Sackgasse nach Laufbahnprüfung

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papa_joe
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Sackgasse nach Laufbahnprüfung

Beitrag von papa_joe »

Hallo!

Ich habe vor kurzem meine Laufbahnprüfung im mittl. Dienst in der Steuerverwaltung erfolgreich abgeschlossen. Mit meinen Leistungen liege über dem Durchschnitt unseres Jahrgangs. Soweit so gut.

Leider möchte mich die OFD jetzt ab Sept. in 100km Entfernung zu meinem Wohnort als Beamter auf Probe einsetzen. Aus verschiedenen Gründen (kleines Schulkind, Ehepartner mit langerjähriger Arbeitsstelle, Verwandte 1. Grades mit Behinderung im Haus) kann ich meinen Wohnort nicht verlassen - ich würde eine "soziale Schneise" hinterlassen. Die tägliche Fahrzeit und -kosten würden jedoch auch jeden Sinn der Arbeit auffressen :(. Egal was ich tue, einerseits würde ich mich nur für den "Status" selbst kaputt machen, anderseits die Familie und das Wohl meiner Kinder zerstören.

Ich habe nun schon Personalrat & Co. bemüht, Schreiben an die OFD geschickt, etc. - aber ich fürchte in der Sackgasse zu landen. Jeder, außer die OFD, versteht meine Situation voll und ganz, aber das nützt mir leider nix :(.

Welche Chance habe ich noch, falls die OFD bei ihrer Meinung bleibt, dem dem Öffentlichen Dienst trotzdem "erhalten zu bleiben". Könnte ich unbezahlten Urlaub beantragen und trotzdem versuchen in der privaten Wirtschaft ein paar Cent zu verdienen - aber ich glaube selbst, das geht nicht. Kann man sich evtl. noch an anderer Stelle im öffentlichen Dienst mit dieser Laufbahnprüfung bewerben? Oder bleibt mir tatsächlich nur der Weg zurück in den privaten Sektor - dann waren wohl 2 Jahre Anstrengung für die Katz :(.

Ihr seht, ich schreibe etwas wirr und vielleicht auch zusammenhanglos, aber ich bin einfach zur Zeit in "dieser" Stimmung. Es wäre super wenn ihr mich fachlich etwas stützen könntet. Wie gesagt, ich muß gerade meinen Möglichkeiten ausloten.

DANKE!

Gruß,
Papa_Joe
AngelJdF
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Beitrag von AngelJdF »

In meiner Gruppe waren wir drei Anwärter, alle drei vorher bei der Bundeswehr und verheiratet. Ich wurde 80km vom Wohnort weg versetzt und die anderen beiden 120km. Wir alle drei fahren seit sechs Jahren täglich mit dem Auto (getrennt) in die Arbeit. Unserem Bayerischen Landesamt (=OFD) ist es völlig egal wer wieviel Kinder hat oder vorher bei der Bundeswehr war. Lt. tel. Auskunft (die Gespräche sind so aufschlussreich als wenn man sich mit einem Japaner mit chinesischen Akzent unterhält) kommt man erst ab dem dritten Kind sicher an das Wunschfinanzamt. Ich hab schön langsam die Schnaunze voll. Seit zwei Jahren wird mir gesagt, dass die Versetzungen demnächst (??) vom Computer berechnet werden (??) und daher keine verbindliche Auskunft über Wartezeit ect. mehr gemacht werden kann. Wenn irgendwo dann doch eine heimatnahe Bearbeitungsstelle aufgemacht wird, hat das Landesamt nichts besseres zu tun als zuerst alle Frauen im Mutterschaftsurlaub anzuschreiben, ob sie nicht vorzeitig zurückkehren wollen.

Sorry, dass ich nicht weiterhelfen konnte. Es ist zum Verzweifeln. Wegen der kleinsten Kleinigkeiten muss man regelrecht Betteln. Wenn du die Chance hast verlasse deine Behörde. Im mittleren Dienst bleibt dir mit Frau und Kind + 100km Entfernung zur Arbeit nicht mal soviel übrig was jeder Hartz IV Empfänger bekommt.

PS: Meine Eltern haben auch beide 100% Schwerbehinderung. Das interessiert die OFD nicht die Bohne. Aber wehe du drohst mit Klage, dann gehts da oben nicht schnell genug und du musst am nächsten Tag zum Amtsleiter.
schäferhund
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Beitrag von schäferhund »

Hallo,

für Deine gegenwärtige, etwas ungünstige Situation habe ich durchaus Verständnis. Aber, haben wir alls Beamte nicht dafür unterschreiben müssen, dass wir im ganzen Bundesland (bzw. Bundesgebiet) uneingeschränkt versetzungsbereit sind ?

Mir ist der Fall eines Freundes bekannt, der innerhalb Bayerns rund 300 km vom Wohnsitz entfernt eingesetzt worden ist, trotz Ehefrau und Kindern. Es ist nun mal so, dass manche Dienststellen einfach sehr weit auseinander liegen und die "Wunschdienststelle" gegenwärtig kein Personal benötigt. Auch der Dienstherr muß eine gewisse Planungssicherheit haben und wird Personal in erster Linie dort einsetzen, wo es momentan benötigt wird.

Ich selbst musste auch täglich mit der Bahn knapp über 100 Km (einfache Strecke) pendeln. Erst durch einen so genannten "Ringtausch" konnte ich nach fünf Jahren wieder in meine Heimat zurück.

Versuche herauszufinden, ob es an Deiner neuen Dienststelle nicht auch irgendwo Versetzungswillige Kollegen gibt. Setze Dich auch mit dem Personalrat Deiner, dem Wohnort nächtgelegensten Dienststelle in Verbindung. Dieser dürfte sicherlich wissen, wer in der nächsten Zeit in den Ruhestand, bzw. Vorruhestand gehen wird. Dies wäre dann Deine Chance.


Wünsche Dir hierzu viel Glück !

Gruß
Schäferhund
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dove
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Beitrag von dove »

Vorschläge:
Immer wieder hier im Stellentausch inserieren und lesen,
oder die Arbeitsmoral entsprechend anpassen. 8)
JEFTA gefährlicher als TTIP

https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
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afo1
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Beitrag von afo1 »

Ich sehe das wie schäferhund. Ich weiß nicht, was es da zu jammern gibt. Ich kann nicht einerseits die Vorteile als Beamter mitnehmen und andererseits mich gegen die Nachteile wehren wollen. Ich hab' es irgendwo hier schon einmal geschrieben. Keiner hat mich gezwungen, Beamter zu werden bzw. meinen Diensteid zu leisten. Ein Beamter der in seiner Ausbildung / seinem Studium im Beamtenrecht nicht MINDESTENS eine zwei hat, ist fehl am Platze. Das ist doch schon aus reinem Selbsterhaltungstrieb notwendig! Erzähl' mir keiner, er habe noch nie davon gehört, dass ein Landesbeamter in seinem gesamten Bundesland und ein Bundesbeamter im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden kann. Ich fahre selbst seit über 11 Jahren jeden Tag 120 km. Also weiß ich sehr wohl, wovon ich rede.

Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

WENN die Versetzung erfolgen soll, muss es - laut Beamtenrecht - eine Ermessensentscheidung des Dienstherren geben.
Darunter versteht man, dass er betrachten muss, wen er da (mit welchen sozialen Härten) wohin versetzen will und vor allem - ob es nicht einen ANDEREN Beamen vor Ort gibt, den man unter weniger sozialen Härten an den anderen Dienstort versetzen könnte (das wäre dann zunächst eher mal ein Mensch ohne Kinder oder ein unverheirateter/ungebundener Kollege.

Diese Betrachtung MUSS unter allen Umständen NACHWEISBAR vom Dienstherrn erfolgen. Falls man (und das kann man durchaus), Klage gegen die Versetzung einreicht, weil man evtl. auch weiss, dass es Kollegen gibt, die es weniger sozial treffen würde, muss der Dienstherr vor Gericht nachweisen, dass er die Ermessensentscheidung tatsächlich so durchgeführt hat. Kann er das nicht, sind die Versetzungen (oder auch Zuweisungen bei der T) vom Gericht immer abgebrochen worden.

Um eine Klage gegen eine Versetzung erfolgreich durchführen zu können, muss man auf jeden Fall der Versetzung widersprechen und zwar im Widerspruchszeitraum (eine Rechtsbehelfsbelehrung müsste bei einer Versetzung heutzutage beiliegen). Gründe angeben. Der Dienstherr muss darauf reagieren. Meist kommt irgendwelches Geplapper wegen bundesweiter oder landesweiter Versetzung von Beamten und dass man geprüft hätte. Diese Prüfung (Ermessensentscheidung) wird aber, wie oben gesagt, fast nie wirklich nachvollziehbar gemacht.

Wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat, Anwalt einschalten und Klage erheben.

Finanzamt mittlerer Dienst. Ich weiss jetzt natürlich nicht, welche Ausbildung man dort hinsichtlich Steuerrecht, etc. gemacht haben muss.
Wenn die Umstände - vor allem die Standortsicherheit - sich so verschlechtern, muss man wirklich überlegen, ob man in einem privaten Unternehmen nicht bessere Möglichkeiten hat. Dienstleistungsunternehmen, die Buchhaltung und Steuerbearbeitung für Unternehmen übernehmen, gibts mittlerweile in allen größeren Städten.

Da sind die Karrierechancen evtl. besser als in einer Finanzbehörde, aber der Job ist halt nicht sicher.
Auf jeden Fall sollte man sich bald entscheiden, damit sich nicht noch mehr Zeit ansammelt, die einem nachher keine Pension bringt und in der Rente auch nicht viel.
papa_joe
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Beitrag von papa_joe »

Ich freue mich dass nun die Diskussion doch noch in Gang kommt und möchte als Themenstarter natürlich gern antworten.

Erstmal danke für alle bisherigen Antworten - und ja, ich kann durchaus auch mit Kritik umgehen :wink: .

Ich möchte nicht verneinen, dass ich zu Beginn der Ausbildung wusste und unterschrieben habe, innerhalb des Bundeslandes versetzt werden zu können. Es wurde uns, und damit meine ich unserem Jahrgang, aber im gleichen Zug mitgeteilt, dass diese Entscheidung/Auswahl nach sozialen Kriterien erfolgt. Nunja, inzwischen bin ich auch schlauer geworden - ohne Brief und Siegel geht besonders beim Dienstherr gar nichts.

Ich würde mich hier auch nicht "ausheulen" wenn ich ungebunden wäre, aber verheiratet mit 2 Kindern und einen schwerbehinderten Familienangehörigen 1. Grades im Haus ist einfach ein "gewisser Grad" von gebunden.

Die Idee mit dem Widerspruch kam mir leider nicht, und nun habe ich die Stelle ja auch schon angetreten, ich hatte finanziell in dem Moment keine andere Chance. Leider kann ich nun mit tgl. > 3,5h Reisezeit nur Teilzeit arbeiten und mein Leben finanziell gerade so bestreiten. Wenn die zeit des Trennungsgeld vorbei ist, sehe ich schwarz :(. Ich werde schauen müssen, ob ich evtl. trotzdem noch gegen die Entscheidung vorgehen kann.

BTW, ich frage mich ernsthaft nach welchen Kritieren die OFD ihre Beschäftigten zählt. Ich weiß aus den umliegenden Ämtern aus zuverlässiger Quelle das Personal vorne und hinten fehlt. Es werden sogar wöchentlich Leute aus einem Amt an das andere "ausgeliehen", weil dort manche Fachbereiche gar nicht mehr besetzt wären. Selbst chronisch Kranke scheinen als Personal mitzuzählen. Die OFD sagt - überbesetzt - das ist doch abstrakt!

Ich mache die Arbeit wirklich gerne und würde gern auch Vollzeit arbeiten, aber es werden einem nur Steine in den Weg gelegt. Mein aktueller Vorsteher machte auch kein Geheimnis daraus dass er Teilzeit nicht mag - meine Meinung durfte er sich daraufhin anhören. Reaktion: Betroffenes Unverständnis :(.

Ich würde mich freuen wenn die Diskussion weiter lebt und ich noch den einen oder anderen guten Hinweis bekommen würde. VIELEN DANK!
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Tja, ich habe eigentlich seit Jahren den Eindruck, dass die Finanzämter (wie andere Ämter auch) mit immer weniger Personal auskommen müssen.
Gründe? Verwegene?: Man WILL gar nicht genügend Personal haben, denn dann hätte man auch ausreichend viele Bilanzprüfer unterwegs, die all den "kreativen" Buchhaltungen kleiner bis großer Unternehmen auf die Spur kommen könnten und in Summe eine gewaltige Steuernachzahlung an den Staatssteuertopf und evtl. auch Strafverfahren nach sich ziehen würden.

Wie man mit motivierten Finanzbeamten verfährt, die ihren Job ernst nehmen, hat man ja vor einigen Jahren in Hessen gesehen, wo die "Querulanten" aus dem Dienst entfernt wurden, die den dortigen Unternehmen in die Quere kamen.

Ich leide nicht unter Verfolgungswahn, aber die letzten 30 Jahre Politik zeigen mir eindeutig in eine Richtung: Schutz von Unternehmen/Unternehmern und Vermögen - auf Kosten einer funktionierenden Volkswirtschaft unter anderem auch durch die Abschaffung hoheitlich beschäftigter Beamter und Ersatz durch deutlich weniger "verpflichtete" Tarifkräfte.
schäferhund
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Beitrag von schäferhund »

@ Bundesfreiwild

Bundesfreiwild, ich stimme Dir hier weitgehend zu. Guter Beitrag !!

Gruß
Schäferhund
papa_joe
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Beitrag von papa_joe »

1. Ist ein Widerspruch gegen diese Versetzung überhaupt möglich? Ich frage deshalb, da die Versetzung ja in direktem Zusammenhang mit meiner Ernennung zum Beamten auf Probe steht. Der Ernennung möchte ich ja nicht widersprechen. Mir wurde Umzugskostenvergütung zugesagt, und ich erhalte jetzt auch Trennungsgeld - für mich scheint es wie eine "normale" Versetzung behandelt zu werden. Auf dem Schreiben gibt es keinen Rechtsbehelfsvermerk - ich war bislang aber der Meinung dass eine Versetzung einen Verwaltungsakt darstellt. Man kann es aber auch einfach vergessen haben.

2. Welche Fahrzeit (Hin + Rück) zum Dienstort gilt als zumutbar? Meine Recherchen ergaben bei Entscheidungen lt. SGB II Vollzeit 2,5h, bei Teilzeit 2h. Ich fand zu Beamten jedoch allenfalls ein Urteil, welches 2,5h als zumutbar ansieht, nicht jedoch ein Maximum bennent. Meine Fahrzeit liegt deutlich darüber :(.

3. Ein Dienstherr darf einen Bediensteten ja nicht zu Teilzeit zwingen, soweit so gut. Nun tut er dass bei mir auch nicht direkt, jedoch kann ich meinen familiären Verpflichtungen überhaupt nur nachkommen, wenn ich Teilzeit arbeite - ich habe dies auch so in meinem Teilzeitantrag (welcher genehmigt ist) begründet. Mich zwingt diese Versetzung also zu Teilzeit :(. Ist dieser Umstand zu bewerten?

4. Kann der Dienstherr verlangen, dass sich mein Ehepartner hauptsächlich um die familieren Belange kümmert (und damit Einschränkungen in seinem Beruf hinnehmen muss) nur damit ich ihm voll zur Verfügung stehe?

Danke schonmal für Einschätzungen dazu!

Gruß,
Papa_Joe
papa_joe
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Beitrag von papa_joe »

Schade, ich hatte gehofft es kann mir jemand die Fragen beantworten.
Mal sehen ob durch den Push doch noch antworten kommen, es würde mich freuen!

Schönes Wochenende euch allen!
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Klares Nein.
Nein - der Dienstherr kann einen Beamten nicht zur Teilzeit zwingen; es gab da auch schon Klagen bei der T, allerdings im Zusammenhang mit der Einführung der 34-Std-Woche und der damit begründeten Nichtmehr-Zahlung des Weihnachtsgeldes.

Nein - der Dienstherr kann auch nicht über die Ehefrau und deren Job-Verpflichtungen bestimmen.

Beide Dinge fallen unter die sogenannte Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Diese wird durch das "Ermessen" ausgeübt, also durch die nachweisbare Erforschung, ob ein anderer Beamter (mit ähnlichen Qualifikationen und Amt) durch eine Versetzung nicht deutlich weniger belastet würde.
Wie gesagt, nachweisbar und für einen Richter verwertbar. Die bloße Aussage, dass man das gemacht hätte, langt da nie.

Im Endeffekt ist sowas aber nur durch ein Widerspruchs- und Klageverfahren abzuwickeln. Und davor scheuen die meisten Beamten zurück. Ich kann euch da aber nur sagen: Vergesst es, dass euer Dienstherr sich euch gegenüber nach alter Beamtensitte loyal verhält.
Auch bei der T wird vorne und von höchster Ebene aus lauthals positives Zeug geschwafelt und hintenrum der Mitarbeiter niedergemacht.

Es ist natürlich schwierig, wenn man praktisch sein 1. Amt auf Probe übertragen bekommt und man da gegen die Versetzung protestieren will.
Da könnte die Probe auch im Aus enden.

Sinn macht ein Widerspruch da nur, wenn man auch in einem Widerspruchsverfahren konkret eine offene Stelle benennen könnte, die für eine selbst entfernungstechnisch besser geeignet wäre. Andererseits steht da der Dienstherr in der Beweispflicht (Ermessensentscheidung) und nicht der Beamte.
Muss man sich überlegen, ob man den Widerspruch macht.
Und zwar innerhalb der Widerspruchsfrist.
papa_joe
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Beitrag von papa_joe »

Hallo Bundesfreiwild, danke für Deine Antwort!
Bundesfreiwild hat geschrieben: Es ist natürlich schwierig, wenn man praktisch sein 1. Amt auf Probe übertragen bekommt und man da gegen die Versetzung protestieren will.
Da könnte die Probe auch im Aus enden.

Sinn macht ein Widerspruch da nur, wenn man auch in einem Widerspruchsverfahren konkret eine offene Stelle benennen könnte, die für eine selbst entfernungstechnisch besser geeignet wäre. Andererseits steht da der Dienstherr in der Beweispflicht (Ermessensentscheidung) und nicht der Beamte.
Muss man sich überlegen, ob man den Widerspruch macht.
Und zwar innerhalb der Widerspruchsfrist.
Ich finde trotzdem, auch auf die "Gefahr" hin, dass ich reagieren muss. Ein Ausscheiden nach der Probezeit wäre zwar nicht schön für mich, aber die aktuelle Situation ist ja ebenso nicht haltbar. Ich glaube auch, für die Übernahme nach der Probezeit ist die Beurteilung eher maßgeblich und da lasse ich nichts anbrennen. Trotz der aktuell schwierigen Situation führe ich meine Arbeit ordentlich aus - ändere also nicht wie andere einfach meine "Arbeitsmoral". Ich möchte dem Dienstherren ja nicht schaden, sondern mit meinem Widerspruch "nur" meine familiäre Situation beachtet wissen. Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, dies auch schon in Briefen und Gesprächen deutlich gemacht habe und trotzdem kein Ergebnis zu erzielen ist, dann muss ich ja mit einem Widerspruch reagieren. Anders würde ich die Versetzung, die meiner inzwischen dazu gebildeten Meinung nach gar nicht dem Beamtenrecht entspricht, ja wehrlos akzeptieren und mich damit dauerhaft in eine familiär und finanziell kaum zu handhabende Situation bringen.

Natürlich kann ich meinem Dienstherren keine freie Stelle bennen, lt. ihm gibt es ja keine. Ich wüsste auch nicht wer mir die Auskunft geben könnte und vor allem auch würde. Ich kann aber sehr wohl in meiner ehem. Dienststelle andere Personen benennen, die eine Versetzung weniger hart treffen würde - die Personen sind ebenfalls Mitarbeiter (also keine Sachbearbeiter oder höher) in der Steuerverwaltung, einzig ihre Besoldungsgruppe kenne ich nicht, weiß aber auch nicht inwieweit das relevant ist. Da ich in meiner Anhörung vor der Versetzung auch noch 8 andere Dienststellen als Alternativen angegeben habe, ist es statistisch einfach unwahrscheinlich, dass auch in den anderen möglichen Ämtern niemand sitzt, den man nicht unter weniger sozialer Härte versetzen kann.

Da in meinem schriftlichen Bescheid zur Versetzung kein Rechtsbehelf vorhanden ist, habe ich ja nicht nur 4 Wochen Zeit zum reagieren.
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Bundesfreiwild
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Beitrag von Bundesfreiwild »

Also... egal, ob Rechtsbehelf dabei war oder nicht, die Widerspruchsfrist ist nicht dehnbar. Im Zweifelsfalle muss man eben auch gegen die Tatsache Widerspruch einlegen, DASS keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war.

Nach 4 Wochen ist Schluss.
Gerda Schwäbel
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Beitrag von Gerda Schwäbel »

Bundesfreiwild hat geschrieben:Also... egal, ob Rechtsbehelf dabei war oder nicht, die Widerspruchsfrist ist nicht dehnbar. Im Zweifelsfalle muss man eben auch gegen die Tatsache Widerspruch einlegen, DASS keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei war.
Nach 4 Wochen ist Schluss.
Bitte verarschen Sie doch diesen armen Menschen nicht so! Er hat es schon schwer genug und muss sich nicht unbedingt ohne Not blamieren!
Wenn auf einem Bescheid keine oder keine zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung drauf ist, dann verlängert sich die Rechtsbehelfsfrist auf "ein Jahr".

Mehr Infos gibt es (sofern sie bis dahin nicht schon anderweitig auftauchen sollten) im Laufe des Abends.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Antworten