Ich habe etwas gefunden was die Ärzteberichte betrifft:
http://www.betriebsrat.com/personalakte
Und beim Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 3 Aufgaben der Betriebsärzte"Ergebnisse von betriebsärztlichen Untersuchungen nach § 8 Abs. 1 ASiG gehören nicht zur Personalakte. Sie sind vom Betriebsarzt unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht aufzubewahren."
habe ich folgendes soeben gefunden:
Also "mitzuteilen" bedeutet ggf. auch nur mündlich."(2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt."
Hiernach braucht er nichts schriftliches herausgeben, sondern braucht es dem Kollegen nur mündlich mitzuteilen.
O.K. es kommt bestimmt immer auf den Arzt selber darauf an,
oder wie man so schön sagt: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus !
Nochmals vielen Dank für deine Ausführungen
mfg