Resturlaub und Überstunden

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Amtsdackel
Beiträge: 75
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Resturlaub und Überstunden

Beitrag von Amtsdackel »

Hallo zusammen,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich jetzt in der Wiedereingliederung bin, der Amtsarzt eine volle Dienstunfähigkeit zustimmt und dies so an meinen Dienstherrn weitergibt, dann bin ich ja rasch in Frühpension. Was geschieht dann mit meinem bis dahin erworbenen Resturlaub in Höhe von 26 Tagen (15 aus diesem Jahr, 11 aus letztem Jahr) und meinen 26 Überstunden aus den besseren Zeiten? Bekomme ich die ausgezahlt, wenn ja wie sieht das bei Urlaubstagen aus, wird das dann mal Anzahl der Stunden gerechnet und dann ausgezahlt, oder bekomme ich dann einfach 1 Monat und dann die restlichen Urlaubstage im Verhältnis als kompletten Monatssold ausgezahlt? Oder muss ich dann vor Eintritt in die Frühpension den Urlaub und die Stunden abfeiern, d.h. den Zeitpunkt des in Ruhestand gehens verschieben? Wäre schön wenn mir hier jemand was sagen kann.

LG Amtsdackel
Hilde88
Beiträge: 18
Registriert: 23. Aug 2010, 13:00
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Re: Resturlaub und Überstunden

Beitrag von Hilde88 »

Also: Die Überstunden müssen bei frühpansionierung ausgezahlt werden, sowie die uralubstage! Es gibt ein Urteil vom Gericht gelsenkirchen, das 20 Tage pro jahr ausgezahlt werden
VG Gelsenkirchen
Datum:

24. Januar 2011
Aktenzeichen:

12 K 5288/09
Typ:

Urteil

Fundstelle:

openJur 2011, 76871
Verfahrensgang:

Gruss
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