Hallo Kollegen!
Aufgrund Krankheit wurde ich polizeidienstuntauglich und soll jetzt irgendwo in der Verwaltung untergebracht werden, da meine Dienststelle angeblich keinen Innendienstjob für mich hat.
Da ich noch nicht in Vorruhestand bzw. Altersteilzeit gehen will (hätte aufgrund meiner Schwerbehinderung die Möglichkeit dazu, jedoch mit erheblichen finanziellen Abstrichen), bin ich auch bereit bei einer anderen Behörde meinen Dienst zu verrichten.
Wer kann mir INFO´s darüber geben welche Tätigkeit und besonders welche Entfernung des neuen Dienstortes zu meiner Wohnung, mir zugemutet werden kann?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Tip´s geben könnte. Vielleicht gibt es auch jemand, der da schon Erfahrungen gemacht hat?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Polizeidienstuntauglichkeit Wechsel in Verwaltungsdienst
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- Bundesfreiwild
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Re: Polizeidienstuntauglichkeit Wechsel in Verwaltungsdienst
Die Zumutbarkeit ist immer eine kritische Angelegenheit. Die liegt im Ermessensspielraum des Dienstherrn.
In deinem Falle ist es natürlich für den Dienstherren vielleicht fast unmöglich, einen neuen Posten im alten Wohnumfeld zu finden, selbst wenn er das tatsächlich wollte.
Wenn es -nachweislich- vor Ort keine Tätigkeiten gibt, die man aus gesundheitlichen Gründen machen kann, dann darf der Dienstherr auch eine ortsferne Versetzung ins Auge fassen. Dabei muss er aber auch die Fürsorgepflicht beachten, vor allem - wenn jemand Schwerbehinderter ist.
Das Ermessen des Dienstherrn, jemanden zumutbar oder unzumutbar zu versetzen, muss er ggf. einem Richter auch nachweisen können. Also nachweisen, wann und wo er denn überall nach einem Posten/Tätigkeit tatsächlich gesucht hat. Das hat schon zu einigen verlorenen Verfahren - z.B. für die Telekom - geführt, weil einfach nur Behauptungen aufgestellt, aber keine Nachweise vorgelegt werden konnten.
Wenn man tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Job in einer Behörde anstrebt, sollte man sich selbst mal mit der FRage beschäftigen, WO es diese Tätigkeiten denn überhaupt gibt und sich evtl. Verbindung mit Kollegen dort aufbauen, die einem mal stecken könnten, wenn intern ein passender Posten frei wird und dem Dienstherrn schriftlich zur Kenntnis geben, das man dorthin besetzt werden möchte.
Das Thema ist ganz davon geprägt, ob der Dienstherr einen behalten möchte oder lieber loswerden will. Gute persönliche Kontakte zum Personalrat helfen meistens auch.
In deinem Falle ist es natürlich für den Dienstherren vielleicht fast unmöglich, einen neuen Posten im alten Wohnumfeld zu finden, selbst wenn er das tatsächlich wollte.
Wenn es -nachweislich- vor Ort keine Tätigkeiten gibt, die man aus gesundheitlichen Gründen machen kann, dann darf der Dienstherr auch eine ortsferne Versetzung ins Auge fassen. Dabei muss er aber auch die Fürsorgepflicht beachten, vor allem - wenn jemand Schwerbehinderter ist.
Das Ermessen des Dienstherrn, jemanden zumutbar oder unzumutbar zu versetzen, muss er ggf. einem Richter auch nachweisen können. Also nachweisen, wann und wo er denn überall nach einem Posten/Tätigkeit tatsächlich gesucht hat. Das hat schon zu einigen verlorenen Verfahren - z.B. für die Telekom - geführt, weil einfach nur Behauptungen aufgestellt, aber keine Nachweise vorgelegt werden konnten.
Wenn man tatsächlich aus gesundheitlichen Gründen einen anderen Job in einer Behörde anstrebt, sollte man sich selbst mal mit der FRage beschäftigen, WO es diese Tätigkeiten denn überhaupt gibt und sich evtl. Verbindung mit Kollegen dort aufbauen, die einem mal stecken könnten, wenn intern ein passender Posten frei wird und dem Dienstherrn schriftlich zur Kenntnis geben, das man dorthin besetzt werden möchte.
Das Thema ist ganz davon geprägt, ob der Dienstherr einen behalten möchte oder lieber loswerden will. Gute persönliche Kontakte zum Personalrat helfen meistens auch.
Re: Polizeidienstuntauglichkeit Wechsel in Verwaltungsdienst
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! 

Re: Polizeidienstuntauglichkeit Wechsel in Verwaltungsdienst
Hallo Karle,
in welchem Bundesland bist Du denn tätig ?
In Rheinland-Pfalz z.B. ist eine Versetzung aus dem Polizeidienst zu einer anderen Behörde (z.B. Kommunalverwaltung) nicht mehr möglich.
Hier gilt nur noch eine Versetzung innerhalb der Polizei.
Grüßle vom Steinbock.
in welchem Bundesland bist Du denn tätig ?
In Rheinland-Pfalz z.B. ist eine Versetzung aus dem Polizeidienst zu einer anderen Behörde (z.B. Kommunalverwaltung) nicht mehr möglich.
Hier gilt nur noch eine Versetzung innerhalb der Polizei.
Grüßle vom Steinbock.