verbindlich zugesagte Ausbildungsstelle absagen

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yxcvbnm1989
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verbindlich zugesagte Ausbildungsstelle absagen

Beitrag von yxcvbnm1989 »

Hallo,

mir wurde eine Ausbildungsstelle (geh. Dienst) als Beamter in Bayern angeboten. Diese muss ich nun innerhalb weniger Tage durch Rücksendung eines unterschriebenen Formulars, in dem ich "verbindlich" erkläre die Ausbildung anzutreten, annehmen.

Ich warte derzeit aber noch auf Zusagen einer anderen Behörde und auf die Zusage für einen Studienplatz. Sollten sich nun für mich in den nächsten Wochen diese anderen berufliche Alternativen ergeben und ich mich dann für eine davon entscheiden, kann ich dann trotzdem die bereits "verbindlich" zugesagte Beamtenanwärterstelle noch absagen ohne das rechtliche und/oder finanzielle Konsequenzen drohen?

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass eine verbindliche Zusage rechtens ist, da es ja z.B. auch gut sein kann, dass ich die Ausbildung kurz nach Beginn abbrechen möchte, weil ich merke, dass es nicht das Richtige für mich ist und da hat man doch bestimmt auch eine bestimmte "Probezeit", wo man von heute auf morgen kündigen kann, wie bei einem normalen Ausbildungsberuf auch, oder?

Habe leider im Internet nichts dazu gefunden.

MfG
yxcvbnm1989
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Bundesfreiwild
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Re: verbindlich zugesagte Ausbildungsstelle absagen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ein "Formular" mit verbindlicher Zusage wäre ja wohl dann sozusagen der Ausbildungsvertrag. Oder ein Vertrag über eine Probezeit. Probezeit kann man meistens konsequenzlos beenden. Beidseitig.

Normalerweise müsste dem eine Rechtsbehelfsbelehrung beiliegen, aus der ersichtlich sein müsste, welche Konsequenzen ein Abbruch des Ausbildungsverhältnisses, einr Probezeit, o. a. haben wird.

Es brechen so viele Jugendliche ihre Ausbildung von heut auf morgen ab, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dies besonders nachhaltige Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Wie gesagt, da - wo man etwas unterschreibt - müsste auch immer etwas über die rechtlichen Dinge eines Abbruchs stehen.
El Pocho
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Re: verbindlich zugesagte Ausbildungsstelle absagen

Beitrag von El Pocho »

In den FInanzverwaltungen ist es leider gang und gäbe, dass viele kurz vor Beginn der Ausbildung oder Studiums absagen. Somit denke ich, dass es bei dir auch ohne Konsequenzen ablaufen dürfte. Es gibt meist noch sehr lange Wartelisten und dann springen kurzfristig für dich welche ein. Allerdings wäre es sehr loyal, wenn du rechtzeitig Bescheid gibst.
Eine gesetzliche Grundlage kann ich dir leider nicht nennen.
yxcvbnm1989
Beiträge: 7
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Re: verbindlich zugesagte Ausbildungsstelle absagen

Beitrag von yxcvbnm1989 »

Das ist lediglich ein vorgefertigter Einzeiler, auf dem ich erkläre, dass ich die Ausbildung zum vereinbarten Termin antrete, und den ich unterschreiben soll. Eine Rechtsbehelfsbelehrung oder ähnliches ist nirgends zu finden. Von daher gehe auch ich davon aus, dass es wohl keine Konsequenzen haben wird.

Sollte man eine Stelle nicht antreten, versteht es sich eigentlich von selbst, dass man dann frühzeitig absagt.

Danke für die Antworten.
Blue Ice Ultra
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Re: verbindlich zugesagte Ausbildungsstelle absagen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Leute Leute was schreibt denn: Er wird erst Beamter wenn er die Ernennungsurkunde annimmt. Wenn er sich also für die "Ausbildung" bei einem anderen Dienstherrn oder außerhalb des ö.D. entscheidet und die Urkunde deshalb nicht annimmt dann ist das so. Ob er vorher erklärt das er verbindlich zusagt oder nicht spielt keine Rolle. Konsequenzen hat das keine.
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