Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
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Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Guten Morgen,
jetzt ist es auch bei mir so weit - für Mittwoch habe ich eine Einladung zu einer sozialmedizinischer Untersuchung.
Kommen diese Einladungen immer so kurzfristig? Freitag im Briefkastern - Mittwoch Termin!!!!
Der Einladung ist schon eine Schweigepflichtsentbindung beigefügt - diese soll unterschreiben mitgebracht werden. Was hat es damit auf sich? Das eine Meldung an den AG erfolgt ist mir klar - nur es gibt doch da die Möglichkeit das diese nicht so ins Detail geht - oder wie sagt man das?
Auf welche Fragen muss ich mich so einstellen?
Ich habe einen Antrag auf Kur getellt - Kurklinik ist schon reserviert für die Osterferien - aber noch keine Zusage von der Krankenkasse erhalten.
Kann ich für die Fahrt zum BAD (sind sicher Hin - Rückfahrt 150 - 180 km) Reisekosten beantragen?
Würde mich sehr über eure Erfahrungsberichte beim BAD freuen.
jetzt ist es auch bei mir so weit - für Mittwoch habe ich eine Einladung zu einer sozialmedizinischer Untersuchung.
Kommen diese Einladungen immer so kurzfristig? Freitag im Briefkastern - Mittwoch Termin!!!!
Der Einladung ist schon eine Schweigepflichtsentbindung beigefügt - diese soll unterschreiben mitgebracht werden. Was hat es damit auf sich? Das eine Meldung an den AG erfolgt ist mir klar - nur es gibt doch da die Möglichkeit das diese nicht so ins Detail geht - oder wie sagt man das?
Auf welche Fragen muss ich mich so einstellen?
Ich habe einen Antrag auf Kur getellt - Kurklinik ist schon reserviert für die Osterferien - aber noch keine Zusage von der Krankenkasse erhalten.
Kann ich für die Fahrt zum BAD (sind sicher Hin - Rückfahrt 150 - 180 km) Reisekosten beantragen?
Würde mich sehr über eure Erfahrungsberichte beim BAD freuen.
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Die Fahrt zum BAD ist eindeutig dienstlich und du kannst sie als Reisekosten einreichen.
Die Entbindung von der Schweigepflicht bezieht sich auf die Schweigepflicht hinsichtlich der Attest, Diagnosen und Untersuchungen.
Dass der Beamte durch Unterschrift entscheiden darf, ob er das macht oder nicht, zeigt ja die Freiwilligkeit.
Es geht hier nicht darum, dass der ARbeitgeber keine ERGEBNISSE der Untersuchung bekäme, sondern darum, dass er NUR die Ergebnisse bekommt und nicht über die Einzelheiten des Krankheitsbildes bis ins Kleinste informiert wird.
Das Gutachten geht auf jeden Fall an den Arbeitgeber - bei Nicht-Entbindung halt nur mit Ergebnis - ohne die Krankheitseinzelheiten.
Da steht dann z.B.: Kein Grossraumbüro oder kein Schichtdienst (ohne dass die Einzelheiten der ärztlichen Untersuchung mitgeliefert würden).
Und:
Ich bestehe immer darauf, dass man mir vor der Untersuchung deren Anlass und Zweck mitteilt. In der Regel teilt man dies natürlich dem Betriebsarzt mit und nicht dem Betroffenen. Mir ist es schon passiert, dass mich der Betriebsarzt gefragt hat, wieso ich denn da wäre, worauf ich geantwortet hatte, dass ich das nicht wüsste, da auf meiner Einladung dazu nichts vermerkt wäre, bzw. dass auf MEINER Einladung nur etwas von Bildschirmtauglichkeit stünde.
Weil man in der Regel ja weiss, worum es geht, habe ich dann nachgefragt, was ER denn in seinem Auftrag stehen hat und ich mich bei DIESEM Besuch dann auch nu r die Bildschirmtauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen würde, da ich zu nichts anderem eingeladen wäre.
Auf meine Bitte hin, mir doch mitzuteilen, was er in SEINEM Auftrag denn stehen hätte, wurde mir dann mitgeteilt, dass ich auf die mögliche Zuweisung auf einen Arbeitsplatz in Bonn geprüft werden solle.
Woraufhin ich meinte, wenn dem so wäre, hätte man mir das ja mitteilen müssen, da ich doch für eine solch bedeutsame Untersuchung dann meine Atteste alle hätte mitbringen müssen, damit er sich ein fundiertes Bild machen könne. (Ich hatte sie dabei, da ich ja wusste, worum es wirklich ging und habe dann das ganze an dem Tag auch erledigt).
Natürlich lud man mich ein Jahr später wieder ein - nochmal für die gleiche Angelegenheit. Da habe ich dann beim Arbeitgeber darauf bestanden, mir den eigentlichen Grund für die Untersuchung mitzuteilen, weil ich nämlich sonst tatsächlich nur die Bildschirmuntersuchung durchführen lassen würde und mir der neuerliche Grund der Unterschung nicht plausibel wäre. Ging dann mit paar Mails und beharrlicher WEigerung der Sachbearbeiterin Vivento weiter - bis ich den Personalchef ins CC der Mail setzte und auf mein Recht auf das Wissen um den Grund der Untersuchung nochmal pochte. Dass ich zu jeder Untersuchung bereit bin, sofern man mich darüber informiert, weshalb sie überhaupt stattfindet. Daraufhin kam dann - man konnte das Zähneknirschen in der Mail förmlich hören - dass der Grund halt die geplante Zuweisung nach Bonn wäre.
Man sieht, wenn man in der unteren Ebene nicht weiter kommt, hilfts auch oft, einfach mal den Chef drüber einzubinden.
Die Entbindung von der Schweigepflicht bezieht sich auf die Schweigepflicht hinsichtlich der Attest, Diagnosen und Untersuchungen.
Dass der Beamte durch Unterschrift entscheiden darf, ob er das macht oder nicht, zeigt ja die Freiwilligkeit.
Es geht hier nicht darum, dass der ARbeitgeber keine ERGEBNISSE der Untersuchung bekäme, sondern darum, dass er NUR die Ergebnisse bekommt und nicht über die Einzelheiten des Krankheitsbildes bis ins Kleinste informiert wird.
Das Gutachten geht auf jeden Fall an den Arbeitgeber - bei Nicht-Entbindung halt nur mit Ergebnis - ohne die Krankheitseinzelheiten.
Da steht dann z.B.: Kein Grossraumbüro oder kein Schichtdienst (ohne dass die Einzelheiten der ärztlichen Untersuchung mitgeliefert würden).
Und:
Ich bestehe immer darauf, dass man mir vor der Untersuchung deren Anlass und Zweck mitteilt. In der Regel teilt man dies natürlich dem Betriebsarzt mit und nicht dem Betroffenen. Mir ist es schon passiert, dass mich der Betriebsarzt gefragt hat, wieso ich denn da wäre, worauf ich geantwortet hatte, dass ich das nicht wüsste, da auf meiner Einladung dazu nichts vermerkt wäre, bzw. dass auf MEINER Einladung nur etwas von Bildschirmtauglichkeit stünde.
Weil man in der Regel ja weiss, worum es geht, habe ich dann nachgefragt, was ER denn in seinem Auftrag stehen hat und ich mich bei DIESEM Besuch dann auch nu r die Bildschirmtauglichkeitsuntersuchung durchführen lassen würde, da ich zu nichts anderem eingeladen wäre.
Auf meine Bitte hin, mir doch mitzuteilen, was er in SEINEM Auftrag denn stehen hätte, wurde mir dann mitgeteilt, dass ich auf die mögliche Zuweisung auf einen Arbeitsplatz in Bonn geprüft werden solle.
Woraufhin ich meinte, wenn dem so wäre, hätte man mir das ja mitteilen müssen, da ich doch für eine solch bedeutsame Untersuchung dann meine Atteste alle hätte mitbringen müssen, damit er sich ein fundiertes Bild machen könne. (Ich hatte sie dabei, da ich ja wusste, worum es wirklich ging und habe dann das ganze an dem Tag auch erledigt).
Natürlich lud man mich ein Jahr später wieder ein - nochmal für die gleiche Angelegenheit. Da habe ich dann beim Arbeitgeber darauf bestanden, mir den eigentlichen Grund für die Untersuchung mitzuteilen, weil ich nämlich sonst tatsächlich nur die Bildschirmuntersuchung durchführen lassen würde und mir der neuerliche Grund der Unterschung nicht plausibel wäre. Ging dann mit paar Mails und beharrlicher WEigerung der Sachbearbeiterin Vivento weiter - bis ich den Personalchef ins CC der Mail setzte und auf mein Recht auf das Wissen um den Grund der Untersuchung nochmal pochte. Dass ich zu jeder Untersuchung bereit bin, sofern man mich darüber informiert, weshalb sie überhaupt stattfindet. Daraufhin kam dann - man konnte das Zähneknirschen in der Mail förmlich hören - dass der Grund halt die geplante Zuweisung nach Bonn wäre.
Man sieht, wenn man in der unteren Ebene nicht weiter kommt, hilfts auch oft, einfach mal den Chef drüber einzubinden.
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Re: Termin Amtsarzt / der Zweite Termin
so diese Woche ist es soweit; mein 2 ter Termin beim Amtsarzt steht an.
Kurbericht ist da - nehm ich mit - mach ich am besten eine Kopie für den Amtsarzt oder nicht????
Ich bin nach wie vor leider nicht fit - Migräne ist immer noch so gut 2 x in der Woche
@Bundesfreiwild: Mutterkraut ist bestellt - warte auf die Lieferung )
Wie gehts nun weiter???? Ich kann und möchte nicht zur T zurück - ab 01.07 erfolgt dann eh noch die Zuordnung zu T-Systems....
Sobald ich an die Arbeit denke dreh ich durch - kann mir echt nicht vorstellen dort wieder hin zurück.....
Kurbericht ist da - nehm ich mit - mach ich am besten eine Kopie für den Amtsarzt oder nicht????
Ich bin nach wie vor leider nicht fit - Migräne ist immer noch so gut 2 x in der Woche
@Bundesfreiwild: Mutterkraut ist bestellt - warte auf die Lieferung )
Wie gehts nun weiter???? Ich kann und möchte nicht zur T zurück - ab 01.07 erfolgt dann eh noch die Zuordnung zu T-Systems....
Sobald ich an die Arbeit denke dreh ich durch - kann mir echt nicht vorstellen dort wieder hin zurück.....
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Was steht eigentlich genau im Briefchen drin? Zuweisung zur T-Systems oder Um-/Versetzung?
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
jetzt ist es offizell - ich werde in den Ruhestand versetzt )
Muss jetzt noch einige Formulare ausfüllen - hoffe das klappt soweit....
Was die alles wissen wollen????
Kurze Frage ggf weiß jemand:
Habe meine Ausbildung schon bei T gemacht als Beamtenanwärterin und ansonsten zwischendurch mal für längere Zeit einen 400 Euro Job gehabt. Der 400 Euro Job war genehmigt - muss ich da noch was angeben???? Momentan habe ich keinen Nebenjob mehr und auch der T darüber bescheid gegeben....
so eine Formblattflut (
Muss jetzt noch einige Formulare ausfüllen - hoffe das klappt soweit....
Was die alles wissen wollen????
Kurze Frage ggf weiß jemand:
Habe meine Ausbildung schon bei T gemacht als Beamtenanwärterin und ansonsten zwischendurch mal für längere Zeit einen 400 Euro Job gehabt. Der 400 Euro Job war genehmigt - muss ich da noch was angeben???? Momentan habe ich keinen Nebenjob mehr und auch der T darüber bescheid gegeben....
so eine Formblattflut (
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Hallo, wie gehts Dir, wie weit ist der Vorgang fortgeschritten? Bist Du mit dem Ergebnis mit dem Ruhestand zufrieden? Ich verstehe immer den Unterschied nicht, zwischen DDU und Zurruhesetzung, was ist es denn bei Dir, wie alt bist Du u weißt Du schon wieviel Abzüge Du nun vom Gehalt zu erwarten hast?
GLG
Sanni
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Sanni
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
@sanni:
ich bin 40 Jahre alt.
Ab 01.08 ist es dann soweit und ich bin wegen DDU zuruhegesetzt.
Meine Versorgungsbezüge habe ich mir im Vorfeld ausrechnen lassen und sie liegen brutto bei: 1565,23 Euro.
Muss aber dazu sagen das ich die letzten 10 Jahre nur noch 3 Tage die Woche (23 Std) gearbeitet habe.
Komm also quasi jetzt plus minus null raus.....
ich bin 40 Jahre alt.
Ab 01.08 ist es dann soweit und ich bin wegen DDU zuruhegesetzt.
Meine Versorgungsbezüge habe ich mir im Vorfeld ausrechnen lassen und sie liegen brutto bei: 1565,23 Euro.
Muss aber dazu sagen das ich die letzten 10 Jahre nur noch 3 Tage die Woche (23 Std) gearbeitet habe.
Komm also quasi jetzt plus minus null raus.....
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Wenn ich so eine Überversorgung lese, wundert es mich nicht, wenn in der Zukunft irgendwann massiv weiter bei der Beamtenversorgung gekürzt wird. Bei solchen Beträgen fällt es dem Betroffenen bei der Telekom natürlich leicht, in die Dienstunfähigkeit zu wechseln. Anders würde es wahrscheinlich aussehen, wenn es nur analog der Rentenversicherung ( § 43 SGB VI) Geld gäbe..Das wären dann ca. 30 Prozent vom Brutto.defraubeckham hat geschrieben:@sanni:
ich bin 40 Jahre alt.
Meine Versorgungsbezüge habe ich mir im Vorfeld ausrechnen lassen und sie liegen brutto bei: 1565,23 Euro.
Muss aber dazu sagen das ich die letzten 10 Jahre nur noch 3 Tage die Woche (23 Std) gearbeitet habe.
Komm also quasi jetzt plus minus null raus.....
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Muss man eben auch genauer betrachten:
Teilzeitkräfte mit auch nur Teilzeiteinkommen ist die Mindestpension ein voller Einkommensersatz, da diese dann im Verhältnis zu Dienstjahren und Arbeitszeit -ganz realistisch betrachtet - am finanziellen Status praktisch nichts gegenüber dem aktiven Dienst, ändert.
Ganz anders sieht es für Kollegen aus, die seit Beginn ihrer beruflichen Karriere komplett in Vollzeit gegangen sind, bereits mit 56 (mit externer Ausbildung und/oder Anwärterzeit) 40 Berufsjahre zusammen haben, mit regulärem Pensionsalter sogar 50 Jahre zusammenbringen würden und dann mit 55 ziemlich genau Netto rund 100 Euro mehr Pensionsanspruch haben, als eine Teilzeitkraft. Da macht sich der Absturz von aktivem Gehalt und Pensionsgehalt wirklich mit rund 40% NETTO-Einkommensverlust bemerkbar. Und die 35 Jahre Vollzeit beim Dienstherrn waren für die Katz.
Deshalb auch mein Entschluss, so lange wie möglich im aktiven Beamtenarbeitsverhältnis zu bleiben. Wenn die T meint, ich müsste dies zu Hause - ohne Arbeit - tun, ist das nicht mein Problem. Die T könnte es auch anders haben, wenn sie tatsächlich wollte.
Teilzeitkräfte mit auch nur Teilzeiteinkommen ist die Mindestpension ein voller Einkommensersatz, da diese dann im Verhältnis zu Dienstjahren und Arbeitszeit -ganz realistisch betrachtet - am finanziellen Status praktisch nichts gegenüber dem aktiven Dienst, ändert.
Ganz anders sieht es für Kollegen aus, die seit Beginn ihrer beruflichen Karriere komplett in Vollzeit gegangen sind, bereits mit 56 (mit externer Ausbildung und/oder Anwärterzeit) 40 Berufsjahre zusammen haben, mit regulärem Pensionsalter sogar 50 Jahre zusammenbringen würden und dann mit 55 ziemlich genau Netto rund 100 Euro mehr Pensionsanspruch haben, als eine Teilzeitkraft. Da macht sich der Absturz von aktivem Gehalt und Pensionsgehalt wirklich mit rund 40% NETTO-Einkommensverlust bemerkbar. Und die 35 Jahre Vollzeit beim Dienstherrn waren für die Katz.
Deshalb auch mein Entschluss, so lange wie möglich im aktiven Beamtenarbeitsverhältnis zu bleiben. Wenn die T meint, ich müsste dies zu Hause - ohne Arbeit - tun, ist das nicht mein Problem. Die T könnte es auch anders haben, wenn sie tatsächlich wollte.
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Und wie immer bisher kann ich Dir nur Recht geben.. Man kann nicht alle über einen Kamm Scheren, ich bin auch 47 und seit 31 Jahren dabei! Schönes WE!
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Kann es sein, dass man zur amtsärztlichen Untersuchung eingeladen wird mir dem Grund:
"Um einen Ihrem gesundheitlichen Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, ist es erforderlich,
Ihren aktuellen Gesundheitszustand bzw. gesundheitliche Einschränkungen festzustellen"
Dabei wird bei Nichtbeachtung noch mit einem Diszi-Verfahren gedroht...
und dann kommt man zum Amtsarzt und der teilt einem u. a. die folgenden Untersuchungsgründe mit, der von der Telekom
beauftragt wurden:
- Prüung ob Dienstfähigkeit nach § 44 bzw. Teildienstfähigkeit nach § 45 BBG eingetreten ist
- Prüfen ob eine gesundheitliche Zumutbarkeit einer Zweitwohung besteht
Des weiteren hat der Dienstherr dem Amtsarzt mitgeteilt, welche Fehlzeiten ich in der Vergangenheit hatte.
Auf Nachfrage beim Dienstherr, wurde dies Angabe nach Mitteilung von Krankheiten, Attesten und der Mitteilung der Zeiten der
Krankheit verneint...
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen die falsche Angabe des Untersuchungsgrundes bzw. die fehlende Angabe des
Dienstherrn, dass es sich um eine DDU-Untersuchung handelt?
Darf der Dienstherr die Zeiten der Krankmeldung dem Amtsarzt mitteilen und wie verhälts es sich, dass dieser die Angabe dem
Arzt mitgeteilt hat und mir aber gesagt und geschrieben hat, nichts dergleichen dem Arzt mitgeteilt zu haben.
Wenn möglich mal mit Rechtsfolge die Antworten angeben - vielen Dank.
"Um einen Ihrem gesundheitlichen Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden, ist es erforderlich,
Ihren aktuellen Gesundheitszustand bzw. gesundheitliche Einschränkungen festzustellen"
Dabei wird bei Nichtbeachtung noch mit einem Diszi-Verfahren gedroht...
und dann kommt man zum Amtsarzt und der teilt einem u. a. die folgenden Untersuchungsgründe mit, der von der Telekom
beauftragt wurden:
- Prüung ob Dienstfähigkeit nach § 44 bzw. Teildienstfähigkeit nach § 45 BBG eingetreten ist
- Prüfen ob eine gesundheitliche Zumutbarkeit einer Zweitwohung besteht
Des weiteren hat der Dienstherr dem Amtsarzt mitgeteilt, welche Fehlzeiten ich in der Vergangenheit hatte.
Auf Nachfrage beim Dienstherr, wurde dies Angabe nach Mitteilung von Krankheiten, Attesten und der Mitteilung der Zeiten der
Krankheit verneint...
- Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man gegen die falsche Angabe des Untersuchungsgrundes bzw. die fehlende Angabe des
Dienstherrn, dass es sich um eine DDU-Untersuchung handelt?
Darf der Dienstherr die Zeiten der Krankmeldung dem Amtsarzt mitteilen und wie verhälts es sich, dass dieser die Angabe dem
Arzt mitgeteilt hat und mir aber gesagt und geschrieben hat, nichts dergleichen dem Arzt mitgeteilt zu haben.
Wenn möglich mal mit Rechtsfolge die Antworten angeben - vielen Dank.
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Ich sag nur: Klassisch!
Die Beamten mit Fahrzeitbeschränkung werden alle zu dieser Untersuchung geschickt. Wenn der Beamte nicht weit fahren kann, muss er eben umziehen zum Dienstort.
Irgendwie muss man die Leute doch maximal frustrieren und in die Verzweiflung treiben können.
Man muss sich überlegen, wie man begründet, an einem Umzug zugrunde zu gehen.
Denn es GIBT ja angeblich nur noch ortsferne Einsätze, wenn auch überall in der Republik über Kreuz, was bedeutet, dass es eigentlich für alle etwas ortsnahes geben müsste.
In der Regel steht im Auftrag an den Arzt dann etwas anderes, als im Grund für den Beamten, da der Arzt nur eine begrenzte "Art" von Untersuchungen durchführt.
Und um festzustellen, ob man entgegen der Fahrzeitbeschränkung gesund genug ist für einen Umzug, dann halt eben der Auftrag, dies zu prüfen.
Allerdings... eine Dienstunfähigkeitsuntersuchung kann eigentlich ja erst gemacht werden, wenn die Grundbedingung erfüllt ist, nämlich dass man länger krank war!
WENN dem so ist - also mindestens 42 Tage am Stück oder zusammen gerechnet im zurückliegenden Kalenderhalbjahr (von heute an gerechnet), dann kann der Dienstherr dem Arzt dies mitteilen. Ansonsten wäre ja eine DDU-Untersuchung gar nicht angebracht.
Und... vor einer DDU-Untersuchung müssssste ja auch erstmal ein BEM-Verfahren durchgeführt worden sein!!!
Und da drehen wir uns dann wieder im Kreise.
Mein Tip: Keine Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Gutachten nicht unterschreiben, wenn nicht im eigenen Sinne. Dann kann es an den Arbeitgeber nicht weitergereicht werden. Und ob man das selbst tut... ich habs nicht getan...
RECHTLICHE Möglichkeiten: Leute... niemand hier ist ein Rechtsanwalt. Und selbst mit so einigem an eigener Erfahrung kann wohl niemand genau recherchieren, welche Gesetze hier gelten, wo man anwaltlich einhaken kann.
Im Endeffekt läufts darauf hinaus, dass man auf die Zuweisung wartet und dann gegen diese klagt, auch mit dem Grund eines völlig fehlgesteuerten BEM/BAD-Zuweisung/DDU-Prozesses.
Im Endeffekt will die T darauf hinaus, die Leute zum Jahresende irgendwo "drin" zu haben. Egal, wie die Beamten dabei den Bach runtergehen.
Die Beamten mit Fahrzeitbeschränkung werden alle zu dieser Untersuchung geschickt. Wenn der Beamte nicht weit fahren kann, muss er eben umziehen zum Dienstort.
Irgendwie muss man die Leute doch maximal frustrieren und in die Verzweiflung treiben können.
Man muss sich überlegen, wie man begründet, an einem Umzug zugrunde zu gehen.
Denn es GIBT ja angeblich nur noch ortsferne Einsätze, wenn auch überall in der Republik über Kreuz, was bedeutet, dass es eigentlich für alle etwas ortsnahes geben müsste.
In der Regel steht im Auftrag an den Arzt dann etwas anderes, als im Grund für den Beamten, da der Arzt nur eine begrenzte "Art" von Untersuchungen durchführt.
Und um festzustellen, ob man entgegen der Fahrzeitbeschränkung gesund genug ist für einen Umzug, dann halt eben der Auftrag, dies zu prüfen.
Allerdings... eine Dienstunfähigkeitsuntersuchung kann eigentlich ja erst gemacht werden, wenn die Grundbedingung erfüllt ist, nämlich dass man länger krank war!
WENN dem so ist - also mindestens 42 Tage am Stück oder zusammen gerechnet im zurückliegenden Kalenderhalbjahr (von heute an gerechnet), dann kann der Dienstherr dem Arzt dies mitteilen. Ansonsten wäre ja eine DDU-Untersuchung gar nicht angebracht.
Und... vor einer DDU-Untersuchung müssssste ja auch erstmal ein BEM-Verfahren durchgeführt worden sein!!!
Und da drehen wir uns dann wieder im Kreise.
Mein Tip: Keine Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Gutachten nicht unterschreiben, wenn nicht im eigenen Sinne. Dann kann es an den Arbeitgeber nicht weitergereicht werden. Und ob man das selbst tut... ich habs nicht getan...
RECHTLICHE Möglichkeiten: Leute... niemand hier ist ein Rechtsanwalt. Und selbst mit so einigem an eigener Erfahrung kann wohl niemand genau recherchieren, welche Gesetze hier gelten, wo man anwaltlich einhaken kann.
Im Endeffekt läufts darauf hinaus, dass man auf die Zuweisung wartet und dann gegen diese klagt, auch mit dem Grund eines völlig fehlgesteuerten BEM/BAD-Zuweisung/DDU-Prozesses.
Im Endeffekt will die T darauf hinaus, die Leute zum Jahresende irgendwo "drin" zu haben. Egal, wie die Beamten dabei den Bach runtergehen.
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Ich habe mir jetzt überlegt, gegen die Nichtdurchführung des BEM zu klagen...das werde ich auf jeden Fall machen...
Aber die DU-Untersuchung kann die Telekom doch in jedem Fall anstreben, wenn Sie der Meinung ist, dass ich nicht
mehr dienstfähig bin...obwohl dieses Gutachten auf jeden Fall in meinem Sinne ist, da man mit den Ärzten auch reden
kann...muss aber erstmal das schriftliche Gutachten abwarten...
Ein Umzug kommt bei mir sowieso nicht in Frage - ein Kindergartenkind, ein Kind im ersten und eins im zweiten Schuljahr,
die ich morgens betreuen muss, da meine Frau 60 % arbeitet und die Kinder Mittags dann erst Mittags betreut...daher ist
ein Umzug oder ggf. Zweitwohnsitz so gut wie ausgeschlossen...
Aber die DU-Untersuchung kann die Telekom doch in jedem Fall anstreben, wenn Sie der Meinung ist, dass ich nicht
mehr dienstfähig bin...obwohl dieses Gutachten auf jeden Fall in meinem Sinne ist, da man mit den Ärzten auch reden
kann...muss aber erstmal das schriftliche Gutachten abwarten...
Ein Umzug kommt bei mir sowieso nicht in Frage - ein Kindergartenkind, ein Kind im ersten und eins im zweiten Schuljahr,
die ich morgens betreuen muss, da meine Frau 60 % arbeitet und die Kinder Mittags dann erst Mittags betreut...daher ist
ein Umzug oder ggf. Zweitwohnsitz so gut wie ausgeschlossen...
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Bei der Telekom hilft nur noch die Klage...eine andere Sprache verstehen die nicht...
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Re: Termin Amtsarzt / Was kommt auf mich zu?
Kann man eigentlich gegen eine amtsärztliche Untersuchung oder DDU-Untersuchung Widerspruch einlegen?
Wenn ja, wo ist der Gerichststand bei einem Mitarbeiter, der aktuell ohne Beschäftigung ist?
Vielen Dank
Wenn ja, wo ist der Gerichststand bei einem Mitarbeiter, der aktuell ohne Beschäftigung ist?
Vielen Dank