Steinbock hat geschrieben:Ich finde es toll, wenn ein Neuling bei seinem 1. Beitrag solch einen Unsinn schreibt!
Danke für die Blumen. Hast du etwa einen RR-Vertrag abgeschlossen und kannst die Wahrheit nicht vertragen?
moneymkr hat geschrieben:Die Riesterrente ist ein GEschenk der Politik an die Versicherungswirtschaft. .
Wieso nur an die Versicherungswirtschaft - bitte begründen.
Riesterverträge kann man auch bei Banken und Bausparkassen abschließen.
Haarspalterei. Google doch mal, wo bislang die meisten Verträge abgeschlossen wurden.
richtig in der Presse kann man jeden Unsinn lesen! Bei vielen Artikeln wird allerdings auch die Riesterrente gelobt und als einzigartige super Rendite ausgewiesen.
Nur was soll man glauben ?
Glauben sollte man das, was man selbst versteht und nachvollziehen kann. Dabei helfen einem unabhängige Seiten und Fachleute, die nicht aus eigenen finanziellen Interessen gesteuert handeln. Finanztest und Co. zähle ich übrigens nicht dazu.
Lasst euch von eurem Vertreter oder im Internet doch mal ein Angebot durchrechnen. .
Dies ist das kleinste Problem. Gib uns deine Daten bekannt und Du bekommst eine entsprechende Berechnung
mit Zulage, Garantie-Rente und auch die Höhe der Rückerstattung der Einkommensteuererklärung.
Du hast es nicht verstanden. Ich brauche eine derartige Berechnung nicht, da ich dies schon hinter mir habe. Ich poste weiter unten gerne meine Modellrechnung, dort kannst du dann gerne meine Daten übernehmen.
Dann schaut ihr genau, wie hoch die monatliche RR im Alter sein soll. Ihr werdet dann feststellen, dass ihr bis zu eurem Tod (Statistische Lebenserwartung) vollständig von euren eigenen Einzahlungen zehrt und wie z. B. in meinem Fall erst im Alter von 84 Jahren überhaupt die staatlichen Zuschüsse ausgezahlt werden. .
Die Rechnung geht nicht auf, da bei diesen Aussagen die Rückerstattung der jährlichen Einkommensteuererklärung fehlt.
Wer natürlich davon ausgeht, dass er 110 Jahre alt wird, für den mag sich Riester lohnen..
diese pauschale Info ist Unsinn - es kommt immer auf den Einzelfall an.
Beispiel - eine Mutter mit 3 Kindern (Geburtsjahrgänge 2008/2009/2010) bekommt eine Zulage in Höhe von 1054 € pro Jahr.
Halbtagsbeschäftigung - Brutto-Einkommen 1.500 € - ihr Beitrag beträgt pro Monat - 5,00 €
Selbstverständlich war diese eine pauschale Aussage von mir - welche weiter unten relativiert wurde - , man möge mir dies verzeihen. Da aber die meisten Bundesbeamten nicht mit 800 Euro netto nach Hause gehen, ist es ebenso wenig sinnvoll, hier den "Bestfall" (Mutter mit 3 Kindern) heranzuziehen.
Darüber hinaus ist die RR nicht vor dem Zugriff im Falle einer Pflegebedürftigkeit geschützt, sprich wenn ihr im Alter pflegebedürftig werdet, übernimmt die Beihilfe/Pflegeversicherung die Kosten der vollstationären Pflege (die locker bei 4000 Euro mtl. liegen kann) und zieht von der Pension einen entsprechenden Teil ab..
Auch diese Antwort ist unsinnig. Bei einer Vollstationären Pflege berechnet sich der mtl. Beitrag nach der Pflegestufe und erst bei Pflegestufe III incl. Härtefall bzw. incl. Demenz bewegen wir uns bei ca. 4.000 €
OK, meine Antwort war wieder zu pauschal. Der Tagespflegesatz in einer normalen Großstadt bei Stufe III liegt bei 116 € zzgl. Investitionskosten. Bei Stufe I sind es 74 €. Macht unterm Strich 3.480 bei Stufe III und 2.220 bei Stufe I.
Die Pension eines A13 Beamten liegt bei ~ 3368 (brutto), netto ca. 2650 (Stkl. 1), KV noch abzuziehen.
Der Eigenanteil dieser Person liegt gemäß
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/cont ... 6/bbhv.pdf
bei 70% seiner Einnahmen. Sofern er verheiratet ist beträgt dieser 40%. Ihm verbleiben also ~800 Euro abzgl. KV bzw. entsprechend mehr wenn verheiratet. Letztlich kommt es hierauf auch nicht an, was ich sagen wollte ist, dass die RR im Fall der Fälle als Einkommen gewertet wird. Bei den Beamten ist das ganze noch relativ luxuriös, bei Angestellten sieht es hingegen anders aus, dort droht Sozialhilfebedürftigkeit - auch bei "normaler" Stufe III". Das Ganze aber jetzt im Einzelnen durchzukauen sprengt aber meine kostbare Zeit
.
Habt ihr aber Einkünfte aus einer RR o. ä., wird diese selbstverständlich als EInkommen angerechnet. .
hm... wo ist denn das Problem ? natürlich ist die Riester-Rente ein zusätzliches Einkommen, genauso wie auch die Miete, Zinserträge usw.
Korrekt, deshalb sollte man auch alles vorher verprassen, s. mein Beitrag.
Bei soz.vers.pfl. Beschäftigten ist es genauso, hier übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und rechnet Vermögen u. EInkommen ebenfalls an. .
Ach wir bewegen uns jetzt in der Katogerie Sozialhilfeempfänger ?
Allerdings nicht jeder Sozialversicherungspflichtige (Angestellte/Arbeiter) fällt darunter.
Die beste Vorsorge ist m. E. immer noch die selbst bewohnte Immobilie u. sofern finanziell machbar zusätzlich noch die Vermietung von Immobilien. Bestenfalls kauft man in jungen Jahren eine vernünftige 2-3 Zimmer ETW in bester Lage und lässt sich diese über die Mieter abbezahlen. Wobei bei nur einer Immobilie ggf. das Anlegen des EIgenkapitals und das monatliche Ansparen des Unterschiedsbetrages zwischen Miete und Tilgungsrate auf 30-40 Jahre gerechnet die finanziell bessere Lösung ist. .
Super Idee - also am besten einen Wohn-Riester-Vertrag abschließen. Und schwups sind wir wieder beim Riester-Vertrag
Wobei Wohn-Riester Nachteile beim Verkauf der Immobilie mit sich bringt, und schwups sind wir wieder bei der normalen Anlageform.
Das Gesamtvermögen sollte jedoch rechtzeitig vor dem Zugriff der Obrigkeit in Sicherheit gebracht werden, z. B. durch rechtzeitige Übertragung an evtl. vorhandene Kinder oder schlichtweg durch Ausgeben der Kohle. .
Na dann könnte man allerdings Gefahr laufen, dass die Kinder einen vor die Tür setzen!
Außerdem sollte man bedenken, dass Kinder bis zum Lebensende für ihre Eltern unterhaltspflichtig sind.
Hätte hätte Fahrradkette...ich kann auch morgen tot umfallen, dann brauche ich das alles nicht.
Mit Pflegestufe III im Altersheim bringt mir mein Vermögen auf der Bank oder meine Mieteinnahmen aus einem Mehrfamilienhaus garnichts mehr. Körperlich ist man dann in der Regel so eingeschränkt, dass MIR PERSÖNLICH nichts einfällt, was man dann noch machen kann. Daher werde ich spätestens bis 70 bis auf einen Notgroschen alles auf den Kopp hauen und dann bestenfalls bei den Kindern in "meiner" zuvor überschriebenen ETW oder in der Finca im Süden

zur Miete wohnen. .
Es sei denn die Kinder wollen dann von Ihren Eltern nichts mehr wissen.
Die RR rechnet sich m. E. nur für Geringverdiener mit vielen Kindern, da hier das Verhältnis der eigenen Sparleistung zu den Zuschüssen ein anderes ist als bei einem Gutverdiener ohne Kinder. Der Geringverdiener kommen dann ggf. die Zuschüsse eher zur Auszahlung.
ups... also doch - warum wurde darauf nicht oben hingewiesen, dass sich im Einzelfall doch eine Riesterrente lohnen könnte ???
Tja manche sind wohl der Meinung - erst alle niedermachen und dann zum Schluss die eigene Aussage wieder zunichte machen.
Gruß vom Steinbock
Ich verstehe deine allergische Reaktion nicht. Wo habe ich "alle" niedergemacht?
Wie auch immer, ich nehme jetzt einfach mal mich als Beispiel:
30 Jahre, Beamter Bund, A13 Stufe 3, Jahresbrutto ohne Zulagen usw. 48690.12 €. Ledig, keine Kinder.
Das mir vorliegende Angebot sieht Folgendes vor:
Kurzübersicht zum Vorschlag
Klassische staatlich geförderte Rentenversicherung RiesterMeister
Antragsteller und Versicherte Person
Name und Geburtsdatum Herr , geboren am 01.04.1982
Versicherter Tarif
Klassische Riester-Rente nach Tarif RM der Tarifgeneration 2012X
Version der Verbraucherinformationen PM 101
Ihre Versorgung zum Rentenbeginn am 01.04.2049
Garantierte monatliche Altersrente 145,43 EUR
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen und Zuzahlung 157,03 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 411,96 EUR
Garantieguthaben 96.701,56 EUR
Garantieguthaben inkl. Zulagen und Zuzahlung 104.416,88 EUR
Voraussichtliches Vertragsguthaben* 178.941,30 EUR
Informationen zur Rentenversicherung nach Tarif RM
Beginn der Versicherung am 01.07.2012
Beginn der Rentenzahlung am 01.04.2049
Ablauf der Beitragszahlung zum 01.04.2049
Dauer der Rentenzahlung Lebenslang
Beginn der Abrufphase 01.04.2044
Jährliche Beitragsdynamik Ohne
Jährliche Leistungsdynamik 5 %
Todesfallleistung vor Rentenbeginn Vertragsguthaben
Todesfallleistung im Rentenbezug Rentengarantiezeit 15 Jahre
Überschussverwendung vor Rentenbeginn verzinsliche Ansammlung
Überschussverwendung nach Rentenbeginn teildynamische Bonusrente
Zusatzleistung aus der Zukunftsgarantie Ja
Beitrag
Monatlicher Beitrag 162,17 EUR
Einmalige Zuzahlung 973,02 EUR
Garantieguthaben 96.701,56 EUR 7.715,32 EUR 104.416,88 EUR
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen und Zuzahlung 157,03 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 411,96 EUR
So, nun rechne ich mal ab Renteneintritt mit 67:
Monatlcihe bekomme ich 157 € bzw. 412 € (nicht garantiert). Das sind im Jahr 1884 bzw. 4944 €. Um das von mir eingezahlte Guthaben ihV 96.000 € aufzubrauchen dauert dies 19 Jahre (!). Erst dann nehme ich die Zulagen in Anspruch. Also mit 86 Jahren...
Angenommen ich bin verheiratet und habe 2 Kinder (3 und 1 Jahr alt):
Garantierte monatliche Altersrente 100,43 EUR
Garantierte monatliche Altersrente inkl. Zulagen 157,24 EUR
Voraussichtliche monatliche Altersrente* 412,09 EUR
Garantieguthaben 66.777,25 EUR 37.775,35 EUR 104.552,60 EUR
Nehme ich hier die vss. RR mit 412 € bzw. 4994 jährlich, dann dauert es 13 Jahre ehe ich die Zulagen in Anspruch nehme. Also mit 80 Jahren.
Es gibt die Möglichkeit, 30% der Summe direkt in Anspruch zu nehmen. Das wären in meinem Beispiel ca. 30.000 €. Die Rente verringert sich dadurch dementsprechend, aber ich kann in meiner Modellrechnung hierzu keine genauen Angaben finden. Angenommen es kommen dann noch 300 € zur Auszahlung, bedeutet dies im 1. Beispiel eine Dauer von ca. 16 Jahren und im 2. Beispiel eine Dauer von 8 Jahren, bevor man in den Genuss der Zulagen kommt.
Das Ganze ist nur unvollständig und grob durchgerechnet, Fakt ist aber, dass ich erst mit ca. 75 überhaupt dazu komme, die Zulagen anzutasten.
Spare ich den Eigenbeitrag hingegen im Rahmen eines normalen Sparplans jährlich an, so kann ich bei einer Verzinsung von 2,5% p.a. zwar nach 37 Jahren nur über einen Betrag iHv ~80.000 € verfügen, dies aber UNEINGESCHRÄNKT.
Mache ich von diesen 80.000 einen Entnahmeplan über 15 Jahre, so kann ich mtl. 500 € entnehmen.
Der Vollständigkeit halber noch die angesprochene Dame mit 2 Kindern und 5 € Beitrag, hier sind es letztlich 40,000 Garantieguthaben bei nur 2580 € eigenen Beiträgen. Insoweit hat der Kollege Recht, dass sich hier Riester lohnt. Die Frage dabei ist nur, inwieweit das Ganze real zutrifft.