http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-017.html
DAs Urteil ist vom Lobbyismus der Telekom bestimmt. Zudem ist der Bund selbst Mehrheitseigentümer der DTAG.
Zudem hat er das neue Personalrechtsgesetz selbst erlassen.
UND der oberste Richter des BVG ist ein CDU-Mann.
Alles klar?
In der Urteilsbegründung sind zudem Passagen enthalten, die den Aktiengesellschaften der Postnachfolgeunternehmen praktisch freie Hand geben, die Gehälter der bei Ihnen beschäftigten Beamten nach Willkür anzupassen. Das KANN nicht Beamtenrechtskornform sein.
Und wie die letzte Frage schon darstellte: Es gibt Beamte in der Telekom und ihren GmbHn, die 38 oder auch 40/41 Stunden arbeiten und trotzdem keinen Anspruch auf den Weihnachtsgeldanteil haben oder ihn sich nur über Leistungsprämien erarbeiten können, was aber nicht dem Alimentationsprinzip entspricht.
Damals wurde festgelegt, dass die bei PNU beschäftigten Beamten KEINE Nachteile erfahren dürfen!
und jetzt kommt dies in der Urteilsbegründung:
Denn Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG garantiert ihnen nicht nur den bloßen Status als Bundesbeamte, sondern auch die mit diesem Status verbundene, sich aus ihm ableitende umfassende Rechtsstellung der Bundesbeamten. Hierzu gehört auch der Anspruch auf gleiche Alimentation der Bundesbeamten. Durch die Weiterbeschäftigung bei einem (privaten) Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost sollen sie keine Einbuße in den Rechtspositionen erleiden, die ihr Amt im statusrechtlichen Sinne betreffen.
Dadurch ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass aus den Besonderheiten der Tätigkeit der Beamten bei einem privaten Unternehmen Gründe hergeleitet werden, die eine Ungleichbehandlung mit anderen Bundesbeamten rechtfertigen.
Das mit dem Wegfall der Sonderzahlung verfolgte Ziel, die
Wettbewerbsfähigkeit der Postnachfolgeunternehmen zu stärken,....
Hier wird deutlich, wie der Bund sich heraus nimmt, die Beamten der PNU zu benachteiligen, um die wirtschaftliche Situation der DTAG zu stärken.
Man könnte auch ganz deutlich sagen: Damit die DTAG ihren Aktionären (allen voran dem Bund selbst) auch dieses Jahr wieder eine gehörige Dividende auszahlen kann, die absolut nicht durch das Unternehmensergebnis gerechtfertigt ist, müssen eben die Beamten dafür bluten!
Es werden also völlig kapitalorientierte unternehmerische Aspekte in den Vordergrund gehoben und die PNU-Beamten dafür anderen Bundebeamten gegenüber benachteiligt. Und immer bedenken: Diese Benachteiligung erfolgt mit Wissen und WOLLEN eines einerseits hoheitsrechtslich gebundenen Ministeriums als Dienstherrn, das aber gleichzeitig Mit-Eigentümer UND größter einzelner Nutzniesser dieses Unternehmens ist.
Ich hoffe, man klagt jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof weiter.