Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

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Satie
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Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Satie »

Hallo,

ich war beim BAD vorstellig, da ich längere Zeit krank geschrieben bin, es wurde DDU geprüft. Nun haben wir uns darauf verständigt, einen Arbeitsversuch zu unternehmen. Allerdings bietet die Telekom ja eigentlich nur noch VCS an. Ich werde natürlich den Arbeitsversuch mitmachen, der BAD Arzt sah es so, dass ich möglichst aus arbeitsmedizinischer Sicht ein 1-2 Personen Büro beziehen sollte. Dies sehe ich natürlich auch so, nachdem was ich leider so erlebt habe. Auch noch ein paar andere Einschränkungen hat er auf den Bogen mit mir gemeinsam angekreuzt. Für mich stellt sich jetzt die Frage wie bindend ist es für die Vivento. Werde nächste Woche das Gespräch mit meiner Vermittlerin suchen, um zu schauen ob wir gemeinsam ein Agreement hin bekommen.
egyptwoman
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von egyptwoman »

Also so wie das kenne ist es so das sich schon an die arbeitsmedizinische Untersuchung und das Gutachten gehalten wird, macht ja auch wenig Sinn dagegen zu arbeiten, da ja dann die Gefahr einer DDU besteht, so ein Gutachten wird ja nicht nach Lust und Laune erstellt und der Vorgesetzte hat dies zu akzeptieren. Wenn der Arzt der Meinung ist das Einschränkungen gemacht werden müssen, kann sich der Vorgesetzte bzw Dienstherr nicht einfach darüber hinwegsetzen, schließlich hat er eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern.
Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie immer noch die Möglichkeit den Personalrat einzuschalten bzw. beim Arzt der das Gutachten erstellt hat vorstellig zu werden und mit diesem nochmal zu sprechen. Der wird sich dann mit deinem Dienstherrn in Verbindung setzen.

egyptwoman
Rudolf_2
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Rudolf_2 »

Die T muss sich eigentlich an das Gutachten halten, tut es in vielen Fällen aber nicht, da sie gar kein Interesse daran hat einen einmal "identifizierten" Beamten/Beamtin weiterhin (möglicherweise sogar mit Auflagen) zu beschäftigen! (Fürsorgepflicht ist immer noch ein Fremdwort für diese Firma!)

In meinem Fall war u.a. ein nicht allzu langer Arbeitsweg per Gutachten vorgegeben, die T wollte mich dann aber unbedingt in Dortmund (110km einfache Strecke) zuerst stundenweise einsetzen! Ich habe die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell dann natürlich schriftlich abgelehnt, da grober Unfug - und es auch genau so "begründet"! (Ich habe nie wieder etwas zu dieser Wiedereingliederung gehört!)

Bei Dir fehlt natürlich für eine Gesamtbeurteilung der Aussichten auch Deine "Vorgeschichte"! Vivento, oder anderweitig "aussortiert" = PBM-NL? Antrag auf amtsangemessenen DP gestellt, oder etwa nicht?

Mir hat natürlich meine Klage gegen die T geholfen! Die BAD-Ärzte hatten keinen sonstigen Grund mich für eine DDU "vorzuschlagen", da ich ja schließlich wieder arbeiten wollte, und nur die T mich aktiv daran gehindert hat! Leih-und Zeitarbeit war auf Grund der Klage seitens der T eh nicht mehr möglich - und unterwertig in VCS geschickt zu werden - sowieso nicht! :D
Gruß
Rudolf
Satie
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Satie »

Ersteinmal Danke für die Antworten egyptwoman und Rudolf. Nun ein kleine Abriss meiner Vorgeschichte. Bin seit 1987 bei dem Laden, und ich kann heute noch von der guten alten Zeit reden. Irgendwann nach der Scheidung, von meiner Frau, hatte ich wohl nicht mehr genug „Sozialpunkte“ und bin dann 2004 über die Vivento in den schönen Osten für die große Hartz Sache, für ein Jahr und dann wieder wohnortnäher weiter bei über die BA ins Jobcenter abgeordnet. Irgendwann haben sie mich dann in ein problembehafteten Stadtteil mit einem großen Teil der Kd die einen Migrationshintergrund haben reingesteckt, vorne an der Front, dies habe ich dann nicht ganz freiwillig 2 Jahre durchgehalten, bis der große Zusammenbruch kam. An dem Punkt ging dann garnix mehr (absolut schlaflos, depressiv, völlig runter mit den Nerven und mir fehlte jeglicher Antrieb für alles). Mein Hausarzt hat mich raus genommen und mich bis auf weiteres erst einmal krank geschrieben, was ich bis heute auch noch bin (15 Monate). War natürlich zur Kur, die allerdings auch nicht viel gebracht hatte und jetzt auch in Therapie. So ganz der Alte bin ich nicht mehr geworden, trotz des langen Abstandes.
Einen Antrag auf Antrag auf amtsangemessenen DP habe ich nie gestellt, da es ja auch nie von Nöten war, ich habe mich mit dem Job bei der BA bis auf die letzten 2 Jahre auch gut arrangiert. Bin auch jetzt fast 20 Jahre A7 würde eh sagen EDEKA (Ende der Karriere).Heute würde ich nie wieder ein Jobcenter betreten, dafür ist da viel zu viel Mist gelaufen, wie Bedrohung durch den Kunden, verbal und nonverbal, Mobbing durch Kollegen und und und. Ich hätte aus jetziger Sicht viel früher die Notbremse ziehen müssen, aber ich habe auf die Zeichen die mir mein Körper gegeben hat, nicht gehört.
Nun werde ich wie beschrieben und mit dem Amtsarzt (Im Falle der Telekom übernimmt es der BAD) besprochen einen Arbeitsversuch machen wollen. Ich gehe mal davon aus, dass die mir eh nur VCS anbieten können. Mir ist schon bewusst, dass es hier in meiner VCS keine kleinen Räume gibt (kenne dort Kollegen die mir sagten das dort ca. 50 Leute in den Büros sitzen) und das wäre für mich einfach nicht mehr möglich, viele Menschen in einem Raum, geht seit der Jobcenter nicht mehr, da schnürt sich alles zu, was für ein Scheiß. Die Probleme hatte ich früher nie gehabt.
Nun denke ich da wie Du Rudolf, dass sich der Rosa Riese wahrscheinlich nicht an die Auflagen halten wird, warum auch ich bin ja auch definitiv über. Ich kann halt nur mit Nachdruck drauf verweisen, wenn ich das Gespräch mit meiner Vermittlerin führe (die bisher einen netten Eindruck machte). Für Klagen fehlt mir wahrscheinlich die Kraft. Ach und der Personalrat liebe egyptwoman, wird mir auch nicht viel weiterhelfen können, die sind salopp gesagt sehr AG freundlich geworden, warum auch immer.

Nette Grüße Satie
egyptwoman
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von egyptwoman »

Das klingt ja echt übel, vor allem das mit dem Personalrat weil der wird ja dafür eingerichtet um zwischen Personal und Chef zu vermitteln. Aber nicht destotrotz hat sich der AG an die ärztliche Empfehlung zu halten, da es um Ihre Gesundheit geht und die würde sich bei Nichteinhalten der Empfehlung verschlechtern wenn ich deinen Thread so lese. Wem nützt es denn wirklich wenn man Sie entgegen der ärztlichen Empfehlung wieder in ein Großraumbüro setzen würde, Ihnen sicherlich nicht und es würde nur forsiert werden das Sie dann DDU werden, abgesehen davon das Sie dann weitere therapeutische Hilfe bräuchten. Ich bin grad in ner ähnlichen Situation allerdings bin ich schon im Ruhestand und ich versuche die ganzen Auflagen meines AG zu erfüllen und wieder dienstfähig zu werden, allerdings tut mein AG nicht wirklich viel dafür das dies auch funktioniert durch immer neue Repressalien.
Vielleicht wäre es in Ihrem Fall gar nicht mal so schlecht sich für eine gewisse Zeit DDU schreiben zu lassen, dann kommen Sie zur Ruhe und bekommen den Kopf auch wieder frei. Sie können ja wieder reaktiviert werden nach einer gewissen Zeit wenn sich Ihr zustand in der Zeit verbessert. Aber das sollten Sie selbst entscheiden.
Ich wünsche Ihnen auf jeden fall für die Zukunft alles gute.

egyptwoman
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Bundesfreiwild
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Satie:
Mein Rat ist - und das ist wirklich der Einzige, der evtl. eine Lösung bringen kann:

Stelle beim PST den Antrag auf Übertragung eines abstrakt-funktionellen, incl. des abstrakt-konkreten Amtes (also Dienstposten und dazugehörige Tätigkeit).
Dann wirst du - praktisch sofort - in den Zustand eines erfolgreichen Klägers auf Amt gesetzt und wirst zum Berater/Vermitter der "Sammelstelle" für Kläger nach Leipzig verschoben. Du kommst damit in einen rechtlichen Zustand, der es nicht mehr zulässt, dass du z.B. zu VCS kommen kannst, weil dort ja in einer GmbH keine Dienstposten vorhanden sind. Die gibt es weiterhin nur im "normalen" Konzern.

Das führt dazu, dass du dann evtl. eine Zuweisung - beispielsweise zur T Deutschland GmbH - bekommen kannst. Das muss auch nicht ortsnah sein, da sind auch weiterhin so einige unangenehme Maßnahmen möglich. Aber es geht schon mal nicht mehr zu VCS.

Ich rate dir weiterhin, SOFORT deine Rechtsschutzversicherung auf Verwaltungs/Dienstrechtsschutz zu erweitern - denn den wirst du brauchen, wenn du dich nicht in die DDU abdrängen lassen willst. Es gibt in der Versicherung Wartezeiten, deshalb sollte man mindestens 3-6 Monate vor einem konkreten Fall des Falles versichert sein.
Viele Kollegen sind sich dessen immer noch nicht bewusst, dass die T überhaupt keine Gnade kennt und nur auf Klagen und deren Ergebnisse reagiert.

Wenn du noch zu den jüngeren Beamten gehörst (so bis Anfang 40) hättest du auch gute Chancen, nochmal in einer anderen Behörde zu arbeiten.
Das wird zwar auch nur in befristeten "Abordnungen" oder externer Zuweisung laufen - also ohne Versetzung - aber man wäre dann mal aus der Schusslinie der Telekom und könnte mal wieder in einem noch "normalen" Umfeld arbeiten.
Allerdings kann Vivento diese Jobs derzeit meist nicht anbieten, weil der Vivento-Vertrieb es seit Jaaahren verpennt hat, bei den kleineren Behörden die Klinken zu putzen und ortsnahe Jobs für die T-Beamten aufzutreiben.

Ich empfehle dir deshalb, dich auf dem BEamtenarbeitsmarkt regelmäßig umzusehen. Das heisst:
Sichte das Telefonbuch deiner Heimatregion und stelle fest, was es an Ämtern, Universitäten, Fachhochschulen, Instituten usw. alles gibt. Man wundert sich, was da so alles existiert.
Sichte regelmäßig deren Homepage unter Stellenangeboten und bewirb dich dort. Lass dich von den manchmal hochtrabenden Anforderungen nicht verschrecken.
Die sind oft schon froh, wenn jemand Deutsch sprechen und schreiben kann, mit Verwaltungsarbeit vertraut ist und man erwarten kann, dass der Kandidat regelmäßig zur Arbeit kommt. Mit A7 hast du auch gute Chancen, einen Job woanders zu bekommen, weil du dann für die Behörde relativ billig sein wirst. Die Behörde zahlt dann eine relativ geringe "Miete" für dich an die Telekom, während du ganz normal deine Bezüge von der T weiter bekommst, so wie in der Abordnung zu BA auch.

Wie ich schon bei egyptwoman schrieb: Du wirst an der Situation bei der Telekom nichts mehr großartig ändern können, also wäre es an der Zeit, dass DU etwas veränderst. Die Berater sind zwar am Anfang nett, aber die Entscheidungen fallen eh in Bonn. Und die sind NICHT nett - die denken nur an ihre Ziele und wie man sie am besten erreicht, egal wer dabei drauf geht.

Deshalb überlege mal ganz in Ruhe, wie du den Rest deines Beamtenlebens verbringen willst. Denn die T wird dir nichts mehr bieten.

Da sind wir alle, egal ob TMA in Vivento oder "nur" als beurlaubter oder ratiobetroffener Beamter in PBM alle im gleichen Boot. Und das hat so viele Löcher...
Satie
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Satie »

Hallo Bundesfreiwild,

netter Name übrigens, zum Abschuss freigegeben :-) Danke für Deine sehr ausführlich Antwort. Habe heute den Bescheid über meine Versorgungsbezüge im Falle eines frühen Gehens wegen DDU bekommen. Mein „erdienter“ Versorgungsbezug reicht nicht ganz aus, und so greift bei mir die Mindestversorgung, die ich aber mit einem Kind auch gar nicht so übel finde, es geht ja nur ein bisschen Lohnsteuer ab und 30% KK, oder habe ich da was vergessen? Also, ich für mich kann sagen, Notfalls würde das irgendwie gehen, gut ich könnte natürlich nicht mehr der Unterhalt in den Maßen zahlen wie jetzt, aber es würde schon irgendwie gehen.
Gleichzeitig hat sich heute auch PST gemeldet wegen des Arbeitsversuches, mein Arzt schreibt jetzt einen Plan, wie er sich das vorstellt, dann geht es zur PST dann zum BAD und dann zur Vivento. Die wiederum (hatte gestern mit denen ein Gespräch) wissen ja gar nicht, ob sie einen passenden Job für mich haben und ich müsse ja eigentlich auch noch meinen Urlaub, vom letzten Jahr nehmen. Ich merke es wird sich ziehen.
Um nochmal auf Deinen Vorschlag „Antrag auf Übertragung eines abstrakt-funktionellen, incl. des abstrakt-konkreten Amtes (also Dienstposten und dazugehörige Tätigkeit)“ zurück zu kommen. Den Weg kannte ich schon von den ProTin Stammtischen, aber bisher ging es ja auch so. Bei der BA war ich ja auch immer raus aus der Schusslinie der Vivento. Ich werde mir also erst einmal wahrscheinlich wird’s die VCS ansehen, wenn das nix ist, kann ich den Antrag doch immer noch stellen, oder sehe ich das falsch, verliere ich was, wenn ich mir die VCS ansehe um mir ein Bild darüber zu machen? Denn wenn ich es mache, kommen sie mir ja mit bundesweiten Einsatz. Und ich weiß nicht, in wie weit mein öffentliches Amt als Gemeindevertreter dort greift.
Eine RV habe ich vor 4 Monaten abgeschlossen, die würde jetzt eintreten, wenn es zum Rechtsstreit kommt.
Eine andere Behörde, wäre schwer möglich, da bin ich mit meiner langen Krankheit „verbrannt“ bin, wer sollte mich da noch nehmen. Ich habe im Laufe meines Arbeitslebens eigentlich auch schon alles mal probiert, Polizei, BW, Feuerwehr etc. Hat aber nicht geklappt. Ich hatte jemand auf der Kur kennen gelernt (Postbank) den haben sie mit §42 raus geschubst, das wäre ja auch eine Option, aber die ist meines Erachtens eingestampft worden.
Ich finde das blödestes an dieser ganzen Situation ist, diese Unbeständigkeit und nicht zu wissen was als nächstes auf einen zu kommt.

Nette Grüße

Satie
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Bundesfreiwild
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Satie *G* jaaa, der Name war genau deshalb so gewählt.

Also, die Erfahrung sagt, dass - wenn man zu VCS geht, man da auch kaum wieder rauskommt - außer mit 55er oder DDU.
Man muss verhindern, dass man da überhaupt landet.
Ist eigentlich nur eine Option, wenn der VCS-Standort praktisch direkt vor der Haustür liegt und man dadurch nicht mit "tollen" Fahrzeiten belastet wird.
Damit kann man natürlich dann Zeit schinden und sehen, wie sich das mit der T weiter entwickelt, das macht vor allem dann Sinn, wenn man sich innerlich schon mit einer möglichen DDU oder 55-er abgefunden hat und nur noch soviel wie möglich aktives Gehalt rausschinden will.

Für "zarte" Seelen - aber auch Rebellen - ist VCS nichts. Beide werden da fertig gemacht. Weil das Ziel eben nicht die Arbeit ist, sondern die Demotivierung und der Abgang aus der T.

Gibt angeblich Leute, die mit VCS kein Problem haben. Aber das sind halt die, die sich immer an alles anpassen können, nicht aufmucken und auch nah dabei wohnen.

Ich gehe davon aus, dass dieses Jahr der "Plumssack" herumgehen wird und noch so einige VCS-Standorte der Kosteneinsparstrategie geopfert werden könnten.

Wie gesagt, wer in VCS drin ist, der bleibt in der Regel auch dort.

FALLS die dir eine Schnupperphase anbieten, lass dir schriftlich geben, dass dies auch TATSCÄCHLICH nur eine Schnupperphase (von sagen wir mal maximal 4 Wochen) ist, die nicht automatisch in eine Zuweisung übergeht.
Die sind nämlich link und machen dann eine freiwillige Zuweisung und dann stehst du da und kannst nicht mal mehr dagegen klagen, wenn die die einfach verlängern.

Bei allem in Zusammenhang mit Vivento sage ich jedem: BITTE meldet euch vorher hier oder im Prot-in-Forum, schildert euren Fall und lasst euch beraten, bevor ihr wo zustimmt oder gar unterschreibt.
Rudolf_2
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Rudolf_2 »

Wer keinen Antrag auf Übertragung eines abstrakt-funktionellen, sowie des abstrakt-konkreten Amtes stellt, spielt nicht nur mit dem Feuer, er hat es letztlich auch nicht anders verdient, wenn der Schuss nach hinten losgeht!

Ich kenne genügend Leute, die immer wieder behauptet haben: Mir kann so etwas nicht passieren, denn ICH halte schön die Schnauze - und dann wird man mich nicht beachten und links liegen lassen...
Pustekuchen, Freunde! Die T denkt gar nicht daran auch nur einen einzigen zu schonen!

Ich kann an dieser Stelle ebenfalls nur dringendst empfehlen den o.a., von "Bundesfreiwild" beschriebenen, Antrag zu stellen! Alles andere ist "Vogel-Strauß-Gehabe", mit unabsehbaren Folgen für die eigene Zukunft, inklusive der eigenen Gesundheit! Wer trotzdem den Kopf in den Sand steckt und damit meint, er wäre damit "unsichtbar", hat sich damit zwar irgendwie sein kindliches Gemüt bewahrt, ist aber andererseits auch genau so wie ein Kleinkind nicht überlebensfähig - und der Willkür der T ausgeliefert! Früher oder später (eher früher, wenn ihr mich fragt) werden auch die letzten Flüchtenden von der Realität eingeholt!

Wieder erneut abwarten zu wollen, um sich VCS erst einmal "anzusehen" und quasi hineinzuschnuppern, frei nach dem Motto: Es wird vielleicht doch gar nicht so schlimm kommen, halte ich für ausgemachten Blödsinn! Wenn ich BAD-Gutachter, oder gar Richter wäre, würde ich die grundsätzliche Frage stellen, warum derjenige sich seit Jahren blind, taub und stumm gestellt hat, es sei denn, er IST blind, taub und stumm - dann bleibt tatsächlich nur noch die DDU, aber auch eine Ganztagsbetreuung und die Frage, warum er vorher diese "Schwerbehinderung" nicht angezeigt hat (ohne jetzt den wirklich Behinderten auf die Füße treten zu wollen...)

Ich will damit sagen: Fünf vor zwölf war bereits gestern! Ohne Antrag ist Dir allerdings nicht mehr zu helfen!
Viel Glück...
Gruß
Rudolf
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Bundesfreiwild
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Das waren klare Worte.
Und wenn ALLE Beamten schon vor Jahren das Antragsverfahren auf Dienstposten durchgezogen hätten, dann hätte die T jetzt kein Rechtsproblem mit paar Hundert Leuten, sondern mit paar Tausend. Und dann sähe die Rechtsposition der Beamten und der T wohl auch anders aus als jetzt.

Kleine "Einzel"fälle kann man gut durch persönliche Demotivierungsmaßnahmen knacken, mit einer größeren Schwungmasse wäre das nicht so einfach.

Und ich kann mitteilen, dass man es derzeit wirklich mit JEDEM Beamten versucht, der ohne Beschäftigung in Vivento oder der PBM-NL hängt, von der BA oder anderen externen Einsätzen zurückkommt. Da gibts aber auch überhaupt kein Erbarmen. Die versuchen es sogar mit Beamten, von denen sie mit allergrößter Sicherheit bemerken müssten, dass sie ein evtl. Klageverfahren gegen die Zuweisung 100%-ig verlieren würden. Die ziehen das jetzt durch und gucken, was sie damit erreichen an DDU und 55-er.
Egal - hauptsache - soviele Beamte wie möglich aus den Füßen.

Und egal ist auch, ob da jemand bei drauf geht psychisch oder physisch. Wär dann halt wieder einer weniger. Hallelujah und Jahreszielerreichungsprämie!
Klausi66
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Klausi66 »

Hallo,
ich persönlich bekäme eine Gänsehaut wenn ich einen Antrag auf Übertragung eines abstrakt-funktionellen, sowie des abstrakt-konkreten Amtes stellen würde. Man kann/konnte im Prot-in-Forum einige Beiträge finden, in denen beschrieben wird, dass die Telekom für diese Beamten "spezielle Dienstposten" kreiert (ob sinnvoll oder nicht), die aber dann leider nur wohnortsfern zur Verfügung stehen. D.h. wiederum, nur mit entsprechenden sozialen Gründen kann man diesem entgegenwirken/entkommen. Selbst ein Umzug muss in Kauf genommen werden.

Was ist nun das geringere Übel?
Bei beiden Vorgängen ist die Stoßrichtung gleich, schnellstmöglich den Beamten mürbe zu machen damit er die Telekom verlässt.
Rudolf_2
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Rudolf_2 »

Hallo "Klausi66",
reine Panikmache!

Es gibt sie tatsächlich, diese "speziellen" Dienstposten, doch die kannst Du a) mit der Lupe suchen - und b) sind sie für den gehobenen/höheren Dienst!

Die Telekom hat überdies (obwohl sie das von sich aus so gut wie nie tut, an die sie aber jeder Rechtsanwalt und jeder Richter immer wieder gern und hinreichend erinnert :D ) immer noch eine Fürsorgepflicht - und des Weiteren ein sog. pflichtgemäßes Ermessen auszuüben! Danach kann ein Beamter im mittleren Dienst nur in einem ziemlich eng begrenztem Rahmen irgendwohin VERSETZT werden! Eine Versetzung kommt aber nur dann infrage, wenn derjenige auch ein entsprechendes AMT bekleidet! Allein daran scheitert es (mit einem Antrag auf ein Solches im Hintergrund) schon einmal grundsätzlich schon im Vorhinein! (Die meisten Zuweisungsversuche sind denn auch solche, nach denen die Betroffenen unterwertig beschäftigt werden sollen!)
Das pflichtgemäße Ermessen besagt zudem nichts anderes, als dass die T dem Gericht NACHWEISEN muss, dass es für den Beamten XYZ (den die T sehr gern sehr weit weg schicken möchte) ausschließlich an diesem Ort eine Beschäftigungsmöglichkeit gibt - UND weiter, dass es dort (oder in der Nähe) ZUDEM KEINEN EINZIGEN ANDEREN BEAMTEN gibt, der diese Aufgabe nicht auch erledigen kann!
Allein schon auf Grund dieses fehlerhaft (oder gar nicht) erfolgten pflichtgemäßen Ermessens, sind Widersprüche und/oder Klagen gegen die T so überaus erfolgreich! :lol:

Man darf sich von den Vivento-Nasen nur nicht beeindrucken, oder gar einschüchtern lassen - und nicht jeden Mist glauben, den diese Helfershelfer von sich geben!
Gruß
Rudolf
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Bundesfreiwild
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Klausi66, glaub es mir, es ist ein himmelweiter Unterschied, ob du in VCS mit Tätigkeiten völlig unterirdisch zu deinem Bildungs- und Erfahrungsniveau beschäftigt wirst, unter Teamleitern, die zwar hierarchisch über dir angesiedelt sind, in Tatsache aber oft nur die Hälfte wie du verdienen. Da werden Neid-Türen aufgemacht und es laufen Mobbingaktionen sowohl vom echten Leih- und Zeitarbeitszeitpersonal, als auch über die Leitung.

Da ist es dann oft besser, wenigstens im regulären Betrieb mit Kollegen zusammen zu kommen - ich sag nicht mal zusammen zu arbeiten - die noch in einigermaßen regulären Hierarchie- und Gehaltsstrukturen funktionieren.

Und dass es zu VCS ortnah geht, funktioniert auch jetzt schon für viele nicht - bzw. SOLL auch gar nicht funktionieren.
Bei evtl. anstehenden Standortschließungen in 2012 dann noch weniger.

Also, ich habe mich eindeutig gegen den Einsatz in V-Betrieben entschieden.
carlos51
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von carlos51 »

Hallo;
habe hier mal reingeschnuppert und stehe im Moment etwas unter "Strom" und bin verunsichert, bzgl. einer betriebsärtzlichen
Untersuchung die ansteht bzgl der Fesstellung ob meine zur Ruhesetzung als Beamter 2007 wegen Dauerdienstunfähigkeit aufrecht erhalten werden kann. Ich finde eine Vorlaufzeit von 6 Monaten auch schon ziemlich lang !
Habe nach 4 Jahre das erste mal eine Aufforderung bekommen ärtzliche Attest einzurreichen und dann kurze Zeit später die Einladung zum Betriebsarzt bekommen. Ich habe weiterhin aus medizinischer Sicht meiner Ärtze soviele Einschränkungen das Ich eine Wiederaufnahme einer Tätigkeit als Beamter, nicht in der Lage bin. Ich bin jetzt verunsichert das die Betriebsärtzte mich trotzdem sehen wollen, oder ist dies nur ein "muß" Vorgang für die Deutsche Post AG um sich abzusichern ?
Bin schon seit längerem in psychologischer und Internistischer, orthopädischer und HNO (Schwerhörigkeit, Hörhilfen) Behandlung
auch mein Lebensmittelpunkt hat sich verändert , bzgl. Partnerschaft und Wohlfüllen bin Ich mehr dort, als an meinem Hauptwohnsitz. Soll das jetzt alles wieder kaputt gemacht werden das würde doch im Umkehrschluß heißen meine Depression würden sich wieder verstärken und Ich würde wieder ausfallen.
Vielleicht hat ja hier jemand schon Erfahrungen bzgl. solcher Untersuchungen, würde mich freuen und vielleicht auch etwas beruhigen....

Danke
egyptwoman
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Re: Wie bindend ist die arbeitsmed. Beurteilung?

Beitrag von egyptwoman »

Hallo Carlos, hab insofern keine Erfahrung wie das bei der Post ist, aber bezügl. der Depressionen die sich verschlimmern könnten hab ich zur Zeit diesselben Probleme. Leider interessiert es den Arbeitgeber herzlich wenig, ob sich durch evtl. private Sachen die kaputt gehen könnten deine Depressionen verschlechtern oder nicht denen geht es nur darum das oder ob du wieder dienstfähig wirst. Im mom ist es so das sehr viele Ruhestandsbeamte die vorzeitig in Ruhestand geschickt worden oder den Antrag darauf gestellt haben, überprüft wurden auch wenn dies bei dir die letzten 4 Jahre wohl nicht so war, da soviel wie möglich wieder Reaktiviert werden sollen. Scheint da irgendwie so ne Art Auflage für die Ministerien zu geben. Aber wenn sich bei dir gesundheitl. nichts gravierend verändert hat, also besser geworden ist, würd ich der Sache mit Gelassenheit sehen. Ich weiß nicht was und ob du irgendwelche Auflagen bekommen hast vom Betriebsarzt (bei uns heißt das Amtsarzt) und inwieweit du diese erfüllt hast. Wenn du darüber Gutachten hast leg sie denen vor.
Das du dich im mom recht wenig an deinem Hauptwohnsitz aufhältst, interessiert deinen Arbeitgeber nicht wirklich, sollte wirklich der Fall eintreten das du reaktiviert werden solltest (was ich mir bei der Post nicht wirklich vorstellen kann) und du dich in Dtl. an einem anderen als deinem Hauptwohnsitz aufhältst könntest du ja evtl. versuchen dorthin versetzt zu werden.
Warum hast du deinen Hauptwohnsitz eigentlich nicht geändert wenn du dich eh nicht so häufig dort aufhälts? Wäre vielleicht eine alternative das zu ändern, falls du deinen nebenwohnsitz in Dtl hast.

egyptwoman
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