Hallo,
Meine Behörde schreibt:
Betreff: Lehrgang vom 15.08.2011 bis 26.08.2011
Sehr geehrter Herr...
zur Teilnahme an der o.g. Fortbildung ordne ich Sie ab.
Die Frage ist nun: Wann beginnt und wann endet meine Abordnung?
Beginnt die Abordnung
a) am 15.08.2011 um 00:00 Uhr oder
b) mit Beginn der Fortbildungsveranstaltung oder
c) mit Beginn der Reise zur Fortbildungsveranstaltung?
Endet die Abordnung
a) am 26.08.2011 um 24:00 Uhr oder
b) mit Ende der Fortbildungsveranstaltung oder
c) mit Ende der Rückreise von der Fortbildungsveranstaltung?
Zeitliche Angaben außer das Datum sind im Abordnungsschreiben nicht genannt.
Besten Dank im Voraus für die Antworten!
D.
Hintergrund: Man verlangt von mir nach Ende der Fortbildung am 26.08.2011 die Rückkehr zur Dienststelle, sofern diese innerhalb der Regelarbeitszeit (8:30 Uhr bis 17:12 Uhr) erreichbar ist.
Abordnung Beginn und Ende
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Hallo,
sorry, dass ich erst jetzt auf die Rückfrage antworte.
Mir geht es bei meiner Frage weniger um etwaige Trennungsgeldansprüche, sondern um die Frage, inwieweit meine Dienststelle Regelungen über die Arbeitszeit am letzten Tag der Abordnung treffen darf.
Von Montag bis Donnerstag dauert die Veranstaltung etwas länger, sodass die Fortbildung am Freitag - wie in der ersten Abordnungswoche auch - bereits gegen 14 Uhr beendet sein wird. Bei einer einer Fahrzeit von etwa zwei Stunden könnte ich gegen 16 Uhr zurück in der Dienststelle sein. Nun wird verlangt, dass ich dort bis 17:12 Uhr arbeite. Alternativ werden die 1:12 h vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Daher die Formulierung: "... Rückkehr zur Dienststelle, sofern diese innerhalb der Regelarbeitszeit (8:30 Uhr bis 17:12 Uhr) erreichbar ist."
Sofern die Abordnung also spätestens mit Ende der Rückreise endet, wäre der Abzug vom Arbeitszeitkonto wohl möglich, obwohl die gesamte wöchentliche Arbeitszeit aufgrund der voneinander abweichenden Arbeitszeitmodelle bereits erbracht wurde?
Grüße
D.
sorry, dass ich erst jetzt auf die Rückfrage antworte.
Mir geht es bei meiner Frage weniger um etwaige Trennungsgeldansprüche, sondern um die Frage, inwieweit meine Dienststelle Regelungen über die Arbeitszeit am letzten Tag der Abordnung treffen darf.
Von Montag bis Donnerstag dauert die Veranstaltung etwas länger, sodass die Fortbildung am Freitag - wie in der ersten Abordnungswoche auch - bereits gegen 14 Uhr beendet sein wird. Bei einer einer Fahrzeit von etwa zwei Stunden könnte ich gegen 16 Uhr zurück in der Dienststelle sein. Nun wird verlangt, dass ich dort bis 17:12 Uhr arbeite. Alternativ werden die 1:12 h vom Arbeitszeitkonto abgezogen. Daher die Formulierung: "... Rückkehr zur Dienststelle, sofern diese innerhalb der Regelarbeitszeit (8:30 Uhr bis 17:12 Uhr) erreichbar ist."
Sofern die Abordnung also spätestens mit Ende der Rückreise endet, wäre der Abzug vom Arbeitszeitkonto wohl möglich, obwohl die gesamte wöchentliche Arbeitszeit aufgrund der voneinander abweichenden Arbeitszeitmodelle bereits erbracht wurde?
Grüße
D.
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So eine Formulierung habe ich ja noch nie gesehen.
Normalerweise ist der erste und letzte Tag einer Fortbildungsmaßnahme eben auch der An- und Abreisetag, an dem man wegen der Nutzung von Verkehrsmitteln, egal ob eigenes Auto oder öffentliche, den Unbilden des Reises ausgeliefert ist (Verspätung, Stau), weswegen aber auch niemand damit rechnet, dass ein Zurückreisender am Rückreisetag nochmal an seiner regulären Arbeitsstätte auftaucht.
Das offizielle Ende der Veranstaltung wird oft auch erst zum Schluss tatsächlich festgelegt, weshalb das vorherige Buchen der Rückreise oft nur zu dem offiziellen Endetermin der Maßnahme erfolgen kann (auch wenn diese tatsächlich früher endet) Meist ist die Rückkehr dann so spät, dass die reguläre Dienstzeit eh erledigt ist.
Und - wozu sollte man für vielleicht 10 Minuten nochmal im Büro erscheinen? DAs ist doch Blödsinn, vor allem, wenn die Arbeitszeiten flexibel sind und es nur drauf ankommt, dass das Arbeitszeitkonto zu einem monatlichen oder jährlichen Termin stimmt und man für das Geld, das man bekommt, auch die richtige Anzahl von Stunden gearbeitet hat.
Mach es einfach passend in der Reisekostenabrechnung.
Normalerweise ist der erste und letzte Tag einer Fortbildungsmaßnahme eben auch der An- und Abreisetag, an dem man wegen der Nutzung von Verkehrsmitteln, egal ob eigenes Auto oder öffentliche, den Unbilden des Reises ausgeliefert ist (Verspätung, Stau), weswegen aber auch niemand damit rechnet, dass ein Zurückreisender am Rückreisetag nochmal an seiner regulären Arbeitsstätte auftaucht.
Das offizielle Ende der Veranstaltung wird oft auch erst zum Schluss tatsächlich festgelegt, weshalb das vorherige Buchen der Rückreise oft nur zu dem offiziellen Endetermin der Maßnahme erfolgen kann (auch wenn diese tatsächlich früher endet) Meist ist die Rückkehr dann so spät, dass die reguläre Dienstzeit eh erledigt ist.
Und - wozu sollte man für vielleicht 10 Minuten nochmal im Büro erscheinen? DAs ist doch Blödsinn, vor allem, wenn die Arbeitszeiten flexibel sind und es nur drauf ankommt, dass das Arbeitszeitkonto zu einem monatlichen oder jährlichen Termin stimmt und man für das Geld, das man bekommt, auch die richtige Anzahl von Stunden gearbeitet hat.
Mach es einfach passend in der Reisekostenabrechnung.