Ich habe jetzt über die Höhe meiner Pensionszahlung eine Auflistung vorliegen. Danach liege ich mit 51,4 % ( minus 1o,8 % Abzüge) knapp über der Mindestversorgung ( Unterschied cirka 30 €) Ich bekomme mit 65 Jahre noch eine Minirente in Höhe von cirka 230 €. Verstehe ich richtig, dass bei der Mindestversorgung diese voll aufgefressen wird, aber bei meinen erreichte Prozenten noch zusätzlich ausgezahlt wird?
LG sheela
Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer auf die Versorgungsbezüge angerechnet, ja. Deine Versorgungsbezüge würden erst dann sinken, wenn Du einen hohen Ruhegehaltssatz erreicht hast und dann noch der Fall eintritt das Versorgungsbezüge und Rente in Kombination die sich aus dem höchsten Ruhegehaltssatz ergebenden Versorgungsbezüge überschreiten. Da wird dann die Versorgung gedeckelt. Da das bei Dir aber nicht der Fall ist, bekommst Du Versorgungsbezüge + Rente, wobei sich die Rente nicht auf die Zahlung der Versorgungsbezüge auswirkt.
Bitte nicht den Fehler machen die 10,8% von den 51,4% abziehen. Das währen dann 40,6%. Die 10,8% werden von dem errechneten Barbetrag abgezogen. Dann sind es in deinem Fall ungefähr nur noch 6%. Also 1500 € Pension - 10,8%.
Danke Cgrzenk, aber dies stand auch schon so in der vorliegenden Berechnung drin. Jetzt muss ich nur sehen, wie es mit dem Verfahren weiter geht. Bin ja anscheinend ein Problemfall. http://www.beamtentalk.de/zwangspension ... t3410.html
LG
sheela
Die maximal in deiner Besoldungsgruppe mögliche Endstufe ist die Deckelung aus zusätzlichen Renteneinkommen.
Ich habe es dann doch noch ausrechnen lassen können:
Zu erwartende Pension 1650 Euro Brutto
BesoldungsgruppenEndstufepension rund 1750 Euro Brutto.
Bleiben 100 Euro Differenz, die ich aus irgendwelchen Renten (eigene oder Witwenrrente von zukünftigen Ehemann) bekommen würde.
Und zwar EGAL WIE hoch diese Rente wäre.
Die Rente wird zwar voll ausgezahlt, aber nicht an mich.
Die Rentenversicherung kaspert mit der Pensionskasse ab und man bekommt nur dazu, was bis zum Deckelungsbetrag der Pension geht.
Alles andere frisst die Pensionskasse.
Umgekehrt:
Wenn die Beamtin abkratzt und 55% ihrer Pension an den tariflich verrenteten Ehemann geht, hat der - trotz eigener Rente - einen recht großen Vorteil, weil er von den dann rund 907 Euro Witwerversorgung aus der Pensionskasse, die ihm auf seine eigene Rente angerechnet werden, ein paar hundert Euro TATsächlich drauf gesattelt bekommt.