Melden von Auflagen

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egyptwoman
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Melden von Auflagen

Beitrag von egyptwoman »

Muss mal wieder eine Frage in die Runde schmeißen:

Ich habe ja die Auflage eine stationäre Therapie zu machen. Hab mich darum gekümmert das ich nen Platz bekomme und werd die wohl nächste Woche anfangen. Eine Kostenzusage so wie in den Verwaltungsvorschriften beschrieben hab ich nicht erhalten. Generell hab ich eigentlich nur das amtsärztliche Gutachten und das Schreiben was die Behörde an meine Dienststelle geschickt hatte, von da hab ich mir das Schreiben als Kopie schicken lassen. Aber auch da steht nur drin das man mich in geeigneter Weise auf meine Mitwirkungspflicht zur Wiedererlangung meiner Dienstfähigkeit zu belehren und anzuhalten hat, die empfohlenen Maßnahmen des Gutachtens durchzuführen. Mein ehemaliger Chef hat mir das in einem mündlichen Gespräch gesagt.
Wie gesagt im Gutachten ist von einer Empfehlung die Rede.
Jetzt meine Frage muss ich in irgendeiner weise die Behörde über den Beginn und das Ende der Maßnahmen und deren Ergebnis informieren? Bisher habe ich keinerlei Informationen der Behörde in welchem Zeitraum ich diese Maßnahmen durchzuführen habe.
Wäre für eine schnelle Antwort von eurer Seite evtl. mit entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sehr verbunden.

egyptwoman
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Bundesfreiwild
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Um die Kostenzusage würde ich mich aber kümmern. Oder willst du nachher den Aufenthalt selbst bezahlen? Krankenkasse dürfte da zuständig sein. Ohne Zusage würde ich nirgendwohin gehen.

Außerdem würde ich meine Personalstelle schriftlich über das Gespräch mit dem Vorgesetzten informieren und darstellen, dass nach Kostenübernahmebestätigung und Bestätigung eines konkreten Termines eine entsprechende Information erfolgt. Wenn beides dann endlich da ist, einfach wieder ne Kopie an die Personalstelle senden.

Ich denke mir immer: Auch wenn vielleicht nicht alles immer unbedingt per Gesetz verlangt wird, ist man dann auf der sicheren Seite und PSt weiss, wo es dran ist.

Und Vorsicht: rein mündliche Absprachen mit vielleicht auch noch Vorgesetzten, von denen man nicht weiss, ob sie einem wohlgesonnen sind...
Ich mache mittlerweile alles schriftlich übers PST. Man weiss ja nie, was der Vorgesetzte weitergibt oder nicht.
egyptwoman
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von egyptwoman »

Naja kostenzusage von KK habe ich ja jetzt aber die übernehmen die 30% für den Rest brauch ich die Zusage von der Beihilfestelle aber antrag liegt denen schon vor. Mein alter Vorgesetzter is mir garantiert nicht wohlgesonnen und ich hab mir jetzt auch das Schreiben von der Aufsichtsbehörde von denen zuschicken lassen.
So warum es mir aber letztlich ging, wenn ich die Therapie abgeschlossen habe, muss ich dies dann der Aufsichtsbehörde sagen und auch das Ergebnis also sprich Gutachten vorlegen, meine ich bin im Ruhestand und die nächste Überprüfung ist lt. Gutachten Amtsarzt in 2 Jahren empfohlen.

egyptwoman
Blue Ice Ultra
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Ehrlich gesagt hätte ich an Deiner Stelle erstmal gar nichts gemacht. Du hast von Deinem Dienstherren bisher offiziell gar nicht die Aufforderung bekommen überhaupt etwas zu tun. Ergo gibt es also auch keine Auflage und auch nichts was man melden muss. Letztlich sprechen wir ja in Deinem Fall, wenn ich mich richtig erinnere, davon das Du ohnehin DU geschrieben wurdest. Wenn dann hätte man Dir das also im Rahmen dessen als Auflage (in schriftlicher Form) mitteilen müssen. Gespräche mit Vorgesetzten sind in diesem Zusammenhang irrelevant, weil deren Inhalte meist nicht schriftlich fixiert und von beiden Gesprächspartnern abgezeichnet werden.
egyptwoman
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von egyptwoman »

Danke für deine Antwort. Ich soll zwar nächste Woche Bescheid bekommen ob ich jetzt den beantragten Therapieplatz bekomme, aber da jetzt noch im privaten Bereich eine Sache passiert ist über die ich hier nicht näher schreiben will, werd ich diesen Platz wieder absagen, da dies jetzt unter diesen Umständen noch sinnloser wäre diese Therapie anzunehmen. Ich werd jetzt erstmal nur den Termin beim Psychiater wegen der auch empfohlenen Differenzialdiagnostik wahrnehmen und dann mal schauen was dieser sagt, inwie weit in meinem Fall eine therapie überhaupt Sinn macht, zum jetzigen Zeitpunkt mal gar nicht aus o.g. Gründen.
Nun ja ich hatte halt nur immer angst das ich falls ich ne Nachuntersuchung in 2 Jahren machen müsste und diese Empfehlungen nicht wahrgenommen habe, dann Schwierigkeiten beim Amtsarzt bekomme (mit dem ich eh Schwierigkeiten habe) und er mir dann vorwirft ich hätte mir den Ruhestand iwie erschlichen oder sowas ähnliches.

egyptwoman
Blue Ice Ultra
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Also solange Du von Deinem Dienstherren nicht offiziell die Auflage bekommst eine Therapie zu machen, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Letztlich ist das nur eine Empfehlung des AA und mehr nicht.
egyptwoman
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von egyptwoman »

Also reicht es auch nicht wenn sie meiner alten Dienststelle ein Schreiben zukommen lassen, das sie mich dazu anhalten sollen diese Therapie zu machen? Hab mir das jetzt mal als Kopie von meinem alten Chef schicken lassen.

egyptwoman
Blue Ice Ultra
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Solange Du nicht offiziell in schriftlicher Form die Auflage bekommen hast (z.B. im Rahmen der Versetzung in den Ruhestand wegen DU), existiert, rein rechtlich gesehen, die Auflage nicht. Gespräche mit Vorgesetzten zählen nicht dazu. Letztlich hast Du ja das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Dir auch zubilligt eine Therapie nicht zu machen.
egyptwoman
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von egyptwoman »

Vielen Dank Blue Ice.

egyptwoman
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von egyptwoman »

Hab mal ein Anliegen, vielleicht kennt sich jemand damit aus:
Ich hatte ja vom Amtsarzt zwei Auflagen empfohlen bekommen, 1. ein psychiatrisch-neurologisches Gutachten und 2. ne stationäre Therapie. Mein Dienstherr hat es mir jetzt freigestellt eine dieser Auflagen zu erfüllen, eine erzwungene stationäre Therapie, so heißt es in dem Schreiben hätte zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn. Also wollte ich mich entschließen das Gutachten machen zu lassen und hatte diesbezüglich auch schon 3 Termine, die ich wahrgenommen habe. Jetzt gibt es aber das Problem das meine PKV zwar die ersten 2 h bezahlt hat, weitere Zahlungen aber verweigert. Sie hatten mir voriges Jahr geschrieben das sie eine stationäre Therapie zahlen aber auch nur mit der Auflage das ich auch psychopharmaka zur Unterstützung nehmen soll. Finde ich persönlich als eine Zumutung mir vorschreiben zu wollen das ich derartige "Chemiekeulen" in mich reinstopfen soll, von denen ich weder weiß wie sie funktionieren, was sie in meinem Körper evtl. anrichten können und abgesehen davon will ich nicht dauerhaft von solchen Medikamenten abhängig sein. Ich bin eh ein Mensch der so gut wie nie Medikamente nimmt und lehne dies daher ab. Mein Problem ist jetzt das ich innerhalb der nächsten 2 Jahre meinem Dienstherrn einen Nachweis über die erfolgte Therapiemaßnahme erbringen soll. Das würde aber bedeuten das ich 30% der Kosten selber tragen muss und wenn ich sehe wie teuer eine Stunde bei einem Psychiater ist, kann ich mir das von meinem Ruhestandsgehalt nicht leisten, es sei denn ich würde mich verschulden und das kann ja kaum im Sinne des Dienstherrn sein. Kann ich meinem Dienstherrn den ablehnenden Bescheid der PKV und das Schreiben was sie zahlen wollen schicken und kann er dann darauf verzichten das ich eine derartige Therapie machen muss. Ich möchte auf gar keinen Fall eine stationäre Behandlung machen und zwar aus dem Grund den ich schon öfter genannt habe, ich sehe einfach keine Notwendigkeit und auch keinen dauerhaften Erfolg (ich hatte schon 1,5 jahre ne ambulante Therapie die nix gebracht hat auf Dauer) und mit dieser Einstellung so sagten mir auch die Therapeuten in den Kliniken, wäre der Erfolg solch einer Therapie von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Ich bin mir bewusst, das ich dazu verpflichtet bin an der Herstellung meiner Dienstfähigkeit mitzuwirken, kann nunmal nicht einfach nen Schalter umlegen und sagen: Ja die Therapie mach ich weil dann werd ich wieder gesund, wenn ich in meine inneren eben ne andere Einstellung habe.
Ich muss dazu sagen, das ich jetzt umgezogen bin (nichteuropäisches Ausland) und hier geht es mir erstaunlicherweise auch ohne Therapie wesentlich besser, dies kann ich aber kaum als Argument bei meinem Dienstherrn anbringen. Ich weiß auch das sich bei einer Rückkehr mein Gesundheitszustand wieder verschlechtern würde (konnte ich voriges Jahr mehrfach feststellen). Bevor hier jemand sagt, ja aber du machst da ja Urlaub, nein mache ich nicht, sondern ich lebe hier und das wesentlich besser vom Gesundheitszustand her als in Dtl.

egyptwoman
Blue Ice Ultra
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Also ich verstehe Deine Fragestellung nicht so ganz. Der AA hat zwei Auflagen empfohlen: psychiatrisch-neurologisches Gutachten oder stationäre Therapie. Die Therapie kann ich als Auflage noch nachvollziehen, aber das Gutachten nicht. Psychiatrisch-neurologisches Gutachten ist im Grunde genommen nichts anderes als das man von einem Facharzt (vorzugsweise Neurologe und Psychiater) auf eine Fragestellung untersucht wird (bei Dir wohl weitere DU). Der Sinn und Zweck des Gutachten erschließt sich mir aber nicht wirklich. Wenn es um die weitere DU geht ist der Dienstherr verpflichtet die Untersuchungen auf eigene Kosten durchführen zu lassen, ergo als Auflage ungeeignet und somit als rechtswidrig einzustufen. Da die stationäre Therapie aber schon nach Aussage Deines Dienstherrn auch keinen Sinn macht, sind die erteilten Auflagen als solche als rechtswidrig einzustufen (weil sie weder notwendig noch angemessen sind um das Ziel der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit sicherzustellen (nur aus diesem Grund dürfte überhaupt eine Auflage ausgesprochen werden).
Daher würde ich, unter Hinweis darauf das die Auflagen nicht schlüssig (plausibel) sind, Widerspruch einlegen.
egyptwoman
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von egyptwoman »

Danke dir erstmal Blue Ice. Ja ist alles irgendwie unklar und für mich nicht nachvollziehbar.
Genauso wenig ist es für mich nachvollziehbar, das mir der Dienstherr das Schreiben in dem er mir mitteilt welche Auflagen ich nach dem Gutachten des Amtsarztes (ist vom 27.09.2011) erst dieses Jahr im Februar zugeschickt hat, also über 2 Monate nach Beginn meines Ruhestandes. Ist dies rechtlich denn überhaupt zulässig, das mich der Dienstherr in den Ruhestand versetzt und Monate später erst die Auflagen mitteilt die ich erfüllen soll. Als ich meine Ruhestandsurkunde bekommen habe, war kein Schreiben dabei das in dieser Hinsicht noch ein Schreiben kommt, ob und welche Auflagen ich erfüllen soll. Da ja in Dtl alles gesetzl. und mit Vorschriften geregelt ist, hab ich schon versucht herauszubekommen ob dies überhaupt zulässig, in der Hinsicht aber nichts gefunden. Vielleicht kann mir von euch jemand sagen ob es da gesetzl. Regelungen und Vorschriften gibt.
Ich bin nämlich der Meinung, das es nicht sein kann, das man in den Ruhestand versetzt wird und dann Monate später verlangt wird bestimmte Auflagen zu erfüllen und darüber Nachweise zu erbringen.
Wie lange habe ich eigentlich Zeit gegen das Schreiben Widerspruch einzulegen oder ist die Frist evtl. schon vorbei, das Schreiben kam Ende Februar.

egyptwoman
sheela
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von sheela »

Sind da eventuell 2 Sachbearbeiter am Werk, die nichts voneinander wissen. Ich vermute, dass das zweite Schreiben sich durch das erste Schreiben(Pensionierung) erledigt hat, denn die Pensionierung ist ja auf Grund des vorliegenden amtsärztlichen Gutachtens erfolgt.
LG
sheela
Blue Ice Ultra
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von Blue Ice Ultra »

egyptwoman hat geschrieben:Danke dir erstmal Blue Ice. Ja ist alles irgendwie unklar und für mich nicht nachvollziehbar.
Genauso wenig ist es für mich nachvollziehbar, das mir der Dienstherr das Schreiben in dem er mir mitteilt welche Auflagen ich nach dem Gutachten des Amtsarztes (ist vom 27.09.2011) erst dieses Jahr im Februar zugeschickt hat, also über 2 Monate nach Beginn meines Ruhestandes. Ist dies rechtlich denn überhaupt zulässig, das mich der Dienstherr in den Ruhestand versetzt und Monate später erst die Auflagen mitteilt die ich erfüllen soll. Als ich meine Ruhestandsurkunde bekommen habe, war kein Schreiben dabei das in dieser Hinsicht noch ein Schreiben kommt, ob und welche Auflagen ich erfüllen soll. Da ja in Dtl alles gesetzl. und mit Vorschriften geregelt ist, hab ich schon versucht herauszubekommen ob dies überhaupt zulässig, in der Hinsicht aber nichts gefunden. Vielleicht kann mir von euch jemand sagen ob es da gesetzl. Regelungen und Vorschriften gibt.
Ich bin nämlich der Meinung, das es nicht sein kann, das man in den Ruhestand versetzt wird und dann Monate später verlangt wird bestimmte Auflagen zu erfüllen und darüber Nachweise zu erbringen.
Wie lange habe ich eigentlich Zeit gegen das Schreiben Widerspruch einzulegen oder ist die Frist evtl. schon vorbei, das Schreiben kam Ende Februar.

egyptwoman
Zu Deiner letzten Frage: Wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid enthalten gewesen ist, einen Monat, sonst ein Jahr. Verfahrensrechtlich ist es aber so, das nicht einmal die l.g. Frist gilt. Eine Auflage kann ich immer nur als Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt erlassen (hier die DDU). Wenn also die DDU ohne Auflage ausgesprochen wurde (Annahme der Ruhestandsurkunde) und erst später die Auflage ausgesprochen wird, ist die Auflage rechtswidrig. In der Summe braucht die Auflage von Dir nicht beachtet werden, da sie nicht Bestandteil der DDU-Feststellung gewesen ist. Geregelt ist sowas z.B. in § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW).
Zuletzt geändert von Blue Ice Ultra am 15. Apr 2012, 08:19, insgesamt 1-mal geändert.
egyptwoman
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Re: Melden von Auflagen

Beitrag von egyptwoman »

Danke dir, na dann ignoriere ich mal fleißig weiter, dacht mir auch so was ähnliches, denn kann ja net sein, das man ohne Auflagen in den Ruhestand geschickt wird und dann mal so zwischendurch nen Bescheid bekommt das man jetzt doch was machen soll. Man plant ja sein Leben weiter (meins so das ich umgezogen bin) und dann heißt es: ... innerhalb 2 Jahre nachweis über eine der empfohlenen Therapien .... Und dann muss man alles wieder umwerfen was man geplant hat.
Ich lass es einfach mal auf mich zukommen und dann werd ich ja sehen was die mir nächstes Jahr schreiben.

egyptwoman
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