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Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage; habe zwar schon die Suchfunktion in Anspruch genommen, aber leider leider nur Beiträge gefunden, die nicht 100% auf meine Situation zugeschnitten sind.
Zu meiner Situation:
Ich und mein Mann sind beide Landesbeamte in Niedersachsen. Wir bekommen jeweils zur Hälfte den Verheiratetenzuschlag und ich beziehe das Kindergeld sowie den Familienzuschlag für das erste Kind.
Bald kommt Kind Nr. 2 und ich werde für ein Jahr in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen.
In dieser Zeit bekommt ja mein Mann den ganzen Verheiratetenzuschlag.
Wie verhält es sich bei dem Familienzuschlag für das erste und das zweite Kind?
(Beim zweiten Kind werde auch ich das Kindergeld beantragen/beziehen)
Und eine zweite Frage:
Nach einer aktuellen (01.jan. 2012) Änderung der Beihilfevorschriften (Niedersachsen), soll derjenige die Beihilfe für die Aufwendungen der Kinder beantragen, der auch den Familienzuschalg für das Kind erhält. Nach einer telefonischen Auskunft beim LBV-Niedersachsen verhält es sich dann wohl so, dass in der Zeit, wo ich Elterngeld beziehe (das erste Lebensjahr des zweiten Kindes/Elternzeit), mein Mann die Beihilfe für beide Kinder beantragen muss, obwohl das bisher immer ich gemacht habe. Ist das so korrekt?
Irgendwie vereinfacht es nicht wirklich die ganze Prozedur ...

Und für die Zeit des Eltergeldbezuges:
steigt mein Beihilfeanspruch auf 70 % (von bis dahin 50%), obwohl ich in der Zeit keine Familienzuschläge bekomme? (Mein Mann hat "freie" Heilfürsorge).
Fragen über Fragen ...







Wäre toll, wenn mir das jemand hier beantworten könnte ...