Bewerbung bei der Polizei mit Läukämi in der Kindheit

Polizeiforum: Forum für Themen aus dem Bereich Polizei

Moderator: Moderatoren

derlinkmm
Beiträge: 4
Registriert: 09.11.2011 17:16
Behörde:

Bewerbung bei der Polizei mit Läukämi in der Kindheit

Beitrag von derlinkmm »

Hi Leute, ich hab ein Frage und zwar,

ich hab mich bei der Polizei in BW im mittleren Dienst beworben.
Dabei hab ich mit meinem Einstellungsberater bei der Polizei Gesprochen. Der sagte mir dann das aufgrund meiner Leukämie Erkrankung im Kindesalter(11) meine Chancen gegen 0 gehen und er auch schon mehrere hatte die es damit versucht haben und dann aufgrund dessen alle bei der Ärztlichen Untersuchung rausgeflogen sind.

Ist es wirklich so das ich aufgrund meiner Krankheit in der Kindheit, heute bin ich gesund und voll einsatzfähig und schwimme im DLRG, nicht zur Polizei kann?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22.09.2011 18:42
Behörde:

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Die ärztliche Untersuchung dient immer dazu festzustellen wie hoch das Risiko ist, das jemand vorzeitig dienstunfähig wird. Bei einer Leukämie (da gibt es ja unterschiedliche Formen) besteht aber grundsätzlich das Problem das die jederzeit wieder auftreten kann. Wie die Therapie aussieht und was für Folgen diese für Dich hat, ich denke das weißt Du besser als ich.
Das ist nichts was man in 14 Tagen auskuriert hat und das ist dabei das Problem.
derlinkmm
Beiträge: 4
Registriert: 09.11.2011 17:16
Behörde:

Beitrag von derlinkmm »

Mist, kann ich es dann allgemein bei allen Beamtenberufen vergessen, oder wird nur bei der Polizei so genau untersucht?
Blue Ice Ultra
Beiträge: 764
Registriert: 22.09.2011 18:42
Behörde:

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Letztlich muss man sagen "jein", aber bei der Polizei gelten noch mal schärfere Bedingungen. Wenn Du z.B. Verwaltungsbeamter werden möchtest, würdest Du vorab von einem Amtsarzt Übersicht. Vllt. würde es Sinn machen, mal vorab mit einem solchen zu sprechen wie der das einschätzt.
Conny
Beiträge: 290
Registriert: 05.07.2010 15:39
Behörde:

Re: Bewerbung bei der Polizei mit Läukämi in der Kindheit

Beitrag von Conny »

Auch wenn ich mich mit dem Beitrag unbeliebt mache.

Ein ehemaliger Kollege wurde bei der Polizei wegen Heuschnupfen abgelehnt. Ich finde das wirklich irre.
In meinem Bekanntenkreis gibt es auch viele Polizisten (RLP) und ich kenne deren körperliche Verfassung zur Einstellung und Jahre später. Da liegen teilweise 40 - 60 kg dazwischen. Da freut sich doch jeder flüchtende Ladendieb und lacht sich schief. Warum ist das so?

Für die Verwaltung sprechend bin ich da auch immer hell auf begeistert. Bei der Übernahme bekommen stark Übergewichtige die Auflage, in einer gewissen Zeit das Gewicht runter zu schaffen. Nach der Übernahme kräht kein Hahn mehr danach. Ich kenne persönlich keinen, der sich nicht wieder dem Anfangsgewicht angenähert, wenn nicht sogar dieses noch übertroffen hat.
Was soll der Unfug?
Das ist aber ne rein persönliche Wahrnehmung aus meinem Umfeld. Mag sein, dass dies keine Allgemeingültigkeit hat.
Switching
Beiträge: 1
Registriert: 26.02.2013 11:01
Behörde:

Re: Bewerbung bei der Polizei mit Läukämi in der Kindheit

Beitrag von Switching »

Leukämie im Kindesalter DARF bei bestimmten Formen, Verlauf und Prognose kein generelles Ausschlußkriterium mehr sein für einen Beamtenberuf.

Woher ich das weiß? Ganz einfach, mein Sohn hatte im Alter vom 4-5 Jahren eine Akut lymphatische Leukämie (All), Unterform mit günstiger Prognose, keine Bestrahlungen, keine Knochenmarkspende erforderlich, Behandlungsverlauf optimal, keine körperlichen Schäden durch Chemo etc. davon getragen und die Behandlung ist nunmehr seit 10 Jahren abgeschlossen.

Somit haben wir`s hier mit einem 15 jährigen zu tun, der vor 10 Jahren an einer der einfacheren Formen der Kinderleukämie erkrankt war, die als vollständig behandelt gilt und keine Folgeschäden aufgetreten sind. Er ist sowohl körperlich aus auch geistig topfit.

Da er nun ein Praktikum bei der Polizei absolvieren wollte, habe ich mich vorab beim polizeiärztl. Dienst erkundigt, denn es macht wenig Sinn, wenn er ein Praktikum in einem Beruf macht, den er nie ausüben könnte. Auskunft dort: Einzelfallentscheidung 50:50 und bei Bewerbung muss er die Unterlagen des Uniklinikums einreichen. Trotzdem nochmal beim Klinikum sowie bei einem Rechtsanwalt nachgefragt und unter den gegeben Umständen in unserem Fall, darf diese Kindheitserkrankung nicht mehr als Ausschlußkriterium herangezogen werden, bei sonstiger Eignung für den Beruf....

Nach Rücksprache mit der Praktikantenbetreuerin, da diese das vorab schon als Ausschlußkriterium ansprach, konnte er nun doch Ende des Jahres einen Praktikumsplatz bekommen, denn er hat eine wahnsinnig gute Praktikantenbewerbung eingereicht (inkl. handschriftl. Lebenslauf in Aufsatzform über 2 Seiten) . Sollte er sich für diesen Beruf entscheiden, sollte er diesen Beruf wirklich ausüben wollen und alle anderen Voraussetzungen erfüllen - dann wird er sich auch bewerben und um seine Rechte kämpfen, denn motiviert ist er allemal ....

Also kläre das genauer ab und lasse nicht locker. Das Klinikum kann dir die notwendige Auskunft (Prognose, Verlauf usw.) geben und damit kannst du dann beim polizeiärztl. Dienst anfragen..... Ich kenne deine Unterform etc. ja nicht....