Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
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Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Und was ist mit uns???
http://www.stern.de/wirtschaft/news/urt ... 02622.html
Änderung der Erholungsurlaubsverordnung? Oder müssen Beamte untereinander nicht gleich behandelt werden? Weiß jmd., ob bereits Klagen dazu anhängig sind?
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Änderung der Erholungsurlaubsverordnung? Oder müssen Beamte untereinander nicht gleich behandelt werden? Weiß jmd., ob bereits Klagen dazu anhängig sind?
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Mich wundert, dass das Bundesarbeitsgericht in Tarifverträge eingreift. Ein Vertrag wird doch wohl von zwei Seiten unterschrieben.
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Wenn die bei den Angestellten schon in Verträge eingreifen, dann wär es auch angemessen, in die entsprechenden Urlaubsverordnungen, die den Urlaub der Beamten ja festsetzen, einzugreifen.
Wenn hier der Urlaub für Beamte nicht angeglichen wird, wäre es wirklich Diskriminierung (da können die mir noch so viel erzählen von den Vorteilen, welche ein Beamter angeblich hat. Langsam werde ich richtig sauer).
Hoffe auch, dass schon jemand geklagt hat. So kanns ja auch nicht gehen...
Wenn hier der Urlaub für Beamte nicht angeglichen wird, wäre es wirklich Diskriminierung (da können die mir noch so viel erzählen von den Vorteilen, welche ein Beamter angeblich hat. Langsam werde ich richtig sauer).

Hoffe auch, dass schon jemand geklagt hat. So kanns ja auch nicht gehen...
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Weshalb fragt ihr nicht bei eurer Personalabteilung nach?
Da sich das Gericht auf das AGG beruft dürften die Beamten schon eine Chance haben. Schließlich beruft sich § 24 des AGG darauf, dass es , unter Berücksichtigung der besonderen Stellung, ebenfalls für Beamte des Bundes anzuwenden ist.
Da sich das Gericht auf das AGG beruft dürften die Beamten schon eine Chance haben. Schließlich beruft sich § 24 des AGG darauf, dass es , unter Berücksichtigung der besonderen Stellung, ebenfalls für Beamte des Bundes anzuwenden ist.
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Ich stelle mir da grade meine Personalabteilung vor, wenn ich anrufe und frage, ob ich auch mehr Urlaub bekomme ->
Was mich dann noch interessieren würde, wenn Bundesbeamte die Chance aufgrund dieses § 24 AGG auf 30 Tage Urlaub haben, wie es dann mit den Landes- und Kommunalbeamten ausschaut.

Was mich dann noch interessieren würde, wenn Bundesbeamte die Chance aufgrund dieses § 24 AGG auf 30 Tage Urlaub haben, wie es dann mit den Landes- und Kommunalbeamten ausschaut.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Es greift ja nicht ein, sondern stellt mit Urteil fest, dass der TVÖD gegen geltendes Recht verstößt.Klaus hat geschrieben:Mich wundert, dass das Bundesarbeitsgericht in Tarifverträge eingreift. Ein Vertrag wird doch wohl von zwei Seiten unterschrieben.
@ Beamter007
Warum klagst du nicht? Oder beantrage bei deinem Dienstherrn die Feststellung, dass dir 30 Tage Urlaub zustehen. Ansonsten bleibt dir ja nur die Möglichkeit alle Urlaubstage zu verbrauchen und dann den 30. zu beantragen. Gegen den ablehnenden Bescheid kannst du mit Widerspruch und Klage vorgehen.
zu den Landesbeamten: ist vom Grundsatz (Altersdiskriminierung) der gleiche Tatbestand
Gruß
afo (mit 30 Tagen Urlaubsanspruch

Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Hallo afo,
Danke dir, werd ich dann wohl so machen
na die werden schauen, wie sich Beamte wehren können
Danke dir, werd ich dann wohl so machen
na die werden schauen, wie sich Beamte wehren können

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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
So wie ich unseren Dienstherren kenne, wird er bei entsprechenden Anträgen den Urlaub für alle auf 26 Tage herabsetzen. Damit ist in der Gruppe der Beamten ein Gleichstand hergestellt, der rechtlich nicht angegriffen werden kann. Dass Tarifbeschäftigte und Beamte nicht zwingend die gleichen Bedingungen haben müssen sehen wir ja an der Arbeitszeit und Urlaubs- Weihnachtsgeld. Wer sagt denn das der tarifliche Urlaub bei den nächsten Rahmentarifverhandlungen dann nicht nach unten für alle TB angepasst wird. Gut ich bin Pessimist was unseren Laden betrifft oder anders gesagt es sind Erfahrungen aus 25 Jahren.
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
@ Staatssklave: Diese Befürchtung habe ich auch. Es liegt zwar noch keine schriftliche Begründung des Urteils des BAG vor, jedoch kann ich mir kaum vorstellen, dass sie in die Tarifautonomie derart eingreifen, dass für alle konkret 30 Tage Urlaub gefordert werden. Vielmehr wird dort wohl festgestellt, dass alle Beschäftigten -egal welchen Alters- denselben Urlaubsanspruch haben müssen. Da könnte man sich natürlich auch bei bspw. 28 Tagen für alle treffen. Allerdings werden sich die Gewerkschaften darauf wohl kaum einlassen.
Bei uns Beamten sieht es da schon düsterer aus. Wenn der Verordnungsgeber bspw. 28 Tage für alle festschreibt (und keine Gewerkschaften am Tisch sitzen), wäre die Ungleichbehndlung beseitigt.
Habe heute direkt die personalbearbeitende Stelle dazu befragt. Dort wird davon ausgegangen (oder auch darauf gehofft), dass das BMI kurzfristig Handlungsvorgaben für beide Gruppen macht. Man hat mir fairerweise auch geraten, 30 Tage Erholungsurlab unter Berufung auf Art. 3 GG iVm AGG zu beantragen (auch um Ansprüche zumindest ab 2012 zu sichern). Kommt nichts vom BMI für die Beamten, müsste man meinen Antrag im Hinblick auf die geltende Erholungsurlaubsverordnung ablehnend bescheiden und der Rechtsweg zum VG stünde offen. Dieses wäre dann theoretisch sogar beim BVerfG "vorlagebrechtigt", wenn mögliche Verletzungen in Art. 3 GG (das AGG ist letztlich nur die Ausgestaltung des Art. 3 GG) gesehen würden.
Werde morgen schon mal bei meiner Rechtsschutzversicherung wg. evtl. Klageverfahren vorfühlen.
Haben wir hier VBOB Gewerkschafter unter uns? Die sprechen auf ihrer hp derzeit auch nur von den Beschäftigten...Also "hetzt" sie auf! Die könnten doch mal Musteranträge verbreiten! Die armen P-Abteilungen! Aber: Sichert Eure evtl. Ansprüche!
Bei uns Beamten sieht es da schon düsterer aus. Wenn der Verordnungsgeber bspw. 28 Tage für alle festschreibt (und keine Gewerkschaften am Tisch sitzen), wäre die Ungleichbehndlung beseitigt.
Habe heute direkt die personalbearbeitende Stelle dazu befragt. Dort wird davon ausgegangen (oder auch darauf gehofft), dass das BMI kurzfristig Handlungsvorgaben für beide Gruppen macht. Man hat mir fairerweise auch geraten, 30 Tage Erholungsurlab unter Berufung auf Art. 3 GG iVm AGG zu beantragen (auch um Ansprüche zumindest ab 2012 zu sichern). Kommt nichts vom BMI für die Beamten, müsste man meinen Antrag im Hinblick auf die geltende Erholungsurlaubsverordnung ablehnend bescheiden und der Rechtsweg zum VG stünde offen. Dieses wäre dann theoretisch sogar beim BVerfG "vorlagebrechtigt", wenn mögliche Verletzungen in Art. 3 GG (das AGG ist letztlich nur die Ausgestaltung des Art. 3 GG) gesehen würden.
Werde morgen schon mal bei meiner Rechtsschutzversicherung wg. evtl. Klageverfahren vorfühlen.
Haben wir hier VBOB Gewerkschafter unter uns? Die sprechen auf ihrer hp derzeit auch nur von den Beschäftigten...Also "hetzt" sie auf! Die könnten doch mal Musteranträge verbreiten! Die armen P-Abteilungen! Aber: Sichert Eure evtl. Ansprüche!
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
mittlerweile gibt es vom vbob / dbb verschiedene rundschreiben zu der thematik, in den nächsten wochen sollen wohl gespräche mit bmi erfolgen, auch ein musterantrag für beamte -in dem die rechtsgedanken des nicht unmittelbar abzuwendenden urteils aufgegriffen werden- kursiert mittlerweile...
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Weiß jemdand, ob bzgl. Übernahme Neuregelung Urlaub TVöD in die ErhUrlV im Rahmen der Übertragung auf die Beamten etwas geplant ist?
Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Ich glaube nicht, dass die heutigen Enddreißiger großen Wert auf eine schnelle Umsetzung legen. 

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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Das haben die Gewerkschaften in den Tarifverhandlungen zumindest zum Teil getan. Die AG haben in den Verhandlungen, der tarifliche Urlaub ist in einem gesonderten TV geregelt, nämlich damit gedroht diesen zu kündigen. In der Folge hätte die gesetzliche Regelung gegriffen, bis zwischen den Tarifparteien eine neue Regelung getroffen worden wäre. In der Folge wurde eine "Neuregelung" getroffen, die aber auch wieder eine Altersstaffelung enthält. Diesmal wurde die Grenze bei 55 gesetzt. Ich denke aber mal das sich diese Grenze auch wieder in einem Gerichtsverfahren knacken lässt, also diese Regelung auch gegen das AGG verstößt. http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/tr/2012/BaL hat geschrieben:@ Staatssklave: Diese Befürchtung habe ich auch. Es liegt zwar noch keine schriftliche Begründung des Urteils des BAG vor, jedoch kann ich mir kaum vorstellen, dass sie in die Tarifautonomie derart eingreifen, dass für alle konkret 30 Tage Urlaub gefordert werden. Vielmehr wird dort wohl festgestellt, dass alle Beschäftigten -egal welchen Alters- denselben Urlaubsanspruch haben müssen. Da könnte man sich natürlich auch bei bspw. 28 Tagen für alle treffen. Allerdings werden sich die Gewerkschaften darauf wohl kaum einlassen.
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
Hallo,BaL hat geschrieben:Bei uns Beamten sieht es da schon düsterer aus. Wenn der Verordnungsgeber bspw. 28 Tage für alle festschreibt (und keine Gewerkschaften am Tisch sitzen), wäre die Ungleichbehndlung beseitigt.
Habe heute direkt die personalbearbeitende Stelle dazu befragt. Dort wird davon ausgegangen (oder auch darauf gehofft), dass das BMI kurzfristig Handlungsvorgaben für beide Gruppen macht. Man hat mir fairerweise auch geraten, 30 Tage Erholungsurlab unter Berufung auf Art. 3 GG iVm AGG zu beantragen (auch um Ansprüche zumindest ab 2012 zu sichern). Kommt nichts vom BMI für die Beamten, müsste man meinen Antrag im Hinblick auf die geltende Erholungsurlaubsverordnung ablehnend bescheiden und der Rechtsweg zum VG stünde offen. Dieses wäre dann theoretisch sogar beim BVerfG "vorlagebrechtigt", wenn mögliche Verletzungen in Art. 3 GG (das AGG ist letztlich nur die Ausgestaltung des Art. 3 GG) gesehen würden.
Werde morgen schon mal bei meiner Rechtsschutzversicherung wg. evtl. Klageverfahren vorfühlen.
dieses Thema wird noch spannend. Bisher ist die Lage so:
Das BAG hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, daß die Regelung des TVÖD hinsichtlich der unterschiedlichen Urlaubsgewährung der bis und der ab 40-jährigen (29 oder 30 Tage) gegen das AGG verstößt. Zwar könne es gerechtfertigt werden, daß ältere Arbeitnehmer einen höheren Urlaubsanspruch erwerben, weil ältere Arbeitnehmer wegen zurückgehender Kompensationsmöglichkeiten stärker der Erholung bedürften. Allerdings sei die Altersgrenze im TVÖD zu niedrig. Kurz gesagt: Nur die ganz Alten dürfen mehr Urlaub kriegen.
Die diskriminierende Regelung im TVÖD könne, so das BAG, nur durch eine gesetzeskonforme Anpassung nach oben beseitigt werden. Im Klartext: Alle müssen 30 Tage kriegen.
Soweit so gut. Was heißt das konkret?
Die neue Urlaubsregelung im TVÖD sieht ab 2013 eine neue Altersgrenze von 55 Jahren vor. Ab dann gibt es 30 Tage Urlaub, darunter einheitlich 29 Tage. Das dürfte mit dem BAG gesetzeskonform sein.
Für 2012 hat das BMI bereits - allerdings stark verklausuliert - mitgeteilt, daß es für alle Arbeitnehmer 30 Tage gibt. Wer dieses Jahr 40 geworden ist oder noch wird, der kriegt auch ab 2013 aus Vertrauensschutzgründen weiter 30 Tage (worauf hat der eigentlich vertraut?).
Was ist mit zurückliegenden Zeiträumen?
Gute Frage! Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und die TVÖD-Regelung seitdem diskriminierend. Wenn die Diskriminierung nur durch "Anpassung nach oben" beseitigt werden kann (so das BAG), dann muß das doch eigentlich für alle Jahre seit 2006 einschließlich gelten. Jeder Arbeitnehmer hat also 30 Tage Urlaubsanspruch gehabt, aber nur 26 oder 29 Tage genommen. Der nicht genommene Urlaub wurde ins Folgejahr mitgenommen und dann dort natürlich vor dem neuen Urlaubsanspruch in Anspruch genommen. Der so entstehende Urlausbübertrag wurde im Jahr darauf wieder zuerst angegriffen usw. Ich meine, man kann mit dieser Argumentation gut vertreten, daß unsere nicht verbeamteten Freunde den ganzen Urlaubsanspruch seit 2006 aufsummiert haben. Eine Kollegin hat das gleich ganz frech beantragt. Macht sich bei ihr auch ordentlich bemerkbar, weil sie nach TVÖD nur 26 Tage Urlaubsanspruch hat (Zur Freude der Anstaltsinsassen haben wir tatsächlich einige junge Einzelexemplare zur Verbesserung des Altersdurchschnittes).
Unsere tüchtigen Gewerkschaften, wie immer voll auf der Seite ihrer Mitglieder und der Arbeitnehmer, sehen das allerdings anders und haben in ihren Musterschreiben nur Ansprüche rückwirkend bis 2011 vorgesehen. Warum? Keine Ahnung. Versuch macht doch klug und beantragen ist keine Schande!
Was ist jetzt mit den Beamten?
Nach Recht und Gesetz dürfen Verordnungen nicht mit höherrangigem Recht (Gesetzen) kollidieren. Die Erholungsurlaubsverordnung kollidiert allerdings mit dem AGG, Begründung siehe BAG. Dem steht auch § 24 AGG nicht entgegen, denn diese Regelung bezieht sich nur auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses hinsichtlich Staatsbürgerschaft etc. pp. Ein altersbedingt erhöhter Erholungsbedarf ist sicherlich keine originäre Besonderheit des Beamtenverhältnisses.
Wie hat das BAG gesagt: "Anpassung nach oben" und so wird aus der gesetzeswidrigen EUrlVO eine gesetzeskonforme EUrlVO, in dem aus 26/29 Urlaubstagen grundsätzlich 30 werden. Und das gilt natürlich auch für alle Jahre seit 2006. Und hier ist die Situation noch viel besser, weil es - im Gegensatz zum TVöD - keine Ausschlußfristen gibt.
Kurzum: Ich habe das volle Programm gleich nach Erhalt der Pressemitteilung des BAG beantragt. Eine inhaltliche Antwort steht noch aus. Wahrscheinlich wird man im BMI die EUrlVO rückwirkend BAG-konform analog dem neuen TVöD anpassen (bis 55 29 Tage, danach 30 Tage). Schau'n mer mal.
Gruß aus der Anstalt
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Re: Urlaub nach TVöD verstößt gegen AGG und wir???
So meine Lieben, das Urteil liegt jetzt auch im Wortlaut vor http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cg ... os=2&anz=3
Es bestätigt meine obige Einschätzung insbesondere weil die Urlaubsstaffelung gem. § 134 BGB für unwirksam erklärt wird und siehe insbesondere Rn. 10:
Die Urlaubsstaffelung des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD verstößt gegen die §§ 1, 3 Abs. 1 AGG. Denn sie gewährt Beschäftigten, die das 30., aber noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben, einen um einen Tag kürzeren Urlaub. Sie ist deshalb nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG iVm. § 134 BGB unwirksam. Dies hat zur Folge, dass die Klägerin auch vor der Vollendung ihres 40. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Urlaubstage hatte.
Sehr schön. Der Personalbereich der hiesigen Anstalt hat sich bisher nicht ausgekekst....
Gruß aus der Anstalt
Es bestätigt meine obige Einschätzung insbesondere weil die Urlaubsstaffelung gem. § 134 BGB für unwirksam erklärt wird und siehe insbesondere Rn. 10:
Die Urlaubsstaffelung des § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD verstößt gegen die §§ 1, 3 Abs. 1 AGG. Denn sie gewährt Beschäftigten, die das 30., aber noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben, einen um einen Tag kürzeren Urlaub. Sie ist deshalb nach § 7 Abs. 1 und Abs. 2 AGG iVm. § 134 BGB unwirksam. Dies hat zur Folge, dass die Klägerin auch vor der Vollendung ihres 40. Lebensjahres in jedem Kalenderjahr Anspruch auf 30 Urlaubstage hatte.
Sehr schön. Der Personalbereich der hiesigen Anstalt hat sich bisher nicht ausgekekst....
Gruß aus der Anstalt