Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Guten Tag liebe Gemeindenutzer,
nachdem ich das Forum nur mit leicher Kost bereichert habe, wollte ich mal eine ernstere Frage in die Runde stellen...
Wer von Ihnen hat eine Berufunfähigkeitsversicherung abgeschloßen und welche Erfahungen haben Sie und Ihr Bekanntenkreis damit gemacht?
Meine geliebte Frau drängt mich endlich mal eine abzuschließen und wollte Sie als Leidensgenossen fragen, was ich genau beachten sollte?
Im Internet habe ich das ein oder andere Angebot gefunden alledings möchte ich auf kein Fall etwas überhastet abschließen...
Daher bin ich gespannt wie ihre Meinung zu dem Thema Berufsunfähigkeit ist...
nachdem ich das Forum nur mit leicher Kost bereichert habe, wollte ich mal eine ernstere Frage in die Runde stellen...
Wer von Ihnen hat eine Berufunfähigkeitsversicherung abgeschloßen und welche Erfahungen haben Sie und Ihr Bekanntenkreis damit gemacht?
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Also ich sehe das immer in Relation zur beruflichen Tätigkeit und dem damit einhergehenden Risiko dienst- bzw berufsunfähig zu werden.
Berufsunfähigkeit gibt es im ja Beamtenrecht nicht, lediglich die Dienstunfähigkeit. Problematik: Diejenigen die eine entsprechende Versicherung brauchen könnten (Polizisten, Justizvollzug etc.) bekommen zu vernünftigen Tarifen eine solche nicht angeboten. Also erledigt sich das Thema bei diesen Personen von selbst. Dann sind da Schreibtischtäter wie ich, da halte ich weder eine DU- noch BU-Versicherung für notwendig. Denn Du mußt mal überlagen, das habe ich auch schon in einem anderen Thread geschrieben, was muss Dir passieren, das Du Deinen jetzigen Job nicht mehr machen kannst. Ich bin, wie gesagt, Schreibtischtäter. Den Job kann ich selbst dann noch machen, wenn ich im Rollstuhl sitze und mir nicht mal selbst die Nase putzen kann.
Heutzutage gibt es eigentlich kaum noch Diagnosen weswegen man DU geschrieben wird. Psych. Erkrankungen sind dabei und die Krebserkrankungen, das wars dann aber auch schon.
Berufsunfähigkeit gibt es im ja Beamtenrecht nicht, lediglich die Dienstunfähigkeit. Problematik: Diejenigen die eine entsprechende Versicherung brauchen könnten (Polizisten, Justizvollzug etc.) bekommen zu vernünftigen Tarifen eine solche nicht angeboten. Also erledigt sich das Thema bei diesen Personen von selbst. Dann sind da Schreibtischtäter wie ich, da halte ich weder eine DU- noch BU-Versicherung für notwendig. Denn Du mußt mal überlagen, das habe ich auch schon in einem anderen Thread geschrieben, was muss Dir passieren, das Du Deinen jetzigen Job nicht mehr machen kannst. Ich bin, wie gesagt, Schreibtischtäter. Den Job kann ich selbst dann noch machen, wenn ich im Rollstuhl sitze und mir nicht mal selbst die Nase putzen kann.
Heutzutage gibt es eigentlich kaum noch Diagnosen weswegen man DU geschrieben wird. Psych. Erkrankungen sind dabei und die Krebserkrankungen, das wars dann aber auch schon.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Tja ich würde gerne eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) abschliessen, nur die Versicherungen nehmen mich nicht auf Grund meiner Vorerkrankung.Hendrik Mueller hat geschrieben: Wer von Ihnen hat eine Berufunfähigkeitsversicherung abgeschloßen und welche Erfahungen haben Sie und Ihr Bekanntenkreis damit gemacht?
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Und ich musste die schon angeben. was nützt mir das ich verschweige diese, zahle schön meine Beiträge und nach 20 Jahren bekommen die das raus, das ich was verschwiegen habe...
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo,Hendrik Mueller hat geschrieben:Guten Tag liebe Gemeindenutzer,
nachdem ich das Forum nur mit leicher Kost bereichert habe, wollte ich mal eine ernstere Frage in die Runde stellen...
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wenn sie vorhaben eine BUV abzuschließen, dann erkundigen sie sich auf jeden Fall bezüglich der vertraglichen Bedingungen die dieser zugrunde liegen. Das ist auch bei einer DUV, die in diesem forum eher relevant ist so. Also, zu wieviel Prozent wird die Erwerbsmidnerung ausgeglichen und welche Arten von Tätigkeiten sind genau gemeint. Andernfalls drohen Verweisungen auf ähnlich geartete Tätgikeiten so dass sie zwar faktisch berufsunfähig sind, dies von der Versicherung aber nicht anerkannt wird. Besonders als Beamter kann dies zu sehr unangenehmen Situationen führen.
Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo,Hendrik Mueller hat geschrieben:Guten Tag liebe Gemeindenutzer,
nachdem ich das Forum nur mit leicher Kost bereichert habe, wollte ich mal eine ernstere Frage in die Runde stellen...
Wer von Ihnen hat eine Berufunfähigkeitsversicherung abgeschloßen und welche Erfahungen haben Sie und Ihr Bekanntenkreis damit gemacht?
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Daher bin ich gespannt wie ihre Meinung zu dem Thema Berufsunfähigkeit ist...
wir wurden damals in der Ausbildung vom geldgierigen Ausbilder dazu genötigt eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeit abzuschließen, bei der VPV.
Was sagte mir die VPV dann, als ich berufsunfähig wurde?
Beamte werden nicht berufsunfähig und bekommen auch kein Geld.
Ging vor Gericht und ich verlor.
Wozu also braucht ein Beamter eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Genauso wie Riester und Rürup rausgeschmissenes Geld.
Wollte mir mal eine Frau eine Riester-Versicherung andrehen, stundenlang hat sich mich vollgelabert und ich sagte immer, ich bin Beamtin, ich brauche die nicht und ich lasse mich nicht verkohlen, wenn die am Ende doch versteuert wird.
Da habe ich doch lieber ein einfaches Sparbuch.
Das ist die Geldgier der Versicherungsvertreter.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
So ist es leider bei vielen in der Versicherungsbranche. Man muss gerade als Beamter vorsichtig sein, dass einem nicht alles Mögliche angedreht wird. Manchmal glaube ich, dass einige Versicherungsberater denken, dass wir Beamte soviel Geld verdienen würden und uns jede noch so sinnlose Zusatzversicherung leisten könnten. Mir hat man mal versucht so eine BU mit Verzicht auf konkrete Verweisung schmackhaft zu machen. Und jeder, der sich etwas mit Versicherungen auskennt oder auch im Internet informiert, weiß, dass man gerade auf den Punkt "konkrete Verweisung" achten muss. Bevor man überhaupt zu einem Versicherungsberater gehen sollte, muss man auf jeden Fall gut informiert sein.Wollte mir mal eine Frau eine Riester-Versicherung andrehen, stundenlang hat sich mich vollgelabert und ich sagte immer, ich bin Beamtin, ich brauche die nicht und ich lasse mich nicht verkohlen, wenn die am Ende doch versteuert wird.
Da habe ich doch lieber ein einfaches Sparbuch.
Das ist die Geldgier der Versicherungsvertreter.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
So sehe ich das auch. Ich habe mich von dem Gedanken, solche privaten Zusatzversicherungen abzuschließen, schon getrennt. Geldverschwendung hoch zehn!Wozu also braucht ein Beamter eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Genauso wie Riester und Rürup rausgeschmissenes Geld.
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Re:
Das kann aber gewaltig nach hinten losgehen. Frag mal einen Postbeamten, wie schnell und gerne die DU geschrieben werden. Man ist schnell mal mit einer Depression oder mit Krebs ein halbes Jahr krank geschrieben und dann kommt die Vorladung vom Amtsarzt schneller als man lauen kann. Da reicht schon ein selbstverschuldeter Verkehrsunfall und man ist ganz schnell bei der Mindestpension angelangt. Wenn man dann noch entsprechende Zeiten nur Teilzeit gearbeitet hat...Blue Ice Ultra hat geschrieben: Dann sind da Schreibtischtäter wie ich, da halte ich weder eine DU- noch BU-Versicherung für notwendig. Denn Du mußt mal überlagen, das habe ich auch schon in einem anderen Thread geschrieben, was muss Dir passieren, das Du Deinen jetzigen Job nicht mehr machen kannst. Ich bin, wie gesagt, Schreibtischtäter. Den Job kann ich selbst dann noch machen, wenn ich im Rollstuhl sitze und mir nicht mal selbst die Nase putzen kann. Heutzutage gibt es eigentlich kaum noch Diagnosen weswegen man DU geschrieben wird. Psych. Erkrankungen sind dabei und die Krebserkrankungen, das wars dann aber auch schon.
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Re: Re:
Jein, DU wirst Du ja nur dann geschrieben wenn wirklich dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum keine Dienstfähigkeit mehr besteht. Bei einer Depression oder einer Krebserkrankung sehe ich das nur in wenige Fällen. Bei einer Krebserkrankung wäre das im Prinzip nur dann wenn keine Aussicht auf Heilung besteht, also im Endstadium. Da kann Dir dann aber die Mindestpension egal sein.Zollkodex-Ritter hat geschrieben: Das kann aber gewaltig nach hinten losgehen. Frag mal einen Postbeamten, wie schnell und gerne die DU geschrieben werden. Man ist schnell mal mit einer Depression oder mit Krebs ein halbes Jahr krank geschrieben und dann kommt die Vorladung vom Amtsarzt schneller als man lauen kann. Da reicht schon ein selbstverschuldeter Verkehrsunfall und man ist ganz schnell bei der Mindestpension angelangt. Wenn man dann noch entsprechende Zeiten nur Teilzeit gearbeitet hat...
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Reglungen dazu kann jeder in §44 Bundesbeamtengesetz finden. Und es kann schneller gehen, als man denkt. Es reicht, wenn man 3 Monate innerhalb von 6 Monaten aufgrund einer Erkrankung keinen Dienst getan hat und keine Aussicht auf Dienstfähigkeit innerhalb von 6 weiteren Monaten besteht. Mit ner Depression ist man schnell mal 6 Monate zuhause, bei Krebs ist man auch mal schnell ein dreiviertel Jahr zuhause.
Ist man Beamter auf Probe/Widerruf, dann ist man ganz schnell draussen und wird in der gesetzlichen RV nachversichert, mit entsprechendem Anspruch.
DU ist eine wichtige Versicherung, die jeder haben sollte, der noch keinen Anspruch auf die Mindestversorgung hat oder dem im Falle eines Falles die Mindestversorgung nicht reicht.
Ist man Beamter auf Probe/Widerruf, dann ist man ganz schnell draussen und wird in der gesetzlichen RV nachversichert, mit entsprechendem Anspruch.
DU ist eine wichtige Versicherung, die jeder haben sollte, der noch keinen Anspruch auf die Mindestversorgung hat oder dem im Falle eines Falles die Mindestversorgung nicht reicht.
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Re: Re:
Du läßt außer Acht, dass DU-Schreibungen bei Postnachfolgeunternehmen in der Praxis offenbar bevorzugt erfolgen. Die davon abweichende Theorie hast du dagegen korrekt dargestellt. Wer also in einem Bereich arbeitet der privatisiert wird oder in dem stark Stellen abgebaut werden, für den besteht meiner Meinung nach tatsächlich eine potentiell erhöhte Chance DU-geschrieben zu werden, und damit kann sich eine DU-Versicherung lohnen. Ob das tatsächlich der Fall ist, dafür bitte ich eine Glaskugel zu befragen.Blue Ice Ultra hat geschrieben: Jein, DU wirst Du ja nur dann geschrieben wenn wirklich dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum keine Dienstfähigkeit mehr besteht. Bei einer Depression oder einer Krebserkrankung sehe ich das nur in wenige Fällen. Bei einer Krebserkrankung wäre das im Prinzip nur dann wenn keine Aussicht auf Heilung besteht, also im Endstadium. Da kann Dir dann aber die Mindestpension egal sein.
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
hallo,
zur Ausgangsfrage der BUV:
ich hatte mich vor einem Jahr mit dieser Frage beschäftigt und bin wie folgt vorgegangen:
- Berechnung des fiktiven Versorgungsanspruchs zum 31.12. des laufenden Jahres zum derzeitigen Besoldlungsamt sowie Endamt bei Regelpensionsalter
- nachdem der Betrag vorlag habe ich geguckt wie sich dieser Betrag so anfühl, welche Abzüge ich dazu noch hätte, wie so ungefähr die Versteuerung laufen würde;
- dann habe ich meine PKV angeschrieben und eine Auflistung aller dort zu mir seit Vertragsbeginn vorliegenden abgerechneten Krankheitsschlüssel erbeten; eine solche Liste habe ich erhalten - denn wer weiß wirklich welche Zipperlein usw. man in den letzten Jahre hatte und verschweigen bei der BUV Abschluß geht gar nicht,
- es gibt Versicherungen die prüfen nur die letzten fünf Jahre auf Krankheiten, die meisten jedoch auf 10 Jahre (muß man sich also überlegen, wenn irgendwas ungünstiges vor ca. 7 Jahren lag); ein Freund von mir hatte mal wegen eines Todesfalls einen Tag krank geschrieben bekommen mit Diagnose "vegetative Belastung"; diese Diagnose lag 5,5 Jahre zurück. Mit dieser Diagnose, die auf einen nachvollziehenbaren Grund basiert und nix mit Depression zu tun hat, hätte ihn eine BUV nicht genommen)
- bei mir kam auf einmal eine bestimmte Krankheit (nix wirklich schlimmes, aus meinen Augen) bei der ich erfuhr, daß ich mich BUV versichern nur bei 400% Aufschlag hatten lassen können bzw. sogar mitunter auch gar nicht;
in Abwägung aller Punkte, meines derzeitigen Gesundheitsstandes, meines Arbeitsumfelds, meiner fiktiven Versorgungsbezüge zum heutigen Stand (mein Freund wollte eine BUV abschließen um wenigstens sohoch versichert zu sein wie ich jetzt bereits Pensionsbehzüge bekäme....), meines sonstigen Vermögensstandes, der neuen Krankheit (hört sich schlimm an, ist es aber nicht) die die Versicherungsprämie viel zu hoch hätte werden lassen habe ich mich gegen eine BUV entschieden.
XXXXXXXXXXXXXXXXXXX
zu dem im Thread aufgekommenen Unterpunkt der DU und den Krankschreibungszeiten:
mir (Bundesbeamter) wurde gesagt: sobald eine Krankschreibung für sechs Monate oder länger in einem Stück erfolgt wird vom DH die DU/Vorruhestand geprüft. Wenn man das nicht möchte (z.B. weil sich die Bezüge dann verringern) sollte man - vor allem wenn man ahnt, daß man letztlich wohl doch länger als sechs Monate krank sein wird - sich jeweils in kleinen Zeiteinheiten krank schreiben lassen, z.B. in Monatsschritten. Diese Krankschreibungszeiten führen dann zu einer Prüfung der DU/Vorruhestandsfrage wenn insgesamt zwei Jahre erreicht sind.
(so, ich hoffe ich irre mich da nicht)
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
zu dem weiteren Unterpunkt Riester und Rürup könnte ich mich ausführlichst äußern. Habe nach langem Prüfen und Haareausraufen meinen Riestervertrag gekündigt (lieber ein Ende mit Schrecken...), meinen Rürup Vertrag habe ich noch laufen, wenn auch schon auf Mindesmaß reduziert. Ich weiß nicht ob meine Nerven das vertragen wenn sich bei genauer Prüfung erweisen sollte, daß ich Rürup für mich ebenso sinnlos war. Dazu muß ich schon anmerken, daß selbst meine Steuerberater mit meinem Rürup Vertrag überfordert war und er mir somit eine Steuererstattung von über 2.000 vermasselt hat. Dies hatte ich auf eigenem Weg umständlichst ermittelt. Der Steuerberater hat mir dann die vermasselte Steuererstattung aus seiner Portokasse gezahlt. Was ich da für Scherereien hatte....
Schaaf2012
zur Ausgangsfrage der BUV:
ich hatte mich vor einem Jahr mit dieser Frage beschäftigt und bin wie folgt vorgegangen:
- Berechnung des fiktiven Versorgungsanspruchs zum 31.12. des laufenden Jahres zum derzeitigen Besoldlungsamt sowie Endamt bei Regelpensionsalter
- nachdem der Betrag vorlag habe ich geguckt wie sich dieser Betrag so anfühl, welche Abzüge ich dazu noch hätte, wie so ungefähr die Versteuerung laufen würde;
- dann habe ich meine PKV angeschrieben und eine Auflistung aller dort zu mir seit Vertragsbeginn vorliegenden abgerechneten Krankheitsschlüssel erbeten; eine solche Liste habe ich erhalten - denn wer weiß wirklich welche Zipperlein usw. man in den letzten Jahre hatte und verschweigen bei der BUV Abschluß geht gar nicht,
- es gibt Versicherungen die prüfen nur die letzten fünf Jahre auf Krankheiten, die meisten jedoch auf 10 Jahre (muß man sich also überlegen, wenn irgendwas ungünstiges vor ca. 7 Jahren lag); ein Freund von mir hatte mal wegen eines Todesfalls einen Tag krank geschrieben bekommen mit Diagnose "vegetative Belastung"; diese Diagnose lag 5,5 Jahre zurück. Mit dieser Diagnose, die auf einen nachvollziehenbaren Grund basiert und nix mit Depression zu tun hat, hätte ihn eine BUV nicht genommen)
- bei mir kam auf einmal eine bestimmte Krankheit (nix wirklich schlimmes, aus meinen Augen) bei der ich erfuhr, daß ich mich BUV versichern nur bei 400% Aufschlag hatten lassen können bzw. sogar mitunter auch gar nicht;
in Abwägung aller Punkte, meines derzeitigen Gesundheitsstandes, meines Arbeitsumfelds, meiner fiktiven Versorgungsbezüge zum heutigen Stand (mein Freund wollte eine BUV abschließen um wenigstens sohoch versichert zu sein wie ich jetzt bereits Pensionsbehzüge bekäme....), meines sonstigen Vermögensstandes, der neuen Krankheit (hört sich schlimm an, ist es aber nicht) die die Versicherungsprämie viel zu hoch hätte werden lassen habe ich mich gegen eine BUV entschieden.
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zu dem im Thread aufgekommenen Unterpunkt der DU und den Krankschreibungszeiten:
mir (Bundesbeamter) wurde gesagt: sobald eine Krankschreibung für sechs Monate oder länger in einem Stück erfolgt wird vom DH die DU/Vorruhestand geprüft. Wenn man das nicht möchte (z.B. weil sich die Bezüge dann verringern) sollte man - vor allem wenn man ahnt, daß man letztlich wohl doch länger als sechs Monate krank sein wird - sich jeweils in kleinen Zeiteinheiten krank schreiben lassen, z.B. in Monatsschritten. Diese Krankschreibungszeiten führen dann zu einer Prüfung der DU/Vorruhestandsfrage wenn insgesamt zwei Jahre erreicht sind.
(so, ich hoffe ich irre mich da nicht)
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zu dem weiteren Unterpunkt Riester und Rürup könnte ich mich ausführlichst äußern. Habe nach langem Prüfen und Haareausraufen meinen Riestervertrag gekündigt (lieber ein Ende mit Schrecken...), meinen Rürup Vertrag habe ich noch laufen, wenn auch schon auf Mindesmaß reduziert. Ich weiß nicht ob meine Nerven das vertragen wenn sich bei genauer Prüfung erweisen sollte, daß ich Rürup für mich ebenso sinnlos war. Dazu muß ich schon anmerken, daß selbst meine Steuerberater mit meinem Rürup Vertrag überfordert war und er mir somit eine Steuererstattung von über 2.000 vermasselt hat. Dies hatte ich auf eigenem Weg umständlichst ermittelt. Der Steuerberater hat mir dann die vermasselte Steuererstattung aus seiner Portokasse gezahlt. Was ich da für Scherereien hatte....
Schaaf2012
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- Behörde:
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Re: Eure Einstellung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Hallo,
Eine BU mit einem Zuschlag von 400 % gibt es bei keinem Deutschen Versicherer!
Beamte sollten immer eine DU abschließen und dies auch mit einer Teildienstunfähigkeit!
Wenn man bei Beamten zwischen Riester + Rürup wählt, sollte man das mtl. Einkommen berücksichtigen.
Rürup-Verträge lohnen sich im Vergleich meist erst ab einem mtl. Einkommen von ca. 4.000 € aufwärts.
Grüßle vom Steinbock!
von was träumst Du nachts ?Schaaf2012 hat geschrieben:- bei mir kam auf einmal eine bestimmte Krankheit (nix wirklich schlimmes, aus meinen Augen) bei der ich erfuhr, daß ich mich BUV versichern nur bei 400% Aufschlag hatten lassen können bzw. sogar mitunter auch gar nicht;
Eine BU mit einem Zuschlag von 400 % gibt es bei keinem Deutschen Versicherer!
Die Entscheidung gegen eine BU ist völlig richtig, denn diese ist für einen Arbeitnehmer, allerdings nicht für Beamte geeignet.in Abwägung aller Punkte, meines derzeitigen Gesundheitsstandes, meines Arbeitsumfelds, meiner fiktiven Versorgungsbezüge zum heutigen Stand (mein Freund wollte eine BUV abschließen um wenigstens sohoch versichert zu sein wie ich jetzt bereits Pensionsbehzüge bekäme....), meines sonstigen Vermögensstandes, der neuen Krankheit (hört sich schlimm an, ist es aber nicht) die die Versicherungsprämie viel zu hoch hätte werden lassen habe ich mich gegen eine BUV entschieden.
Beamte sollten immer eine DU abschließen und dies auch mit einer Teildienstunfähigkeit!
Du solltest den Berater wechseln, denn der hat keinerlei Ahnung. Oder könnte es sein, dass Du hier die Leute verulken willst.XXXXXXXXXXXXXXXXXXX
zu dem im Thread aufgekommenen Unterpunkt der DU und den Krankschreibungszeiten:
mir (Bundesbeamter) wurde gesagt: sobald eine Krankschreibung für sechs Monate oder länger in einem Stück erfolgt wird vom DH die DU/Vorruhestand geprüft. Wenn man das nicht möchte (z.B. weil sich die Bezüge dann verringern) sollte man - vor allem wenn man ahnt, daß man letztlich wohl doch länger als sechs Monate krank sein wird - sich jeweils in kleinen Zeiteinheiten krank schreiben lassen, z.B. in Monatsschritten. Diese Krankschreibungszeiten führen dann zu einer Prüfung der DU/Vorruhestandsfrage wenn insgesamt zwei Jahre erreicht sind.
(so, ich hoffe ich irre mich da nicht)
Bist Du Dein eigener Steuerberater ?XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
zu dem weiteren Unterpunkt Riester und Rürup könnte ich mich ausführlichst äußern. Habe nach langem Prüfen und Haareausraufen meinen Riestervertrag gekündigt (lieber ein Ende mit Schrecken...), meinen Rürup Vertrag habe ich noch laufen, wenn auch schon auf Mindesmaß reduziert. Ich weiß nicht ob meine Nerven das vertragen wenn sich bei genauer Prüfung erweisen sollte, daß ich Rürup für mich ebenso sinnlos war. Dazu muß ich schon anmerken, daß selbst meine Steuerberater mit meinem Rürup Vertrag überfordert war und er mir somit eine Steuererstattung von über 2.000 vermasselt hat. Dies hatte ich auf eigenem Weg umständlichst ermittelt. Der Steuerberater hat mir dann die vermasselte Steuererstattung aus seiner Portokasse gezahlt. Was ich da für Scherereien hatte....
Schaaf2012
Wenn man bei Beamten zwischen Riester + Rürup wählt, sollte man das mtl. Einkommen berücksichtigen.
Rürup-Verträge lohnen sich im Vergleich meist erst ab einem mtl. Einkommen von ca. 4.000 € aufwärts.
Grüßle vom Steinbock!