zunächst willkommen hier im Forum

keine Sorge, ich meckere nicht und komme mit meinem Gehalt bzw. Pension relativ gut über die Runden , wobei dies jedoch auch mit privaten Gegebenheit zu tun hat, die ich hier nicht unbedingt veröffentlichen möchte. Zudem wohnt unsere Familie in einer relativ preisgünstigen Gegend was bei manchen Koll. oft nicht der Fall ist. Ich selbst gehörte übrigens mehr der unteren Lohgruppe im Besoldungsgefüge an.
Aber nun zum eigentlichen Thema:
Wenn Beamte keine Sozialversicherung beazhlen bedeutet das nicht etwa, dass sie dieses "eingesparte" Geld nun zusätzlich auf dem Lohnzettel als Nettolohn haben.
Der Bruttolohn ist nämlich im Hinblick auf die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht beim Beamten dementsprechend abgesenkt.
Beispiel:
A ist Angestellter, sein Kollege B ist Beamter. Beide haben den gleichen Schulabschluss, beide das selbe Lebensalter, beide die gleich lange Amtszugehörigekeit, beide die gleiche fachliche Qualifaktion (sie vertreten sich bei Urlaub, etc. gegenseitig. )
Dass A und B nahezu auch das gleiche Nettogehalt beziehen ist nachvollziehbar. Aber nun kommt der springende Punkt: A hat ein deutlich höheres Bruttogehalt als sein verbeamt. Kollege B. Dies ist zu verstehen, da er ja noch Sozialversicherungsbeiträge zu leisten hat. Aber wie bereits erwähnt, das Nettogehalt ist bei beiden nahezu identisch.
Gruß
Schäferhund