Einweisungsverfügung/Beförderung

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Binesa
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Einweisungsverfügung/Beförderung

Beitrag von Binesa »

Hallo,
ich bin seit ca.15 Jahren als Kommunalbeamtin (gehobener Dienst A9) tätig. Mein Amtsleiter ist in den Ruhestand versetzt worden.Nun habe ich eine Einweisungsverfügung in seine Planstelle A11 erhalten unter Beibehaltung meiner bisherigen Dienstbezüge.Die Aufgaben meiner derzeitigen Sachbearbeitung habe ich behalten und auf Grund der neuen Position die Leitungstätigkeit übertragen bekommen.In der Einweisungsverfügung ist eine Option für eine Beförderung frühestens nach 1 jähriger Bewährung eröffnet worden. Habe ich Möglichkeiten gegen diese Einweisungsverfügung vorzugehen? Es geht mir hier um die m.E. ungerechtfertigte niedrige Besoldung.
Ich hoffe auf ein paar Hinweise.
Danke!!
sheela
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Re: Einweisungsverfügung/Beförderung

Beitrag von sheela »

Hallo Binesa, heute ist es nicht unüblich, dass man sich auf einer neuen Stelle erstmal bewähren muss. Meiner Tochter ist es auch so gegangen. Ihr wurde die Abt.-Leiter Stelle im Jobcenter mit A 9er Gehalt angeboten. Nach einem Jahr wurde sie auf A 10 befördert und hat jetzt die A 11 Besoldung bekommen.
LG
sheela
Blue Ice Ultra
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Re: Einweisungsverfügung/Beförderung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Du hast, im Gegensatz zu tariflich Beschäftigten, keinen Anspruch auf eine sofortige Beförderung. Es gibt dazu Rechtsprechung die besagt das Du das höherwertige Amt erst eine gewisse Zeit ausgeübt haben musst, um zumindest in den Genuss einer Zulage (noch nicht Beförderung) für die höherwertige Stelle zu kommen.
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
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Re: Einweisungsverfügung/Beförderung

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Mitsumo hat geschrieben:Natürlich kannst du gegen den Bescheid vorgehen. Du legst Widerspruch ein, der wird mit Hinweis auf geltende Gesetze zurückgewiesen. Gegen den Widerpsruchsbescheid erhebst du dann Klage beim Verwatungsgericht. Das Verfahren wirst du verlieren. Dann gehst du zum Oberverwaltungsgericht, letztendlich zum Bundesverfassungericht.
Genau. Und bis dann das rechtskräftige Urteil vorliegt, hat sich die Sache durch zeitlichen Ablauf erledigt, da die Beförderung dann nach Jahren vollzogen wurde (wenn auch nur nach A10).

@Binesa: Hast Du die Position nur kommissarisch? Hört sich nämlich nach dem zweiten Lesen so an.
Binesa
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Re: Einweisungsverfügung/Beförderung

Beitrag von Binesa »

Ich habe die Position nicht kommissarisch. Vielen Dank für die Antworten, dann muss ich mich wohl damit abfinden und erst einmal bewähren...
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