Widerspruchsrecht beim Amtsarzt
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Widerspruchsrecht beim Amtsarzt
Ich werde sehr wahrscheinlich in Kürze zum Amtsarzt müssen. Meine Sorge ist, das mich der Amtsarzt dienstunfähig schreiben wird. Dieses möchte ich aber nicht. Kann ich Widerspruch gegen die Endscheidung einlegen und bei wem.
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Re: Widerspruchsrecht beim Amtsarzt
Der Amtsarzt schreibt ein Gutachten welches er deinem Dienstherrn schickt und dieser entscheidet in letzter Instanz ob du dienstfähig bist oder nicht, sollte er dich in Ruhestand schicken wollen, hast du 4 Wochen Einspruchsfrist dagegen. Dein Dienstherr kann muss sich aber nicht an das Gutachten des Amtsarztes halten (welches dir als Kopie auf jeden Fall ausgehändigt werden muss) und dann kannst du bei deinem Dienstherrn Widerspruch dagegen einlegen, da dieser das Gutachten ja in Auftrag gegeben hat.
egyptwoman
egyptwoman
Re: Widerspruchsrecht beim Amtsarzt
Ich sage besten Dank für die Antwort. Jetzt weis ich was auf mich zukommt.