Amtsärztliche Untersuchung
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Amtsärztliche Untersuchung
Hallo zusammen!
Meine Behördenleitung will mich dem Amtsarzt vorführen, weil ich innerhalb der letzten 6 Monate mehr als 3 Monate keinen Dienst geleistet habe.
Ich bin derzeit aufgrund von Depressionen (Burnout) noch dienstunfähig erkrankt.
Sie gaben mir eine Frist von 1 Woche, um die Mitbestimmung des Personalrats zu beantragen.
Durch meine mehrjährige Tätigkeit ist es allerdings IMMER erforderlich, das der Personalrat in diesen Angelegenheiten mitbestimmt.
Dir Frage ist nun, wie soll ich mich taktisch verhalten?
1. Die Frist ins Leere laufen lassen, abwarten und bei der Terminnennung auf die Mitbestimmungspflicht hinweisen. Dem Termin natürlich widersprechen.
2. Die Behörde im Vorfeld auf die Mitbestimmung hinweisen?
Wie ist der weitere Ablauf im Falle einer amtsärztlichen Untersuchung?
Ich habe leider noch keine persönlichen Erfahrungen.
Danke schonmal im Vorraus!
Meine Behördenleitung will mich dem Amtsarzt vorführen, weil ich innerhalb der letzten 6 Monate mehr als 3 Monate keinen Dienst geleistet habe.
Ich bin derzeit aufgrund von Depressionen (Burnout) noch dienstunfähig erkrankt.
Sie gaben mir eine Frist von 1 Woche, um die Mitbestimmung des Personalrats zu beantragen.
Durch meine mehrjährige Tätigkeit ist es allerdings IMMER erforderlich, das der Personalrat in diesen Angelegenheiten mitbestimmt.
Dir Frage ist nun, wie soll ich mich taktisch verhalten?
1. Die Frist ins Leere laufen lassen, abwarten und bei der Terminnennung auf die Mitbestimmungspflicht hinweisen. Dem Termin natürlich widersprechen.
2. Die Behörde im Vorfeld auf die Mitbestimmung hinweisen?
Wie ist der weitere Ablauf im Falle einer amtsärztlichen Untersuchung?
Ich habe leider noch keine persönlichen Erfahrungen.
Danke schonmal im Vorraus!
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Hallo!
Gem. §65 NPersVG, Abs. 11 muss der Beamte die Beteiligung des Personalrats beantragen...habe gerade mal nachgeschaut!
Jetzt stellt sich die Frage, ob die gesetzte Frist von 1 Wocher ausreichend ist?
Gruß
Gem. §65 NPersVG, Abs. 11 muss der Beamte die Beteiligung des Personalrats beantragen...habe gerade mal nachgeschaut!
Jetzt stellt sich die Frage, ob die gesetzte Frist von 1 Wocher ausreichend ist?
Gruß
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Das hast Du falsch verstanden. Es geht bei dem von Dir zitierten Paragrafen um die eigentliche Zustimmung zur Versetzung in den Ruhestand wenn Du möchtest das der Pers.-rat dabei mitbestimmt. Dein Dienstherr hat Dich lediglich darauf hinzuweisen.
Was Deine eigentliche Frage angeht:
Ich verstehe Dein Problem nicht und was Dein Dienstherr von Dir möchte noch viel weniger. Der Personalrat hat in Deinem Fall nichts mitzubestimmen. Zunächst wäre wenn überhaupt eine amtsärztliche Untersuchung notwendig, um festzustellen ob bei Dir eine dauerhafte Dienstunfähigkeit (DDU) vorliegt. Nur das ist schlichtes Verwaltungshandeln und unterliegt nicht der Mitbestimmungspflicht.
Was Deine eigentliche Frage angeht:
Ich verstehe Dein Problem nicht und was Dein Dienstherr von Dir möchte noch viel weniger. Der Personalrat hat in Deinem Fall nichts mitzubestimmen. Zunächst wäre wenn überhaupt eine amtsärztliche Untersuchung notwendig, um festzustellen ob bei Dir eine dauerhafte Dienstunfähigkeit (DDU) vorliegt. Nur das ist schlichtes Verwaltungshandeln und unterliegt nicht der Mitbestimmungspflicht.
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Hallo Wesermeister,
natürlich kannst Du auf Wunsch den Personalrat an dem Verfahren beteiligen, du musst es aber nicht ! Bei mir lief alles zu 100 % ohne PR ab und wie sich nachträglich herausstellte war dies auch gut so.
Falls Du dem PR vertrauen kannst und er auch wirklich Deine Interessen und nicht die des Dienstherrn vertritt (kommt leider zu oft vor
), dann würde ich vielleicht den Kontakt zu ihm suchen. Ansonsten : nein !
Wie ist der weitere Ablauf im Falle einer amtsärztlichen Untersuchung?
Du erhältst eine schriftliche Einladung des Amtsarztes, wobei evtl. auch ein Fragebogen bezügl. Deiner gesundheitl. Situation beigefügt wird. Diesen sollst Du zusammen mit vorhandenen ärztl. Berichten, Gutachten usw. beim Termin mitbringen oder vorab auf dem Postweg zusenden.
Die Untersuchung selbst gliedert sich dann in ein persönl. Gespräch, sowie eine körperliche Untersuchung auf.
Das Ergebnis wird nach Abschluss der Untersuchung Deinem Personalchef oder Amtsleiter schriftlich mitgeteilt. Auf Details wird dabei aber nicht, oder zumindest nur ganz am Rande eingegangen. Der AA gibt Deiner Dienststelle nur eine Empfehlung, wie es mit Dir aus medizinischer Sicht weitergehen sollte. Deine Behörde ist aber an die Empfehlungen des AA nicht gebunden ! Dem AA ist es völlig egal, wie Deine Amtsleitung mit Dir weiter vorgeht. Der AA-Bericht soll lediglich als Entscheidungshilfe für Deine Behördenleitung dienen.
Wünsche Dir gute Besserung - werde wieder gesund
Gruß
Schäferhund
natürlich kannst Du auf Wunsch den Personalrat an dem Verfahren beteiligen, du musst es aber nicht ! Bei mir lief alles zu 100 % ohne PR ab und wie sich nachträglich herausstellte war dies auch gut so.
Falls Du dem PR vertrauen kannst und er auch wirklich Deine Interessen und nicht die des Dienstherrn vertritt (kommt leider zu oft vor

Wie ist der weitere Ablauf im Falle einer amtsärztlichen Untersuchung?
Du erhältst eine schriftliche Einladung des Amtsarztes, wobei evtl. auch ein Fragebogen bezügl. Deiner gesundheitl. Situation beigefügt wird. Diesen sollst Du zusammen mit vorhandenen ärztl. Berichten, Gutachten usw. beim Termin mitbringen oder vorab auf dem Postweg zusenden.
Die Untersuchung selbst gliedert sich dann in ein persönl. Gespräch, sowie eine körperliche Untersuchung auf.
Das Ergebnis wird nach Abschluss der Untersuchung Deinem Personalchef oder Amtsleiter schriftlich mitgeteilt. Auf Details wird dabei aber nicht, oder zumindest nur ganz am Rande eingegangen. Der AA gibt Deiner Dienststelle nur eine Empfehlung, wie es mit Dir aus medizinischer Sicht weitergehen sollte. Deine Behörde ist aber an die Empfehlungen des AA nicht gebunden ! Dem AA ist es völlig egal, wie Deine Amtsleitung mit Dir weiter vorgeht. Der AA-Bericht soll lediglich als Entscheidungshilfe für Deine Behördenleitung dienen.
Wünsche Dir gute Besserung - werde wieder gesund

Gruß
Schäferhund
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Wie meine Vorredner schon geschrieben haben, der Personalrat sodenn er denn deine Interessen vertritt (was eigentlich seine Aufgabe ist), kann dich Unterstützen hat aber weder ein Mitbestimmungsrecht noch eine Mitwirkungspflicht. Ich hab das auch alles ohne Personalrat durchgezogen, weil ich mir nicht sicher war ob der mich wirklich gut unterstützt oder aus "angst" vor Repressalien durch den Vorgesetzten doch eher den "Schwanz einzieht und kneift". Ich denke auch das dich dein Vorgesetzter zum Amtsarzt schickt, dem schilderst du dein Anliegen gibst die ihm die vorhandenen medizinischen Unterlagen die du hast und er erstellt dann ein Gutachten, von dem dir der Dienstherr eine Kopie aushändigen muss, darauf hast du ein Anrecht.
Was ich im Vorfeld noch sagen muss, leider sind viele Amtsärzte eher Arbeitgeber denn Arbeitnehmerfreundlich (war zumindest bei meinem so). Lass dich aber nicht unterkriegen, wenn du krank bist bist du krank und kannst deinen Dienst nicht mehr ausüben. Das wichtigste ist deine Gesundheit.
Auch ich wünsch dir gute Besserung und werde wieder gesund.
egyptwoman
Was ich im Vorfeld noch sagen muss, leider sind viele Amtsärzte eher Arbeitgeber denn Arbeitnehmerfreundlich (war zumindest bei meinem so). Lass dich aber nicht unterkriegen, wenn du krank bist bist du krank und kannst deinen Dienst nicht mehr ausüben. Das wichtigste ist deine Gesundheit.
Auch ich wünsch dir gute Besserung und werde wieder gesund.
egyptwoman
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Hallo Egyptwoman,
bei uns ist es meiner Einschätzung auch so, daß der Personalrat eher pro Anstaltsleitung eingestellt ist.
Arbeiten kann ich mir leider aufgrund verschiedener Vorfälle innerhalb der Behörde nicht mehr vorstellen...leider...ich habe den Job mal
gerne gemacht!
Vielleicht nimmst Du mal Kontakt zu mir per PN auf, dann kann ich Dir noch einige Fragen stellen, die ich nicht gerne öffentlich machen möchte.
Gruss
bei uns ist es meiner Einschätzung auch so, daß der Personalrat eher pro Anstaltsleitung eingestellt ist.
Arbeiten kann ich mir leider aufgrund verschiedener Vorfälle innerhalb der Behörde nicht mehr vorstellen...leider...ich habe den Job mal
gerne gemacht!
Vielleicht nimmst Du mal Kontakt zu mir per PN auf, dann kann ich Dir noch einige Fragen stellen, die ich nicht gerne öffentlich machen möchte.
Gruss
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Ging mir auch so ich hab meinen Job auch gerne gemacht, na soll halt nicht mehr sein.
egyptwoman
egyptwoman
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Im Betriebsverfassungsrecht - und das ist meist besser für die Beschäftigten aufgestellt als das Personalvertretungsrecht - hat auch der BR nur die Möglichkeit, "seine Bedenken zu äußern", also eine Rückschrift an den Arbeitgeber zu machen, in dem er die Argumente des Mitarbeiters nochmal aus Sicht des BR darstellt. Also keine Mitbestimmung (mit der eine Ablehnung möglich wäre), sondern nur eine MitWIRKung.
Im Bundesbeamtenrecht gibts auch einen Paragrafen 47, in dem steht, dass diese Bedenken auch beim "obersten Dienstherrn" anzumelden sind. Das wäre bei der T derzeit der Sattelberger, bzw. von dort aus müssen diese Bedenken meines Wissens sogar ans Ministerium weiter gereicht werden, da dort ja der eigentliche oberste Dienstherr der PNU-Beamten sitzt - wieder Schäuble und Co.
MITbestimmung hat der Betriebsrat hier nicht - nur die Chance, dass der Arbeitgeber davor zurückschreckt, dass diese Angelegenheiten bis ins Ministerium hochkochen.
Hat hier und da schon mal Erfolg gebracht.
BBG § 47
(1) Die Versetzung in den Ruhestand wird, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, von der Stelle verfügt, die nach § 10 Abs. 1 für die Ernennung des Beamten zuständig wäre; in den Fällen des § 42 Abs. 1 erfolgt die Versetzung in den Ruhestand im Einvernehmen mit der obersten Dienstbehörde. Die Verfügung ist dem Beamten schriftlich zuzustellen, sie kann bis zum Beginn des Ruhestandes zurückgenommen werden.
Bundespersonalvertretungsgesetz
§ 78
(1) Der Personalrat wirkt mit bei
1. Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und
persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereiches, wenn nicht nach § 118 des
Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu
beteiligen sind,
2. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von
ihnen,
3. Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten,
4. Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf, wenn sie die Entlassung nicht selbst beantragt haben,
5. vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 gilt für die Mitwirkung des Personalrates § 77 Abs. 1 Satz 2
entsprechend. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 wird der Personalrat nur auf Antrag des Beschäftigten
beteiligt; in diesen Fällen ist der Beschäftigte von der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig vorher in Kenntnis
zu setzen. Der Personalrat kann bei der Mitwirkung nach Absatz 1 Nr. 3 Einwendungen auf die in § 77 Abs. 2 Nr. 1
und 2 bezeichneten Gründe stützen.
Hier ist es also tatsächlich so, dass der Beschäftigte die Beteiligungs des Personalrates selbst anstoßen muss!
Wenn sich die Frage bei einer Landesbehörde stellt, ist es wohl wegen des förderalistischen Durcheinanders angebracht, beim Personalrat mal anzufragen, wie es denn in der eigenen Behörde/Land konkret nach Personalvertretungsrecht geregelt ist.
Im Bundesbeamtenrecht gibts auch einen Paragrafen 47, in dem steht, dass diese Bedenken auch beim "obersten Dienstherrn" anzumelden sind. Das wäre bei der T derzeit der Sattelberger, bzw. von dort aus müssen diese Bedenken meines Wissens sogar ans Ministerium weiter gereicht werden, da dort ja der eigentliche oberste Dienstherr der PNU-Beamten sitzt - wieder Schäuble und Co.
MITbestimmung hat der Betriebsrat hier nicht - nur die Chance, dass der Arbeitgeber davor zurückschreckt, dass diese Angelegenheiten bis ins Ministerium hochkochen.
Hat hier und da schon mal Erfolg gebracht.
BBG § 47
(1) Die Versetzung in den Ruhestand wird, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, von der Stelle verfügt, die nach § 10 Abs. 1 für die Ernennung des Beamten zuständig wäre; in den Fällen des § 42 Abs. 1 erfolgt die Versetzung in den Ruhestand im Einvernehmen mit der obersten Dienstbehörde. Die Verfügung ist dem Beamten schriftlich zuzustellen, sie kann bis zum Beginn des Ruhestandes zurückgenommen werden.
Bundespersonalvertretungsgesetz
§ 78
(1) Der Personalrat wirkt mit bei
1. Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und
persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereiches, wenn nicht nach § 118 des
Bundesbeamtengesetzes die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften bei der Vorbereitung zu
beteiligen sind,
2. Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von
ihnen,
3. Erhebung der Disziplinarklage gegen einen Beamten,
4. Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf, wenn sie die Entlassung nicht selbst beantragt haben,
5. vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 gilt für die Mitwirkung des Personalrates § 77 Abs. 1 Satz 2
entsprechend. In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 5 wird der Personalrat nur auf Antrag des Beschäftigten
beteiligt; in diesen Fällen ist der Beschäftigte von der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig vorher in Kenntnis
zu setzen. Der Personalrat kann bei der Mitwirkung nach Absatz 1 Nr. 3 Einwendungen auf die in § 77 Abs. 2 Nr. 1
und 2 bezeichneten Gründe stützen.
Hier ist es also tatsächlich so, dass der Beschäftigte die Beteiligungs des Personalrates selbst anstoßen muss!
Wenn sich die Frage bei einer Landesbehörde stellt, ist es wohl wegen des förderalistischen Durcheinanders angebracht, beim Personalrat mal anzufragen, wie es denn in der eigenen Behörde/Land konkret nach Personalvertretungsrecht geregelt ist.
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
1. Ist der TS Beamter in Niedersachsen. Die Bundesregelungen sind insofern uninteressant.
2. Es geht zur Zeit nur um die AA-Untersuchung. Es steht noch nicht einmal eine DDU fest.
2. Es geht zur Zeit nur um die AA-Untersuchung. Es steht noch nicht einmal eine DDU fest.
- Bundesfreiwild
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- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Re: Amtsärztliche Untersuchung
Dann kurz: Der Persoanl/Betriebsrat hat erstmal nichts mit dem Auftrag und Besuch des Amtsarztes zu tun, sondern erst bei der Zuleitung der DDU zur Kenntnisnahme, bzw. zur Möglichkeit der Bedenkenerhebung.
Wir haben uns schon mehrfach mit unseren Anwälten besprochen wegen der mittlerweile fast halbjährlich angeordneten Betriebsarztbesuche.
Fazit: Der Arbeitgeber kann einem auch alle paar Tage eine betriebsärztlichen Besichtigung veranlassen, wenn er meint, das wäre erforderlich.
Und wenn konkrete Befürchtugen bestehen, wird eben ein Amtsarztbesuch angeleiert. Der Personalrat/Betriebsrat kann da erstmal gar nichts gegen machen.
Wir haben uns schon mehrfach mit unseren Anwälten besprochen wegen der mittlerweile fast halbjährlich angeordneten Betriebsarztbesuche.
Fazit: Der Arbeitgeber kann einem auch alle paar Tage eine betriebsärztlichen Besichtigung veranlassen, wenn er meint, das wäre erforderlich.
Und wenn konkrete Befürchtugen bestehen, wird eben ein Amtsarztbesuch angeleiert. Der Personalrat/Betriebsrat kann da erstmal gar nichts gegen machen.