Liebe Community,
in den nächsten Tagen möchte ich meine Wohnung anerkennen lassen und nun habe ich diesbezüglich noch 2-3 Fragen:
1) Der Mietvertrag läuft bereits ab dem 01.01.11. Kann ich mir die Wohnung jetzt Mitte Juli nachträglich anerkennen lassen?
2) Ist also eine rückwirkende Anerkennung möglich, damit ich bei meiner nächsten Versetzung Ende Juli eine Wohnung i.S.d. § 10 Abs.3 BUKG habe?
3) Die Wohnung ist mehr als 30km von meiner Dienststelle entfernt. In einem Formular habe ich den Begriff ,,räumlicher Zusammenhang" gelesen. Wer legt den räumliche Zusammenhang fest?
Würd mich über eine Antwort freuen.
Lg
just_me
Bestätigung einer Wohnung nach § 10 Abs. 3 BUKG
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