GKV nach Entlassung (Familienversicherung)
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 24. Okt 2011, 19:20
- Behörde:
GKV nach Entlassung (Familienversicherung)
Hallo zusammen,
ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet und mich (natürlich) auch vorgestellt.
Zu meinem Problem, zu dem ich keine Antwort finden konnte. Mir wurde die Möglichkeit der Verbeamtung eingeräumt (aktuell angestellt im gD bei einer Bundesbehörde) und ich überlege zurzeit, ob ich den Schritt gehen möchte.
Habe bislang so ziemlich alles abgewogen.
39 / 41 Std.
Rente/Pension unter Berücksichtigung VBL
GKV/PKV
Familienplanung
Bei einem Punkt komme ich aber nicht weiter und das ist ein entscheidender für mich und hoffe, dass jemand eine Antwort darauf hat?
Es geht darum, ob ich nach einer möglichen, wenn auch unwarsceinlichen, Entlassung wieder in die GKV in Form der Familienversicherung einsteigen kann. Zur GKV habe ich hier im Forum schon vieles gelesen, aber speziell zur Familineversicherung nichts finden können.
Verheiratet bin ich und meine Frau arbeitet sozialversicherungspflichtig bescäftigt. Würde ich aus dem Beamtenverhältnis wegen z.B. gesundheitlicher Eignung nicht auf Lebenszeit übernommen werden, stünde ich ohne eigenes Einkommen und ohne Beihilfeanspruch da. Meiner Meinung nach, wäre dann die Familienversicherung eine Option?
Hat jemand mit so einer Konstellation schon Erfahrung gemacht oder von einem solchen Fall gehört? Wie gesagt, 0 € Einkommen, da kein ALG1/2 Anspruch, da Frau beschäftigt ist. Versicherungspflichtig wäre ich ja wieder, weil kein Beamter mehr und somit nicht mehr befreit.
Daran hängt noch meine Entscheidung ob ja/nein.
Gruß
Marcel
ich habe mich heute in diesem Forum angemeldet und mich (natürlich) auch vorgestellt.
Zu meinem Problem, zu dem ich keine Antwort finden konnte. Mir wurde die Möglichkeit der Verbeamtung eingeräumt (aktuell angestellt im gD bei einer Bundesbehörde) und ich überlege zurzeit, ob ich den Schritt gehen möchte.
Habe bislang so ziemlich alles abgewogen.
39 / 41 Std.
Rente/Pension unter Berücksichtigung VBL
GKV/PKV
Familienplanung
Bei einem Punkt komme ich aber nicht weiter und das ist ein entscheidender für mich und hoffe, dass jemand eine Antwort darauf hat?
Es geht darum, ob ich nach einer möglichen, wenn auch unwarsceinlichen, Entlassung wieder in die GKV in Form der Familienversicherung einsteigen kann. Zur GKV habe ich hier im Forum schon vieles gelesen, aber speziell zur Familineversicherung nichts finden können.
Verheiratet bin ich und meine Frau arbeitet sozialversicherungspflichtig bescäftigt. Würde ich aus dem Beamtenverhältnis wegen z.B. gesundheitlicher Eignung nicht auf Lebenszeit übernommen werden, stünde ich ohne eigenes Einkommen und ohne Beihilfeanspruch da. Meiner Meinung nach, wäre dann die Familienversicherung eine Option?
Hat jemand mit so einer Konstellation schon Erfahrung gemacht oder von einem solchen Fall gehört? Wie gesagt, 0 € Einkommen, da kein ALG1/2 Anspruch, da Frau beschäftigt ist. Versicherungspflichtig wäre ich ja wieder, weil kein Beamter mehr und somit nicht mehr befreit.
Daran hängt noch meine Entscheidung ob ja/nein.
Gruß
Marcel
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Ganz ehrlich was Du als Szenario schilderst ist nicht realistisch. Bevor Du verbeamtet werden würdest musst Du eh zum Amtsarzt zur Untersuchung. Ohne den geht gar nichts. Diese Untersuchung sollte daher, wenn es gerade eben geht, noch zu Zeiten Deines Angestelltenverhältnisses stattfinden. Da würde ich mich auch auf nichts anderes einlassen.
Ein ALG-Anspruch könnte schon noch bestehen, da Du ja wohl zur Zeit sozialversicherungspflichtig arbeitest. Die Probezeiten im Beamtenverhältnis sind von 2 bis 3 Jahren Dauer. Wobei man bei Dir sicherlich die Probezeit auf 6 Monate verkürzen kann, so dass die Problematik nicht wirklich realistisch ist.
Ein ALG-Anspruch könnte schon noch bestehen, da Du ja wohl zur Zeit sozialversicherungspflichtig arbeitest. Die Probezeiten im Beamtenverhältnis sind von 2 bis 3 Jahren Dauer. Wobei man bei Dir sicherlich die Probezeit auf 6 Monate verkürzen kann, so dass die Problematik nicht wirklich realistisch ist.
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 24. Okt 2011, 19:20
- Behörde:
Was ist daran unrealistisch? Man wird aus dem Angestelltenverhältnis ins Bematenverhältnis auf Probe übernommen und muss dann mit Ablauf der Probezeit zur Untersuchung. So wird/wurde es bei uns und bei vielen anderen Behörden gemacht....
Die Probezeit ist 3 Jahre (so steht es auch im Gesetz) und kann natürlich verkürzt werden bei entsprechenden anrechenbaren Zeiten. Ich erfülle nun die beamtenrechtlichen Vorausetzungen, dass ich ins Probeverhältnis berufen werden kann. FH-Studium + 18 Monate im Dienst. Das ist dann sozusagen der "Vorbereitungsdienst".
Zum Arzt gehen wir nach Ablauf der (vollen) 3 Jahre, da ich keine anrechenbaren Zeiten habe. Vorher muss/musste bei uns noch nie jemand zum Arzt mit Ausnahme der Einstellungsuntersuchung.
Nach Ablauf der 3 Jahre beträgt der Arbeitslosengeldanspruch 0, falls es denn überhaupt dazu kommt..... Gehe aktuell nicht davon aus, beziehe die Möglichkeit aber mit ein. ALGII auch keinen Anspruch, da Frau beschäftigt. PKV unbezahlbar, da keinen € Einkommen und 100 % Beitrag.
Das ist Szenario, welches so kommen kann. Die Betonung liegt hier klar auf kann und das mit einer sehr geringen Eintrittswarscheinlichkeit.
Kann mir jemand die Frage der Familienversicherung beantworten? PKV zur GKV habe ich genug gefunden, aber eben nichts, wie es sich mit der Familienversicherung verhält.
Die Probezeit ist 3 Jahre (so steht es auch im Gesetz) und kann natürlich verkürzt werden bei entsprechenden anrechenbaren Zeiten. Ich erfülle nun die beamtenrechtlichen Vorausetzungen, dass ich ins Probeverhältnis berufen werden kann. FH-Studium + 18 Monate im Dienst. Das ist dann sozusagen der "Vorbereitungsdienst".
Zum Arzt gehen wir nach Ablauf der (vollen) 3 Jahre, da ich keine anrechenbaren Zeiten habe. Vorher muss/musste bei uns noch nie jemand zum Arzt mit Ausnahme der Einstellungsuntersuchung.
Nach Ablauf der 3 Jahre beträgt der Arbeitslosengeldanspruch 0, falls es denn überhaupt dazu kommt..... Gehe aktuell nicht davon aus, beziehe die Möglichkeit aber mit ein. ALGII auch keinen Anspruch, da Frau beschäftigt. PKV unbezahlbar, da keinen € Einkommen und 100 % Beitrag.
Das ist Szenario, welches so kommen kann. Die Betonung liegt hier klar auf kann und das mit einer sehr geringen Eintrittswarscheinlichkeit.
Kann mir jemand die Frage der Familienversicherung beantworten? PKV zur GKV habe ich genug gefunden, aber eben nichts, wie es sich mit der Familienversicherung verhält.
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Also, die Familienversicherung wäre die einzige Option. Denn welcher Umstand sollte, wenn kein ALG-I bzw. ALG-II-Bezug vorliegt eine Versicherungspflicht begründen?
Dein Szenario ist u.a. deshalb nicht realistisch, da bei Dir die Möglichkeit besteht die Probezeit zu verkürzen (ausgehend von der Vermutung das Du bereits Berufserfahrung hast, also kein Berufsanfänger bist). § 28 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) schreibt regulär 3 Jahr Probezeit vor. § 29 BLV schränkt das aber ein, da vereinfacht ausgedrückt eine berufliche Tätigkeit die dem entspricht was Du machen wirst angerechnet wird. Also Verwaltungsfachangestellter wechselt ins Beamtenverhältnis (Verwaltung), das wäre der Fall in dem diese Regelung angewendet wird. Je nach dem was Dein Lebenslauf hergibt, wird Deine Probezeit also (deutlich) unter den drei Jahren liegen. Im günstigsten Fall gibt sogar gar keine Probezeit (§ 31 BLV).
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Dein Szenario ist u.a. deshalb nicht realistisch, da bei Dir die Möglichkeit besteht die Probezeit zu verkürzen (ausgehend von der Vermutung das Du bereits Berufserfahrung hast, also kein Berufsanfänger bist). § 28 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) schreibt regulär 3 Jahr Probezeit vor. § 29 BLV schränkt das aber ein, da vereinfacht ausgedrückt eine berufliche Tätigkeit die dem entspricht was Du machen wirst angerechnet wird. Also Verwaltungsfachangestellter wechselt ins Beamtenverhältnis (Verwaltung), das wäre der Fall in dem diese Regelung angewendet wird. Je nach dem was Dein Lebenslauf hergibt, wird Deine Probezeit also (deutlich) unter den drei Jahren liegen. Im günstigsten Fall gibt sogar gar keine Probezeit (§ 31 BLV).
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 24. Okt 2011, 19:20
- Behörde:
Absolut richtig. Genau die 3 Jahre muss ich nur leider warten, da ich direkt nach der FH eingestellt worden bin und keine anrechenbaren Zeiten habe. Habe zwar etliche Jahre Berufserfahrung im Einkauf, nach meiner Berufsausbildung, die waren aber alle vor dem Studium. Habe erst mit 28 noch das Studium drangehangen. Die nun vergangenen 18 Monate sind ja leider nicht anrechenbar, da diese überhaupt erst die Verbaemtung rechtfertigen.
Vielen Dank jedenfalls für die Antwort.
Jetzt liegt die Entscheidung bei mir und ich muss überlegen, ob sich das lohnt. Abgewogen habe ich genug. Da auch keine Risiken bekannt sind, ist die Warscheinlichkeit nach 3 Jahren aussortiert zu werden auch sehr gering. ABER, man weiß ja nie... Bandscheibenvorfall.... und schon ist es u.U. aus und dann möchte ich keinesfalls ohne irgendeine Versicherung da stehen. Deshalb die Frage nach dem Spezialfall: Kein Anspruch auf irgendetwas und dann zurück in die GKV-Familienversicherung.
Vielen Dank jedenfalls für die Antwort.
Jetzt liegt die Entscheidung bei mir und ich muss überlegen, ob sich das lohnt. Abgewogen habe ich genug. Da auch keine Risiken bekannt sind, ist die Warscheinlichkeit nach 3 Jahren aussortiert zu werden auch sehr gering. ABER, man weiß ja nie... Bandscheibenvorfall.... und schon ist es u.U. aus und dann möchte ich keinesfalls ohne irgendeine Versicherung da stehen. Deshalb die Frage nach dem Spezialfall: Kein Anspruch auf irgendetwas und dann zurück in die GKV-Familienversicherung.
-
- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Selbst wenn man dich nach 3 Jahren aussortierte, warum glaubst du dann nicht mehr arbeiten zu können und dir somit einen eigenen Anspruch auf Krankenversicherung erwerben zu können?
Die Bundesbehörde(n) die ich kennne (im Bereich des BMVg), machen die Einstellungsuntersuchung bei der Verbeamtung. Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit beinhaltet nur noch das Überreichen einer Urkunde, keine Untersuchung mehr.
Die Bundesbehörde(n) die ich kennne (im Bereich des BMVg), machen die Einstellungsuntersuchung bei der Verbeamtung. Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit beinhaltet nur noch das Überreichen einer Urkunde, keine Untersuchung mehr.
Hallo,
die Familienversicherung ist unabhängig vom Alter möglich - auch wenn man vorher (als Beamter) in der PKV versichert war . § 10 SGB V
Wichtig ist aber, dass der Beihilfeanspruch geendet hat und das Einkommen 365 bzw. 400 euro nicht übersteigt. Bei einer Frühpensionierung ist ein Wechsel in die Familienversicherung nicht möglich.
Zwei andere Risiken:
- Scheidung: nach einer Scheidung gibt es keinen Ehegatten mehr!
- Arbeitslosigkeit des Ehegatten: Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes wird der GKV-Ehegatte nach der Hälfte des geimeinsamen Ehegatteneinkommens eingestuft: § 240 SGB V
Das gilt auch bei einer Rente (auch Frührente) des GKV-Ehegatten.
Zum GKV- und PKV-Vergleich gibt es viele Besonderheiten:
- für Neugeborene mit Erkrankung/Behinderung kann man meist nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits haben: z.B. Lücken bei Reha/Kur, Hilfsmittel, Heilmittel ....
- in der Elternzeit sind die PKV-Beiträge in voller Höhe weiterzuzahlen
Vielleicht interessant:
http://www.beamtentalk.de/wechsel-in-da ... t2947.html
Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen!
Gruß
RHW
die Familienversicherung ist unabhängig vom Alter möglich - auch wenn man vorher (als Beamter) in der PKV versichert war . § 10 SGB V
Wichtig ist aber, dass der Beihilfeanspruch geendet hat und das Einkommen 365 bzw. 400 euro nicht übersteigt. Bei einer Frühpensionierung ist ein Wechsel in die Familienversicherung nicht möglich.
Zwei andere Risiken:
- Scheidung: nach einer Scheidung gibt es keinen Ehegatten mehr!
- Arbeitslosigkeit des Ehegatten: Nach dem Ende des Arbeitslosengeldes wird der GKV-Ehegatte nach der Hälfte des geimeinsamen Ehegatteneinkommens eingestuft: § 240 SGB V
Das gilt auch bei einer Rente (auch Frührente) des GKV-Ehegatten.
Zum GKV- und PKV-Vergleich gibt es viele Besonderheiten:
- für Neugeborene mit Erkrankung/Behinderung kann man meist nur die Tarife versichern, die die Eltern bereits haben: z.B. Lücken bei Reha/Kur, Hilfsmittel, Heilmittel ....
- in der Elternzeit sind die PKV-Beiträge in voller Höhe weiterzuzahlen
Vielleicht interessant:
http://www.beamtentalk.de/wechsel-in-da ... t2947.html
Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen!
Gruß
RHW
Manche Entscheidungen sollte man sich gut überlegen!
-
- Beiträge: 5
- Registriert: 24. Okt 2011, 19:20
- Behörde:
Zuerst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort, die mir meine Frage eigentlich vollumfänglich beantwortet. Die Entscheidung werde ich jetzt demnächst treffen..... Vor- und Nachteile haben beide Varianten.
-------------
Bei uns (Bereich BMWi) wird es halt anders gemacht. Einstellungsuntersuchung, dann Verbeamtung auf Probe ohne Gesundheitsprüfung und zuletzt die Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung. So nebenbei finde ich die Untersuchung vor der Probeverbamtung bedeutend besser und sinnvoller, da man auch sofort weiß woran man ist. Wird bei uns aber leider nicht gemacht.
Wie gesagt, ich frage auch nur, weil ich vor dieser Entscheidung ALLE Eventualitäten sondieren möchte und das war die letzte offene Frage, die sich mir noch stellte.
-------------
Nein, natürlich glaube ich das nicht. Warum auch. Das Problem ist eben nur, dass man, wenn man nicht mit der Aussortierung rechnet, einen Tag später direkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat. Das wird vermutlich auch eine Zeit lang dauern, weil ich es mir auch niicht als besonders einfach vorstelle, wenn man jemandem erklären muss, warum man als Beamter rausfliegt? Somit bezog sich meine Frage auch lediglich auf den Überrgangszeitraum.Thust hat geschrieben:Selbst wenn man dich nach 3 Jahren aussortierte, warum glaubst du dann nicht mehr arbeiten zu können und dir somit einen eigenen Anspruch auf Krankenversicherung erwerben zu können?
Die Bundesbehörde(n) die ich kennne (im Bereich des BMVg), machen die Einstellungsuntersuchung bei der Verbeamtung. Die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit beinhaltet nur noch das Überreichen einer Urkunde, keine Untersuchung mehr.
Bei uns (Bereich BMWi) wird es halt anders gemacht. Einstellungsuntersuchung, dann Verbeamtung auf Probe ohne Gesundheitsprüfung und zuletzt die Untersuchung vor der Lebenszeitverbeamtung. So nebenbei finde ich die Untersuchung vor der Probeverbamtung bedeutend besser und sinnvoller, da man auch sofort weiß woran man ist. Wird bei uns aber leider nicht gemacht.
Wie gesagt, ich frage auch nur, weil ich vor dieser Entscheidung ALLE Eventualitäten sondieren möchte und das war die letzte offene Frage, die sich mir noch stellte.