Gewerbe und Zuverdiensthöhe

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minti
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Gewerbe und Zuverdiensthöhe

Beitrag von minti »

hallo,

ich habe vor als polizeibeamter ein genehmigungspflichtiges gewerbe beim dienstherrn zu beantragen. bei meinen recherchen bin ich auf den für mich zutreffenden § 4 / 1 SächsNTVO gestoßen.

dort heißt es (zitat):
(1) Die für die Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung
gilt allgemein als erteilt, wenn die Nebentätigkeiten insgesamt geringen Umfang haben,
außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden und kein gesetzlicher Versagungsgrund vorliegt.
Der Umfang einer oder mehrerer Nebentätigkeiten gegen Vergütung (§ 5) ist als gering
anzusehen, wenn die Vergütung hierfür insgesamt 127,82 EUR im Monat nicht übersteigt
und die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche
ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet.
soll das heißen ich dürfte im monat nicht mehr als 127,82 EUR gewinn erwirtschaften? vom umsatz rede ich jetzt nicht, sondern lediglich vom reingewinn.
oder besagt es vielmehr, dass falls ich über diesen betrag komme, eine gesonderte genehmigung bedarf? sofern es diese überhaupt gibt :/

127 euro sind nämlich mehr als lächerlich... man schaue auf den alimentationsgrundsatz und den bisherigen streichungen und wegfällen!
egyptwoman
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Re: Gewerbe und Zuverdiensthöhe

Beitrag von egyptwoman »

Habe grad mal geschaut wie das im Bayerischen Beamtengesetz geregelt ist, da steht:
Das Vorliegen eines Versagungsgrundes ist besonders zu prüfen, wenn abzusehen ist, dass die Entgelte und geldwerten Vorteile aus genehmigungspflichtigen Nebentätigkeiten im Kalenderjahr 30 v. H. der jährlichen Dienstbezüge des Beamten bei Vollzeitbeschäftigung überschritten werden.

Also wenn ich das richtig verstanden habe darf ich 30 % meines Jahresgehaltes dazuverdienen, also wenn ich das für mich ausrechne würde ich auf über 700 €/ Monat kommen.

Aber ehrlich 127,82 €/Monat kommen mir schon reichlich wenig vor, wer würde denn dafür noch nen nebenjob machen wollen. Also wenn da pro woche gestanden hätte hätt ich das ja noch verstanden aber im Monat is echt wenig.

egyptwoman
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Mikesch
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Re: Gewerbe und Zuverdiensthöhe

Beitrag von Mikesch »

Dein Zitat spricht von "Vergütung " bei "Nebentätigkeit" wo eine Genehmigung als allgemein erteilt gilt, wenn...
Du aber willst ein Gewerbe ausüben, das sind aber verschiedene paar Schuhe. Da gibt es keine Vergütung!
Ein Gewerbe ist, soweit mir bekannt ist, immer Genehmigungsbedürftig, das Einkommen weniger von belang.
Entscheidend hier dienstliche Interessen, dienstliche Überschneidungen und Zeitaufwand...
Benutze mal die Suchfunktion, hier wurde so einiges darüber geschrieben...
LG Mikesch
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minti
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Re: Gewerbe und Zuverdiensthöhe

Beitrag von minti »

erstmal vielen dank für die antworten.... das es genehmigungspflichtig ist, ist ja nicht die frage, das ist klar.

also wird es vermutl. keine "allgemeine erteilung", da der gewinn etwas mehr beträgt (naja erwarten tue ich antragshalber erstmal nicht mehr ;) ).
mit den sächs. versagungsgründen (§ 82 sächsBG) hab ich keinerlei probleme, auch ist dort keine weitere höhe des einkommens, wie in Art. 81 BayBG, deklariert.

naja, mal sehen... obwohl mich das mit dem wort vergütung schon ein wenig irritiert. kann man ja wieder mal so od. so sehen :(
marki
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Re: Gewerbe und Zuverdiensthöhe

Beitrag von marki »

Hallo,

wie oben schon beschrieben - die Höhe des Gewinnes ist nicht limitiert, wenn die Tätigkeit nicht im öffentlichen Dienst liegt. In manchen Bundesländer gibt es die Versagungsklausel, wenn der Bruttogewinn (-vergütung) 30 oder 40% des Bruttoeinkommens überschreitet. In NRW und einigen anderen Bundesländern gibt es diese nicht. Von größerer Bedeutung ist der zeitliche Aufwand der NT. Da spielen bei der Genehmigung sicher Faktoren eine Rolle, wie z.B. betreibst du das Gewerbe alleine oder mit Partner bzw. Angestellten etc.
Ich würde hier die Bruttovergütung mit dem Bruttogewinn eines Selbstständigen gleichsetzen. Der Umsatz eines Beriebes ist ja nicht das zu versteuernde Einkommen des Selbstständigen.
Alle Angaben ohen Gewähr.

Gruss
Zuletzt geändert von marki am 23.01.2012 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
Blue Ice Ultra
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Re: Gewerbe und Zuverdiensthöhe

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Bleibt noch ggf. das Problem mit der Ablieferungspflicht.
marki
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Re: Gewerbe und Zuverdiensthöhe

Beitrag von marki »

aber nur wenn das Gewerbe öffentliche Aufträge annehmen würde.