Hai,
Gerade gelesen:
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf einen erwarteten, theoretisch erzielbaren Ertrag. Man kann davon ausgehen, dass eine Eigentumswohnung/Einfamilienhaus selbst bewohnt wird und nicht zur Erzielung von Einkünften dient. Damit wird in diesem Fall ausschließlich die Substanz deines Vermögens besteuert. Die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer wird erzeit vom BVerfG (AZ: BVerfG 1 BVR 1644/05) geprüft.
Man sollte daher Widerspruch gegen den nächsten Bescheid über Grundbesitzabgaben 2006 (ausschließlich ggen die Grundsteuer) einlegen, beantragen das Widerspruchsverfahren bis zur rechtskräftigen Klärung der Verfassungsmäßigkeit ruhen zu lassen und gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheides beantragen.
Näheres siehe www.siedlerbund.de/bv/on15993
Also ich habe mein Widerspruchschreiben schon fertig
Grundsteuer verfassungswidrig???
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Hier gibt es den aktuellen Sachstand
http://grundsteuer.com/
In einigen Städten ist es so das die Grundsteuer jahrelang gleich bleibt,
dann muß erst ein Antrag auf Änderung/Aufhebung des Grundsteuermeßbescheid gestellt werden.
Ist nicht kompliziert, auf o.g. Seite liegt ein entsprechender Vordruck zum Abruf bereit
Dort ist auch ausführlich erklärt warum die Grundsteuer Gesetzwidrig ist.
Ob das Gericht das dann auch so sieht es noch ne andere Frage
http://grundsteuer.com/
In einigen Städten ist es so das die Grundsteuer jahrelang gleich bleibt,
dann muß erst ein Antrag auf Änderung/Aufhebung des Grundsteuermeßbescheid gestellt werden.
Ist nicht kompliziert, auf o.g. Seite liegt ein entsprechender Vordruck zum Abruf bereit
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Ob das Gericht das dann auch so sieht es noch ne andere Frage
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Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0
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http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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