Termin Amtsarzt
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Termin Amtsarzt
Hallo, bin neu hier und wollte mal fragen, ob jemand Ähnliches erlebt hat, wie ich: mehrere Anhörungen zwecks Zuweisung VCS, die alle u. a. durch Betriebsarzt BAD (2 verschiedene) abgelehnt wurden.
Nun bekomme ich eine Einladung zum AMTSarzt, um meine Dienstunfähigkeit festzustellen, (nebenbei: ich kann arbeiten, war keinen Tag krank, darf nur nicht umziehen oder weite Wege zurücklegen).
Ich möchte nicht in die Dienstunfähigkeit, habe ich da etwas zu befürchten? Die Betriebsärzte haben immer wieder (3-4 mal) meine Dienstfähigkeit im Backoffice oder Ähnliches bescheinigt (ortsnah)
Ich habe den Eindruck, das wir nur weg sollen,egal wie, oder?
Nun bekomme ich eine Einladung zum AMTSarzt, um meine Dienstunfähigkeit festzustellen, (nebenbei: ich kann arbeiten, war keinen Tag krank, darf nur nicht umziehen oder weite Wege zurücklegen).
Ich möchte nicht in die Dienstunfähigkeit, habe ich da etwas zu befürchten? Die Betriebsärzte haben immer wieder (3-4 mal) meine Dienstfähigkeit im Backoffice oder Ähnliches bescheinigt (ortsnah)
Ich habe den Eindruck, das wir nur weg sollen,egal wie, oder?
- Bundesfreiwild
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Du könntest mal hier im Forum nach Betriebsarzt/Amtsarzt suchen, da ist schon etliche Male mehr oder weniger die gleiche Frage beantwortet worden.
Mein Ratschlag: Veränderbare Rahmenbedingungen (wie eingeschränkte Reisewege- und Zeit, besondere Bedingungen am Arbeitsplatz wie Schichtdienst- oder Callcentereinschränkungen) bedeuten nicht, dass man dienstunfähig wäre.
Beim Amtsarzt ist es dann besonders wichtig, auch hier darauf zu beharren, dass man Vollzeit arbeitsfähig ist, wenn es ein normaler Büroarbeitsplatz in einem machbar wohnortnahen Umkreis ist. Der Konzern könnnnte einen ja auch auf einen regulären Arbeitsposten in einem der Konzerngeschäftsfelder wieder einsetzen. Er kann nicht einfach behaupten, es gäbe keinen anderen Arbeitsplatz als VCS.
Dem Amtsarzt sollte man in diesem Zusammenhang mitteilen, dass die Telekom jedes Jahr 3000-4000 Beamte aus dem Unternehmen rausdrückt, nur um billigeres und tarifliches Personal einzustellen.
Und VCS dazu benutzt, die Beamten unter Druck zu setzen und die Belastung des BEamten so maximal zu gestalten, dass er keinen anderen Ausweg sieht als zu klagen oder in die Pension zu gehen.
Nicht zuletzt auch deshalb, um das Problem der rechtswidrig zu Vivento versetzten Beamten aus der Welt zu kriegen.
Es sind also jedes Jahr rund 4000 Posten im Konzern frei, die neu besetzt werden.
Und da soll es keinen anderen Arbeitsplatz geben als den bei VCS?
(Die Zahlen stehen übrigens nachlesbar im Jahresgeschäftsbericht der Telekom, woran sich auch feststellen lässt, dass es keinen PersonalABBAU gibt, sondern nur den Umbau Beamte zu Tarifpersonal, weil die Gesamtanzahl der Mitarbeiter konstant bleibt).
Der Amtsarzt muss feststellen, ob man arbeiten kann und u. U. unter welchen Rahmenbedingungen. Es geht nicht darum, dort feststellen zu lassen, ob die T einen nur bei VCS beschäftigen kann oder will oder muss.
Bitte über den Besuch berichten. Ist immer interessant, welche Amtsärzte beauftragt werden und wie die "emotional" - also entweder mitarbeiter- oder arbeitgeberfreundlich - gelagert sind.
Mein Ratschlag: Veränderbare Rahmenbedingungen (wie eingeschränkte Reisewege- und Zeit, besondere Bedingungen am Arbeitsplatz wie Schichtdienst- oder Callcentereinschränkungen) bedeuten nicht, dass man dienstunfähig wäre.
Beim Amtsarzt ist es dann besonders wichtig, auch hier darauf zu beharren, dass man Vollzeit arbeitsfähig ist, wenn es ein normaler Büroarbeitsplatz in einem machbar wohnortnahen Umkreis ist. Der Konzern könnnnte einen ja auch auf einen regulären Arbeitsposten in einem der Konzerngeschäftsfelder wieder einsetzen. Er kann nicht einfach behaupten, es gäbe keinen anderen Arbeitsplatz als VCS.
Dem Amtsarzt sollte man in diesem Zusammenhang mitteilen, dass die Telekom jedes Jahr 3000-4000 Beamte aus dem Unternehmen rausdrückt, nur um billigeres und tarifliches Personal einzustellen.
Und VCS dazu benutzt, die Beamten unter Druck zu setzen und die Belastung des BEamten so maximal zu gestalten, dass er keinen anderen Ausweg sieht als zu klagen oder in die Pension zu gehen.
Nicht zuletzt auch deshalb, um das Problem der rechtswidrig zu Vivento versetzten Beamten aus der Welt zu kriegen.
Es sind also jedes Jahr rund 4000 Posten im Konzern frei, die neu besetzt werden.
Und da soll es keinen anderen Arbeitsplatz geben als den bei VCS?
(Die Zahlen stehen übrigens nachlesbar im Jahresgeschäftsbericht der Telekom, woran sich auch feststellen lässt, dass es keinen PersonalABBAU gibt, sondern nur den Umbau Beamte zu Tarifpersonal, weil die Gesamtanzahl der Mitarbeiter konstant bleibt).
Der Amtsarzt muss feststellen, ob man arbeiten kann und u. U. unter welchen Rahmenbedingungen. Es geht nicht darum, dort feststellen zu lassen, ob die T einen nur bei VCS beschäftigen kann oder will oder muss.
Bitte über den Besuch berichten. Ist immer interessant, welche Amtsärzte beauftragt werden und wie die "emotional" - also entweder mitarbeiter- oder arbeitgeberfreundlich - gelagert sind.
super und ausführlich, danke!
herzlichen Dank schon mal im Vorraus, es ist immer interessant, Erfahrungen von anderen zu hören u die Tipps sind auch klasse, vor lauter Aufregung, bedenkt man manchmal ja nicht alles.
Ein Unding übrigens, wie die T mit Beamten umgeht, die immer gerne gearbeitet haben u es nun darstellt, als wenn man nur in VCS oder gar nicht arbeiten kann. Ich danke Dir herzlichst u berichte nach dem Termin im November.
Ein Unding übrigens, wie die T mit Beamten umgeht, die immer gerne gearbeitet haben u es nun darstellt, als wenn man nur in VCS oder gar nicht arbeiten kann. Ich danke Dir herzlichst u berichte nach dem Termin im November.
Hallo Sanni und Kollegen, ich muss auch im November wieder zum BAD. Ich hab keine Ahnung, wie der BAD-Arzt bei mir entscheiden wird: Ich bin seit längerem krank und hatte schon einen Arbeitsversuch eingereicht, aber aufgrund einer bösartigen Erkrankung musste dieser abgesagt bzw. verschoben werden. Als ich die Absage bei der Personalstelle meldete, wollte die Frau gleich wissen, wie lange die Krankheit denn noch dauern würde (blöde Frage, da ich keine Prognose stellen kann!!) und sie gab mir daraufhin den BAD-Termin. Ich will möglichst Anfang des Jahres 2012 eine Kur machen.
Wie stehen die Chancen, dass der BAD für eine DDU plädiert? Wenn er dafür ist, würde dann die DDU schon ab Dezember gelten oder erst später?
Wie stehen die Chancen, dass der BAD für eine DDU plädiert? Wenn er dafür ist, würde dann die DDU schon ab Dezember gelten oder erst später?
BAD
Erstmal, alles Gute und vor allem, dass es Dir erstmal besser geht, hab auch manchmal das Gefühl, bei der PST war noch nie jemand ernsthaft krank, aber Scherz beiseite, die Menschlichkeit kommt im Moment definitiv zu kurz. Tja, was die BAD entscheidet, kann ich natürlich nicht prognostizieren, hab allerdings von einer Kollegin gehört, die im Oktober bei der BAD war, dass Sie schon am 1.12. im Ruhestand war, sicherlich ist das von BAD zur BAD unterschiedlich, aufgrund Deiner Erkrankung aber durchaus auch möglich, letzendlich ist Deine Gesundheit wichtiger.
- Bundesfreiwild
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Seppel, das ist schwierig zu beurteilen. Normalerweise müsste der Betriebsarzt auf jeden Fall erstmal abwarten, ob eine Reha zu einem Erfolg führt und die Probleme aus dem Weg räumt.
Und normalerweise muss auch ein Wiedereingliederungsverfahren wenigstens einmal durchgeführt worden sein, bevor man auf DDU geht.
Im Allgemeinen sind die Betriebsärzte beim ersten größeren Anlauf auch noch gewillt, etwas Zeit zu geben.
Wenn der BArzt allerdings tatsächlich zu dem Ergebnis kommt, dass die Dienstunfähigkeit länger andauert, kann der Arbeitgeber natürlich auch in DDU schicken. Bei Gesundung müsste sich der Beamte sowieso aus der DDU zurück melden und die Wiederaufnahme des Dienstes beantragen.
Auf jeden Fall bei Gefahr im Verzug den zuständigen Betriebsrat informieren, der zumindest mal dem Arbeitgeber gegenüber Bedenken äußern kann.
Und normalerweise muss auch ein Wiedereingliederungsverfahren wenigstens einmal durchgeführt worden sein, bevor man auf DDU geht.
Im Allgemeinen sind die Betriebsärzte beim ersten größeren Anlauf auch noch gewillt, etwas Zeit zu geben.
Wenn der BArzt allerdings tatsächlich zu dem Ergebnis kommt, dass die Dienstunfähigkeit länger andauert, kann der Arbeitgeber natürlich auch in DDU schicken. Bei Gesundung müsste sich der Beamte sowieso aus der DDU zurück melden und die Wiederaufnahme des Dienstes beantragen.
Auf jeden Fall bei Gefahr im Verzug den zuständigen Betriebsrat informieren, der zumindest mal dem Arbeitgeber gegenüber Bedenken äußern kann.
Amtsarzt & Co
Hallo da ich ja demnächst zum Amtsarzt soll, habe ich noch ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber gehabt, wohl zur Vorbereitung, dabei habe ich erfahren, dass meine Arbeitsfähigkeit geprüft wird. Mein Attest sagt nur aus, dass ich ortsnah Vollzeit eingesetzt werden kann, man behauptet aber nur in VCS (mit erheblicher Fahrzeit) Arbeit zu haben, nicht aber in der Großstadt, wo ich wohne. Natürlich darf ich mich extern bewerben, wo man auch nicht händerringend um Mitarbeiter der T sucht. Nun hat man mir mitgeteilt, dass ich ja Bundesbeamter bin, u somit überall einzusetzen wäre, wäre da nicht das Attest u deshalb schickt man mich, obwohl nicht einen (!) Krankheitstag zum Amtsarzt. Außerdem wurde mir mitgeteilt, das wenn mein Ehepartner nicht mit umziehen könne, ich eben allein umziehen müsse (auch ein Umzug wird im Attest abgelehnt) Ich weiß nun gar nicht mehr, wie ich beim Amtsarzt auftreten soll, ich finde das so schrecklich, dass ich schon nicht mehr schlafen kann. Andersherum, habt ihr die Anzeigen in den Zeitschriften gesehen, wo neue Arbeitsplätze für das T angeboten werden mit Heimarbeitsplätzen? Mir wurde gesagt, die wären GAR NICHT mehr vorgesehen , oder nur nicht für die (teuren) Beamten??? Freue mich über jede Hilfe, wir werden leider nicht mehr wie Menschen behandelt. LG
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Amtsarzt
Hallo Sanni,
drück dich
Echt schlimm was so bei T abgeht.
Ich würde den Arzt aufsuchen von dem du das Attest hast und ihn um Hife bitten. Er kann dir sicher weiterhelfen wie du beim Amtsarzt auftreten solltest.
LG + viel Glück
defraubeckham
drück dich
Echt schlimm was so bei T abgeht.
Ich würde den Arzt aufsuchen von dem du das Attest hast und ihn um Hife bitten. Er kann dir sicher weiterhelfen wie du beim Amtsarzt auftreten solltest.
LG + viel Glück
defraubeckham
- Bundesfreiwild
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Sanni, du bist ein sehr ähnlicher Fall, wie meiner. Ich habe auch eine Fahrzeitbegrenzung, die nur ortsnahe Einsätze möglich macht.
Wenn du gesundheitliche Probleme hast, wäre es sehr ratsam, dir ein Attest von deinem behandelnden Arzt erstellen zu lassen, in dem nicht nur die Fahrzeitbegrenzung steht, sondern auch, dass ein Umzug aus xyz-Gründen nicht in Frage kommt und die Arbeit vom familiären, unterstüztenden Umfeld aus aufzunehmen ist. Z.B. allergische Probleme können dazu führen, dass das heimische Umfeld gnadenlos antiallergisch eingerichtet sein muss und sowas ist als Zweitwohnsitz eigentlich nie machbar. Oder, dass Nahrungsmittelallergien dazu führen, dass man praktisch alles selbst einkaufen und zubereiten muss, was man am Tag so zu sich nimmt und damit irgendwelche (auch bezahlte) Hotelaufenthalte oder Jugendherbergenunterkünfte nicht machbar sind.
Der Arzt sollte auch im Attest den Vorschlag machen, dass ein Home-Office eine höchst problemlösende Maßnahme wäre.
Bei mir steht die T vor dem gleichen Problem und das Problem zieht sich jetzt seit 8 Jahren dahin, ohne dass ich irgendwo gelandet wäre.
Heimarbeitsplätze gibts eigentlich nur für Mitarbeiter, bei denen man das auch will; für die unbeschäftigten Beamten WILL man einfach nicht, weil man sie ja nicht wirklich beschäftigen, sondern eigentlich loswerden will. Ein "gemütlicher" Heimarbeitsplatz würde da ja nicht genügend Druck auf den Mitarbeiter ausüben, auf dass er vielleicht die 55-er in Anspruch nimmt oder freiwillig in die DDU geht.
Wenn du gesundheitliche Probleme hast, wäre es sehr ratsam, dir ein Attest von deinem behandelnden Arzt erstellen zu lassen, in dem nicht nur die Fahrzeitbegrenzung steht, sondern auch, dass ein Umzug aus xyz-Gründen nicht in Frage kommt und die Arbeit vom familiären, unterstüztenden Umfeld aus aufzunehmen ist. Z.B. allergische Probleme können dazu führen, dass das heimische Umfeld gnadenlos antiallergisch eingerichtet sein muss und sowas ist als Zweitwohnsitz eigentlich nie machbar. Oder, dass Nahrungsmittelallergien dazu führen, dass man praktisch alles selbst einkaufen und zubereiten muss, was man am Tag so zu sich nimmt und damit irgendwelche (auch bezahlte) Hotelaufenthalte oder Jugendherbergenunterkünfte nicht machbar sind.
Der Arzt sollte auch im Attest den Vorschlag machen, dass ein Home-Office eine höchst problemlösende Maßnahme wäre.
Bei mir steht die T vor dem gleichen Problem und das Problem zieht sich jetzt seit 8 Jahren dahin, ohne dass ich irgendwo gelandet wäre.
Heimarbeitsplätze gibts eigentlich nur für Mitarbeiter, bei denen man das auch will; für die unbeschäftigten Beamten WILL man einfach nicht, weil man sie ja nicht wirklich beschäftigen, sondern eigentlich loswerden will. Ein "gemütlicher" Heimarbeitsplatz würde da ja nicht genügend Druck auf den Mitarbeiter ausüben, auf dass er vielleicht die 55-er in Anspruch nimmt oder freiwillig in die DDU geht.
Verdi u Amtarzt
Hallo, als ich das 3. Mal bei BAD war sagte derart dort, ich müsse ihn von der Schweigepflicht entbinden, da ich lt Paragr. (?) eine Mitwirkungspflicht an der Gesundung hätte. Nun sagt Verdi, das solle ich jetzt beim Amtarzt keinesfalls tun! Was ist richtig?? Leider hatte ich das bei der BAD getan u daraufhin nun die Einladung zum Amtsarzt bekommen (
- Bundesfreiwild
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Nein, du musst beim BAD nicht von der Schweigepflicht entbinden. Wenn das ein Zwang wäre, brauchte man ja nicht zu unterschreiben, dass man damit einverstanden ist.
Im Prinzip gehts darum, dass der Arbeitgeber ohne Entbindung von der Schweigepflicht das Gutachten des BAD bekommt, in dem das ERGEBNIS der Untersuchung drin steht, also z.B.:
Voll arbeitsfähig, maximal 45 Min Fahrzeit, kein Schichtdienst.
Entbindet man von der Schweigepflicht, darf der Arzt mit dem Arbeitgeber über alle Aspekte der Krankheit reden oder schreiben und die Atteste auch einsehen.
Das kann ins Auge gehen, weil man daran dann nicht mehr beteiligt wird und nicht weiss, was im Hintergrund abgeht.
Mal ein Tipp: In dem Moment, wo man als Beamter vom Arbeitgeber oder wem auch immer aufgefordert wird, etwas zu unterschreiben, hat man die Wahl, ob man es tut oder nicht.
Alle Dinge, zu denen Bund oder Land einen Beamten per Gesetz zwingen kann, dazu braucht es dann auch keine einwilligende Unterschrift, weil dann eben per Verwaltungsakt "befohlen" werden kann.
Gilt übrigens für alle Bereiche des Lebens.
Hast du übrigens mal daran gedacht, beim PST dein abstrakt- und konkret-funktionelles Amt einzufordern, samt einer amtsangemessenen Beschäftigung?. Wenn du das machst, bist du im Anschluss im gleichen Status wie diejenigen, die das vor Gericht eingeklagt haben.
Das bedeutet, dass sie dich zumindest nur in den Konzern zuweisen können, nicht aber in die VCS. Das bedeutet zwar nicht, dass du dann nicht auch ortsfern "untergebracht" werden könntest.
Egal wie, wenn es hart auf hart kommt, kannst du gegen die ortsferne Zuweisung oder Versetzung Widerspruch einlegen und anschließend den Klageweg beschreiten. Der vor Gericht immer wieder greifende Grund ist einfach der, dass die Telekom dem Richter nachweisen muss, dass sie die Ermessensentscheidung korrekt geführt hat.
Dies bedeutet: Die T muss dem Richter nachweislich vorführen, WO und wie oft sie IM GANZEN UNTERNEHMEN nach einer passenden Tätigkeit für dich gesucht hat. Üblicherweise - wie du ja auch schon festgestellt hast - sucht die T nur in den VCS-Betrieben (solange man nicht sein Amt eingefordert hat), die NICHT zum Mutterkonzern gehören.
Bei den Klägern sucht sie bislang auch in der Regel NUR in der Nachfolgeeinheit des Ressorts, das man zuletzt verlassen hat (und in der Regel dann auch mittlerweile weit weg stationiert ist).
An diesem nicht korrekt nachweisbaren Ermessen scheitert die T regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten.
Ich rate jedem Beamten, der noch bei der T ist, seine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig auf Arbeits/Verwaltungsrechtsschutz aufzustocken. Nur mit Widersprüchen und Klagen lassen sich willkürliche und ortsferne Verfrachtungen verhindern oder Dienstunfähigkeiten, die nur wegen der angeblich nicht mehr möglichen Verwendung wegen Reisebeschränkungen ausgesprochen werden sollen.
Im Prinzip gehts darum, dass der Arbeitgeber ohne Entbindung von der Schweigepflicht das Gutachten des BAD bekommt, in dem das ERGEBNIS der Untersuchung drin steht, also z.B.:
Voll arbeitsfähig, maximal 45 Min Fahrzeit, kein Schichtdienst.
Entbindet man von der Schweigepflicht, darf der Arzt mit dem Arbeitgeber über alle Aspekte der Krankheit reden oder schreiben und die Atteste auch einsehen.
Das kann ins Auge gehen, weil man daran dann nicht mehr beteiligt wird und nicht weiss, was im Hintergrund abgeht.
Mal ein Tipp: In dem Moment, wo man als Beamter vom Arbeitgeber oder wem auch immer aufgefordert wird, etwas zu unterschreiben, hat man die Wahl, ob man es tut oder nicht.
Alle Dinge, zu denen Bund oder Land einen Beamten per Gesetz zwingen kann, dazu braucht es dann auch keine einwilligende Unterschrift, weil dann eben per Verwaltungsakt "befohlen" werden kann.
Gilt übrigens für alle Bereiche des Lebens.
Hast du übrigens mal daran gedacht, beim PST dein abstrakt- und konkret-funktionelles Amt einzufordern, samt einer amtsangemessenen Beschäftigung?. Wenn du das machst, bist du im Anschluss im gleichen Status wie diejenigen, die das vor Gericht eingeklagt haben.
Das bedeutet, dass sie dich zumindest nur in den Konzern zuweisen können, nicht aber in die VCS. Das bedeutet zwar nicht, dass du dann nicht auch ortsfern "untergebracht" werden könntest.
Egal wie, wenn es hart auf hart kommt, kannst du gegen die ortsferne Zuweisung oder Versetzung Widerspruch einlegen und anschließend den Klageweg beschreiten. Der vor Gericht immer wieder greifende Grund ist einfach der, dass die Telekom dem Richter nachweisen muss, dass sie die Ermessensentscheidung korrekt geführt hat.
Dies bedeutet: Die T muss dem Richter nachweislich vorführen, WO und wie oft sie IM GANZEN UNTERNEHMEN nach einer passenden Tätigkeit für dich gesucht hat. Üblicherweise - wie du ja auch schon festgestellt hast - sucht die T nur in den VCS-Betrieben (solange man nicht sein Amt eingefordert hat), die NICHT zum Mutterkonzern gehören.
Bei den Klägern sucht sie bislang auch in der Regel NUR in der Nachfolgeeinheit des Ressorts, das man zuletzt verlassen hat (und in der Regel dann auch mittlerweile weit weg stationiert ist).
An diesem nicht korrekt nachweisbaren Ermessen scheitert die T regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten.
Ich rate jedem Beamten, der noch bei der T ist, seine Rechtsschutzversicherung rechtzeitig auf Arbeits/Verwaltungsrechtsschutz aufzustocken. Nur mit Widersprüchen und Klagen lassen sich willkürliche und ortsferne Verfrachtungen verhindern oder Dienstunfähigkeiten, die nur wegen der angeblich nicht mehr möglichen Verwendung wegen Reisebeschränkungen ausgesprochen werden sollen.
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
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Seppel, da siehste mal, wie Recht gebeugt wird. Man muss das nicht unterschreiben.
Der BAD-Arzt kann die Dienstunfähigkeit feststellen und der Dienstherr daraufhin die DDU einleiten. Die BAD-Ärzte fungieren sozusagen als Amtsärzte.
Wenn es "Problem"fälle sind, die man unbedingt loswerden will, bei denen der BAD-Arzt aber nicht im Sinne des Arbeitgebes mitspielt (soll ja vorkommen), dann wird man in der Regel zum Amtsarzt geschickt.
Im Endeffekt sollte man da die gleichen guten Argumente haben, wie beim BAD-Arzt. Sie müssen auch für einen Betriebsfremden einigermaßen logisch nachvollziehbar sein.
Egal, ob nun der BAD-Arzt die letzte Instanz ist oder ein Amtsarzt, gegen eine Zwangszurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen kann man Widerspruch einreichen.
Der BAD-Arzt kann die Dienstunfähigkeit feststellen und der Dienstherr daraufhin die DDU einleiten. Die BAD-Ärzte fungieren sozusagen als Amtsärzte.
Wenn es "Problem"fälle sind, die man unbedingt loswerden will, bei denen der BAD-Arzt aber nicht im Sinne des Arbeitgebes mitspielt (soll ja vorkommen), dann wird man in der Regel zum Amtsarzt geschickt.
Im Endeffekt sollte man da die gleichen guten Argumente haben, wie beim BAD-Arzt. Sie müssen auch für einen Betriebsfremden einigermaßen logisch nachvollziehbar sein.
Egal, ob nun der BAD-Arzt die letzte Instanz ist oder ein Amtsarzt, gegen eine Zwangszurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen kann man Widerspruch einreichen.
Doppel vom BAD-Gutachten an den betreffenden Beamten?
kann man auf Wunsch ein Doppel vom BAD-Gutachten zugeschickt bekommen? Ich selber habe so etwas noch nie bekommen, obwohl ich schon beim BAD war. Ich kenne Kollegen, die ein Doppel nach Hause geschickt bekommen haben.