Hallo zusammen,
eine Frage zur Dauer der Berechnung meiner Pensionsansprüche bei Dienstunfähigkeit, bzw. der Besoldung bei Teildienstfähigkeit. Wie lange dauert das? Ich habe heute einen Brief an meinen Dienstherrn (Personalabteilung) geschickt, mit meinem Versicherungsverlauf der DRV. Wie läuft das dann genau ab? Die Amtsärztliche Prüfung dürfte Ende Mai/Juni stattfinden.
LG Amtsdackel
Dauer Berechnung der Pension
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Re: Dauer Berechnung der Pension
Wenn deine Rentenversicherungsansprüche geklärt sind, dürfte die Stelle, die die Pension berechnet, kein Problem haben, eine vorläufige Berechnung zum machen.
Wenn du denen gesagt hast, du möchtest dir sofort ein Bild über deine Ansprüche machen, dann wird das - je nach Behörde - so 2-4 Wochen dauern.
Falls die Berechnung unplausibel ist, kann man dann schon mal nachfragen und klären.
Eine endgültige UND verbindliche Berechnung gibt es erst, wenn man in den Ruhestand tatsächlich eintritt. Dann kann man ggf. auch erst gegen eine - evtl. falsche - Berechnung, Widerspruch einlegen.
Nur schon mal ein Hinweis: Falls du mehr als 60 Monate RV-Beiträge und damit einen Ansprüch auf Rente hast, wird diese natürlich erst mit Eintritt ins reguläre Rentenalter gezahlt. Die Rente geht dann an die Pensionskasse und dort wird berechnet, wie viel von der Rente dir noch auf die Pension drauf gesetzt wird, falls man die "Pension in der Endstufe der Besoldungsgruppe" nicht erreicht. Wer mit paar-und-50 geht, der kriegt seine Rente wohl mit sagen wir mal 65 noch drauf.
Wer die volle Pension bekäme, hat nix von seiner Rente, denn die wird dann mit der Pension verrechnet. Da kassiert also der Bund/Pensionskasse deine Rente zu ihren Gunsten ein.
Wenn du denen gesagt hast, du möchtest dir sofort ein Bild über deine Ansprüche machen, dann wird das - je nach Behörde - so 2-4 Wochen dauern.
Falls die Berechnung unplausibel ist, kann man dann schon mal nachfragen und klären.
Eine endgültige UND verbindliche Berechnung gibt es erst, wenn man in den Ruhestand tatsächlich eintritt. Dann kann man ggf. auch erst gegen eine - evtl. falsche - Berechnung, Widerspruch einlegen.
Nur schon mal ein Hinweis: Falls du mehr als 60 Monate RV-Beiträge und damit einen Ansprüch auf Rente hast, wird diese natürlich erst mit Eintritt ins reguläre Rentenalter gezahlt. Die Rente geht dann an die Pensionskasse und dort wird berechnet, wie viel von der Rente dir noch auf die Pension drauf gesetzt wird, falls man die "Pension in der Endstufe der Besoldungsgruppe" nicht erreicht. Wer mit paar-und-50 geht, der kriegt seine Rente wohl mit sagen wir mal 65 noch drauf.
Wer die volle Pension bekäme, hat nix von seiner Rente, denn die wird dann mit der Pension verrechnet. Da kassiert also der Bund/Pensionskasse deine Rente zu ihren Gunsten ein.
Re: Dauer Berechnung der Pension
Auch die endgültige Berechnung kann ewig dauern. Es gibt genügend, die ein paar Monate lang weiter ihre normalen Dienstbezüge bekommen haben und es ihnen anschließend in Raten einbehalten bekommen. Die erworbene Rente wird erst berücksichtigt wenn das Rentenalter erreicht wurde. Beim LBVNRW kann man sich die Pension selber ausrechnen. Dauert ungefähr ne Stunde.