezahlte Guthaben ihV 96.000 € aufzubrauchen dauert dies 19 Jahre (!). Erst dann nehme ich die Zulagen in Anspruch. Also mit 86 Jahren...


Angenommen ich bin verheiratet und habe 2 Kinder (3 und 1 Jahr alt):

Garantierte monatliche Altersrente 100,43 EUR
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen 157,24 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 412,09 EUR

Garantieguthaben 66.777,25 EUR 37.775,35 EUR 104.552,60 EUR


Nehme ich hier die vss. RR mit 412 € bzw. 4994 jährlich, dann dauert es 13 Jahre ehe ich die Zulagen in Anspruch nehme. Also mit 80 Jahren.


Es gibt die Möglichkeit, 30% der Summe direkt in Anspruch zu nehmen. Das wären in meinem Beispiel ca. 30.000 €. Die Rente verringert sich dadurch dementsprechend, aber ich kann in meiner Modellrechnung hierzu keine genauen Angaben finden. Angenommen es kommen dann noch 300 € zur Auszahlung, bedeutet dies im 1. Beispiel eine Dauer von ca. 16 Jahren und im 2. Beispiel eine Dauer von 8 Jahren, bevor man in den Genuss der Zulagen kommt.

Das Ganze ist nur unvollständig und grob durchgerechnet, Fakt ist aber, dass ich erst mit ca. 75 überhaupt dazu komme, die Zulagen anzutasten.

Spare ich den Eigenbeitrag hingegen im Rahmen eines normalen Sparplans jährlich an, so kann ich bei einer Verzinsung von 2,5% p.a. zwar nach 37 Jahren nur über einen Betrag iHv ~80.000 € verfügen, dies aber UNEINGESCHRÄNKT.

Mache ich von diesen 80.000 einen Entnahmeplan über 15 Jahre, so kann ich mtl. 500 € entnehmen.

Der Vollständigkeit halber noch die angesprochene Dame mit 2 Kindern und 5 € Beitrag, hier sind es letztlich 40,000 Garantieguthaben bei nur 2580 € eigenen Beiträgen. Insoweit hat der Kollege Recht, dass sich hier Riester lohnt. Die Frage dabei ist nur, inwieweit das Ganze real zutrifft.
Ich erspare mir weitere Angebote, denn alleine bei meinem errechneten Angebot (siehe oben) und deinen Zahlen liegen Welten!

Viele Grüße!

vom Steinbock

PS: fast vergessen - zu meiner obigen Berechnung - Du würdest noch 693 € jährlich über die Steuerersparnis vom Finanzamt zurück erhalten.
Zollkodex-Ritter
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Und hier liegt der Fehler des Unwissenden. Für die Berechnung der Steuerersparnis des Sonderausgabenabzuges sind diese von dir genannten Details nicht erforderlich.
Diese Steuerersparnis gibt es zu der von dir genannten Steuerermäßigung zusätzlich oben drauf.

Die Steuerersparnis gibt es nur dann, wenn ich ohne Beachtung der Riesteraufwendungen überhaupt noch zu versteuernde Einnahmen habe. Es ist ein Sonderausgabenabzug, mehr eben nicht.


Dies kann man im EStG § 10a + §82ff nachlesen.
Folgende Daten werden für die Bergechnung benötigt: Bruttojahreseinkommen, Geb.Datum, Geburtsdaten der Kinder, Bruttojahreseinkommen + Geburtsdatum der Ehefrau.
Das ist eben nicht so einfach. da bei der Berechnung des genauen Betrags die weiteren Angaben der Einkommensteuererklärung fehlen. Was hier berechnet und berücksichtigt wird sind einzig und allein die maximale Einsparung anhand des für das Bruttojahreseinkommen gültigen Steuertarifs. Es fließen weder Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastungen oder Pauschbeträge in der Berechnung ein, was einfach nicht seriös ist. Es wird eine Zahl werbewirksam ausgeworfen, die pauschal zu hoch ist. Das weiss jeder Finanzbeamter, der sich mit dem Einkommensteuerrecht auskennt.
Warum solltest Du dich ärgern.
Meine Antworten bezogen sich nur darauf, dass diese pauschale Einschätzung in dieser Form nicht richtig ist.
Man muss immer den Einzelfall betrachten um dann entscheiden zu können, ob sich ein Riester-Rentenvertrag lohnt oder nicht.
Allerdings muss man auch beachten, dass später während der Zahlung der Versorgungsbezüge die zu zahlende Steuer niedriger ist und darf auch die Altersfreibeträge nicht vergessen.

Würde sich das auf die pauschale Einschätzung beziehen, warum hast du das nciht so geschrieben? Es gibt seit 2005(!) keine Altersfreibeträge mehr. Ab 2040 ist jeder Euro Alterseinkünfte zu besteuern.Ab 2040 ist jeder Euro an Alterseinkünfte vollständig zu versteuern. Trifft 1972/173 geborene voll. Natürlich ist der Steuersatz dann niedriger, aber das wiegt mMn die gebundenen 4% auf 40 Jahre (!) nicht auf. Vom Kaufkraftverlust haben wir dann noch gar nicht gesprochen.


Man kann z.B. auch eine normale Rentenversicherung gegenrechnen, die dann später nur zum Ertragswert versteuert wird.
Entscheiden muss jeder für sich alleine, ob er einen Riestervertrag abschließt, oder ob es in seinem Fall eine bessere Anlagemöglichkeit gibt.

Ja, wenn man das ganz Schlechte mit dem weniger Schlechten vergleicht , dann kann man sagen, dass Riester das Bessere vom Schlechten ist. Da kann man gleich noch die Kapitallebensversicherungen ins Spiel bringen....


Diese Aussage kann zutreffen, muss aber nicht.
Denn hier ist immer die persönliche Situation zu betrachten. Hat man evt. noch weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Ist der Ehemann evt. sogar im höheren Dienst angesiedelt ? usw usw.
Also wie gesagt, man muss immer den Einzelfall betrachten um zu erkennen ob ein Riestervertrag Sinn macht oder nicht.

Macht das ein Verkäufer auch so? Wohl kaum. Diese Beratung würde mehrere Stunden dauern und man müsste die Zahlen auf Validität prüfen.
moneymkr
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von moneymkr »

Schlechtes Angebot...OK :), aber auch hier hast du nicht alle Details benannt. Rentengarantiezeit bei vorzeitigem Tod usw.

Nehme ich deine garantierten 300 € = 3600/Jahr, dann dauert es immer noch 8 Jahre bis ich in den Genuss der Zulagen komme.

Spare ich die monatlichen 162,17 € an, ergibt sich wie o. g. eine Auszahlung von garantieren 500 € über 15 Jahre. Oder wahlweise die sofortige Auszahlung von 80.000 €.

Egal wie gut das Angebot also ist, für MICH und vergleichbare Personen rechnet es sich nicht. Mag sein dass du mit 700 €+ rechnest, es reicht aber eine Krise wie die jetzige und du wirst sehen, wo die Überschüsse bleiben.

Hinsichtlich der Geringverdiener oder Ehefrauen mit geringem Einkommen UND vielen Kindern gebe ich dir Recht. Da dies aber beides bei mir/uns nicht zutrifft...
Zollkodex-Ritter
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Natürlich darf man nicht nur an Riester denken, sondern sollte entsprechend auch die wichtigsten Absicherungen nicht vergessen, wie z.B. Dienstunfähigkeitsrente + Pflegezusatzversicherung.
Genau. Das eine lohnt nicht ohne das andere. Da braucht man schon das volle Gesamtpaket...
30 Jahre, Beamter Bund, A13 Stufe 3, Jahresbrutto ohne Zulagen usw. 48690.12 €. Ledig, keine Kinder.
Höchstverdiener also. Unistudium, höherer Dienst. Ja, diese Person riestert sehr gut, da bei ihm ordentlich was bei der Steuer rum kommt. Andere sagen in diesem Zusammenhang etwas von Reichensubvention...
....
Garantierte monatliche Altersrente 145,43 EUR
...
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen und Zuzahlung 157,03 EUR...
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 411,96 EUR
....
Beginn der Versicherung am 01.07.2012
Beginn der Rentenzahlung am 01.04.2049
Ablauf der Beitragszahlung zum 01.04.2049
....
Todesfallleistung im Rentenbezug Rentengarantiezeit 15 Jahre
...
Beitrag
Monatlicher Beitrag 162,17 EUR
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen und Zuzahlung 157,03 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 411,96 EUR
Ich zahle also 36 Jahre (432 Monate) und 9 Monate jeden Monat 162,17 Euro ein, um dann mit Rentenbeginn jeden Monat auf unbesitmmte Zeit garantiert 157,03 Euro zu haben? :lol:

Scheinbar liegt hier ein sehr schlechter Vertrag vor!
Das glaube ich auch.
Gegenangebot:

Klassische Riesterrente
Versicherungsnehmer geb. am 01.04.1982 + ledig
Vertragsbeginn 01.08.2012
Laufzeit bis zum 01.08.2049

mtl. Beitrag 162,17 €
zum Rentenbeginn am 01.08.2049 eine garantierte Rente incl. staatlicher Zulagen von mtl. 297,64 € -
mögliche Gesamtrente incl. Überschüsse von mtl. 752,38 €


Na dies ist doch schon ein riesengroßer Unterschied.


Auch 15 Jahre Beitragszahlung garantiert im Todesfall?

441 Beitragsmonate zu 161,17 Euro = 71.075,97 Euro Gesamtbeitragszahlung. Diese geteilt durch garantierte 297,64 (Zulagen sind in dem Fall selbst gezahlt durch Sonderausgabenazug) = 238,78 Monate oder 19 Jahre und 10 Monate. 67+19 Jahre und 10 Monate = 86 Jahre und 10 Monate. Erst dann habe ich die gezahlten Beiträge zurück. Hier liegt das Problem, da ich eben nur mit der Zahl rechnen kann, die mir die Versicherung auch garantiert.


PS: fast vergessen - zu meiner obigen Berechnung - Du würdest noch 693 € jährlich über die Steuerersparnis vom Finanzamt zurück erhalten.


Nehme ich mal an, dass die 693 Euro stimmen. Gehe ich von A13 aus, dann hat dieser wenn er in Rente geht, die Endstufe erreicht. Er hat dann ein Jahresbrutto von 55.130,52 €, Gehaltssteigerungen mal aussen vor. Momentan bekommt er einen Pensionsanspruch von maximal 71,75%, also sind das 39.556,15 Euro. nach heutigem Steuertarif würde er 7.813,00 Einkommensteuer bezahlen und der Soli würde 429,71 Euro betragen. Mit 12*297,64=3.571,68 Euro wächst sein Einkommen auf 43.127,83 Euro an. Er zahlt dann 9.076,00 Euro Einkommensteuer und 499,18 Euro Soli. Sprich:
Durch die garantierte Mindestrente zahlt er mit Rentenbeginn 1.263 Euro mehr Einkommensteuer und 69,47 Euro mehr Soli. Auf den Monat heruntergebrochen: 3571,68-1263-69,47= 2.239,21 Euro /12 = 186,60 Euro, die ihm von den 297,64 Euro effektiv bleiben.
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

moneymkr hat geschrieben: Mag sein dass du mit 700 €+ rechnest, es reicht aber eine Krise wie die jetzige und du wirst sehen, wo die Überschüsse bleiben.
Eben. Man kann nur mit den garantierten Summen rechnen.

Es ist auch verständlich, dass Versicherungen so rechnen müssen. Der Staat hätte bei Riester die Privatwirtschaft komplett aussen vor lassen sollen - entsprechende Produkte (sicher, weniger sicher, spekulativ) könnte der Staat auch selbst anbieten. Da würden dann die Gebühren geringer ausfallen, da der Staat kein Gewinn erwirtschaften muss...
Hinsichtlich der Geringverdiener oder Ehefrauen mit geringem Einkommen UND vielen Kindern gebe ich dir Recht. Da dies aber beides bei mir/uns nicht zutrifft...
Selbst da lohnt es nicht, wenn die Zeit des Geringverdienens nicht nur temporär ist, da eine Rente eben Einkommen ist und bei Geringverdienern auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird. Sollte das geringe Einkommen nur temporär sein, wie das bei der Kindererziehung nunmal der Fall ist, die Zulagen also nur so lange bezahlt werden, dann
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Re: Riester Rente für Bundesbeamte

Beitrag von Steinbock »

Zollkodex-Ritter hat geschrieben:
Und hier liegt der Fehler des Unwissenden. Für die Berechnung der Steuerersparnis des Sonderausgabenabzuges sind diese von dir genannten Details nicht erforderlich.
Diese Steuerersparnis gibt es zu der von dir genannten Steuerermäßigung zusätzlich oben drauf.
Die Steuerersparnis gibt es nur dann, wenn ich ohne Beachtung der Riesteraufwendungen überhaupt noch zu versteuernde Einnahmen habe. Es ist ein Sonderausgabenabzug, mehr eben nicht.

Dies kann man im EStG § 10a + §82ff nachlesen.
Folgende Daten werden für die Bergechnung benötigt: Bruttojahreseinkommen, Geb.Datum, Geburtsdaten der Kinder, Bruttojahreseinkommen + Geburtsdatum der Ehefrau.
Richtig - nur welcher Beamte bzw. Angestellte zahlt keine Steuer ?
Dabei muss man natürlich auch beachten, dass die Zulage jedem zur Verfügung steht und die Prüfung ob zusätzlich eine Steuerersparnis noch möglich ist, sich nach dem mtl. Einkommen richtet


Das ist eben nicht so einfach. da bei der Berechnung des genauen Betrags die weiteren Angaben der Einkommensteuererklärung fehlen. Was hier berechnet und berücksichtigt wird sind einzig und allein die maximale Einsparung anhand des für das Bruttojahreseinkommen gültigen Steuertarifs. Es fließen weder Werbungskosten, Außergewöhnliche Belastungen oder Pauschbeträge in der Berechnung ein, was einfach nicht seriös ist. Es wird eine Zahl werbewirksam ausgeworfen, die pauschal zu hoch ist. Das weiss jeder Finanzbeamter, der sich mit dem Einkommensteuerrecht auskennt.

Jeder Finanzbeamte weiß, dass die zusätzlichen Einkünfte, bzw. Ausgaben für die Berechnung der Steuerersparnis aus Riesterbeiträgen nicht berücksichtigt werden müssen.

Warum solltest Du dich ärgern.
Meine Antworten bezogen sich nur darauf, dass diese pauschale Einschätzung in dieser Form nicht richtig ist.
Man muss immer den Einzelfall betrachten um dann entscheiden zu können, ob sich ein Riester-Rentenvertrag lohnt oder nicht.
Allerdings muss man auch beachten, dass später während der Zahlung der Versorgungsbezüge die zu zahlende Steuer niedriger ist und darf auch die Altersfreibeträge nicht vergessen.

Würde sich das auf die pauschale Einschätzung beziehen, warum hast du das nciht so geschrieben? Es gibt seit 2005(!) keine Altersfreibeträge mehr.
Ab 2040 ist jeder Euro Alterseinkünfte zu besteuern.Ab 2040 ist jeder Euro an Alterseinkünfte vollständig zu versteuern. Trifft 1972/173 geborene voll. Natürlich ist der Steuersatz dann niedriger, aber das wiegt mMn die gebundenen 4% auf 40 Jahre (!) nicht auf.



Nein Freibeträge im Alter gibt es weiterhin - nur wird dies im Steuerrecht jetzt Altersentlastungsbeitrag genannt. - vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__24a.html

Vom Kaufkraftverlust haben wir dann noch gar nicht gesprochen.

Richtig, die haben wir allerdings nicht nur bei Riesterverträgen sondern bei allen Altersvorsorgeanlagen!


Man kann z.B. auch eine normale Rentenversicherung gegenrechnen, die dann später nur zum Ertragswert versteuert wird.
Entscheiden muss jeder für sich alleine, ob er einen Riestervertrag abschließt, oder ob es in seinem Fall eine bessere Anlagemöglichkeit gibt.

Ja, wenn man das ganz Schlechte mit dem weniger Schlechten vergleicht , dann kann man sagen, dass Riester das Bessere vom Schlechten ist. Da kann man gleich noch die Kapitallebensversicherungen ins Spiel bringen....

Kommt drauf an, für manche ist eine normale Rentenversicherung sinnvoller, da hier keine 100% Besteuerung, sonder nur eine Ertragswertbesteuerung im Alter erfolgt.
Kapitallebensversicherungen gibt es seit 2005 fast keine mehr, da ist Auszahlung nicht mehr steuerfrei ist.


Diese Aussage kann zutreffen, muss aber nicht.
Denn hier ist immer die persönliche Situation zu betrachten. Hat man evt. noch weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Ist der Ehemann evt. sogar im höheren Dienst angesiedelt ? usw usw.
Also wie gesagt, man muss immer den Einzelfall betrachten um zu erkennen ob ein Riestervertrag Sinn macht oder nicht.

Macht das ein Verkäufer auch so? Wohl kaum. Diese Beratung würde mehrere Stunden dauern und man müsste die Zahlen auf Validität prüfen.
Wenn der Verkäufer (ich nenne ihn mal Berater) seine Beratung richtig macht hat er mehrere Stunden/Tage damit zu tun.

Der richtige Weg wäre:
Erst-Kontakt mit dem Kunden. Aufnahme aller wichtigen Daten und Befragung über die Interessen, Anlageverhalten, Ziele und Wünsche des Kunden.
Ausarbeitung und verschiedene Angebote über mögliche Anlagen.
Beim Zweit-Besuch diese Angebote mit dem Kunden besprechen.
dem Kunden die Zeit lassen dies alles durchzulesen, bzw. Gegenangebote einzuholen oder Zweitmeinungen zu erfragen.
Beim Dritt-Besuch evt. die Angebote als Anträge aufzunehmen oder auf Änderungswünsche des Kunden einzugehen.
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