mein bruder ist feuerwehrbeamter,ist bei einen einsatz 2004,verletzt wurden.(wirbelsäulenfraktur)2009 ist er in den ruhestand versetzt worden.er erhielt 70% von den ruhegehaltsfähigen dienstzeit als unfallruhegehalt.er hat in thüringen bei einer berufsfeuerwehr dienst getan.heute erhielt er von der pensionsbehörde einen bescheid über versorgungsbezüge.ab april soll er mehr unfallruhegehalt erhalten.(1,9%) die wurden auf den ruhegehaltsfähigen dienstbezügen mit draufgeschlagen(+ 112€)aber gleichzeitig wurde der prozentsatz 70v.h der ruhegehaltsfähigen dienstbezüge auf 66,94% gesenkt.d.h er erhält ca. 43 € weniger wie im monat märz.angeblich ist das im thüringer beamtenversorgungsgesetz geregelt.mein bruder sitzt im wohnzimmer und is völlig fertig,da auch die krankenkasse im märz erhöht hat,meine schwägerin kein einkommen hat und sich freiwillig gesetzlich versichern muss.
kann uns jemand weiterhelfen was wir machen sollen.
auskunft
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- Mikesch
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Re: auskunft
Eine Auskunft ist wahrscheinlicher, wenn Du eine sinnvolle Überschrift verwendest.
Ich weiß, ist heute nicht mehr gefragt, aber ein halbwegs lesbarer Text hilft auch ungemein.
LG
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- Bundesfreiwild
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Re: auskunft
Also, jetzt SOFORT ganz offiziell Widerspruch gegen die Absenkung des Prozentsatzes einlegen. Damit ist man rechtlich in der Position, dass man weiteres Vorgehen in Ruhe angehen kann.
"Ich lege hiermit Widerspruch ein gegen die Absenkung des Prozentsatzes und die Neuberechnung der Ruhegehaltsbezüge ein. Des weiteren fordere ich eine Rechtsbelehrung darüber, wieso die Bezüge abgesenkt wurden."
Darauf müsste eine entspechende Reaktion erfolgen in der Form, dass die gültigen Paragraphen des Versorgungsgesetzes mit den Neuerungen für die Absenkung genannt werden. Oder stehen die als Hinweis schon in der Neuberechnung?
Das ganze evtl. einem Anwalt vorlegen und weitere Maßnahmen ins Auge fassen, wenn die Berechnung sich als nicht rechtskonform herausstellt.
Wichtig ist jetzt erstmal der Widerspruch. Der kann - wie oben geschrieben - recht formlos sein - er muss nur erstmal fristgerecht eingelegt werden. Tut man das nicht, hat man nachher keine Einspruchsmöglichkeit mehr!!
"Ich lege hiermit Widerspruch ein gegen die Absenkung des Prozentsatzes und die Neuberechnung der Ruhegehaltsbezüge ein. Des weiteren fordere ich eine Rechtsbelehrung darüber, wieso die Bezüge abgesenkt wurden."
Darauf müsste eine entspechende Reaktion erfolgen in der Form, dass die gültigen Paragraphen des Versorgungsgesetzes mit den Neuerungen für die Absenkung genannt werden. Oder stehen die als Hinweis schon in der Neuberechnung?
Das ganze evtl. einem Anwalt vorlegen und weitere Maßnahmen ins Auge fassen, wenn die Berechnung sich als nicht rechtskonform herausstellt.
Wichtig ist jetzt erstmal der Widerspruch. Der kann - wie oben geschrieben - recht formlos sein - er muss nur erstmal fristgerecht eingelegt werden. Tut man das nicht, hat man nachher keine Einspruchsmöglichkeit mehr!!
Re: auskunft
Widerspruch wurde eingelegt.Die Bestätigung über den Eingang des Widerspruches,seitens des Kommunalen Versorgungsverbandes schriftlich erhalten.Ab 01.01.2012 gibt es in Thüringen ein Beamtenversorgungsgesetz .Habe nur 2 Blätter Berechnung Versorgungsbezüge erhalten,kurzer Satz Absenkung des Ruhegehaltes,bei linearer Erhöhung.Kein weitere Hinweis.
- Bundesfreiwild
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Re: auskunft
Ja... dann nochmal schreiben und konkrete Angaben (Gesetz, Paragraph, Absatz) anfordern. Man muss ja wissen, auf welcher Basis die Besoldungsänderung stattgefunden hat. Nur ein allgemeiner Hinweis reicht da nicht. Evtl. mal bei der Bezügeabrechnungstelle anrufen und um die Nennung der betreffenden Paragraphen bitten.
Mannomann... bei jedem Schiss nennen sie hier bei Telekoms die entsprechenden Gesetze und Paragraphen schon auf der Bezügemitteilung, damit der Beamte nicht "dumm stirbt" und jede Änderung nachprüfen kann.
Vielleicht hilfts auch, mal im Internet nach der neuen Besoldungsordnung (für Ruheständler) zu suchen.
Ich hab mal über die Gesetze drüber gelesen. Da ist für April 2012 erstmal nur von einer Erhöhung um 1,9% die Rede.
Weshalb jetzt aber gleichzeitig eine Kürzung an einem anderen Ende stattgefunden haben soll, konnte ich auch nicht erkennen. Dafür stehen im Gesetz zu viele Ausnahme- und Sonderfälle, die sich auf die persönliche Situation beziehen.
Auf jeden Fall die konkrete Stelle in der Besoldungsordnung nennen lassen, auf der die Kürzung angeblich basiert. Wie soll man sonst der eigenen Prüfpflicht der Bezügemitteilung nachkommen können?
Mannomann... bei jedem Schiss nennen sie hier bei Telekoms die entsprechenden Gesetze und Paragraphen schon auf der Bezügemitteilung, damit der Beamte nicht "dumm stirbt" und jede Änderung nachprüfen kann.
Vielleicht hilfts auch, mal im Internet nach der neuen Besoldungsordnung (für Ruheständler) zu suchen.
Ich hab mal über die Gesetze drüber gelesen. Da ist für April 2012 erstmal nur von einer Erhöhung um 1,9% die Rede.
Weshalb jetzt aber gleichzeitig eine Kürzung an einem anderen Ende stattgefunden haben soll, konnte ich auch nicht erkennen. Dafür stehen im Gesetz zu viele Ausnahme- und Sonderfälle, die sich auf die persönliche Situation beziehen.
Auf jeden Fall die konkrete Stelle in der Besoldungsordnung nennen lassen, auf der die Kürzung angeblich basiert. Wie soll man sonst der eigenen Prüfpflicht der Bezügemitteilung nachkommen können?
Re: auskunft
Schau mal in § 69e Abs.3 eures Beamtenversorgungsgesetzes. Die Länder haben in großes Teilen die Texte des alten Beamtenversorgungsgesetzes, das noch bundesweit galt, übernommen. Danach werden die Ruhegehaltssätze bei jeder Besoldungsanpassung nach dem 31.12.2002 abgesenkt. Und zwar siebenmal. In Berlin hatten wir ja diverse Nullrunden und sind jetzt bei Nummer fünf. Der Bund ist schon durch.
Der Höchstruhegehaltssatz soll so von 75 auf 71,75 Prozent abgesenkt werden. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Ruhegehaltssätze, die niedriger sind.
Möglicherweise ist das ja der Grund.
Der Höchstruhegehaltssatz soll so von 75 auf 71,75 Prozent abgesenkt werden. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die Ruhegehaltssätze, die niedriger sind.
Möglicherweise ist das ja der Grund.
- Bundesfreiwild
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Re: auskunft
Ahh? Die senken also die Pensionshöchstsätze der Landesbeamten nach und nach auf die der Bundesbeamten ab?
Könnten sie ja dann auch mal in die Bezügemitteilung reinschreiben oder auf Anfrage mitteilen.
Hm... ich sag ja sowieso, dass die per Gesetz die Beamtenpensionen in Zukunft noch weiter runterschrauben werden. Dann können wir im mittleren Dienst bald alle auf Mindestpensionsnivau den Abgang machen.
Könnten sie ja dann auch mal in die Bezügemitteilung reinschreiben oder auf Anfrage mitteilen.
Hm... ich sag ja sowieso, dass die per Gesetz die Beamtenpensionen in Zukunft noch weiter runterschrauben werden. Dann können wir im mittleren Dienst bald alle auf Mindestpensionsnivau den Abgang machen.
Re: auskunft
Eine weitere Absenkung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche. 68 Prozent Höchstsatz sind schon in der Planung. Und wie gesagt: Das ist der Höchstsatz. Alles darunter rutscht auch ab.