Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsgerich

Forum für Mitarbeiter der Telekom, sowie der deutschen Post.

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Fragero
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Fragero »

Grubi_Scheibenklar hat geschrieben:Telekom versuchte natürlich durch interne Mitteilungen, seine Sicht der Dinge zu verlautbaren. Das Einzelne bzw. auch eine erhebliche Anzahl von Beschäftigten dadurch u.U. Rechtsansprüche - im Vergleich zu Klagenden und / oder Widerspruch führenden Personen - aufgegeben haben, liegt nahe.
Aber in meine Augen ist das doch eine rechtsverbindliche Mitteilung an alle betroffenen Beamten ?!

Liebe Grüsse

Fragero
Fragero
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Fragero »

Guten Abend,

m. E. ist doch nachstehende Passus der Mitteilung verbindlich:

Die Rechtsgrundlage für die bei den Postnachfolgeunternehmen gültigen Besoldungstabellen findet sich in § 78
BBesG. Die Deutsche Telekom AG geht in Übereinstimmung mit den Bundesministerien der Finanzen und des
Inneren sowie den Gewerkschaften ver.di, DPVKOM und CGPT davon aus, dass § 78 BBesG verfassungsmäßig ist.
Um unnötigen administrativen Aufwand durch Widersprüche und ggf. Klageverfahren zu vermeiden, hat die
Deutsche Telekom AG mit den Gewerkschaften ver.di, DPVKOM und CGPT jeweils eine dahingehende
Vereinbarung geschlossen, dass die Deutsche Telekom AG die Differenz zu der Besoldung der übrigen
Bundesbeamten nachzahlt, wenn höchstrichterlich entschieden werden sollte, dass die für die
Postnachfolgeunternehmen gültigen Besoldungstabellen nicht verfassungsgemäß sind. Die Deutsche Telekom AG
hat daher - um Widersprüche und Klageverfahren zu vermeiden - auf den Einwand der Verjährung verzichtet.
Die Deutsche Telekom AG hat nunmehr entschieden, dass auch die aktiven Beamtinnen und Beamten, die nicht
Mitglied einer dieser drei Gewerkschaften sind, keine Anträge oder Widersprüche gegen die abgesenkten
Besoldungstabellen einlegen müssen. Auch diese erhalten die Differenz nachgezahlt, wenn
höchstrichterlich entschieden werden sollte, dass die für die Postnachfolgeunternehmen gültigen Tabellen nicht
verfassungsgemäß sein sollten.
Rechtsmittel gegen die Bezügemitteilung sind daher nicht erforderlich und wir bitten von derartigen Eingaben
abzusehen. Sollten Sie bereits Rechtsmittel gegen die Bezügemitteilung eingelegt haben und sollten diese noch
nicht beschieden sein, so bitten wir darum, diese zurückzunehmen.


Liebe Grüsse

Fragero
beamter83
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von beamter83 »

Hallo,

ich habe dem Wegfall der Sonderzahlungen widersprochen! In dem Bestätigungsschreiben der Telekom stand dann aber ganz klar,dass in diesem Fall auf die Einrede der Verjährung verzichter wird!!!
beamter83
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von beamter83 »

Hallo,

hat schon jemand was Neues gehört?
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Nein.
Im Prot-in-Forum steht, die Pressemitteilung des Gerichtes wird die erste öffentliche Info sein.
Wahrscheinlich geht den betroffenen Anwälten genau 5 Minuten vorher die Urteilsbegründung zu.
Abwarten...
t-onkel
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von t-onkel »

... und das Ergebnis ist: "Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 2-017.html
Gruß
T-Onkel
beamter83
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von beamter83 »

Und was ist mit denen,die 38 Stunden arbeiten?
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-017.html


DAs Urteil ist vom Lobbyismus der Telekom bestimmt. Zudem ist der Bund selbst Mehrheitseigentümer der DTAG.
Zudem hat er das neue Personalrechtsgesetz selbst erlassen.
UND der oberste Richter des BVG ist ein CDU-Mann.
Alles klar?

In der Urteilsbegründung sind zudem Passagen enthalten, die den Aktiengesellschaften der Postnachfolgeunternehmen praktisch freie Hand geben, die Gehälter der bei Ihnen beschäftigten Beamten nach Willkür anzupassen. Das KANN nicht Beamtenrechtskornform sein.

Und wie die letzte Frage schon darstellte: Es gibt Beamte in der Telekom und ihren GmbHn, die 38 oder auch 40/41 Stunden arbeiten und trotzdem keinen Anspruch auf den Weihnachtsgeldanteil haben oder ihn sich nur über Leistungsprämien erarbeiten können, was aber nicht dem Alimentationsprinzip entspricht.


Damals wurde festgelegt, dass die bei PNU beschäftigten Beamten KEINE Nachteile erfahren dürfen!
und jetzt kommt dies in der Urteilsbegründung:

Denn Art. 143b Abs. 3 Satz 1 GG garantiert ihnen nicht nur den bloßen Status als Bundesbeamte, sondern auch die mit diesem Status verbundene, sich aus ihm ableitende umfassende Rechtsstellung der Bundesbeamten. Hierzu gehört auch der Anspruch auf gleiche Alimentation der Bundesbeamten. Durch die Weiterbeschäftigung bei einem (privaten) Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost sollen sie keine Einbuße in den Rechtspositionen erleiden, die ihr Amt im statusrechtlichen Sinne betreffen.
Dadurch ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass aus den Besonderheiten der Tätigkeit der Beamten bei einem privaten Unternehmen Gründe hergeleitet werden, die eine Ungleichbehandlung mit anderen Bundesbeamten rechtfertigen.

Das mit dem Wegfall der Sonderzahlung verfolgte Ziel, die
Wettbewerbsfähigkeit der Postnachfolgeunternehmen zu stärken,....

Hier wird deutlich, wie der Bund sich heraus nimmt, die Beamten der PNU zu benachteiligen, um die wirtschaftliche Situation der DTAG zu stärken.
Man könnte auch ganz deutlich sagen: Damit die DTAG ihren Aktionären (allen voran dem Bund selbst) auch dieses Jahr wieder eine gehörige Dividende auszahlen kann, die absolut nicht durch das Unternehmensergebnis gerechtfertigt ist, müssen eben die Beamten dafür bluten!

Es werden also völlig kapitalorientierte unternehmerische Aspekte in den Vordergrund gehoben und die PNU-Beamten dafür anderen Bundebeamten gegenüber benachteiligt. Und immer bedenken: Diese Benachteiligung erfolgt mit Wissen und WOLLEN eines einerseits hoheitsrechtslich gebundenen Ministeriums als Dienstherrn, das aber gleichzeitig Mit-Eigentümer UND größter einzelner Nutzniesser dieses Unternehmens ist.

Ich hoffe, man klagt jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof weiter.
beamter83
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von beamter83 »

Hauptsache,der Wulff bekommt seinen Ehrensold (kein Neid,nur Wut über soviel Ungerechtigkeit)!!!
sumsum
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von sumsum »

Glaubt wirklich jemand an Gerechtigkeit ?
Leasingbeamter
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Leasingbeamter »

Grubi_Scheibenklar hat geschrieben:Die Enttäuschung & die Emotionen sind verständlich. Aber vor jedem Entscheid des BVerfG sollte weiterhin genügend Respekt gewahrt bleiben. Daher möchte ich zunächst die rechtlich fundierten Diskussionen in einschlägigen Rechtsorganen abwarten. Allein mit Lobbyismus oder Parteilichkeit dürfte der Entscheid zu wenig gewürdigt sein (begründet sein).
...glaubst du noch ans Christkind :?: :mrgreen:
beamter83
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von beamter83 »

Gibt es eigentlich noch eine höhere Instanz,und wer entscheidet dann,ob weiter geklagt wird?
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Bundesfreiwild
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Bundesfreiwild »

Europäischer Gerichtshof
Armerbea
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Armerbea »

Das fangen wir mit unserer 6,5 % Besoldungserhöhung doch locker wieder auf, oder bekommen die auch nur die Beamte die eine 41 Std. Woche haben? :oops:
Leasingbeamter
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Re: Weihnachtsgeld Telekom - Anhängiges Urteil Verfassungsge

Beitrag von Leasingbeamter »

@Grubi_Scheibenklar

Das Urteil betrifft nicht nur die Beamten bei der DT AG, sondern es betrifft alle Beamten in den PNU.

Ich bin seit ca. acht Jahren von der Deutschen Post zur BA, dann zur ARGE und letztendlich zum Jobcenter abgeordnet bzw. zugewiesen worden. Ich bin hier als volle Arbeitskraft tätig und habe eine WAZ von 41 Stunden. Nach deiner Logik müsste ich demnach die volle Sonderzuwendung bekommen. Leider ist das nicht so, da mir im Monat mindestens 60,00 Euro fehlen, trotz Ausgleichszahlung von der Post. Nach dem Wegfall der Ausgleichszahlung im April 2013 könnten es im schlechtesten Fall monatlich mehr als 150,00 Euro sein.

Ich finde das Urteil einen riesen großen Beschiss!!! Hier ging es nicht um Peanuts, sondern um viele, viele Millionen, die die PNU an die Beschäftigten zahlen hätten müssen. Das Urteil ist ganz klar arbeitgeberfreundlich und stinkt gen Himmel. Wenn argumentiert wird, dass die Unternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden müssen, wo waren dann die Leistungsprämien in den letzten Jahren für die Mitarbeiter bei den PNU, als die Unternehmen Milliardengewinne gemacht haben? Kleines Beispiel: Die Mitarbeiter der Audi AG erhalten für das Jahr 2011 eine Jahresprämie im Durchschnitt in Höhe von 8.500 Euro und das mit einer Arbeitszeit von 35 Stunden die Woche!

Es sollte m.E. zumindest das Grundgehalt, inklusive Sonderzuwendung, für alle (!) Bundesbeamten in der jeweils entsprechenden Besoldungseingruppierung gleich hoch sein. Egal ob Post, Telekom, Polizist oder sonst wer. Die weitere finanzielle Entwicklung der Bundesbeamten wird mit diesem Urteil mehr als interessant werden. Mit diesem Urteil kannst du den Gleichheitsgrundsatz in die Tonne klopfen! Mich erinnert das Urteil an das Bosmann-Urteil im Sport. Nachher war nichts mehr wie vorher.

Gruß

Leasingbeamter
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