Hallo,
mich würde mal interessieren, ob es möglich ist zu verlangen, Diagnosen aus den Beihilfeakten schwärzen zu lassen.
Bei meinen Recherchen bin ich auf § 113 (2) S. 3 BBG gestoßen. Dieser gibt her, dass die Unterlagen, aus denen die Arten der Erkrankungen ersichtlich sind zurückgegeben werden müssen. Jedoch steht Satz 2 entgegen, da die Diagnosen ja oft auf der Rechnung vermerkt sind und diese eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist haben.
Würde mich freuen, wenn mir jemand sachkundig bei dieser Frage behilflich sein könnte.
Danke, Daniel.
Beihilfe Bund
Moderator: Moderatoren
Ich verstehe den Sinn der Frage noch nicht so ganz...
Du möchtest verlangen, dass die Beihilfestelle die Belge die in der Beihilfeakte verbleiben, jedoch eine Diagnose enthalten, geschwärzt werden?
Worin besteht der Sinn? Die Beihilfestelle braucht ja die Diagnosen für die Beihilfefestsetzung, z.B. wenn es mal darum geht ob nicht verschreibungspflichtige Medikamente die nur mit gewissen Ausnahmeindikationen gezahlt werden als beihilfefähig anerkannt werden können oder nicht.
Sorry, ich verstehe den Sinn der Frage nicht...
PS: Bei uns verbleiben eigentlich nur Atteste und der gleichen in der Akte, die wirklich für weitere beihilferelevante Entscheidungen notwendig sind.
Alle übrigen Rechnungen und Belege werden mit dem Festsetzungsbescheid wieder an den Antragsteller zurück gesendet.
Du möchtest verlangen, dass die Beihilfestelle die Belge die in der Beihilfeakte verbleiben, jedoch eine Diagnose enthalten, geschwärzt werden?
Worin besteht der Sinn? Die Beihilfestelle braucht ja die Diagnosen für die Beihilfefestsetzung, z.B. wenn es mal darum geht ob nicht verschreibungspflichtige Medikamente die nur mit gewissen Ausnahmeindikationen gezahlt werden als beihilfefähig anerkannt werden können oder nicht.
Sorry, ich verstehe den Sinn der Frage nicht...
PS: Bei uns verbleiben eigentlich nur Atteste und der gleichen in der Akte, die wirklich für weitere beihilferelevante Entscheidungen notwendig sind.
Alle übrigen Rechnungen und Belege werden mit dem Festsetzungsbescheid wieder an den Antragsteller zurück gesendet.
Du hast recht. Da habe ich wohl geschlafen
Ist denn jemandem bekannt, ob der Amtsarzt bei der Verbeamtung auf Lebenszeit Informationen bei der Krankenkasse einholt?
Ich frage, weil ich davor extremen Bammel habe. Habe schon seit vielen Jahren einen leichten gleichbleibenden Tinnitus. Bin davon in keiner Weise beeinträchtigt. Aber ich mache mir Sorgen, dass ich deshalb nicht auf Lebzeit verbeamtet werde...
Ist denn jemandem bekannt, ob der Amtsarzt bei der Verbeamtung auf Lebenszeit Informationen bei der Krankenkasse einholt?
Ich frage, weil ich davor extremen Bammel habe. Habe schon seit vielen Jahren einen leichten gleichbleibenden Tinnitus. Bin davon in keiner Weise beeinträchtigt. Aber ich mache mir Sorgen, dass ich deshalb nicht auf Lebzeit verbeamtet werde...
Sorry. Du solltest mit Deiner Einstellung Deine Berufswahl überdenken. Ich finde dass dies genau die Sachen sind, die unserm "Berufsstand" schaden. Im Studium Beamtenrecht geht man intensiv auf die "Hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" ein. Die solltest Du Dir mal anschauen und prüfen, ob Du damit klarkommst.
Tststs
Tststs
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- Beiträge: 764
- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
- Behörde:
Also der Amtsarzt kann von sich aus, bei der Krankenkasse / Krankenversicherung / Beihilfestelle ohne Deine Einwilligung überhaupt keine Angaben einholen.
Das Problem mit dem Tinnitus lässt sich umgehen, in dem Du Dir die Erkrankung (und wenn Du noch andere hast, auch die) als Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%) anerkennen lässt. Dann gelten nämlich für die Verbeamtung auf Lebenszeit andere Maßstäbe, was die Gesundheit angeht. Es würde dann nur ein Mindestmaß körperlicher Rüstigkeit erwartet.
Das Problem mit dem Tinnitus lässt sich umgehen, in dem Du Dir die Erkrankung (und wenn Du noch andere hast, auch die) als Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%) anerkennen lässt. Dann gelten nämlich für die Verbeamtung auf Lebenszeit andere Maßstäbe, was die Gesundheit angeht. Es würde dann nur ein Mindestmaß körperlicher Rüstigkeit erwartet.